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lichen Vergleich, in welchem zweifellos durch Schiedsrichter wohl wieder Grenzstreitigkeiten geschlichtet und die Grenzen festgesetzt Dieser Haupttext ist verloren, er muß auf einem, unmittelbar über unserem lagernden Block (7) gestanden haben, und erhält durch unseren Vertrag (ouózo7or) einen Nachtrag, der sich lediglich auf die arazoaqá, die Einmeißelung des Haupttextes bezieht; sie soll durch Thronion in den Thermopylen, die hier zum erstenmal in einer nichtdelphischen Urkunde Пricia heißen, in Delphi durch die "Eyyaror ausgeführt werden, und zwar binnen Monatsfrist.

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Wer waren nun diese "Eyyao? Ich habe lange an die früh verschollene Skarpheïsche Stadt Augeiai gedacht (Il. 2, 532), möchte aber jetzt einfacher die „Landbewohner“ (auch "yyetot geschrieben) in ihnen sehen im Gegensatz zu den Städtern in der лóls Exάogɛia. Gewiß ist sonst der Gegensatz zu yao vielmehr die 'Seeleute', aber der Name ist doch zu sehr redendes Etymon, um einer Stadtgemeinde anzugehören (von "Eyyata müsste 'Eryauáras gebildet werden, nicht "Eryatos). Möglicherweise haben sich die in den Skarpheïschen Grenzfluren lebenden Bauern zu einem losen Verbande zusammengetan, um ihre Rechte und Grenzen gegen Thronion zu verteidigen. Und die elende, flüchtige Schrift, mehr eingeritzt als eingehauen, weist deutlich auf die Armut der Schreiber. An eine direkte Beziehung zu dem Grenzvertrag von Thronion-Skarpheia (Nr. 131) zu denken, verbietet die Verschiedenheit des Einmeißelungsortes nicht weniger als die der Schrift.

Einzelheiten: Auch das Schwanken der Schreibung "Eyyaoi (Z. 2 . u. 5), "Eryaot (12), "Eryaot (14) spricht mehr für die appellative Bedeutung Landbewohner', als für einen Ortsnamen. Z. 2. Der Monatsname ist unsicher, man glaubt eher 201EY zu sehen. 4. Den Monat Iллos fand ich nur noch in Rhegion (Syll.3 n. 715, Z. 1), einer Kolonie von Chalkis, die nach Beloch 12 229 auch die Lokrer nach sich gezogen hat zur Gründung von Lokroi. Zu Ehren Poseidons hieß also wohl beiderseits des Euripus der 6. Monat Iллos (sonst Hoodεor)1). 5. In gegório ist in das T ein

hineingeschrieben.

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1) In Chalkis und Eretria ist der Innór je einmal belegt (IG XII 9, XII 5, 1128, cf. XII 9, p. 157), doch möchte ihn Bischoff, R-E s. v. Hippion gleich dem Thargelion setzen, weil er dem Ivvtnotór von Paros entspricht.

Schon hier sei bemerkt, daß sich unter den in Bd. XIV u. XV bisweilen nur nach dem Inventar publizierten Steinen nachträglich folgende fünf Texte in Abklatschen und Abschriften gefunden haben: Nr. 32; 39/40 (mit neuen 8 Zeilen zu unterst): 41; 46 (besteht aus 2 Texten); 74. Genauere folgt in Teil V.

Das

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XVI 1/2.

12

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Berossos' Chronologie und die keilinschriftlichen Neufunde').
Von C. F. Lehmann-Haupt.

XI. Zur achten und neunten Dynastie der babylonischen
Königsliste.

a) Im vorigen Bande dieser Zeitschrift (S. 244 Z. 3 v. o. f. der Anmerkungen) habe ich die Frage berührt, ob der Nabû-šum-iškun, für den 13 Jahre bezeugt sind, tatsächlich mit dem Vorgänger des Nabû-naşir identisch sei. Die Annahme, daß dies der Fall sei, führt zu Folgerungen, die mit den Angaben der Königsliste vollkommen unverträglich sind.

Die neunte Dynastie (1) der Königsliste, der beide angehören, hat 22 Jahre geherrscht. Da nun Nabûnasir-Nabonassar nach dem ptolemäischen Kanon und der babylonischen Chronik 14 Jahre regiert hat, so kämen für ihn und seinen Vorgänger schon 27 Jahre heraus, zu denen noch die 2 Jahre seines Sohnes Nabû-nadin-zer hinzutreten, sowie die x Jahre des ersten Königs der Dynastie 29+x. Forrer) will daher die frühere Lesung 31, die von mir als irrig erwiesen ist, an Stelle der 22 setzen, die auf der Thontafel steht.

E. F. Weidner 3) aber verwertet das Argument, um aufs Neue der Annahme das Wort zu reden, daß die 22 nicht die Zahl der Jahre, sondern die Anzahl der Könige bedeute, so daß das Ende der Kol. III und der mit dem Vorgänger des Nabúšumiškun beginnende Anfang der Kol. IV zusammen Eine Dynastie bildete. Da zu Anfang der Kol. IV vor der Summierung fünf Könige gestanden haben. so müßten die übrigen 17 am Schluß der dritten Kolumne untergebracht werden, was, wie ich eingehend gezeigt habe1), unmöglich ist. Gegen Schnabels) Versuch, diese Annahme gleichwohl durchzuführen, haben Ed. Meyer) und Forrer die Stichhaltigkeit meiner Argumentation nachdrücklich betont. Auch Weidner hat nichts Neues anführen können, um die Unmöglichkeit, am

1) Siehe oben Bd. VIII S. 227-251, X S. 476-494.

2) Zur Chronologie der neuassyrischen Zeit (Mitt. d. Vorderas. Ges. XX [1915]

Nr. 3 S. 19, s. o. Bd. XV S. 243f. Anm. 3.

3) Studien zur assyr.-babyl. Chronologie (ebenda XX Nr. 4) S. 88 Anm. 1.
4) Zwei Hauptprobleme d. altor. Chronologie u. ihre Lösung (1898) S. 24 ff.
5) Mitt. Vorderas. Ges. XIII (1908) S. 74 ff.

6) GA 132 § 325 A S. 360.

Schlusse von Kol. III hinter dem die VII. Dynastie (G) bildenden Elamiten, 17 Zeilen unterzubringen, in ihr Gegenteil zu verwandeln.

Hätte wirklich Nabonassars Vorgänger mindestens 13 Jahre regiert, so bliebe nur übrig, einen Fehler in der Summierung der IX. Dynastie (1) anzunehmen, so daß die 22, die dasteht, in eine Zahl über 29 zu verbessern wäre.

Auch das wäre aber nur nötig, wenn wir lediglich mit dem Einen Könige namens Nabû-šum-iškun zu rechnen hätten.

Der Nachfolger des Šamas-mudammiq, welch letzterer nach dem von Weidner in Umschrift zuerst veröffentlichten neuen Berliner Fragment E der vierte König der Dynastie VIII (H) war, heißt nach der synchronistischen Geschichte Nabû-šum-iškun. Er wäre der erste, der Vater Nabonassars der zweite Herrscher dieses Namens. Die von King veröffentlichte Chronik Br. M. 27859 nennt dagegen an der gleichen Stelle Nabú-šum-ukin, das Berliner Fragment E bietet Nabû-šum- . ., läßt uns also bezüglich des dritten weggebrochenen Bestandteils im Stich. Der Gedanke, daß man es mit zwei aufeinanderfolgenden Herrschern einem Nabu-šum-iškun und einem Nabu-šum-ukîn zu tun habe, ist, wie eben das Fragment E zeigt, aufzugeben. Denn dieses bietet die Folge. Samas-mudammiq, Nabû-šum-. . . ., Nabú-(a)bal-[iddin]. Weidner, der darauf mit Recht hinweist, entscheidet sich für die Namensform Nabûšum-ukin, so daß es nur Einen Nabu-šum-iškun gegeben hätte.

Da aber diese letztere Annahme, wie betont, zu Folgen führt, die mit dem Tatbestand der Königsliste unverträglich sind, so muß die Entscheidung zugunsten des Namens Nabu-sum-iskun fallen, wie ihn das assyrische Dokument bietet. Da dieses in Wahrheit nicht eine einfache Chronik, sondern einen Auszug aus den Archiven über ein zwischen Assur und Akkad strittiges Gebiet, also ein staatsrechtliches Dokument darstellt, so liegt darin nichts Befremdliches.

Dem Nachfolger Samas-mudammiq's gibt Weidner ca. 20 Regierungsjahre. Die Nennung seines 13. Regierungsjahres verträgt sich also damit ohne Weiteres. Die Veröffentlichung des betreffenden Textes liegt mir zwar nicht vor. Da es sich aber um eine Privaturkunde handelt, die nach Nabú-šum-iškun 13 datiert ist, so wird darin der König sicher nicht als Vater Nabu-naşir's bezeichnet sein, so daß uns nichts hindert, sie der Regierung des der Dynastie VIII (H) zugehörigen Nabû-šum-iškun I. zuzuschreiben.

Damit werden die Widersprüche, die aus diesem Datum gegen die 22 Jahre als korrekte Summierung der neunten Dynastie hergeleitet worden sind, hinfällig.

b) Die neuen Berliner Fragmente geben die Folge der babylonischen Könige, ohne ihre Angehörigkeit zu verschiedenen Dynastien hervortreten.

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zu lassen. Die erhaltenen Teile der Kol. II des Fragments E lassen ohne Trennungslinien oder sonstiges unterscheidendes Merkmal auf einander folgen:

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Zeile 1. 1) Si-la-num-šu-qa-mu-na], den letzten (dritten) König der V. Dynastie (F) der Königsliste. 2. Ma[r-bîti-abal-uşur], den Elamiten als einzigen König der VI. Dynastie (G).

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3. m. ilu2) Nabu-muki[n-ubli], den ersten König der VIII. Dyn. (H). Es folgen:

Zeile 4. m. ilu Nimurti-kudurri-uşu[r] (II.), 2. König der VIII. Dyn. (H).

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Zur gleichen Tafel wie E gehört, nach Weidner, das Fragment F, das lautet:

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Nabûšumiškun II., der zweite König der IX. Dynastie (1), ist der erste der auf der Königsliste in Kol. IV erhaltenen Könige dieser Dynastie; ihm folgen Nabûnaşir, Nabû-nadin-zêri, Nabû-šum-ukin, dann die Summierung: 22 (scil. Jahre).

Rechnen wir diese 3 hinzu, so ergibt sich als Summe der Könige der VIII. und IX. Dynastie (H und I) 16 (Fragment E, Z. 3-11 8 Könige, Fragment F5 Könige die 3 letzten Könige der IX. Dynastie), d. h. gerade die Zahl der Könige, die auf der Königsliste bequem unterzubringen") sind, nämlich für die VIII. Dynastie (H) außer den ersten 3 Königen, deren Regierungszahlen am Ende von Kol. III der Königs

1) Determinativ für männliche Personennamen.

2) Determinativ der Gottheit.

3) Keilinschriftl. Bibliothek IV S. 90f. Z. 44.

4) Nur das männliche Determinativ sicher.

5) Siehe meinen Nachweis Zwei Hauptprobleme (1898) S. 28. Bequem unterzubringen sind 11 Könige + 1 Summierung. Denkbar als Äußerstes 12 Könige + 1 Summierung.

liste erhalten sind, noch 8 Könige (+1 Summierung), im Ganzen 11 Könige + (1 Summierung) und für die IX. Dynastie (I) 5 Könige, nämlich vor der Summierung „22" 4 Könige und Spuren eines weiteren (Nr. 1), darüber der Rand der Tafel; Gesamtsumme 11+5 16 Könige.

Nun sind aber hinter Marduk-zakir-šum (Dyn. VIII Nr. 8) noch einzufügen: sein Nachfolger Marduk-bala(t)-su-iqbî und Bau-ab-iddin, der 812 durch Samsi-Adad, den Gemal der Semiramis, besiegt wurde. Wir haben also mit der Höchstzahl der für die Dynastie VIII auf der Königsliste dem Raum nach möglichen Könige 12 (+ Summierung)1) zu rechnen, und erkennen, daß die Berliner Fragmente eng aneinander anschließen, indem zwischen beiden eine Lücke von einer Zeile für Marduk-bala(t)-su-iqbi anzunehmen und in Z. 1 von Fragment F hinter den erhaltenen Determinativen der Name m. ilu [Bau-ah-iddin] einzuzusetzen ist!

Es ergibt sich also für die 12+5 17 Könige der Dynastien VIII (H) und IX (1) der Königsliste im Vergleich mit den Berliner Fragmenten E und F das folgende Bild ein zugefügtes (KN) bedeutet, daß der Name, ein (KZ), daß nur die Zahl der Regierungsjahre oder -Monate, ein (KNZ), daß Beides auf der Königsliste erhalten ist.

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9. Marduk-bala(t)-su-iqbì. Zu ergänzende Endzeile von Fragment E.

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2) Nach dem ptolemäischen Kanon und der babylonischen Chronik.
3) Ptol. Kan. Nádios 2 Jahre.

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