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tomatoren man eine Notiz über die Lebensdauer vermißt, hält jedoch die Zahl der Jahre und die der Tage für verderbt.

In den Jahren müßte allerdings, wenn Dio die Quelle gewesen wäre, ein Fehler stecken, denn nach Dio1) stand Traian, als er zur Herrschaft gelangte (27. Jan. 98), erst im 42. Lebensjahre) und hätte demnach nur ein Alter von 60 vollen Jahren erreicht.

Wie steht es aber mit den Tagen? Läßt man die Jahre, auf die es hier nicht ankommt, bei Seite, so gelangt man vom 18. Sept., an dem Traian geboren ist (S. 89 Note 4), mit 10 M. 22 T. bei inklusiver Zählweise auf den 8., bei kompensativer auf den 9. und bei exklusiver Berechnung auf den 10. August, also ganz nahe an den 11. August, an dem die Nachricht vom Ableben Traians nach Antiochia gelangt sein soll (S. 86f.). Wir haben es demnach mit einer Angabe zu tun, die auf der offiziellen Tradition beruht; denn wenn Hadrian erst am 11. August Kenntnis vom Tode Traians erhielt, so mußte dieses Ereignis bei einer rationellen Berechnung der für die Beförderung der Botschaft von Selinus nach Antiochia notwendigen Zeit (S. 87) auf den 8. oder 9. August gesetzt werden.

Damit ist zugleich erwiesen, daß Dio nicht die Quelle der Chronik gewesen sein kann; denn Dio war nach den Informationen, die sein Vater Apronianus kurz vor dem Jahre 182 als Statthalter Kilikiens erhalten hatte, davon überzeugt, daß Traians Tod von seiner Gattin Plotina einige Tage verheimlicht worden sei3), und mußte daher eine frühestens auf den 8. Aug. führende Angabe verwerfen. Im Hinblick auf die Differenz, die in diesem Punkte zwischen Dio und der Chronik besteht, wäre es verfehlt, die Angabe der Chronik, wonach Traian 68 Jahre alt geworden sein soll, durch eine Änderung des Textes mit Dio in Einklang zu bringen. Die Existenz von zwei Varianten kann in keiner Weise auffallen, da sich noch mehrere andere hinzugesellen.

Wie wir bereits bemerkten (S. 89), erreichte Traian nach Eutrop, Hieronymus und Cassiodor ein Alter von 63 J. 9 M. 4 T. Im Einklang hiermit steht die Epitome de Caesaribus, die rund 64 J. rechnet1). Nach dem Chronicon Paschale) lebte Traian 65 und nach Malalas) 66 J. Alle diese Autoren halten zwischen den Angaben Dios (60-61 J.) und des Cod. Paris. (68 J. 10 M. 22 T.) die Mitte.

Es fragt sich nur, welche von diesen Berechnungen den Vorzug verdient. Bei der Entscheidung dieser Frage hat man in erster Linie die Ämterlaufbahn Traians zu berücksichtigen.

1) LXVIII 6, 3; vgl. Zon. XI 21.

2) Bei Suidas s. v. лovɛīóda ist aus dem 42. J. das 40. geworden.

3) LXIX 1, 3; vgl. S. 88. 4) 13, 14.

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6) p. 277 Dind.

Ein fester Punkt wird uns hier dadurch gegeben, daß Hadrian, als er im 10. Lebensjahre seinen Vater verloren hatte, den Prätorier Traian zum Vormund erhielt'). Hadrian war am 24. Jan. 76 geboren 2). Sein 10. Lebensjahr erstreckte sich demnach vom 24. Jan. 85 bis zum 23. Jan. 86. Als spätester Termin für Traians Prätur ist also nicht mit Dessau) das J. 86, sondern mit Dierauer) das J. 85 anzunehmen. Wir erfahren ferner noch, daß er sich zehn Jahre lang als Kriegstribun an Feldzügen in den verschiedensten Ländern beteiligt hat).

