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II. Geistige Erziehung.

Die höchste Entwickelung des Menschen ist die Freiheit. Frei soll der Mensch sein in seinem Denken und Wissen, frei in seinem Wollen und Handeln. Daher die Freimachung des Menschen die Aufgabe der Pädagogik. Sie soll das Kind dahin führen, daß es sich selbst bestimmt. Was hat sie deshalb zu thun? Wer keine Gedanken hat, ist nicht frei, denn der Gedanke ist das Bestimmende im Menschen. Aber auch viele Gedanken machen noch nicht frei, sie führen erst dann zur Freiheit, wenn der Mensch sich ihrer vollkommen bemächtigt und sich gewöhnt hat, umgekehrt wieder unter der Herrschaft derselben zu stehen, d. h. ihnen gemäß zu handeln. Somit hat hier die Pädagogik eine doppelte Aufgabe: dem Kinde zur Einsicht zu verhelfen, es zu unterrichten und dasselbe zu gewöhnen, sich in seinem Wollen und Handeln der Wahrheit unterzuordnen. Jene Aufgabe sucht sie zu lösen durch den Unterricht, diese durch die Zucht. Daraus folgt, daß Unterricht und Erziehung insofern nicht identisch sind, als der erstere nur eine Seite der legtern ist, wohl aber, daß es die größte Thorheit ist, Unterricht und Erziehung einander gegenüberzusehen. Ein Unterricht, welcher nicht erzieht, ist ein Unding. Zu diesen beiden Seiten der Erziehung gesellt sich noch eine dritte. Indem wir nämlich der Unfreiheit des zu erziehenden Subjects unsere Freiheit, unsere Autorität, unsern Willen gegenübersehen, so müssen wir dasselbe in einer von uns bestimmten Form gegenüberhalten, es regieren. Demnach zerfällt die geistige Erziehung in Unterricht, Zucht und Regierung.

A. Unterricht.

Der Zweck des Unterrichts ist, das Kind zur Einsicht zu führen. Die Wahrheit ist nicht an und für sich Wahrheit, sondern nur dann, wenn ich sie als solche erkannt, insofern ich Einsicht habe. auf bezieht sich der Sag:

Dar

10. Der Unterricht ist Gewöhnung zum selbstständigen Erkennen." Daher fragt sich's, welche Wahrheiten vom Kinde erkannt, in welcher Weise sie demselben beigebracht und wo sie gelehrt werden sollen, oder es handelt sich um den Gegenstand des Unterrichts, um die Methode und die Schule.

1. Gegenstand des Unterrichts.

über den Gegenstand des Unterrichts haben sich folgende Säße Anerkennung verschafft:

1. Der wichtigste Unterrichtsgegenstand ist die Religion. 12. Außerdem sind Hauptgegenstände des Unterrichts: die Spra chen, Geschichte und Geographie, Mathematik und Naturkunde.

13. Doch darf, um die harmonische Ausbildung nicht zu stören,

kein Gegenstand auf immer in den Hintergrund treten,

2. Methode.

Die Methode hängt ab von der Natur des Geistes und der Natur des Lehrgegenstandes. Deshalb kann die allgemeine Pädagogif sich nur mit den Sägen befassen, welche sich ganz allgemein auf das Wesen des Geistes und jeden Unterrichtsgegenstand gleichmäßig beziehen. Die methodischen Grundsäße, welche sich auf die Natur des Geistes beziehen, werden gewöhnlich in folgender Weise ausgesprochen:

14. Unterrichte naturgemäß!" -Denn der Mensch durchlebt seine Perioden, seine Stufen. Im Allgemeinen werden deren drei oder vier angenommen. Nach ihnen muß sich das quid, quantum und quale des Unterrichts richten. Folgende drei Säge lassen sich leicht aus diesem herleiten:

a. Lehre nichts, was der Schüler noch nicht zu fassen im Stande ist. b. Verweile bei den Elementen lange und kehre oft zu ihnen zurück Elemente giebt's auf jeder Stufe.

c. Mache den Unterricht mundrecht, denn jede Stufe hat ihre eigene Denk- und Anschauungsweise.

15. Da aber auch Jeder sein Besonderes hat, seine Individualität, so muß diese ohne Zweifel berücksichtigt werden. Dieser Sah erfreut sich wenigstens in der Theorie der allgemeinsten Anerkennung. Er spricht sich speciell in Folgendem aus:

a. Alle können nicht Alles, in dem Einen werden die, in dem Andern jene Vorstellungsreihen fester und sicherer.

b. Berücksichtige das Geschlecht, bedenke aber dabei

a. daß alle kleinen Kinder, d. h. Kinder bis etwa zum zehnten Jahre, auf der Stufe des anschaulichen Denkens stehen, also zwischen Knaben und Mädchen hier kein Unterschied zu statuiren ist;

B. daß sich nach dieser Periode der Knabe zum logischen Denken erhebt, während das Mädchen mehr oder weniger auf der Stufe der Unmittelbarkeit stehen bleibt,

7. daß aber nichtsdestoweniger für tüchtige Verstandesbildung der Mädchen gesorgt werden muß.

c. Berücksichtige nicht den künftigen Beruf der Kinder, wohl aber die Berufsgattung und bedenke dabei

a. daß in der ersten Periode von einem Berufe noch gar nicht die Rede sein kann,

B. daß das Mädchen in der Regel in dem Stande bleibt, in dem es geboren ist, dem Knaben aber mehr oder weniger die Welt offen steht.

