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statt christlicher Milde menschliche Strenge zu zeigen, zu rügen, zu verweisen, zu strafen, wenn der Schulzweck erreicht werden soll. Jede Rüge, Verweis und Strafe, mag sie mit noch so schonender Sanftmuth ertheilt werden, führt eine Entfremdung zwischen dem Ertheiler und Empfänger herbei. Hier zwischen dem Geistlichen und der Gemeinde oder dem Schullehrer. Nehmen wir dazu, daß der beste Geistliche immer Mensch bleibt, der nicht ganz von Leidenschaften frei ist, so kann es nicht fehlen, daß er öfters durch das Schulaufseheramt zu Reden und Handlungen werde veranlaßt werden, die in den Augen der davon Betroffenen als hart und lieblos erscheinen und wodurch leztere dem Geistlichen entfremdet und seinem geistlichen Einfluffe entzogen werden. Demnach ist wol nicht zu bezweifeln, daß das Schulaufseheramt der geistlichen Wirksamkeit des Seelsorgers schade, da die Schulgemeinde auch die Kirchengemeinde desselben ausmacht.

Die Vorbereitung zum geistlichen Amte gibt nicht nothwendig die hinreichenden pädagogischen Einsichten und Kenntnisse, welche zur zweckmäßigen Schulaufsicht und Leitung erforderlich sind. Der Geistliche kann daher über die Schulangelegenheiten nicht überall ein zuverlässiges Urtheil abgeben. Zwar haben in neuerer Zeit viele Theologen von dem Schulwesen eine allgemeine Kenntniß und Ansicht sich verschafft, aber den meisten fehlt noch immer eine specielle Kenntniß des praktischen Unterrichts und der Schuldisciplin. Ein tüchtiger Schulaufseher muß aber auch praktisch zeigen und vormachen können, wenn er ein fehlerhaftes Unterrichtsverfahren des Schullehrers bemerkt, wie dieses zu verbessern und zweckmäßiger einzurichten sei. In der Regel geht die Kenntniß der Geistlichen vom Unterrichten so weit, daß sie recht wohl die Fehler in demselben bemerken, aber nicht zeigen können, wie man es besser mache. Diese Stufe didaktischer Bildung hat aber gewöhnlich zwei Übelstände im Gefolge. Den Schulaufseher verleitet sie zur Ladelsucht und den Schullehrer zum entschiedenen Mistrauen oder zur Gleichgültigkeit gegen die Urtheile eines solchen Schulaufsehers. Der Geistliche, welcher, nach den allgemeinen Grundsägen des Unterrichts den Lehrer belehrt und beurtheilt, ist in beständiger Gefahr, Fehlgriffe zu thun und vom Lehrer sich unrecht verstanden, seine gute Absicht gemisdeutet, ja selbst seinen sittlichen Charakter verkannt zu sehen. Dadurch wird aber die Schulaufsicht ihren Zweck verfehlen und der Einfluß des Geistlichen als Seelsorger auf den Schullehrer zugleich verringert, öfters sogar aufgehoben werden. Somit verliert aber auch der seelsorgliche Einfluß des Geistlichen auf die Schuljugend mehr oder weniger von seinem Gewicht. Da hört er allemal auf, wo Lehrer und Prediger in Mishelligkeiten leben. Diese müssen aber jedenfalls seltener werden, wenn Geistliche und Schullehrer in keinem andern Verhältnisse stehen als dem des Seelsorgers und des Kirchengliedes. Wer zählt alle Nachtheile auf, die zwischen Geistlichen als Vorgesezten des Schul

tehrers und diesem geflossen sind! Ein unerquickliches Geschäft. Wie viele öffentliche Skandale zum Argerniß der Kirchengemeinde und der Schuljugend, zur Verwirrung der Gemüther, zum Nachtheile der Bildung, zur Zerrüttung der Sitten haben nicht stattgefunden und dauern. noch fort zwischen dem geistlichen Schulaufseher und dem Schullehrer. Dagegen würde nach Aufhebung dieses Verhältnisses der Schullehrer, auf dem Lande besonders, sich inniger an den Geistlichen anschließen, dessen Geist williger in sich aufnehmen und auf die Schuljugend verpflanzen, wenn er in demselben nicht mehr seinen Aufpasser sehen müßte. Je sorgfältiger und pünktlicher ein Geistlicher sein Schulaufseheramt verwaltet, desto mehr wird er rügen, verweisen, Strafanträge c. machen müssen, und desto mehr wird er seinen kirchlichen Einfluß vermindern, desto weniger Segen wird er als Seelsorger stiften können.

