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die gleichen bleiben, und daß sie nie unverändert wiederkehren. Wer da behauptet, daß der Begriff der Norm an sich eine solche Una bänderlichkeit einschließe, der verfälscht jene Begriffe, und verschließt zugleich sein Auge der Wirklichkeit. Die Norm ist eine Regel, und in gewissen Fällen eine Forderung, ein Befehl, aber kein Mensch kann beweisen, daß dieser Befehl immer gültig war, und daß er in alle Zukunft unverändert gelten wird. Wer aber fürchten sollte, daß damit die Dinge selbst, auf die sich die Normen beziehen, in den Abgrund des Nichtseins und des Nichtwissens zu versinken drohen, der mag sich der Zuversicht getrösten, die wir gerade aus dem im Wechsel Bleibenden und aus dem in der Stetigkeit der Entwicklung sich Vollendenden mit besserem Grunde schöpfen dürfen, als aus dem der Geschichte und der Natur des Menschen gleich sehr widerstreitenden Glauben an eine starre Konstanz der Gesetze seines Denkens und Tuns. Die Analogie mit den theoretischen Gebieten, über die der Normbegriff seine Herrschaft ausgedehnt hat, darf uns hier umsomehr als Wegweiser dienen, weil in diesen Fällen praktische Vorurteile und überkommene Glaubensüberzeugungen einer unbefangenen Beurteilung weniger im Wege stehen. Als Isaak Newton seine drei großen Leges naturae" formulierte, da galten ihm und der folgenden Zeit diese Gesetze als die Grundsteine einer unveränderlichen göttlichen Weltordnung. Und gewiß, in der allgemeinen Richtung, die sie unserem begreifenden Verständnis der Weltordnung anwiesen, hat sich seitdem nichts geändert. Aber den Gesetzen selbst pflegt die heutige Physik doch einen einigermaßen abweichenden Ausdruck zu geben, und sie hält es für nötig, sie durch andere, nicht minder wichtige Bestimmungen zu ergänzen, die Newton unbekannt waren. Wer möchte aber darum behaupten, daß die von diesem in den ersten, kurzen Umrissen geschilderte Ordnung der Natur nicht mehr gelte, oder daß die nicht einmal durchgängig übereinstimmenden Bilder, in denen wir heute jene Ordnung festzuhalten suchen, für alle Zukunft unverändert gelten werden? Oder als Aristoteles in seiner Logik die Normen des menschlichen Denkens festsetzte, da hatte er damit freilich dieses Denken nach einer gewissen Richtung in einer von der Folgezeit nicht wesentlich veränderten Form ausgemessen. Aber sollte heute wirklich noch jemand der Meinung sein, mit der aristotelischen Subsumtionstechnik der Begriffe seien alle Normen erschöpft, die das wissenschaftliche Denken in seinen verschiedenen Verzweigungen als verbindlich anerkennt, oder in der Zukunft noch anerkennen wird?

Doch, da nun einmal unser Horizont auf das Gegebene und Erreichte beschränkt ist, bleibt man immer wieder geneigt, unsere subjektive Erkenntnis der Normen mit ihrer objektiven Existenz zu verwechseln. Die objektive Naturordnung ist freilich seit Newtons Zeit keine andere geworden; aber unsere Naturgesetze können nie etwas anderes sein als der einer gegebenen Erkenntnisstufe entsprechende Ausdruck unserer Einsicht in jene objektive Naturordnung, deren Existenz sich uns bei jedem Schritt auf dem Wege von einer Erkenntnisstufe zur anderen bestätigt, und die wir eben deshalb als eine unwandelbare voraussetzen. Von den Naturgesetzen unterscheiden sich aber die Normen unseres Denkens und Handelns vor allem dadurch, daß sie schon um des willen nicht absolut unveränderliche Forderungen sein können, weil jene Stabilität, die den Ordnungen der Natur innerhalb ungleich weiterer Grenzen zukommt, hier dem Objekt selbst, dessen Gesetze wir erkennen wollen, mangelt. Menschliches Denken und menschliches Handeln sind in einem fortwährenden Fluß der Entwicklung. Auch Logik und Ethik, diese beiden ursprünglichen Normwissenschaften, können daher nicht mehr tun, als auf der jeweiligen Stufe dieser Entwicklung aus dieser selbst die Normen zu abstrahieren, die bis dahin zur Wirkung gelangt sind, und günstigen Falls aus der bisherigen auf die zunächst bevorstehende Weiterentwicklung zu schließen, ein Gesichtspunkt, den vor allem die Ethik, als die praktische Normwissenschaft, zu beherzigen hat. Damit soll nun freilich wiederum nicht gesagt sein, daß die Normen selbst bloß subjektive und darum ewig veränderliche Gebilde seien. Vielmehr, was von der Naturordnung gilt, daß sie eben wegen ihrer Gesetzmäßigkeit objektiv als eine unwandelbar gegebene von uns vorausgesetzt werden müsse, das gilt auch hier, nur mit dem Unterschied, daß das Objekt selbst, das menschliche Handeln, in diesem Fall kein gegebenes, sondern ein werdendes, ein fortwährend unter neuen Bedingungen und darum in neuen Gestaltungen sich entwickelndes ist. Diese Bedeutung hat es, wenn wir die sittliche Weltordnung der Naturordnung gegenüberstellen. Hier wie dort ist unsere Erkenntnis der Dinge nie eine fertige, sondern eine ewig werdende. Außerdem aber ist die sittliche Weltordnung selbst eine ewig werdende, nie vollendete.