Gesetzlich war seit dem Jahre 29 v. Chr. die Übernahme der Prätur geknüpft an die Vollendung des 30. Lebensjahres 6), welche Bestimmung indessen durch die Gewohnheit, das laufende Jahr als voll zu rechnen?), eine Milderung erfuhr. Als spätester Termin für Traians Geburt ergibt sich hiernach das Jahr 55. Die Angabe Dios, wonach er bei seiner am 27. Jan. 98 erfolgten Thronbesteigung im 42. Lebensjahr stand (S. 90) und am 18. Sept. 56 geboren sein müßte, wird hierdurch ausgeschlossen, noch mehr aber durch die Zeit, die das zehnjährige Kriegstribunat und die Bekleidung der vor der Prätur zu übernehmenden Ämter bei Beobachtung des gesetzlichen einjährigen Intervalls 8) in Anspruch nahm.

Die unterste obligatorische Stufe der Ämterlaufbahn war das Vigintivirat. Wie aus zahlreichen Inschriften erhellt?), pflegte dieses Amt nach Neros Zeit noch vor dem Kriegstribunat bekleidet zu werden, das vom 18. Lebensjahre an zugänglich war 10). Um zur Prätur zu gelangen, war nach Ableistung des Kriegsdienstes noch die Verwaltung der Quästur und des Volkstribunats oder der Ädilität erforderlich. Volkstribunat und Ädilität mußten von der Quästur und andrerseits auch von der Prätur durch ein amtfreies Jahr getrennt sein 11). Traians Laufbahn bis zur Prätur nahm demnach, da er zehn Jahre lang Kriegstribun war, statt sich mit dem gesetzlich genügenden Zeitraum von einem Jahre 12) zu begnügen, im ganzen 15 Jahre in Anspruch. Er kann mithin, wenn er im 17. Jahre das Vigintivirat bekleidete, frühestens erst im 32. Jahr zur Prätur zugelassen worden sein. Da er dieses Amt spätestens im Jahre 85 bekleidete, so ergibt sich für seine Geburt das Jahr 53 als spätester Termin..

1) Vit. Hadr. 1, 4.

2) Ebenda 1, 3. Klebs (Prosop. imp. R. I 16) nennt irrtümlich das J. 75. 3) Prosop. imp. R. I 464.

4) Beiträge zu einer krit. Geschichte Traians in Büdingers Untersuchungen zur röm. Kaisergesch. I (1868) S. 11.

5) Plin. Paneg. 15. 6) Dio LII 20, 2.

7) Ulp. Dig. L 4, 8; Paulus ebenda XXXVI 1, 76; vgl. Mommsen, Röm. Staatsr. 13 573.

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10) Dio LII 20, 1; vgl. Mommsen, R. Staatsr. I3 546, Note 1 und S. 506, Note 2. 11) Mommsen, R. Staatsr. I3 535. 12) Ebenda S. 547.

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Eben auf dieses Jahr führt nun die Angabe Eutrops, wonach Traian 63 J. 9 M. 4 T. gelebt haben soll. An einen Textfehler ist hier schwerlich zu denken, da die gleiche Berechnung bei Hieronymus und Cassiodor wiederkehrt (S. 90). Man wird dieser Angabe um so mehr Beachtung schenken müssen, als sie gestützt wird durch die von Eutrop unabhängige Epitome de Caesaribus, wonach Traian ein Alter von rund 64 J. erreichte (s. ebenda). Zu Gunsten dieser Tradition, für die sich auch Dierauer1) entscheidet, spricht ferner die Erwägung, daß sämtliche Angaben über Traians Lebenszeit, wenn sie aus lateinischen Urquellen herrührten, paläographisch sehr leicht auf Entstellung von LXIII oder LXIV zurückgeführt werden können. Die Verwandlung von LXIII in LXVI (Malalas, siehe S. 90) und von LXIV in LXV (Chron. Pasch., s. ebenda) lag ja außerordentlich nahe und ebenso kann der Übergang von LXIII in LXVIII (Cod. Paris., s. S. 89) in keiner Weise auffallen). Auf sehr einfache Weise erklärt sich ferner bei Benutzung einer lateinischen Quelle (vgl. XII S. 493) die Angabe Dios, daß Traian bei seiner Thronbesteigung (27. Jan. 98), die in sein 45. Lebensjahr fällt, im 42. Jahre gestanden habe (S. 90f.); denn aus LAU konnte sehr leicht XLII entstehen.

Wenn wir demgemäß als Geburtstag Traians den 18. Sept. 53 betrachten dürfen, so ist wohl anzunehmen, daß er im J. 70 das Vigintivirat bekleidet hat und sodann von 71 bis 80 Kriegstribun gewesen ist. Dann mag er entweder vom 5. Dezember3) 80 bis zum 4. Dezember 81 eine städtische Quästur oder, was bei der weit größeren Anzahl der Provinzialquästuren wahrscheinlicher ist, eine solche vom Sommer4) 80 bis zum Sommer 81 verwaltet haben, in welchem Falle Plinius die Zeit seines Kriegsdienstes ebenfalls noch auf zehn Jahre angeben konnte. Für 83

1) A. a. O. S. 9, Note 1.

2) 6 M. für 3 M. hat auch Otho im Chron. Pasch. I 460 Dind. und 6 volle Jahre statt 3 J. Heliogabalus (Juni 218-März 222) in der Stadtchronik des Chronographen von 354 (Chron. min. I 147 Momms.) erhalten. Als ein Beleg für die Verwandlung von III in VIII möge angeführt werden, daß sich Othos Regierungszeit im Liber generationis von 3 M. auf 8 M. erhöht (XIII S. 293 A. 6).

3) Dieser Tag, an dem die Quästoren in der republikanischen Zeit ihre Amtsführung begannen, darf mit Mommsen, R Staatsr. II3 531 auch für die Kaiserzeit, in der kein Grund zu einer Änderung vorlag, als Antrittstermin be

trachtet werden.

4) Als normalen Antrittstermin für die Provinzialquästoren der Kaiserzeit hat Mommsen ebenso wie für die Statthalter früher (Herm. II 1868, S. 110) den 1. Juni, später aber (Staatsr. II3 258, vgl. 255 f.) den 1. Juli angenommen. In Wirklichkeit können die von ihm zitierten Angaben Dios, wonach Tiberius den mit ihrer Abreise in die Provinzen zu lange zögernden Statthalter den 1. Juni (LVII 14, 5), Claudius aber erst den 1. April (LX 11, 6) und nachher den 13. April (LX 17, 3) als Termin setzte, nur beweisen, daß ihre Abreise stattzufinden hatte, sobald die hierfür günstige Jahreszeit gekommen war.

konnte er hierauf zum Tribunat (vom 10. Dez. 82 an) oder zur Ädilität und für 85 zur Prätur zugelassen werden.

Anders gestaltet sich Traians Laufbahn nach den Aufstellungen De la Berges1), der seine Geburt in das J. 52 hinaufrücken zu müssen glaubte. Hiernach wurde Traian schon Anfang 68 nach Anlegung der toga virilis Kriegstribun und verblieb in dieser Stellung bis Ende 77. Im J. 78 bekleidete er alsdann das Vigintivirat, hierauf vom 1. Juni) 80 bis zum 1. Juni 81 die Quästur, sodann 83 das Volkstribunat oder die Ädilität und 85 die Prätur. Diese Konstruktion leidet zunächst an dem Fehler, daß die Zulassung zum Kriegsdienst geraume Zeit vor das 18. Lebensjahr gesetzt und hiermit als Regel angenommen wird, was höchstens als Ausnahme zugelassen werden konnte3), ist aber ferner auch insofern unwahrscheinlich, als sie mit der herkömmlichen Bekleidung des Kriegstribunats nach dem Vigintivirat im Widerspruch steht. Außerdem ist es zweifelhaft, ob auch zwischen dem Vigintivirat, das allem Anschein nach erst von Augustus in die Ämterreihe eingefügt wurde), und der Quästur ebenfalls ein amtfreies Jahr liegen mußte). Wir haben demnach keinen Anlaß, zugunsten der von De la Berge aufgestellten Ansicht die Angabe Eutrops zu verwerfen.

1) Essai sur le règne de Trajan, Paris 1877, S. 9 f. 299f.
2) Über den 1. Juni s. S. 92, Note 4.

3) Eine solche fand statt in dem von De la Berge S. 300 erwähnten Falle Hadrians, der im 15. Jahre die männliche Toga erhielt und dann sogleich in den Kriegsdienst eintrat (Vit. Hadr. 2, 1 [bessere Erklärung dieser Stelle bei Kornemann, Kaiser Hadrian S. 9; vgl auch Rostowzew, Klio-Beiheft III S. 62 f.]), nicht minder bei der nach der Schlacht bei Cannä veranstalteten Aushebung, bei der auch praetextati herangezogen wurden (Liv. XXII 57, 9). Über weitere Fälle s. Marquardt, Privatleben d. Römer I2 133, Note 4.

4) Mommsen, R. Staatsr. I3 544; II3 592.

5) Ebenda 13 535.

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Mitteilungen und Nachrichten.

A und A in Ptolemäerinschriften von Thera.

Von F. Hiller von Gaertringen.

Als ich vor Jahren die Ausführungen von Maurice Holleaux über die beiden Ptolemäerinschriften aus Thera in Band VI S. 21 von Wilckens Archiv f. Papyrusforschung erhielt, zwei Inschriften, an denen ich immer noch einen gewissen persönlichen Anteil nehme, weil ich sie selbst. gefunden habe, erneute sich bei mir der Eindruck, daß diese Frage zusammen mit der Chronologie des Briefes eines Königs Ptolemaios zu erledigen sei, der für die Theräische Garnison Vorsorge traf. Obwohl ich glaube, in der Festschrift für Otto Hirschfeld 1903 wenigstens über die Zeit dieses wichtigen Steines das Richtige gesagt zu haben, komme ich gern darauf zurück, um einen in jener Schrift nur gestreiften Gesichtspunkt noch schärfer ins Auge zu fassen, den Wechsel zweier Schriftarten, oder sagen wir zweier Steinmetzen, von denen der eine, frühere, das A mit gebrochenem Querstriche beliebte, der andere, spätere, das im allgemeinen. mit Recht für älter geltende A mit geradem Striche.

I. Der schöne Stein, IG XII 3, 327 (cf. Add.), auch abgebildet Thera I Tafel 25 und in Kerns Inscriptiones graecae Tafel 33, teilweise wiederholt von Dittenberger OIG I 59, enthalt den besagten Brief: Βασιλεὺς Πτολεμαῖος ̓Απολλωνίωι χαίρειν - -, datiert: ἔτους τη Αὐδναίου ιέ, Ἐπεῖφι ιέ - -. Seine Zeit, in der die Tage des ägyptischen Monats denen des makedonischen genau entsprechen, d. h. das makedonische Jahr vor dem ägyptischen kapituliert hat und nur noch die makedonischen Bezeichnungen neben den ägyptischen weitergeführt werden, ist in den scharfsinnigen Untersuchungen von Strack, Krall, den englischen Gelehrten sehr verschieden angesetzt worden; man hat Philadelphos, Euergetes, Epiphanes, Philometor als Urheber genannt. Nach der Tabelle in den Hibeh Papyri I 336/7 erscheint das III. Jahrhundert völlig ausgeschlossen, und nur das 18. Jahr von Epiphanes oder Philometor denkbar: 188/7 oder 164/3. GrenfellHunt haben Epiphanes 1), ich Philometor vorgezogen; und so gern ich sonst meine Irrtümer zurücknehme, so glaube ich diesmal den im übrigen weit kompetenteren Gelehrten gegenüber im Recht gewesen zu sein. Dazu bitte ich die folgenden Inschriften zu berücksichtigen.

Zuerst den erwähnten Königsbrief. Sein Steinmetz schreibt A.

Auf demselben Stein ist später ein Verzeichnis eingehauen: oïde eìoireyκαν τὴν γενομένην δαπάνην εἰς τὴν ἐπισκευὴν τοῦ γυμνασίου τὰς 15' (δραχμὰς) ἀπὸ Tov in Los tov xp' L. Das führt auf das 18.-22. Königsjahr, also entweder

1) Zu den Doppeldaten aus der Regierung des Epiphanes, die GrenfellHunt zusammenstellen, fügt Wilcken den Erlaß bei Preisigke, Sammelbuch 5675 hinzu: Laβ' Δαισίου 25', Χοιὰχ κς'

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184/3.

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