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des Titels; aber beides konnte man aus der darüber stehenden Weihung supplieren. Sodann fällt auf, daß in dem Dekret die Statue selbst nicht erwähnt wird, was doch sonst die Regel ist. Auch scheint die banale Formel über die παρεπιδημία und αναστροφή, besonders das αξίως τᾶς αὐτοῦ πατρίδος, die auf jeden Dichter und Zitherspieler angewendet wurde, dem römischen Konsul und Befreier gegenüber wenig passend; aber sie fällt wohl mehr dem Redakteur zur Last, der das gewöhnliche Schema der Dekrete wiederholte, wie ja auch andere zotrai und dizaótaí mit ihr bedacht wurden. Sodann fehlt M. Acilius in der großen Proxenenliste; aber daß man dort auch andere vergeblich sucht, ist Syll. II3 n. 585 p. 104 und besonders ebenda Add. ad vol. II p. 104 genauer nachgewiesen, wie denn dort auch Flamininus erst beim J. 188 genannt wird, also 10 Jahre nach seinem Consulat und seiner Befreiung Griechenlands 1). Und endlich könnte als Archont auch Praxias (a. 178) in Betracht kommen. dessen Name und Buleuten, von denen der letzte [Augio]roάrov heißt, fast besser in die Lücke passen würden, da sie 2 Zeichen kürzer sind, als die des Phainis2). Hinzu kommt, daß wir einen römischen Thearodokos aus genau dieser Zeit kennen, der der Vergessenheit entrissen werden muß (er fehlt in R-E IV, 1256 usw.). In der geographischen Liste Bull. VII, 191 steht in Z. 21: r Yang Maaozos Koorijos Fator, und Haussoullier hat z. d. St. bemerkt, daß dieser Römer 5 Zeilen vorher ausgelassen worden sei, wo schon 2 andere Thearodokoi aus Same aufgeführt waren. Ich glaube vielmehr, daß dieser Cornelius ein wenig später ernannt wurde, als die früheren echten Samaeer, und daß er zu der römischen Besatzung in Same gehörte, die nach der Eroberung der Stadt durch M. Fulvius Nobilior dort im J. 188 zurückgelassen wurde (Niese II 770). Wenn die Liste wirklich in der Zeit von 176-171 verfaßt ist3), sieht man, wie gut a. 178 (Praxias) hierzu stimmen würde, während das Phainisjahr (191) für den Römer in Same zu früh ist1).

1) Vgl. hierzu Syll. II3 n. 585, not. 46. Flamininus war damals Censor in Rom. Seine Proxenie datiert aus dem II. Sem, des Xenon (189/8); s. oben S. 118. 2) Bis zum Jahre 153 gibt es außer den angeführten 2 Archontaten noch das I. Sem. unter Xenon (189/8), wo Zɛrootoάtov in Betracht käme, und das I. Sem. unter Andronikos (1810) mit Mereotyάtov; aber beidemal stehen diese Buleuten nicht an dritter Stelle wie oben (sind also nicht youuuatris), sondern an zweiter. Auch im Jahre 186 unter Nikodamos erscheint zwar Zerootgάtov als 3. Buleut (I. Sem.), aber die Ergänzung dieser Behörden wäre für den oben in Z. 12 verfügbaren Raum um 5 Zeichen zu lang. Von 153 v. Chr. ab erscheinen Buleuten auf -orgatos häufiger.

3) Haussoullier hat a. a. O. gezeigt, daß die Liste vor 171 gehört, weil Mylai in diesem Jahr von Philipp zerstört wurde. Aber daß sie wegen des im J. 176 zum Proxenos ernannten Eleaten erst nach 176 eingehauen sein müsse, ist darum nicht gewiß, weil sie nur allmählig entstanden ist und zahlreiche Nachträge aufweist.

4) Es ist zuzugeben, daß dieser M. Cornelius unsere Untersuchung kompliziert; denn methodischerweise, müßte man eigentlich diesen einzigen römischen Thearodokos, den wir kennen, und der auch zu der Zeit gut paßt, in unserer auf dem Acilius - Denkmal stehenden Thearodokoi - Inschrift wieder

117. Brief des M.' Acilius an die Delphier über die Grundstücke und Häuser des delphischen Gebiets und über die Autonomie von Stadt und Heiligtum (Syll. II3, n. 609):

Inv.-Nr. fehlt. Linke Seite. Text 3.

τα υπάρχει? κατάλυμα τοῖς ἡμετέροις πολίταις?

