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Unser Denkmal gehört zu den Grabsteinen, die den Bauinschriften nahestehen1). Das Alter der Verstorbenen wird nicht angegeben. Am Schlusse eine Akklamation statt eines Epithetons zur Verwandtschaftsbezeichnung.

Die Sitte, das Grab den Manen zu heiligen, entstand erst unter Augustus und wurde in Rom zu Ende des ersten Jhs. üblich). Doch setzt die Abkürzung der Weiheformel das Bekanntwerden der Formel voraus, kommt also erst vom 2. Jh. an gewöhnlich vor3). Die Abkürzung DMS ist indeß in Rom und Italien viel seltener als DM und hat sich in manchen Provinzen, wie Rätien, überhaupt nicht eingebürgert, während sie freilich in Afrika (ohne Numidien) und in Spanien überwiegt1). Ohne nun diesen Merkmalen besonderes Gewicht für die Zeitbestimmung beizumessen, würde ihnen zufolge unser Grabstein am besten ins ausgehende 2.-4. Jh. passen.

Der Errichter des Denkmals trägt weder praenomen, noch nomen gentilicium, sondern nur ein griechisches cognomen; er war ein Sklave oder eher ein Provinziale aus den niederen Volksschichten. Der Name Callimachus ist auf Inschriften als Sklavenname") und als cognomen) belegt. Inventa findet sich auf Inschriften mehrfach als cognomen). Claudia Inventa lebte gemäß ihrer Bezeichnung als contubernalis in ehelicher Verbindung mit Callimachus. Contubernium hieß das eheliche Zusammenleben zunächst von Sklaven oder von hörigen Bauern mit ihresgleichen), dann auch von Freien (Männern, wie Frauen) mit Sklaven) und endlich von Freien miteinander10). Die Benennung contubernalis wird in dieser engeren Bedeutung eines dauernden Geschlechtsverhältnisses häufiger von Weibern, als von Männern gebraucht "1).

Unser Stein beansprucht vorzüglich paläographisches Interesse. Zeigt er doch die Vulgärschrift ausgeprägter, als alle Beispiele, die Hübner aus Rom und Italien (Nr. 1153--1178), wie aus den Provinzen (Nr. 1179–1187) beibringen konnte, ausgeprägter selbst, als die bekannte Grabschrift der Knaben Torquatianus und Laetianus 12), die von den Epigraphikern immer wieder zur Veranschaulichung der Kapitalkursive herangezogen werden muß13). Die Buchstaben sind nämlich

1) René Cagnat, Cours d'épigraphie latine. 4 Paris 1914, S. 288.

2) Waltharius Schwarzlose, De titulis sepulcralibus latinis quaestionum capita quattuor. Diss. Halle a. S. 1913, S. 7.

3) Schwarzlose S. 18.

4) Schwarzlose S. 19. Fr. Vollmer, Inscriptiones Baivariae romanae sive inscriptiones prov. Raetiae. München 1915, S. 232 zu 1.

5) H. Dessau, Inscr. lat. sel. III 2 (1916) Nr. 9029.

6) Thesaurus, Onomastic. II 90, 11.

7) Cosidia Inbenta CIL XIV 892. Julia Inventa VIII 1, 2508. Philumina Inventa IX 1870. Pompeia Inventa II 935. Publicia Inventa III 1, 2497. Inventa X 1, 5480. Vgl. Gu. Otto Fleckeisens Jahrbücher, 24. Suppl.-Bd. S. 797f. 9) Ebenda 1165, 13 ff.

8) R. Leonhard, RE IV 1, 1164, 61.

10) Dessau, Inser. lat. sel. III 2 S. 932. 11) Vgl. Thesaurus IV 790, 55. 77. 64 (CIL III 14600 contubernali suae bene merenti fecit).