16. Nimm die Gefeße, nach welchen die Vorstellungsreihen im Geiste fest und sicher gemacht, gewissermaßen verdichtet werden kön nen, wohl in Acht, denn nur unter dieser Bedingung ist der Unter

richt im Stande, das Kind reich zu machen. Ausdrücke dieser Ge= sege sind folgende Regeln:

a. Unterrichte anschaulich, denn alle Erkenntniß geht von der Anschauung aus, wird durch sie vermittelt. Dieses Gesez der Anschaulichkeit ist noch weiter ausgeführt worden.

a. Unterrichte elementarisch, nicht wissenschaftlich!

B. Gehe vom Bekannten zum Unbekannten, vom Nahen zum
Fernen u. s. w. über!

7. Erst die Sache, und dann das Zeichen!

d. Erst das Besondere, und dann das Allgemeine, leite nicht jenes aus diesem ab, sondern sege dieses aus jenem zusammen! b. Unterrichte stetig! Denn die Erkenntniß wächst nach dem Gesege der Stetigkeit. Die Ausführung ist in Folgendem enthalten: Für jeden Unterrichtsgegenstand ist ein propädeutischer Kursus nöthig.

a.

B. Die Erkenntniß geht von einem Minimum aus, welches besser 0 gesezt, als zu groß angenommen wird.

7. Der Unterricht muß gründlich sein.

d. Der Unterricht muß lückenlos fein.

ε. Es müssen bei jedem Unterricht drei Stufen festgehalten werden. Auf der ersten werden Anschauungen gegeben, auf der zweiten das Ganze in seine einzelsten Theile gegliedert, und endlich auf der dritten das Material nach allgemeinen Gesichtspunkten zusammengestellt. Diese Regel ist zu befolgen für die einzelnen Kurse, für die einzelnen Stufen und selbst innerhalb jeder Stufe anzuwenden.

5. Jeder Unterrichtsgegenstand muß seine Abrundung bekommen, weil ohne sie der stetige Verlauf des Wachsens der Erkenntniß unterbrochen wird.

9. Die zweijährigen Klassen sind zu verwerfen.

c. Der, welcher unterrichtet wird, muß selbstthätig von Stufe zu Stufe steigen, denn nur die Wahrheit, welche wir selbst erringen, ist für uns Wahrheit, nur diese macht uns reich. wenn der Schüler die Wahrheit erobert, lernt er von dem Gegenstande denken. Daher

a. kein Vorsagen oder Vordociren, sondern Entwickelung, bei welcher der Schüler suchen muß und somit trog des Empfangens, eben weil er sucht, findet.

B. Der Schüler soll reden, die ganzen Vorstellungsreihen reproduciren, nicht, wie's so häufig geschieht, blos ein Glied in der Reihe ergänzen. Er soll das Gelernte frei und selbstständig und vollständig aussprechen und niederschreiben. Nur was er zu reproduciren vermag, hat er selbstständig errungen, nur das ist sein Eigenthum.

d. Erhalte den Schüler in steter Spannung, denn nur durch sie zwingst du ihn zur Selbstthätigkeit. Das kannst du,

a. wenn du ihm Blicke thun läßt in das Folgende und seine Sehnsucht rege machst, ohne jedoch dieselbe im Augenblicke zu stillen,

ß. wenn dein Unterricht interessant ist; aber hüte dich, dies mißzuverstehen.

e. Bringe den Kindern ein sicheres Wissen bei, denn nur das sichere Wissen bürgt dafür, daß der Schüler allezeit stetig weiter schreiten kann.

a. Sorge durch zweckmäßige Repetition dafür, daß nichts ver-
gessen wird, sondern das hie und da Unsichere immer fester wird.
B. Laß Wissen und Können Hand in Hand gehen..
7. Der Unterricht sei mehr intensiv als extensiv. Einen Ge=
genstand von vielen Seiten betrachten ist besser als viele
Gegenstände von einer Seite."

"

d. Es muß so unterrichtet werden, daß die Kinder das Lernen lernen.

f. Stelle die Beziehungen und Verbindungen, welche zwischen den einzelnen Fächern statthaben, her, denn verwandte Vorstellun= gen stüßen und tragen einander, aber hüte dich, Beziehungen zu erkünfteln oder sie zu suchen, wo keine sind.

g. Unterrichte mehr nach als nebeneinander.

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Das Zwei- und Einstundensystem ist unbedingt zu verwerfen, denn bei ihm können sich keine Gewohnheiten im Geiste bilden.

Die Methode hängt aber auch, wie oben gesagt, von der Natur des Unterrichtsgegenstandes ab. Im Allgemeinen ist nur der eine Sag anzuführen:

17. Jeder Unterrichtsgegenstand ist Selbstzweck, d. h. er muß dem Schüler auch für sich schon etwas sein, nicht bloße Vorbereitung, darf ihm nicht erst durch das Folgende etwas werden. Jede Stufe ist zwar Folge der vorhergehenden und Grund der folgenden sie ist auch etwas für sich.

3. Die Schule.

-

aber

Die Schule ist der Ort des Unterrichts. Was fordert sie, um die Grundsäge des Unterrichts anwenden zu können? Dies wurde im vorigen Jahre in folgenden Sägen ausgesprochen:

18. Die Schule ist, sowie die Pädagogik, von Staat und

Kirche unabhängig, obgleich mit ihnen einig.

19. Es müssen verschiedene Schulen sein, weil für die Verschie denen verschiedene Bildungsgrade nöthig sind. Es haben sich folgende als nothwendig herausgestellt:

a. Kinderbewahranstalten.

b. Elementarschulen (Trivial- oder Volksschulen), weil Das, was man Elementarbildung nennt, die Grundlage aller andern Bildung ist.

c. Fortbildungsschulen (im weitern Sinne). Diese zerfallen in

a. Fortbildungsschulen (im engern Sinne).

ß. Bürgergymnasien (höhere Bürgerschulen).
7. Gymnasien (Gelehrtenschulen).

d. Fachschulen.

Über diese verschiedenen Schulen können nur die allgemeinsten Säße mitgetheilt werden, weil die Grundlagen noch sehr schwankend find. Die Schule empfängt die Kinder im Durchschnitt mit dem sechsten Jahre. Bis dahin soll das Kind schon Manches gelernt oder beffer nichts Falsches gelernt haben. Daher muß für Kinder, welche dieser Gefahr ausgesezt sind, gesorgt werden. Daher die Nothwendigkeit der Kleinkinderbewahranstalten. Für sie gelten die Säge: 20. In Kleinkinderschulen bildet der Anschauungsunterricht den Mittelpunkt. Doch verlautet aus einer namhaften Residenzstadt, daß man die Kleinen mit dem Beamtenverzeichniß, mit dem Katechismus, der Genealogie des königlichen Hauses, den Straßennamen und dgl. plagte, das ist aber eine Verirrung.

21. Denn an ein eigentliches Lernen soll nicht gedacht werden. Das Kind soll nicht lernen, um zu lernen, sondern es soll lernen, indem es spielt.

Nachdem das Kind schulfähig geworden, muß es den elementaren Bildungsgang durchmachen. Dies geschicht in der Elementarschule. Für sie gelten die Säge:

22. Den Mittelpunkt des Unterrichts in der Elementarschule bildet die deutsche Sprache.

23. Jeder muß die Elementarschule durchmachen, weil sie, wie schon gesagt, die Grundlage für jeglichen spätern Unterricht giebt.

24. Die Elementarschule erfordert, je nach den Fähigkeiten und Anstrengungen der Individuen, einen Zeitraum von vier bis acht Jahren.

Ist nun die Elementarschule durchwandert, so wendet sich der Schüler zu einem Lebensberufe, wenigstens im Allgemeinen. Er will in der Sphäre bleiben, für welche die Elementarschule befähigt, oder er will weiter. Im leztern Falle ist die Fortbildungsschule mit Nothwendigkeit geboten, aber auch im erstern Falle ist sie, wie sich leicht nachweisen läßt, nicht zu entbehren. Denn erstens kommt nach dem vierzehnten Jahre die Zeit, in welcher der Mensch erst recht zur Besinnung kommt und es in einem kurzen Zeitraume weiter bringt als früher in einem langen; zweitens wird diese Fortbildungsschule zugleich Fachschule, indem hier und zwar erst hier auf den Beruf Rücksicht genommen werden kann. Die andern Fortbildungsschulen zerfallen, wie schon angegeben, in Bürgergymnasien und Gymnasien. Wer eine höhere Bildung als die elementarische bedarf, besucht die eine oder die andere, je nachdem ihm eine gelehrte Bildung unnöthig oder nöthig ist. Für das Bürgergymnasium gilt nun:

25. Den Mittelpunkt des Unterrichts in Bürgergymnasïen bilden die neuern Sprachen; dann folgt die Mathematik und die Naturwissenschaft. Doch haben sich auch Stimmen erhoben, welche die

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