(a. 190/89). -]

- - τους άπαντα αναγραφέντα > εἰς στήλην λιθίνην ἀνατέθῆν ἐν τῶν ἱερῶν τοῦ

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- [τὴν χρήσιν τῶν τῶν λιπόντων κτήσεων ἢ τῶν ἐκ τούτων <ν καρπῶν ἢ οἰκῶν

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οις

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αὐτῶν εἶναι περὶ τούτων, ὅσαι μὲν ἐφ' ἡμῶν γεγόνασι κτίσεις κ ἡμῖν ἀποδείξαντες τὸ μέλλον ὀρθῶς διαλήμψεσθαι διεξαγαγ ἤγγελται δέ μοι, μερισμούς τε γίνεσθαι ἀπὸ τούτων εἰς τινας λάθρα[ι γινομένης ἐπὶ τὸ κοινὸν στοχάσασθε οὖν, ὅπως μηδὲ ἐν τοιοῦτο γίνητα Ν [περὶ τὸ ἱερόν, ἐάν τε Θεσσαλοὶ ἐάν τε ἄλλοι τινὲς πρεσβεύωσι, πειρασόμεθα ΑΙΣΝ . . . του φροντίσαι, ἵνα ὑμῖν κατάμονα ἦν τὰ ἐξ ἀρχῆς ὑπάρχοντα πάτρια περὶ τῆς τε ιουλίας καὶ ἀνεισφορίας καὶ τῆς

10 . τῆς πόλεως καὶ τοῦ ἱεροῦ αὐτονομίας.

2 Zeilen frei (dann folgt Text 4

=

Nr. 118).

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Maße und Blockbeschreibung s. S. 115, Abb. 18 C. Buchstabenhöhe 5 mm. Auf der linken Seite des Hinterblocks ist die linke Partie unseres Dekrets erhalten, die rechte muß sich auf dem verlorenen Mittelblock befunden haben. Ob über Z. 1 noch eine verlorene stand, ist nicht sicher. Zuerst glaubte ich in Rücksicht auf Z. 9/10, daß unser Text nicht weiter nach rechts gereicht haben könne; denn die Worte τὰ ἐξ ἀρχῆς ὑπάρ χοντα πάτρια περὶ τῆς] τῆς πόλεως καὶ τοῦ ἱεροῦ αὐτονομίας hatten guten Zusammenhang und bildeten einen passenden Abschluß. Aber die anderen Zeilen haben untereinander so wenig durchlaufende Satzkonstruktion, daß man notgedrungen rechts einen sehr erheblichen Teil als verloren ansehen und darum auch in Z. 9 eine längere Ergänzung einsetzen muß.

Betreffs des Inhalts ist zunächst klar, daß Z. 1 μetépoi[s], Z. 4 ¿g' quor, Z. 5 quiv auf die Römer geht'), da das "77ežtai uoi in Z. 6 offenbar ein römischer Magistrat geschrieben hat. Finden wir nun in

erkennen, die 13 Jahre nach seiner Errichtung wohl auch für andere Römer benutzt werden konnte. Über M. Cornelius C. f. ist nichts Sicheres zur ermitteln. Aber da der Vorname M. unter den Corneliern äußerst selten ist, kann nach unserer jetzigen Kenntnis eigentlich nur nr. 35 in RE IV 1256 gemeint sein, der von dem alten Cato in einer Rede bekämpft wurde und dessen Patronymikon unbekannt ist. Man kann annehmen, daß er sich in Griechenland etwa kompromittiert hätte und, ähnlich wie die Scipionen im J. 184, von Cato belangt worden sei. Über seine Identität mit nr. 348 (RE IV 1493), der 176 Praetor war, wage ich nicht zu urteilen. Mit Griechenland hatte letzterer anscheinend nichts zu tun gehabt, aber unsere Kenntnisse hierüber sind lückenhaft und gerade das Jahr seiner Praetur würde zu der Abfassungszeit der geograph. Liste vorzüglich stimmen (s. vorige Anm.).

1) Vgl. den Senatsbrief vom J. 193, Syll. II3 n. 601 vs. 8, 14, 17; vom J. 170, ebda. n. 646 vs. 8, 19, 22, 37, 41.

den beiden darunter stehenden Kolumnen von Nr. 118 zwei Listen von expropriierten Grundstücken (zogía) und Häusern (oizia), die offenbar auf die zos und oizicu in unserer Z. 3 zurückweisen, und erinnern wir uns bei der in Nr. 118, Z. 32 genannten Länderei Natea an die Worte des Monumentum bilingue (Syll. II3 n. 826 E col. III v. 37) vom J. 114/7 n. Chr.: ἐντὸς τούτων ὁρίω]ν χώρα [ἐστίν, ἣ] καλεῖται Νάτεια γεωργουμένη, ἣν Μάνιος Ακίλιος τῶν θεῶν [δε]δωκε, so ist bewiesen, daß der namenlose 'er' in der Überschrift des Textes Nr. 118, Col. II ὃς ἔδωκε οἰκίας τῶν θεῶν καὶ τῶι πόλει nur M. Acilius selbst sein kann, daß sich also auf ihn auch das uoi in unserer Z. 6 bezieht. Damit ist dieser Consul von 191 als Schreiber des obigen Dekrets erwiesen..