Nicht das gerade bei ihnen subjektiv wie objektiv unzutreffende Merkmal der Unveränderlichkeit ihres Inhalts macht daher den Charakter der eigentlichen Normwissenschaften aus, sondern dies, daß bei ihnen gewisse Tatbestände von anderen durch das Moment einer be

sonderen Wertschätzung unterschieden werden. Es bildet sich so der Gegensatz eines normgemäßen und eines normwidrigen Verhaltens, und dieser führt hinwiederum zur Unterscheidung des Sollens vom Sein. Die Norm wird in der Form eines Befehls einer jeden. Tatsache gegenüber zur Geltung gebracht, der übereinstimmenden als ein Befehl, der befolgt worden ist, der widerstreitenden als ein solcher, der hätte befolgt werden sollen. Der explikative Standpunkt kennt bloß ein Sein. Wo er mit dem Begriff der Norm auch den des Sollens in sich aufnimmt, da kann dies nie anders als in der Weise geschehen, daß nun Sein und Sollen sich decken. So betrachtet die Naturlehre jede Tatsache als ein Seiendes, auf das, insofern es von einem Naturgesetze abhängt, auch der Gesichtspunkt des Sollens Anwendung findet. Aber da hier zwischen dem Sein und dem Sollen an sich kein dauernder Widerspruch möglich ist, so verwandelt sich damit stets zugleich das Sollen in ein Müssen. Mit dem Hinwegfallen des Werturteils wird die Unterscheidung zwischen den Tatsachen, die der Norm folgen, und denjenigen, die ihr widersprechen, aufgehoben.

Obgleich demnach die Allgemeingültigkeit des rein betrachtenden Standpunktes für alle Gebiete menschlicher Erkenntnis feststeht, so bleibt doch jene Wertbeurteilung ebenfalls eine Tatsache, die, wo sie vorhanden, nicht übersehen werden darf. Als eine notwendige Bedingung solcher Werturteile erweist sich stets das Dasein des freien menschlichen Willens. Unter einem freien Willen verstehen wir aber hier kein metaphysisches Vermögen, sondern lediglich die empirisch gegebene Fähigkeit einer Wahl zwischen verschiedenen möglichen Handlungen. Nur wo diese Fähigkeit existiert, können Befolgung und Nichtbefolgung bestimmter Normen voneinander, und kann daher der Begriff des Sollens von dem des Seins unterschieden werden. Da die Wahl den Handlungen, die aus ihr entspringen, vorausgeht, so kann nur ihr gegenüber die Norm den wahren Charakter eines Befehls besitzen, als einer Regel, die sich nicht auf die Beurteilung bereits gegebener Tatsachen, sondern auf die Hervorbringung zukünftiger bezieht. Jede Norm ist ursprünglich eine Willensregel, und als solche ist sie zunächst eine Vorschrift für die bevorstehende und noch der Wahl unterliegende Tat, damit aber auch sekundär eine Vorschrift für die Beurteilung der bereits geschehenen Handlungen.

Dieser Konnex mit dem menschlichen Willen bringt es mit sich, daß jener Begriff des Gesetzes, dessen sich die explikativen

Wissenschaften bedienen, von dem Normbegriff, aus dem er entsprang, umso weiter entfernt ist, je weniger die Tatsachen selbst den Charakter von Willkürhandlungen an sich tragen, oder je weniger sie mit solchen untermengt sind. Darum hat sich in dem Naturgesetz der Normbegriff am meisten seinem eigenen Ursprung entfremdet, während schon bei psychologischen und historischen Gesetzen das Nebeneinanderwirken der Naturbestimmtheit des Geistes und des Einflusses freier Willenstätigkeit deutlich bemerkbar wird. Hier ist es darum häufig nur noch der Gesichtspunkt der Betrachtung, der den Psychologen von dem Logiker und Ethiker, oder der den Historiker von dem praktischen Moralisten und Politiker trennt.

Aus dem nämlichen Grunde ist der normative Charakter der einzelnen Normwissenschaften keineswegs ein gleichwertiger. So faßt die Grammatik in den grammatischen Regeln oder Sprachgesetzen gewisse regelmäßige Spracherscheinungen zusammen, die, unter bestimmten physiologischen und psychologischen Bedingungen entstanden, unter der Konkurrenz anderer Bedingungen ähnlichen Ursprungs ausbleiben können, ohne daß die dann entstehenden Ausnahmen darum als falsch oder sprach widrig angesehen werden*). Über allen grammatischen Regeln schwebt nur eines als Norm: das sind die logischen Gesetze des Denkens, die, allen Sprachen gemeinsam, in den verschiedensten sprachlichen Formen ihren Ausdruck finden können. Im eigentlichen Sinne normativ sind darum hier nur die logischen Elemente der Grammatik, die freilich in der Grammatik selbst, gegenüber dem überwiegend durch wechselnde psychologische Bedingungen verursachten Aufbau der Sprache, einen fast verschwindenden Raum einnehmen.

In ähnlicher Weise verhält es sich mit dem Objekt der Rechtswissenschaft, mit den Rechtsnormen. Hier behalten wir zwar den Ausdruck der Norm bei, weil dieselben, welches auch ihr Ursprung sei, praktisch als bindende Vorschriften gehandhabt werden. Gleichwohl scheiden auch sie sich deutlich in solche Satzungen, die von mehr wechselnder Art sind und in den geschichtlich entstandenen besonderen Bedingungen einer Rechtsgemeinschaft ihre Quelle haben, und in andere, denen wir unabhängig von solchen besonderen

*) Vgl. Logik, 2. Aufl., II, 2, S. 129 ff., sowie den Aufsatz über den Begriff des Gesetzes und die Frage der Ausnahmslosigkeit der Lautgesetze, Philos. Studien, III, S. 195.

Ursachen eine verpflichtende Kraft beilegen, weil sie aus der allgemeinen sittlichen Anlage der menschlichen Natur entsprungen sind. Welches aber immer das Verhältnis dieser beiden Arten von Rechtsnormen zueinander sein möge, jedenfalls gestehen wir den letztgenannten, die auf bestimmten ethischen Normen beruhen, allein einen allgemeingültigen Wert zu.

Entsprechend, nur vermöge der vielseitigen Beziehungen des Gebietes verwickelter, gestalten sich die Bedingungen bei der Ästhetik. Auch hier sondert sich zunächst, wie bei dem Rechte, ein Vergänglicheres, von historischen Einflüssen der Mode und Sitte Abhängiges, von einem Bleibenderen, dem wir geneigt sind einen absoluten Wert beizumessen. Doch den vielverzweigten Wurzeln des ästhetischen Gefühls gemäß scheiden sich dann diese Regeln, die allein die Bedeutung eigentlicher Normen besitzen, wieder nach zwei Richtungen, die freilich bei der einzelnen Anwendung auf das innigste sich verweben. Auf der einen Seite ist das ästhetische Wohlgefallen gebunden an gewisse Prinzipien der Zweckmäßigkeit, in deren Auffindung und Anwendung sich unser logisches Denken betätigt. Auf der anderen Seite und daraus entspringt vor allem der Einfluß des Ästhetischen auf das Gefühlsleben erweckt das Schöne die mannigfachsten Formen ethischer Affekte, auf deren Spannung und Lösung alle höheren Formen ästhetischer Wirkung beruhen.

So erweisen sich Logik und Ethik schließlich als die eigentlichen Normwissenschaften. Alle übrigen haben von der einen oder anderen oder von beiden zusammen ihren normativen Charakter entlehnt. Dabei kann es dann leicht geschehen, daß sie den Begriff der Norm auch auf solche Regeln übertragen, die an sich einen derartigen Wert nicht besitzen, sondern nur infolge ihrer Verbindung mit den wirklichen logischen und ethischen Normen in der Beurteilung mit diesen zusammenfließen. Alle jene einzelnen Gebiete sind daher auch in dem Sinne den beiden allgemeinen Normwissenschaften untergeordnet, als der Wert und die Allgemeingültigkeit der spezielleren Normen stets nach ihrer Übereinstimmung mit den logischen und ethischen Prinzipien sich richtet.

In dieser Bedeutung regulativer Disziplinen erstrecken sich Logik und Ethik über den gesamten Umfang unseres Erkennens. Die Logik bildet die normative Basis der theoretischen, die Ethik diejenige der praktischen Wissenschaften. Theoretisch ist aber die wissenschaftliche Untersuchung überall da, wo es sich um die Erforschung des tatsächlichen Zusammenhangs des Gegebenen han

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