ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Sonne, Mond und Sterne um die dunkle Erde kreisen läßt ist für die Welt, für die ganze Menschheit da, deren älteste Traditionen und Mythen sich auch mannigfach berühren mit dem, was weiter von den trogigen Götterföhnen, vom großen Verderben und von der Vertilgung des Menschengeschlechts durch die Fluth berichtet wird. Schon von hier an ruht die alttestamentliche Geschichte auf dem Begriffe des Bundes Gottes. Derselbe wird zu allererst nicht etwa mit dem israe litischen Volke allein, sondern mit der ganzen Familie Noah's berichtet. (Gen. 6, 18; 9, 9.)

Die Restrictionen, die auch hier im Interesse der Verherrlichung des Christenthums gemacht werden, finden doch in den angeführten allgemeinen Säßen ihre eigentliche Bedeutung.

Als weiteres Zeugniß des universalistischen Geistes, der sich in den mosaischen Schriften kundgibt, möchten wir jedoch schließlich noch auf das Bündniß hinweisen, das Moses vor seinem Tode zwischen Gott und dem Volke schließt, in welches er ausdrücklich auch den „Fremden" aufnimmt 1).

Diese Grundgedanken von der Gleichheit aller Menschen vor Gott treten aber auch in den einzelnen Gesezen der mosaischen Lehre klar hervor.

Es soll zwar nicht geläugnet werden, daß hier noch der Nationalismus vorherrscht. Die Sendung Moses fand zunächst blos an das nationale Israel statt. Ein vorurtheilsloses, gründliches Forschen wird aber zugeben, daß diese Begrenzung

1) Von diesem Sinne ist folgender Ausspruch der Rabbinen Sifre zu 5 M. 33, 2.,,Gott gab die Offenbarung nicht in Einer Sprache, sondern in der hebräischen, römischen, arabischen und syrischen, (damit alle Völker sie verstehen); er offenbarte sich Israel nicht von Einer Seite, sondern won den vier Weltseiten (damit sie alle sehn); er offenbarte sich nicht blos Israel, sondern allen Völkern, zuerst bot er die Offenbarung den Söhnen Esau's (Seir) an, aber sie verweigerten ihre Annahme, dann den Ismaeliten (Paran), aber auch sie wollten sie nicht u. s. w.

stattfinden mußte. Der Gottesgedanke und die mit ihm in Verbindung gebrachten Lehren und Geseze mußte zuerst in dem Volke, das von seinen Vätern her zu dessen Verständniß und Bethätigung fähig war 1), feste Wurzel schlagen, wenn es Eigenthum der Welt werden sollte. Es war die natürliche Entwicklung von dem Einen, den Gott erwählt, Abraham, auf dessen Familie, von dieser auf das von ihr entstandene Volk und von diesem erst in immer größeren Kreisen auf die Menschheit. Aber, und darauf kommt es hier allein an, die Verpflichtung zu diesen Geseßen (subjectiv) war allerdings zunächst dem nationalen Israel blos aufgegeben, allein die Verpflichtung der Uebung derselben gegen Andere (objectiv), natürlich blos der Sittengesete, der Geseze des Rechtes und der Liebe hatte gegen alle Menschen ohne Ausnahme volle Geltung.

Der Dekalog stellt die Verbote des Meineids, des Raubes, des Diebstahls, des falschen Zeugnisses, des Gelüstens Įnach fremdem Eigenthum ganz allgemein auf (über den in den beiden lezten Aussprüchen vorkommenden Ausdruck Rëa für Nebenmenschen werden wir später sprechen). Eben so allge= mein sind die bald darauf folgenden ausführlicheren Geseße über die äußeren Rechtsverhältnisse 1) gehalten: „Wer einen Menschen () schlägt, daß er stirbt, soll des Todes sterben. Wer aber nicht aufgelauert hat, sondern Gott hat es ihm unter die Hand geschickt, so werde ich dir einen Ort einrichten, wohin er fliehen soll. So aber Jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn umbringt mit List, von meinem Altare weg sollst du ihn führen zum Tode“.

Dieselben Geseze werden 3 M. 24, 17. ff. zum Theil wiederholt und hier heißt es noch bestimmter: „Wenn Jemand ,,irgend einen Menschen" erschlägt“2) und dann wird zum Schlusse v. 21. feierlich wiederholt: „Ein Rechtsgeseß 3) sei

[merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small]

für euch, für den Fremden wie für den Einheimischen: denn ich bin Gott, euer Herr."

Wir wollen hier gleich im Anfange erklären, daß dieser leztere Ausdruck, der merkwürdigerweise gerade bei Rechts- und Sittengesehen fast überall vorkommt, entweder allein: ich bin Gott, oder mit dem Zusaße: euer Herr, offenbar nichts Andres sagen will, als daß Gott, der Herr der ganzen Welt, gleichsam von Natur und seinem Wesen nach in Bezug auf Recht und Liebe keine Unterscheidung zwischen Israel und den anderen Völkern zulassen kann, unter welcher Voraussetzung wir nichts dagegen haben, wenn man auch die Erklärung der Rabbinen: daß Gott wahrhaftig sei, den Gerechten zu belohnen und Vergeltung an dem Frevler zu üben, damit verbinden will.