Die historische Bedeutung und chronologische Fixierung der Urkunde wird im Zusammenhang mit den anderen in Abschnitt B gegeben; hier sei an Einzelheiten hervorgehoben: Z. 1. Es scheint von einer Herberge der Römer in Delphi die Rede zu sein; vgl. ähnliches bei Ziebarth Zum Gasthaus der Römer und Richter in Sparta' (Rh. Mus. 64, 335) und meine Bemerkung über die Häuser der Larissaeer und Echinaeer in Delphi, Syll. n. 178, not. 13. Z. 2. Man wird bei åлarta arazoagirta und der orý 219irn zunächst an unsere Dekretsammlung auf der Marmorstele denken wollen (unten Nr. 120-123), aber es wäre auch möglich, daß von der Proscription der Länder und Häuser die Rede ist, die nachher der Einfachheit wegen nicht auf einer Sonderstele, sondern auf unserer Basis selbst dicht unter dem betr. Dekret eingehauen wurden. Solche Abweichungen von dem beschlossenen Einmeißelungsmodus finden sich in Delphi schon mehrfach 1). 6. Es scheint sich um Schiebungen und heimliche Unterteilungen bei den proscribierten Ländereien zu handeln. 7. Mit лì Tò zoróv ist das neugeschaffene Koinon von Delphi gemeint, das in Nr. 119, Z. 20; Nr. 121, Z. 1 bezeugt und in Abschn. B besprochen wird 2). στοχάζειν und ὅπως μηδὲ ἓν τοιοῦτο γίνηται sind beliebte Phrasen römischer Urkunden, vgl. Syll. II3 593, 16; 601, 14 und unten Text Nr. 119, 17. 8. Die etwaigen Einsprüche des Thessaler u. A. können sich nur auf die der Hieromnemonenaufsicht unterstehenden Grenzen und heiligen Güter beziehen; sie werden in Abschn. B erwähnt und durch neue Texte (Nr. 123aff.) in Abschn. 3 genauer illustriert.

118. Zwei Verzeichnisse von Ländereien und Häusern, die durch M. Acilius expropriiert und dem Gott und der Stadt' überwiesen werden. Daß es sich in der Tat um Expropriationen handelt, zeigt Text

1) So wird z. B. in den beiden Erythrae-Dekreten um 260 v. Chr., Syll. 3 412 v. 10 und 413 v. 9 ausdrücklich bestimmt, daß sie in Delphi is othy geschrieben und im Temenos aufgestellt werden sollen; sie stehen jedoch beide auf der Polygonmauer.

2) Für die frühere Existenz dieses Koinon gibt es nur eine sehr unsichere, schwache Spur. In dem attischen Dekret vom J. 363 (Syll.3 n. 175, 27) über Astykrates hat man ergänzt ἀδικεῖν Δελφῶν των ἢ τὸ κοινὸν τῆς πόλεως τῆς Πελ[for] zt, wofür sich kaum etwas Anderes einsetzen läßt.