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12) Hübner S. XLIX. 416a. Nr. 1169 H. Dessau, Inscr. lat. sel. II 2 Nr. 8473 13) Z. B. von Ernst Diehl, Inscriptiones lat (Tabulae in usum scholarum editae sub cura J. Lietzmann IV), Bonn 1912, Taf. 29 c. Aus Mangel an anderen bekannten Denkmälern in gemeißelter Kapitalkursive konnte Diehl (S. XXIIIff.) zur Veranschaulichung dieser Schriftart nur auf pompeianische Wachstafeln und

auf unserem Steine ziemlich tief eingehauen und einigermaßen regelmäßig ausgeführt, dabei aber durchwegs kursiven Charakters. Diese beiden Eigenschaften sind selten gepaart. Denn gewöhnlich handelt es sich um eine Kursivkritzelei auf geglättetem Stein, auf Mauerwerk, auf weichem Metalle oder aber um unsorgsame Monumental- und Aktenschrift mit einzelnen Kursivbuchstaben, die dem Steinmetz oder Graveur versehentlich unterliefen ').

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Die Schriftart unseres Denkmales ist als Kapital-. oder Majuskelkursive anzusprechen. Nach Hübners Erfahrungen erscheint sie erst im 2. Jh. n. Chr. häufiger auf römischen und italischen Monumenten, um im 3. Jh. oft zu begegnen2). Sie wird auf Stein- oder Erzdenkmälern nur mißbräuchlich angewendet; hat sie

Graffiti greifen. Auch Vollmer konnte aus der Provinz Rätien nur eine einzige reine Kursivinschrift (Nr. 75 B) abbilden, aber eine viel jüngere und weniger sorgfältig gearbeitete, als die hier veröffentlichte.

1) Hübner S. 415-416. 2) Hübner S. 415.

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sich doch von der epigraphischen Kapitale bloß in Anpassung an andere Schreibstoffe und deren Schreibwerkzeuge abgespaltet. Die Schreibstoffe der Kursive waren vornehmlich Papyrus, Wachs, Blei, ungebrannter Ton; bei geringerer Dauerhaftigkeit des Schriftstückes ermöglichten sie größere Geläufigkeit des Schreibens. Alle Abweichungen der Kapitalkursive von der epigraphischen Kapitale sind nun aus jener technischen Verschiedenheit abzuleiten und allein die größere Sorgsamkeit der Ausführung wird durch den Zweck des Schriftstückes, der ein literarischer oder privater sein konnte, mitbedingt1).

Eine Hauptgruppe von Verschiedenheiten zwischen epigraphischer Kapitale und Majuskelkursive erklärt sich aus der Schrägstellung der Schrift in letzterer, aus einer Lage, die der Papyrus und die verwandten Schreibstoffe besonders begünstigten. Dies Moment kommt in unserem Denkmale voll zur Geltung. Seinetwegen erscheinen daselbst M und V stark verbreitert, A aber nur deshalb weniger, weil der Schrägbalken links vom Beschauer erst im oberen Drittel des rechten Balken ansetzt, also kürzer ist, als dieser. Die Schaftbuchstaben EFS werden eben deshalb so stark verschmälert, daß sie sich in einzelnen Fällen dem Kursivideale des langen Schrägstriches deutlich nähern, so SE in Z. 3, S in Z. 7. Beim S in Z. 1 wäre die Gerade schon voll erreicht; nur wurde der obere Auslauf statt durch ein Häkchen durch einen in spitzem Winkel zum Schafte gestellten kleinen Ansatzstrich wiedergegeben. Der untere Querstrich des E verschwand in eine Krümmung. Bloß in Z. 6 ist er noch deutlich erhalten; doch ist die Schrägstellung aller Striche in diesem Falle beispielmäßig. Auch die zwei Schäfte des H sind leicht gekrümmt und der Querstrich ist in die obere Schafthälfte gerückt und etwas schräg gestellt. Die Neigung der Kursive zur Abschrägung macht sich auch in der eiförmigen Rundung des O in Z. 6 geltend. Sie entstand dadurch, daß das Schreibrohr im Papyrus von rechts nach links eine Schlinge beschrieb, die entweder im Ausgangspunkte endete oder auch das linke Ende der Kurve durchschnitt, so daß dann eine Schlinge mit überragenden Enden gebildet wurde). Ein anderes Beispiel für die Wandlung der Kreisrundung, und zwar zur Parabel ist das C in Z. 6. Der untere Bogen verschwand, der obere läuft weit und flach aus, wie etwa der obere EBogen in Z. 3. Die einschneidendsten Veränderungen an den Kapitalcharakteren bewirkte die Neigung zur Schräglage wohl bei BRD. In unserer Inschrift zeigen sich diese Veränderungen sehr ausgeprägt an BR (Z. 6 und 8), während D in Z. 4 auf halbem Wege von der Monumentalschrift zur Kursive stehen blieb und D in Z. 1 noch ganz monumentalen Typus aufweist. Bögen und Schweif im monumentalen BR wurden in unserem Denkmale in gerade Striche aufgelöst, die schräg von links nach rechts verlaufen und in Häkchen enden; die Normal

1) Vgl. darüber und für das Folgende die vortrefflichen Ausführungen von Bertold Bretholz, Lat. Paliographie. 2 Leipzig 1912, S. 42. 45 ff. · H. B. van Hoesen, Roman cursive writing. Diss. Princeton 1915. University Press. 268 S. 8° und V. Federici, Esempi di corsiva antica dal secolo I. dell'era moderna al IV. racolti ed illustrati [Roma] 1908 blieben leider unzugänglich. Nach dem Inhaltsverzeichnisse berücksichtigte van Hoesen nur Kursive auf Mauerwerk, Blei, Wachs, Ton, Papyrus, also keine Steine; bei ihm wäre aber gewiß das maßgebendste Vergleichsmaterial für unsere Buchstabenformen zu finden gewesen.

2) Vgl. C. Wessely, Schrifttafeln zur älteren lat. Paliographie. Leipzig 1898. Taf. I Col. 1 Z. 6. C. Zangemeister, Inscriptiones parietariae pompeianae herculanenses stabianae etc. CIL IV (1871) Tab. I: III 3. IV 4o, IV 5.

striche verkümmerten zum Häkchen im B1), zu einem in spitzem Winkel gegen den Hauptstrich gestellten Schaftreste im R. Aber auch das für die Kursive auf Papyrus übliche Schreibwerkzeug bewirkte Veränderungen in der Monumentalschrift, die der Meißel unseres Steinmetzes deutlich festgehalten hat. So laufen die Buchstaben unserer Inschrift vielfach in Spitzen (z. B. ESFI in Z. 3) oder Krümmungen aus (z. B. N in Z. 7, M in Z. 1 und 8, V in Z. 8, A in Z. 7, RB). Überhaupt herrscht die Tendenz, die Ecken zu runden, die geraden Striche zu krümmen in den Buchstaben unseres Monumentes offensichtlich. T in Z. 3 erhielt z. B. einen spitz auslaufenden, leicht aufwärts gekrümmten Querstrich. Ähnlich wurden lapidare Trennungspunkte in Z. 7 und 8 unserer Inschrift in schräg oder horizontal gestellte Beistriche aufgelöst. Aber auch die durch das Auslaufenlassen der Linien in der Kursive bewirkte Schaftverlängerung einzelner Buchstaben sucht man in unserem Denkmale nicht vergebens. Um die Zeile einzuhalten und wohl in Angleichung an das vorhergehende S ist der Schaft des F in Z. 3 noch umgebogen. Der erste Schaft des ersten N in Z. 5 und desjenigen in Z. 7 reicht aber deutlich, wenngleich nicht weit unter die Zeile herab, etwa wie das erste N bei Wessely I, Col. 2, Z. 14, also in einer Papyruskursive aus dem Beginne des ersten Jhs. n. Chr.