Daher kommt es auch mit, daß viele Geistliche ihr Schulaufseheramt mit Widerwillen verwalten und schlechte Schulaufseher sind. Die Furcht vor Zwiespalt mit dem Schullehrer und der Schulgemeinde, das Gefühl oder die Erkenntniß ihrer mangelnden Einsicht in das Schul- und Unterrichtswesen, die überzeugung von der Fremdartigkeit dieses Geschäfts mit ihrem wichtigern Seelsorgeramte sind Gründe genug, die mangelhafte Schulaufsicht Seitens der Geistlichen zu erklären. Wir haben gar nicht nöthig, nach unedlern Motiven zu suchen, woran es doch, da die Geistlichen auch Menschen sind, nicht ganz fehlen kann. Es läßt sich nur bei sehr wenigen Theologen voraussehen, daß sie ihre Liebe und Arbeit gleichmäßig zwischen Schule und Kirche theilen werden", sagt ein Geistlicher im Schulblatt für die Provinz Brandenburg (X. Jahrg. 1. Hft. 1845. S. 47), und aus dem Munde mehrer Prediger, die weder schlechte Seelsorger noch schlechte Schulaufseher sind, habe ich den Wunsch vernommen, daß sie von der Schulaufsicht möchten entbunden werden. Mag auch bei dem Einen oder Andern die Liebe zur Bequemlichkeit und Nuhe an diesem Wunsche Theil haben, bei Allen läßt sich das denn doch nicht annehmen.

Wir sind in Bezug auf die durch Geistliche ausgeübte Schulaufsicht weitläufiger geworden, weil noch immer von tüchtigen Schulfreunden diese verderbliche Ansicht vertheidigt wird. Das Princip der Schule ist auf diese Weise nie gesichert, auch nicht dadurch, daß der Schullehrer Mitgliedschaft für den Localschulvorstand erlangt, dessen Vorsigender der Ortsgeistliche ist. Zwar kann man bei dem Mangel objectiver Geistesbildung, den wir jezt noch an dem Volksschullehrer zu beklagen haben, dem Schullehrerstande nicht wohl eine freiere Stellung gewähren; aber eben wegen diefes Mangels wird auch der Volksschullehrer durch den Geistlichen im Falle einer abweichenden Meinung jedesmal dem Lestern weichen müssen, selbst wenn es die richtigere wäre, und darum ist das Princip der Schule fortwährend in Gefahr, von dem kirchlichen verschlungen zu werden. Darum

höhere Bildung der Schullehrer und Vertretung derselben bis zum Ministerium hinauf.

Auch schwankt der Verf. in der Bestimmung des Princips. Er läßt die Schule schlechthin als Vorbereitungsanstalt für den Staat und die Kirche erscheinen, ohne jedoch die eigentliche und innere Unterschiedenheit derselben zu bestimmen. Wir können aber keineswegs zugeben, daß die Aufgabe der Schule in die Aufgabe des Staats und der Kirche aufgehe, sondern daß es auch eine Schule unabhängig von Staats- und Kirchenverfassung geben könne, wenn leztere der Idee der Menschheit widerstrebten.

Wir stimmen dem Verf. bei, daß die nöthigste Bildung und der Unterricht auch unvollkommener organisirten Menschenkindern zu Theil werden müsse: Blinden, Tauben, Cretins 2c., halten aber nur für leztere besondere Anstalten für nothwendig.

Die Stufen der Schule: Bewahr-, Elementar- und Fortbildungsschule, welche der Verf. aufstellt, billigen wir in der Hauptsache, for. dern aber für die Elementarschule die Lebensjahre 6-15 der Schüler männlichen Geschlechts, 5-14 der Schüler weiblichen Geschlechts, wenigstens ist das für Mittel- und Norddeutsche die angemessenste Bildungszeit, nicht aber die von dem Verf. vorgeschlagene vom 7– 13. Jahre.

Daß der Schullehrer auch als Religionslehrer den kirchlich-dogmatischen Theil derselben übernehme, wie der Verf. will, müssen wir gerade jegt bei der bewegten Zeit und dem noch nicht genügenden Zustande theologischer Bildung der Schullehrer misbilligen.

Indessen wünschen wir nur, daß die Schule erst die Organisation erfahre, welche der Verf. vorschlägt, das Andere wird sich weiter finden, so lange im Volksleben der Geist des Fortschritts wie jest lebendig bleibt. Aber in einer bewegten Zeit und bei ungünstiger Stimmung des Volks ist das Princip der Schule nur durch eine kraftvolle, gefeßlich geordnete Vertretung durch den Schullehrerstand selbst möglich. Übrigens ist ein nüchterner Geist und praktischer Blick dem Verf. eigen, wenn es uns auch scheinen will, daß er, befangen in dem Bestehenden, das höhere Leben der Schule nicht begriffen habe, zu dem eine vernunftgemäße Organisation die Schule befähigt.

Der Verf. von Nr. 2 hat sich die Aufgabe gestellt, dem Volksschullehrer Klugheitsregeln zu geben, nach welchen er sich als Religionslehrer in der gegenwärtigen, von kirchlichen Wirren bewegten Zeit zu richten habe. Er gibt deren vier:

1) der Volksschullehrer solle sich bemühen, die religiösen Bewegun gen selbst in ihrem eigentlichen Wesen kennen zu lernen; 2) die Ursachen, aus denen sie hervorgegangen sind, zu erforschen suchen;

3) die Folgen, die sie möglicher und wahrscheinlicherweise haben werden, sich klar zu machen, und

4) dies Alles nach den Grundsägen des Christenthums gewissenhaft zu prüfen.

Es mag in Sachsen wegen der trüben Aussicht auf die Möglichkeit des Symbolzwangs dem Schullehrer ein kluges und vorsich tiges Verhalten in Bezug auf den Religionsunterricht höchst nothwendig sein, damit er sich auf seinem Posten erhalte. Aber dann hätten wir auch noch eine fünfte und zwar die entscheidende Klugheitsregel erwartet, die dem Schullehrer zeigte, was er mit den Resultaten der Prüfung anfangen und demgemäß im übelsten Falle, d. i. wenn der Eid auf die symbolischen Bücher verlangt würde, thun oder laffen solle. Dieses ist aber nicht gesagt. Wir wissen auch, warum? Der Punkt ist sehr kizlich.

Da aber nach unserer Ansicht die kirchlichen Bewegungen der Volksschule und dem Volksschullehrer als solchen nichts angehen, sondern nur dem gebildeten Christen (und das ist der Volksschullehrer auch), weil er weder den Staat noch die Kirche mit umzugestalten hat, so sind jene an sich ganz verständigen Regeln für jeden denkenden Christen von gleicher Wichtigkeit, aber eine besondere für den Volksschullehrer als solchen haben sie gar nicht. Der Schullehrer als Religionslehrer halte in der Schule fest an dem Evangelium Jesu Christi und halte die kirchlichen Streitigkeiten dem Schulunterrichte fern und überlasse das dem Geistlichen. Will er aber ja den Schülern ein Kriterium der Parteien geben, so sei es dieses: „Wo du die reinste Liebe zu Gott und deinen Mitmenschen bemerkst, da ist am meisten Christenthum.“

Übrigens ist die Schrift lesenswerth und jedem denkenden Christen, also auch dem Volksschullehrer, zu empfehlen.

Teicner.

Nachtrag.

Während des Drucks sind der Redaction noch folgende neu erschienene Schriften zur Anzeige und Beurtheilung vorgelegt.

Zur Literatur der allgemeinen Pädagogik" gehörig: 1) Pestalozzi's Leben und Ansichten in einem wortgetreuen Auszuge aus sämmtlichen von Pestalozzi herrührenden Schriften zur Feier von dessen hundertstem Geburtstage dargestellt von Naget Christoffel, Rector in Schöftland. 2. Lief. Zürich, bei Meyer u. Zeller. 1846. 4. (8 Bog. 9 Egr.)

Vorliegende zweite Lieferung dieses trefflichen Werkes bestärkt ung in dem Urtheile, welches wir schon oben (S. 21) bei Gelegenheit der Vorlage der ersten Lief. mit voller Überzeugung fällen konnten. Die Pestalozzi-Literatur hat dadurch einen sehr werthvollen Beitrag erhalten. Durch zwei saubere Lithographien in Thondruck, darstellend: den Neuhof bei Birr und Pestalozzi's Denkmal in Birr, welche der 2. Lief. vorgeheftet sind, hat die Ausstattung noch bedeutend ge= wonnen, und können wir nicht unterlassen, wiederholentlich auf dies höchst zeitgemäße Werk aufmerksam zu machen.

2) Heinrich Pestalozzi. Sein Leben und Wirken einfach und getreu erzählt für das Volk. Herausgegeben von der Zürcherischen Schulsynode zum hundertsten Geburtstage Pestalozzi's (und verfaßt vom Secundarlehrer Bär). Zweite Aufl. Zürich, bei Meyer u. Zeller. 8. (79 S.—5 Sgr.)

Ist bei der Zusammenstellung des vorstehenden Werkes besonders auf die Bedürfnisse des Lehrers Rücksicht genommen, so hat der Verf. bei diesem Büchlein das ganze Volk im Auge gehabt. Denn für das Volk ist das Buch geschrieben von vorn bis hinten, und keine schönere Festgabe konnte dem Volke, für das sich der Unsterbliche aufopferte, an seinem 100sten Geburtstage geboten werden, als die ,, einfache und getreue" Erzählung seines Lebens und Wirkens. Besondern Werth erhält es noch durch das Portrait Pestalozzi's und durch die Abbildung seines Geburtshauses auf dem Rüdenplage in Zürich. Dabei ist der Preis so niedrig gestellt, daß auch diese 2te Aufl. (die erste war 20,000 Exempl. stark) bald ihre Käufer finden wird.

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