Nr. 119, Z. 18, wo der Senat nachträglich den Delphiern das Recht bestätigt: ozier ofs au sovky698. Die 2 Kolumnen stehen unter dem vorigen Text (Abb. 18 C.) und sind offenbar mit ihm gleichzeitig eingehauen. Sie beginnen in gleicher Höhe, die Linien laufen meist durch beide durch; um den Vergleich der Zeilenstellung beider Spalten zu ermöglichen, sind die freien Zeilen mitgezählt, außer am Schluß von Kol. I, die nicht so tief hinabreicht, wie II. Buchstaben 5 mm. [Syll. II3 n. 610]: 118. Inv.-Nr. fehlt. Linke Seite. Text 4 (siehe S. 126). Kolumne I enthält in 37 Zeilen, von denen 4 freigelassen sind, 24 Grundstücke von 21 Besitzern, unter denen sich auch 3 Frauen befinden. Sie sind nach Flur- oder Dorfnamen gesondert. Von ihnen kennen wir die vorletzte, oben behandelte zooa Nátra, die jedenfalls unweit der Amphissensischen Grenze, in der N-W-Ecke des heiligen delphischen Gebietes gelegen ist, wie aus der Aufzählung der Grenzpunkte des Monumentum bilingue hervorgeht (vgl. den Text Syll. II3 n. 826 E, col. III v. 37). Während die Etymologie dieses Namens dunkel bleibt. lassen sich die meisten anderen Ortsbezeichnungen erklären und dadurch ungefähr lokalisieren. So bedeutet der erste Lokalnamer Yлoдkiτíαi die 'Untere Pleistos landschaft', d. h. die Gegend, wo der Pleistos in die Krissaeische Ebene hinaustritt und sie bis zum Meere durchfließt. Hier, in der reichen Niederung, liegt die größere Hälfte der proscribierten Grundstücke (13 von 24), aus denen die Nachbarn von Amphissa, Chaleion, Tritaia, Tolophon, Physkos weichen müssen. Denn auch die Benennung Aлága ist auf die fette, fruchtbare Landschaft dieser Alluvialebene zu beziehen und hat ihr Analogon in dem Ländereinamen Aлága von Weinbergen auf Kreta IG IX 1, 693 Z. 15 cf. Add. p. 212 (vgl. Reinach, Rev. Et. gr. 1897, 138 ff.). Daß wir hier die Ortschaft Lipara zu erkennen hätten, in der Delphi einen Thearodokos hatte und die nach der Aufzählung in der Thearodokoiliste Bull. VII 194, 45 unweit Aitolien liegen konnte, ist ausgeschlossen, seit Nikitsky gezeigt hat, daß wir vielmehr in den dort genannten drei Städten "A2auoa, (tà) (éque, Araga die Nordküste Siziliens vor uns haben (Die geograph. Liste der delph. Proxenoi, Dorpat 1902, 11). Sodann bezeichnet die Überschrift ir Basoa jedenfalls die 'Waldschlucht', in dem schluchtenreichen Gebirge östlich von Amphissa gelegen. Diese dorische Form für 3766a findet sich schon bei Pindar und kehrt ja in der arkadischen Ortschaft Bãoбa bei Phigaleia wieder (Paus. VIII 407). Bekanntlich hieß auch ein lokrischer, früh untergegangener Ort bei Skarpheia: Bioα, Bioбa, der schon bei Homer erwähnt war (II. B 532; Strabo p. 426). Vgl. auch den att. Demos Bioa (Pros. Att. II p. 527) und auf Paros Bhong Er daлdon, IG XII 5, 240. Ob man jedoch Alia als die sonnige, verbrannte Ebene unweit des Meeres bei Kirrha deuten, und Zadeia oder Tadia lesen soll, ist weniger sicher; letzteres ließe sich eventuell mit T90s, Auster, also einer Fischerei oder fischreichen Küstenlandschaft zusammenbringen.

Τα δεδομένα χωρία τῶν θεῶν καὶ ται πόλει

Ἐν Ὑποπλειστίαι

τὸ ̓Ανδροσθενίδα Τολφωνίου 5 τὸ Μικκυλίωνος Φυσκέος

τὸ Δαμαινέτου 'Αμφισσέος

τὸ Δο[α]κόντιος Καλλιπολίτιδος τὸ Φαινέα 'Αρσινοίος

τὸ Εὐρυβουλίδα 'Αμφισσέος 10 τὸ Κ[ρ]ατίνου Τριτέος

τὸ ̓Αρχεδάμου 'Αμφισσέας

τὸ Π[ρ]αξούς Τολφωνίας τὸ Μνασιλάου Χαλειέος τὸ Ξενία Χαλειος 15 τὸ Δαμαρμένου Τολφωνίου τὸ Δαμαρμένου Τολφωνίου. frei

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τὰν Δάμωνος Τριτέος

65 τὴν Εὐνίκου Φυσχέος
τὰν Μνασιλάου Χαλειέος
τὰν Δωροθέου Καλλιπολίτα
τὴν ̓Αριστοξένου Αμφισσέος

τὰν Χαλεπου Ναυπακτίου 70 των Χαρίλας Χαλκίδος

των Αρμίου Ηρακλειώτιδος
των ̓Αλεξάνδρου Φυσκέος
των Πραξιδάμου 'Αμφισσέος
των Νικολάου Στιέος

75 των Κρατίνου Τριτέος

των 'Αγασιπόλιος Τριχονίδος τὴν ̓Αλεξόμενοῦ Πλευρωνίου των Αγήτα Καλλιπολίτα τὰ κάτω των Αγήτα Καλλιπολίτα τὰ ἄνω 80 τὴν Φιλονίκου Τολφωνίου

188

των Αίσονος Αγρινιάνος των Δημοσθένεος Ναυπακτίου

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