Nun sei noch zu den einzelnen Buchstaben formen Vergleichsmaterial beigebracht, das auch die Zeitbestimmung der Inschrift ermöglichen soll. Zu Grunde liegen für die Stein- und Erzschrift im allgemeinen Hübner a. a. O. S. LIII ff. und Cagnat S. 11 ff., sowie Diehl Taf. 29c; für die Inschriften vom 3. bis zum Ende des 7. Jhs. E. Le Blant, Paléographie des inscriptions latines du III siècle à la fin du VII. Revue archéologique, 3e série XXIX (1896), 177-197 (A--E); 345-355 (F-I). XXX (1897), 30—40 (K-P); 171–184 (Q-T). XXXI (1897), 172–184 (V-Z, Zahlen, Interpunktion). Für die Wandinschriften wurde herangezogen C. Zangemeister a. a. O. Taf. I; für Ziegeldenkmäler Johann Paur, Zwei römische Ziegeldenkmäler aus Steinamanger in Ungarn. S-B. der kais. Akad. d. Wissensch. in Wien, phil.-h. Cl. XIV (1854), 133 ff. (wohl aus dem 2. Jh.); K. Körber, Neue Inschr. des Mainzer Museums. Mainz 1905, Nr. 80; für Wachs, Papyrus usw. Wessely a. a. ().

A Z. 22. 4. 5. 72. Nach Hübner (S. LIVb unten) und Cagnat S. 12 eine archaische epigraphische Form; in der Vulgärschrift der Kaiserzeit vom Beginn des 2. Jhs. n. Chr. reichlich belegbar, doch schon in Grabinschriften des 1. Jhs. verwendet. Beispiele aus dem Ende des 2. Jhs.: Hübner Nr. 301 Z. 3 (Rom); Nr. 371 (Athen). Vulgärschrift: Nr. 1173 Z.2; Nr. 1165 Z. 4. Vgl. Le Blant XXIX 187, 4 (Rom, undatiert); 188, 2 (Spanien, undatiert). Vollmer Nr. 76; 194. Zangemeister II 5 (jüngere Pinselschrift); III 1, 3 (Kohle oder Kreide). Wessely Taf. I (Brief des Paconius) Z. 7; 8 (satisfacias); 12 (lacerat); 13.

B Z. 6. 8. Le Blant XXIX 188,3 (301 n. Chr.). Zangemeister III 2 (Kohle oder Kreide). IV 6 (Griffel). Durch das weitabstehende schmale Häkchen ähnelt die Kursivform Zangem. IV 4 besonders unserm B in Z. 8. Paur Taf. I Z. 2. 3. Körber Z. 6. Wessely Taf. I (Paconius) Z. 3, 12.

C Z. 2. 3. 4. 6. Nach Hübner S. LVb fehlen dem kursiven C beide Hörner. Bei uns besitzt nur das C in Z. 6 eine Verdickung des Fußes, wie in Pinselschrift, die gemeißelte nachahmt; vgl. Hübner Nr. 1179; 1160 d. C in Z. 2-4

1) Z. 8 wurde das Häkchen im widerstandskräftigen Marmor zum spitzen Winkel.

Zangem. I 1 (ältere Pinselschrift). C in Z. 6 Diehl Taf. 29 c; vgl. Hübner Nr. 1153 Z. 1. Zangem. IV 7 (Griffel). Wessely Nr. 3 Z. 3, 4 (Wachstafel v. J. 55 n. Chr.).

D Z. 1. 4. In Z. 1 ohne Hörner, wie zuweilen in der älteren Schrift (Hübner S. LV b). Die Verlängerung des Bogens über das obere Ende des Vertikalstriches kommt in der Akten-, Pinsel- und Kursivschrift vor (vgl. Hübner Nr. 1193; 1174 Z. 3). Nach Cagnat S. 13 erscheint diese Form seit dem 2. Jh. Zu unserem D Z. 4 vgl. besonders Diehl Taf. 29 c, Z. 7. Zangem. II 3 (jüngere Pinselschrift). Wessely Taf. I (Paconius) Z. 1, 5 (iucundum), 11 u. s. f

E Typ. I: Z. 6. Die rustikale E-Form mit den aufwärts gerichteten Querstrichelchen eignet nach Hübner (S. LVIa) der Pinselschrift und der Steinschrift des 3. Jhs. (vgl. Nr. 472; 272), nach Cagnat S. 14 schon des 1. Jhs. Typ. II: Z. 3. 4. 5. 7 und da vornehmlich das E in Z. 3 steht der seit dem 2. Jh. in Inschriften nachweisbaren, seit dem 3. Jh. häufigen (Hübner, Cagnat) mondförmigen E-Form nahe. Doch ist der untere Bogen hier nicht immer gut ausgeführt, so daß das E in Z. 7 einem F ähnelt, was auch beim eckigen E öfter begegnet (s. Hübner Nr. 607 aus dem 3. Jh.). Der Mittelbalken verschwindet zum Punkte, hier ein Zeichen nachlässiger Ausführung. Vgl. Zangem. IV2 (Griffel). Wessely Taf. I Col. II 13 (ex); Col. I 8 (sollice); Paconius 4 (scriberem). Zur Mischung beider E-Typen unseres Denkmals s. Diehl Taf. 29 c. Vollmer Nr. 75 B. Wessely (passim).

F Z. 3. Vulgäre, von der Kursive herübergenommene Form (Hübner S. LVII a unten. Cagnat S. 15). Vgl. Le Blant XXIX 348, 10 (ohne den geschweiften Auslauf des Schaftes). Zangem. IV 11 (Griffel).

H Z. 2. Die schmälere H-Form mit hinaufgerücktem Querbalken ist der älteren Monumentalschrift eigen, erscheint aber auch später und überwiegt in der Pinselschrift (Hübner S. LVIII; Cagnat S. 16).

I Z. 2. 3. 4. 5. 7. Kopf und Fuß, wie sie unsere I alle haben und Krümmung des Kopfes, wie in Z. 3 erhält I regelmäßig erst in der späteren Kaiserzeit (Hübner S. LIX a). Diese Merkmale finden sich aber schon im 1. Jh. da und dort (Cagnat S. 17). Die Rechtskrümmung des Kopfes, wie in Z. 3, erklärt Hübner (S. LIX unten) überzeugend als vulgären Einfluß. Vgl. Diehl Taf. 29 c Z. 5 (annis). Unserem Beispiel ist ähnlich Zangem. II 3.

L Z. 2. 4. 7 ist eine schon früh (vgl. Hübner Nr. 20) in die epigraphische Kapitale eingedrungene Vulgärform; Hübner nennt als ältestes stadtrömisches Beispiel eine Inschrift aus der Zeit des Kaisers Claudius. Im 2. und 3. Jh. erscheint sie häufiger in der Monumentalschrift (Hübner S. LXIa unten; Nr. 1178. Cagnat S. 18). Vgl. Le Blant XXX 31, 1 aus dem Jahre 454. Es gibt zahlreiche Varianten, so eine mit elegant geschwungenem Schafte, an die L Z. 4 erinnert; mit Schrägstrich, der vom Normalstrich abgesetzt ist, wie in Z. 7 (Hübner Nr. 1165, Rom 2. oder 3. Jh.; Le Blant XXX 31, 10 Gallien aus d. J. 582. Zangem. IV 11 kursive Griffelform).

M Z. 1. 2. 8. M mit dem links übergreifenden 2. und 4. Schafte findet sich in der Akten- und der Vulgärschrift häufig (Hübner S. LXIb oben). Nach Hübner (S. LXII) ist diese Form als vulgäre Nachahmung der Aktenschrift in die Monumentalschrift eingedrungen; vgl. Nr. 514; 544 aus dem Ende des 3. Jhs. und von den Beispielen für die Vulgärschrift Nr. 1167. Diehl Taf. 29c; für die Pinselschrift Nr. 1188; 1193. Cagnat S. 19 betont mit Recht, daß hier eine von der epigraphischen Kapitale früh übernommene Kursivform vorliegt. Vgl.

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