Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, àÅèÁ·Õè 5-7E. Trewendt, 1903 |
¨Ò¡´éÒ¹ã¹Ë¹Ñ§Ê×Í
¼Å¡Òäé¹ËÒ 1 - 5 ¨Ò¡ 24
˹éÒ 7
... ZUPANSKI , Posen 1836 , S. 12 ff .; SCHLÖzer , Nestor's russische Annalen , Göttingen 1802 , Teil 2 , S. 101 , 125 ; DARGUN in Zeit- schrift , Bd . 5 , S. 128 . -- er- wie bei der Gruppenehe schon im Zusammenhang örtert Geschlechterstaat 7.
... ZUPANSKI , Posen 1836 , S. 12 ff .; SCHLÖzer , Nestor's russische Annalen , Göttingen 1802 , Teil 2 , S. 101 , 125 ; DARGUN in Zeit- schrift , Bd . 5 , S. 128 . -- er- wie bei der Gruppenehe schon im Zusammenhang örtert Geschlechterstaat 7.
˹éÒ 8
... Teil wird diese Entwickelung auch in Zusammenhang mit der wachsenden Macht der Häuptlinge zu bringen sein , die immer mehr als Eigentümer des gesamten Grundes und Bodens aufgefasst wurden , sodass sie nunmehr Herrscher innerhalb ...
... Teil wird diese Entwickelung auch in Zusammenhang mit der wachsenden Macht der Häuptlinge zu bringen sein , die immer mehr als Eigentümer des gesamten Grundes und Bodens aufgefasst wurden , sodass sie nunmehr Herrscher innerhalb ...
˹éÒ 19
... Teil der Seele als Hauch sich aus dem Munde ent- fernt und in die Luft verfliegt . >> Wenn dagegen der Sterbende ein Dorf- häuptling ist , der Reichtümer und Nachkommen besitzt , dann geht noch ein anderer Geist von ihm aus , der auf ...
... Teil der Seele als Hauch sich aus dem Munde ent- fernt und in die Luft verfliegt . >> Wenn dagegen der Sterbende ein Dorf- häuptling ist , der Reichtümer und Nachkommen besitzt , dann geht noch ein anderer Geist von ihm aus , der auf ...
˹éÒ 33
... Teil der Beute erhielten ( W. ELLIS , Polynesian Researches , 1830 , Bd . 2 , S. 371 ) . 3 ) BASTIAN , Rechtsverhältnisse , S. 210 in der Anm . , POST , Anfänge , S. 216 ff . Bei den Barea ( nördlich von Abyssinien ) gilt der Diebstahl ...
... Teil der Beute erhielten ( W. ELLIS , Polynesian Researches , 1830 , Bd . 2 , S. 371 ) . 3 ) BASTIAN , Rechtsverhältnisse , S. 210 in der Anm . , POST , Anfänge , S. 216 ff . Bei den Barea ( nördlich von Abyssinien ) gilt der Diebstahl ...
˹éÒ 35
... Teil sicherlich in dem eben vorhin aufgestellten Grundsatz , dass das Strafrecht wie das Recht überhaupt untrennbar in seinen Grundlagen mit der jeweiligen Kultur und Anschauungsweise eines Volks zusammenhängt ) . Es ist ...
... Teil sicherlich in dem eben vorhin aufgestellten Grundsatz , dass das Strafrecht wie das Recht überhaupt untrennbar in seinen Grundlagen mit der jeweiligen Kultur und Anschauungsweise eines Volks zusammenhängt ) . Es ist ...
©ºÑºÍ×è¹æ - ´Ù·Ñé§ËÁ´
¤ÓáÅÐÇÅÕ·Õ辺ºèÍÂ
Afrika Ähnlich alten Altertum altindische Asyle Asylrecht Babylon Bahrprobe Beduinen berichtet Beschuldigte besonders Blut Blutrache Bruder Busse Ceylon d'histoire de droit DALTON DALTON a. a. Diebstahl Eideshelfer einzelnen ELLIS Entwickelung erschlagen erst Familie Fehden finden Frau FRAUENSTÄDT ganze gerade Gericht Geschichte Geschlechter Gesetz getötet Gott Gottesurteil Graugans GRIMM grossen HAMMURABI Hand Häuptlings Haus Hausgenossenschaften Kabylen Kaukasus Kinder KOHLER ebenda KOHLER in Zeitschrift König konnte Korsika Land Leben lichen Madagaskar Mann Menschen Menschheit Montenegro Mörder MOSE muss musste Naturvölker Neu-Guinea Ordal OSENBRÜGGEN Osseten Papuas Polynesian Researches Polynesien Priester Prozess Rache Rechtsaltertümer Richter Sachsenspiegel scheint Schuld schuldig Schutz Schwörende sehen Sippe Sitte Sklaven Sohn soll später Staat Stamm Strafe Strafrecht Suaheli TACITUS Talion Täter Toten Totschlag Unschuld unsere Urgeschichte der Kultur Ursprung Vater Verbrechen vergl Verletzten Verwandten vielfach Völkern Vorgeschichte des Rechts vorhin Wasser Weib Weise Wergeld wieder WILDA WILDA a. a. WILUTZKY Wort
º·¤ÇÒÁ·Õèà»ç¹·Õè¹ÔÂÁ
˹éÒ 50 - Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Ich aber sage euch, daß ihr nicht widerstreben sollt dem Übel, sondern so dir jemand einen Streich giebt auf deinen rechten Backen, dem biete den andern auch dar.
˹éÒ 60 - Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifriger Gott, der da heimsucht der Väter Missetat an den Kindern bis in das dritte und vierte Glied, die mich hassen; und tue Barmherzigkeit an vielen Tausenden, die mich liebhaben und meine Gebote halten.
˹éÒ 44 - Frugem . . . aratro quaesitam noctu pavisse ac secuisse puberi XII tabulis capital erat, suspensumque Cereri necari iubebant, . . . inpubem praetoris arbitratu verberari noxiamve duplionemve decerni.
˹éÒ 81 - Wartet nun bis auf dem Lande Ist der Winterschnee zerflossen, Rache wird dann ausgegossen Von den Bergen bis zum Strande. Rache ist wie Flammenbrände, Allerorten faßt es behende.
˹éÒ 19 - ... eliguntur in isdem conciliis et principes, qui iura per pagos vicosque reddunt; centeni singulis ex plebe comites consilium simul et auctoritas adsunt.
˹éÒ 121 - Ad hoc magistratus et iura sunt prodita, ne quis sui doloris vindex sit, quia, ubi iuris cessat auctoritas, excedit licencia seviendi. Statuimus igitur, ut nullus, in quacumque re dampnum ei vel gravamen fuerit illatum, se ipsum vindicet, nisi prius querelam suam coram suo iudice propositam secundum ius usque ad diffinitivam sentenciam prosequatur ; nisi in continenti ad tutelam corporis sui vel bonorum suorum vim vi repellat, quod dicitur ,nothwere'.
˹éÒ 56 - No individual action is considered as a crime, but every man acts for himself according to his own judgment, unless some superior power, for instance, that of a popular chief, should exercise authority over him.
˹éÒ 49 - Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben. Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen Leib um Leib. Und wer seinen Nächsten verletzet, dem l5 soll man tun, wie er getan hat. Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn. Wie er einem Menschen getan hat, so soll man ihm wieder tun. Also daß wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen. Wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.
˹éÒ 73 - Ab antiquissimo enim tempore in consuetudinem immanissimam habebant Frisones, ut, occiso homine, unius cognationis ab altera, occisum corpus non sepeliebatur a suis sed suspensum in loculo servabatur et desiccabatur in domo, quousque ex cognatione contraria in vindictam occisi plures vel saltem unum adversa cognatio pro morte vicaria trucidaret, et tune primum mortuum suum sepulturae debitae cum magna solemnitate tradebat. Hunc crudelissimum et inauditum morem dictus frater in illa gente removit...
˹éÒ 77 - Erschlägt der Mann einen Mann, so räche der Bruder den Bruder, oder der Sohn den Vater, oder der Vater den Sohn, oder der Bruderssohn oder der Schwestersohn/' 2. „Wenn niemand da ist, welcher räche, dann 40 Grivnen für den Kopf, wenn es ein Russe . . . wäre