Von der bewunderswerthen Höhe des sittlichen Begriffs in dem Mosaismus überhaupt, ebenso wie von der völligen Gleichheit der Rechtsgeseße in Bezug auf alle Menschen ohne Unterschied liefert auch 2 Mos. 5, 21. ff. einen sprechenden Beweis. „Wenn Jemand fündigt und eine Untreue begeht an Gott, daß er dem Nächsten ableugnet ein anvertrautes Gut oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes, oder er vorenthält seinem Nächsten den Lohn, oder er hat Verlorenes gefunden und läugnet es ab und schwört auf eine Lüge, von irgend etwas, was der Mensch thut, sich damit zu versündigen: wenn er also fündigt und sich verschuldet, so erstatte er und bringe Gott sein Schuldopfer." Hier wird also das Geset nicht blos ganz allgemein gehalten: wer immer verschuldet, in irgend etwas, was der Mensch thut, und gegen wen er sich verschuldet1), es wird diese Allgemeinheit ferner nicht bloß eben dadurch außer allen Zweifel gestellt, daß das Vergehen als Vergehen gegen Gott bezeichnet wird, als den Herrn Aller, sondern es erscheint das Recht ausdrücklich nicht als ein bloßes Gesez, es erhält vielmehr, indem dessen Uebertretung als eine Untreue gegen Gott bezeichnet wird, und der Uebertreter aus

.weiter . את עמיתו (1

diesem Grunde außer der völligen Wiedererstattung und den auf die einzelnen Vergehen geseßten Strafen in Bezug auf den Menschen, die bei Diebstahl bis auf's Vier- und Fünffache geht, sogar Gott ein Schuldopfer bringen muß, um seine That desto tiefer als Sünde gegen Gott seinem Gedächtnisse einzuprägen, eine unerschütterliche Grundlage, welche die Heiligkeit der gesellschaftlichen Ordnung in einer Weise feststellte und erhielt, die jede rohe Leidenschaft im Keime ersticken, jede Beschwichtigung des Gewissens durch Vorurtheile und persönlichen Haß unmöglich machen mußte. Jedes Vergreifen an dem Eigenthum irgend eines Menschen, mochte er Israelite sein oder nicht, jede offene Plünderung wie jede geheime Zerstörung, war ein Raub, eine Untreue an Gott.

Eben so allgemein, Freund und Feind, Einheimische und Fremde umfassend, sind die schönen Vorschriften1): „Du sollst kein falsches Gerücht aufnehmen (Onk. LXX. Rabb.; die Vulg. ausbreiten ne efferto), Du sollst deine Hand nicht bieten dem Frevler, um Zeuge zu sein der Ungerechtigkeit. Du sollst nicht der Menge folgen zum Bösen. Du sollst bei einem Rechtsstreite keinen Ausspruch thun, um dich der Menge anzuschließen, das Recht zu beugen. Auch den Armen sollst du nicht begünstigen in seiner Rechtssache. Wenn Du den Ochsen deines Feindes oder seinen Esel, der irre geht, triffst, bringe ihn demselben zurück. Wenn du den Esel deines Hassers erliegen siehst unter seiner Last, und du wolltest unterlassen, es ihm leichter zu machen... mache es im leichter mit ihm, u. s. w.

Mit diesem bedingungslosen, gegen Fremde und Einheimische zu übenden, allgemeinen, in Gott wurzelnden Rechte möchten wir sogar die räthselhaften „Urim und Thumim" in Zusammenhang bringen. Sie sind am Schmucke „des Rechtes“ (n) befestigt, heißen selbst „Licht und Recht“ oder Offenbarung und Wahrheit" (LXX. (Sýλw015 zai åtýðeiα), und sollen, zum beständigen Andenken vor Gott, von dem Hohen

1) 2 M. 23, 1—5.

priester getragen werden. Leßterer war aber, in gewisser Hinsicht, der Vertreter des ganzen Volkes vor Gott1). Es dürfte daher die Annahme nahe liegen, daß sie in der beständigen Mahnung daran, daß das Recht in Gott wurzelte, seine Verlegung eine Sünde gegen Gott, und von Allen und gegen Alle zu üben sei, oder in der umfassendern Bedeutung, daß der ganze Inhalt der Offenbarung, die ganze göttliche Wahrheit für Alle sei, ihre wesentlichste Bedeutung haben sollten. Vielleicht hängt auch ihre Aufgabe: in wichtigen Angelegenheiten durch sie die Entscheidung des Hohenpriesters einzuholen, damit zusammen, indem sie daran erinnern sollten, daß das Gelingen ihrer Unternehmungen von der Beobachtung des durch sie dargestellten allgemeinen göttlichen Rechtes, oder im andern Sinne der ganzen göttlich offenbarten Wahrheit abhängig sei. Ja, fast möchten wir sogar behaupten, daß es dem mosaischen Geseze noch mehr um die Einschärfung des Rechtes Fremden gegenüber, als gegen die Israeliten zu thun war. Dieß beweist die allgemeine Wiederholung des Verbots jedes Drucks, jeder Täuschung in Wort und That (2 Mos. 22, 19, 23, 9. u. s. w.) gegen den Fremden nach fast allen Rechtsgesehen. Die g. Offenbarung hat damit offenbar die vorausgegangenen Geseze den Fremden gegenüber dem Volke noch einmal besonders an's Herz legen wollen, um jeder andern, in Vorurtheilen wurzelnden Deutung entgegen zu treten. Aber nicht blos in Bezug auf die Rechtsgeseze herrscht im Mosaimus zwischen Israeliten und Fremden völlige Gleichheit; auch Liebe und Wohlthätigkeit sollten gegen Alle in gleicher Weise geübt werden.

) 3 M. 4, 3 wo die Schuld des Hohenpriesters eine Verschuldung des ganzen Volkes genannt wird. Das. v. 13. ff. bei Versündigungen der ganzen Gemeinde, wo diese aber doch zugleich durch ihre Aeltesten sich selbst vertritt, also das eigentliche Mittleramt wieder ferne gehalten wird. Vgl. 4 M. 15, 25, wo wohl auch der gesalbte Priester gemeint ist, besonders aber am Versöhnungstage 3 M. c. 16. Vgl. zweite Abtheilung.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »