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gesetzt ist, so sind die heidnischen Götter als Repräsentanten jener auch gegen die Wahrheit des Christenthums feindlich gerichtet und somit Anstifter aller die Wahrheit verfälschenden Häresien, die Urheber der Christenverfolgungen, wo die christlichen Märtyrer und Dämonen sich feindlich bekämpfen. Ihre Wirksamkeit erstreckt sich auch auf das Leben des Einzelnen, indem sie denselben leiblich und geistig quälen, aber nichts gegen die Freiheit des Menschen vermögen, der in sich und in dem Namen Jesu die Kraft zum Widerstand findet. Der Teufel ist bemüht, dem Göttlichen ein Gegenstück aufzustellen, er carikirt jenes, äfft es nach und erscheint daher als Affe Gottes. 2 Nach Tertullian 3 ahmt der Teufel in seinem Dienste den Dienst des wahren Gottes nach: vom Bade verspricht er die Tilgung der Sünden, die an ihn glauben und ihm anhängen, weiht er ein und bezeichnet seine Streiter an der Stirne, er feiert die Darbringung des Opfertodes und führt das Bild einer Auferstehung auf, ja er spielt bei Ehegelöbnissen den Hohenpriester.

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Wie im allgemeinen das christliche Dogma zum grössten Theile seine Ausbildung in dem Kampfe mit den häretischen Richtungen gewonnen, die Satansidee durch die Gegensätze der in dieser Periode von der katholischen Kirche abweichenden Ansichten sich weiter entwickelt und in dem christlich kirchlichen Glaubenskreis festgestellt hat, so ist insbesondere der sollicitirende Einfluss des Gnosticismus auf die Lehre von der Versöhnung durch den Tod Jesu von Baur nachgewiesen worden. 5

Im Neuen Testament ist der Tod Jesu als ein Sieg über den Teufel dargestellt. Nach der Vorstellung der Gnostiker betrachtete der Demiurg die Wirksamkeit Jesu als einen Eingriff in seine Herrschaft, daher er ihm hinderlich zu sein trachtete. Der Demiurg und seine Dämonen veranlassten daher den Tod Jesu; allein dieser Sieg war nur ein schein

1 Orig. c. Cels., III, 29; IV, 92; VII, 3. 69; VIII, 36. 44; de princ.,

III, 2, 2.

2 Justin. Mart. dial. c. Tryphone.

Lib. de praescript. haeret.

Tertull., de exhortat. cast., 13: „Dei Sacramenta Satanas affectat."
Siehe dessen Lehre von der Versöhnung.

Koloss. 2, 15.

barer, denn durch Jesu Tod ward gerade der göttliche Plan realisirt, und der weltschöpferische Demiurg erlitt somit eine Täuschung. Im Systeme der Ophiten und Marcioniten besteht der Erlöser einen Kampf mit dem ihm feindlichen Demiurg, in welchem jener siegt, dieser aber seine Absicht vereitelt sieht.

Indem der Demiurg von den Gnostikern zugleich als das Gesetz der äusserlich gefassten Gerechtigkeit, also von dem Gott der Liebe getrennt dargestellt wird, muss jener es selbst gerecht finden, dass er, nachdem er Jesum getödtet, nun selbst von diesem vernichtet und der Herrschaft beraubt werden müsse. Durch den Tod Jesu ist also dem Gesetze der Gerechtigkeit, das der Demiurg repräsentirt, Genüge gethan, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn Gott ohne Tod Jesu die Sündenvergebung hätte erfolgen lassen. Der Tod Jesu war also bedingt durch die Rücksicht auf den Demiurg, den Repräsentanten des Gesetzes der Gerechtigkeit. Die Gerechtigkeit ist das Princip, nach welchem dieser erste Versuch einer Versöhnungslehre von der ältesten Häresie gemacht wurde. Um der Gerechtigkeit willen musste der Tod Jesu erfolgen, und um derselben willen war der Demiurg unterlegen.

Irenäus, einer der eifrigsten Bekämpfer des Gnosticismus, war es, der zuerst an die Stelle des Demiurg den Teufel setzte und den von den Häretikern überkommenen Begriff von der Versöhnung nach dem Principe des Rechts auf den Boden der christlichen Dogmatik verpflanzte. Hiermit war ein Wendepunkt eingetreten, infolge dessen das Verhältniss zwischen Gott und dem Erlöser gegenüber dem Teufel aus dem Gesichtspunkte des Rechtsverhältnisses betrachtet wurde. Nach der Ansicht des Irenäus war der Mensch durch Ueber

tretung des göttlichen Gebotes in die Gewalt des Teufels gekommen, in der er sich von Adam an bis Christus befand. Dieser befreite die Menschen daraus durch den vollkommenen Gehorsam, den er am Kreuze geleistet und durch sein Blut ein Lösegeld gezahlt hatte. Wie nach dem Gnostiker Marcion der Demiurg als Schöpfer der Menschen und Beherrscher der Welt ein ursprüngliches Recht auf dieselben hatte, so erkannte

1 Adv. haeres., V, 1, 1. Roskoff, Geschichte des Teufels. I.

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Irenäus dem Teufel einen Rechtsanspruch auf die Menschen zu infolge der von ihnen begangenen Sünde. Allerdings müsse die Verführung der Menschen zur Sünde als das grösste Unrecht und gewaltsamster Eingriff in Gottes Gebiet betrachtet werden, da ja Gott der Schöpfer der Menschen sei; allein da sich einmal die Menschen vom Teufel hatten überreden lassen, also durch eigene Einwilligung zum Ungehorsam gegen Gott verleitet waren, so hatte der Teufel die Menschen von Rechts wegen in seiner Gewalt. 1 Obschon Gott die Macht gehabt hätte, den ursprünglich unrechtmässig vom Teufel begangenen Raub demselben zu entreissen; so liess doch Gottes Liebe zur Gerechtigkeit nicht zu, gewaltsam zu verfahren, vielmehr sollte der Weg des Rechts selbst dem Teufel gegenüber eingehalten werden, da dessen Rechtsanspruch auf den Menschen einmal anerkannt werden musste. Es kam nun darauf an, dass es einen Menschen gebe, der das vom Menschen dem Teufel einst freiwillig eingeräumte Recht wieder aufhebe, dadurch, dass er ebenso freiwillig dem Teufel entgegentrat und dessen Macht sich entzog, sodass dieser sein Recht erlöschen sehen musste. So würde das ursprüngliche Rechtsverhältniss wiederhergestellt und somit die Besiegung des Teufels erzielt werden, indem dieser den bisher in seiner Macht befindlichen Menschen nicht mehr von Rechts wegen festhalten könnte. Auf rechtlichem Wege konnte der Mensch nur dann aus der Gewalt des Teufels befreit werden, wenn jener Mensch mit freiem Willen von diesem sich lossagte. Hier tritt nun der Erlöser ein, der Mensch gewesen sein musste, wenn die Befreiung des Menschen auf dem Wege des Rechts vor sich gehen sollte 2; er musste aber wieder auch mehr als Mensch sein, wenn er für die Menschen das leisten sollte, was diese als solche für sich selbst nicht im Stande waren. Das rechtliche Mittel zur Befreiung der Menschen aus der Gewalt des Teufels konnte nur der vollkommene Gehorsam Jesu sein, mit dem er dem Teufel entgegentrat. Durch die Sünde des Einen Menschen waren alle Menschen Sünder geworden, durch den vollkommenen Gehorsam Eines Menschen sind alle Menschen wieder gerecht

1 Adv. haeres., V, 21, 3.
Adv. haeres., III, 18, 7.

worden. Indem Jesus für die Menschen sein Blut vergoss, wurden sie durch seinen Tod aus der Gewalt des Teufels befreit und dieser dafür gefangen gesetzt. Das Unrecht war dadurch auf der Seite des Teufels, dass er Jesum, der ohne Sünde war, wie einen sündhaften Menschen behandeln wollte. Da Jesus selbst als Lösegeld für die aus der Gewalt des Teufels zu befreienden Menschen sich hingegeben hatte, erhielt er diese mit vollem Rechte zurück, und da der Teufel ursprünglich kein Recht auf sie gehabt, so nahm der göttliche Logos eigentlich nur zurück, was ihm vom Anfange an eigen gewesen war. Die Ueberwindung des Teufels war aber zugleich eine Vernichtung des Todes. Diese Theorie erhielt eine weitere Ausbildung durch Origenes, der den Teufel ausdrücklich getäuscht werden lässt. Nach seiner Ansicht sind die Dämonen in stetem Kampfe mit dem Christenthum als dem Reiche Gottes. Alles was diesem nachtheilig ist, ist ein Sieg der Dämonen, was es fördert, eine Niederlage derselben. Martyrer, die aus Frömmigkeit für das Christenthum sterben, schmälern die Gewalt der Dämonen, indem sie deren Angriffe auf die Menschen schwächen, und was der Märtyrertod im kleinen, ist Jesu Tod im grossen. 2 Zur Bestätigung seiner Ansicht weist Origenes auf den Glauben unter den Heiden, wonach Völker oder Städte durch freiwilligen Opfertod Unschuldiger von Unglück und Gefahren befreit worden seien. Jesus habe sich aber allein für die ganze Welt aufgeopfert, die ganze Last der Sünden auf sich genommen und seine ganze Kraft als Gegengewicht entgegengesetzt. 3 Denn das Recht, das der Teufel durch die Sünde auf die Menschen erlangt hatte, erforderte auch ein rechtliches Verfahren gegen ihn, was ihm eigen geworden war, durfte ihm füglich nicht mit Gewalt entrissen werden, er musste also für das Verlorene ein Aequivalent erhalten, denn nur unter dieser Voraussetzung konnte er den Tausch eingehen. Der Lösepreis war das Blut Christi, das von so grossem Werthe war, dass es zur Loskaufung aller hinreichte. 4 Auf Veranlassung der

1 Adv. haeres. V, 21, 3.
2 Contra Cels., VIII, 44.

* In Johann. 28, 14.

In Epist. ad Roman. 2, 13.

Stelle Matth. 17, 22 erörtert Origenes die Frage: von wem Christus den Händen der Menschen übergeben worden sei? und antwortet: zuerst sei der Sohn von Gott dem Fürsten dieser Welt und seinen Dämonen, und von diesen den Menschen ausgeliefert worden, die ihn tödteten. Die Menschen seien nur das Werkzeug der Dämonen, die ihn in die Gewalt des Todes bringen wollten, aus Besorgniss, dass er ihnen durch seine Lehre die Herrschaft über die Menschen entreissen werde. Der Teufel herrschte aber über die Menschen bis ihm zum Lösegeld die Seele Jesu gegeben ward, unterlag aber der Täuschung, indem er meinte, er könne sie in seiner Gewalt behalten, während er die Qual bei seinem Streben sie festzuhalten, nicht ertragen konnte. Origenes schreibt die Täuschung des Teufels der Absicht Gottes selbst zu. Indem der Kreuzestod Jesu durch den Teufel bewerkstelligt ward, den Gott zuliess, wurde der Teufel selbst als Werkzeug zur Zerstörung seiner Macht gebraucht, und so wurde der Tod zum Mittel die Macht des Todes aufzuheben. Nach Origenes hat der Tod Jesu die Bedeutung eines Versöhnungsopfers Gott dargebracht, zugleich aber auch die eines Lösegeldes, das dem Teufel bezahlt werden sollte, und zwar auf Grund der Selbständigkeit des Teufels, die ihm Gott gegenüber eingeräumt wird. 2

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Bis zum Anfange des Mittelalters wurde im wesentlichen diese Theorie festgehalten. Dass der Teufel durch die Sünde, zu der er die Menschen verführt hatte, ein Recht auf diese erlangt habe, wurde von den bedeutendsten Kirchenlehrern hervorgehoben, obschon nicht mit gleicher Entschiedenheit. Während Augustinus dem Teufel das volle Recht auf den Menschen zuerkennt, nennt es Leo der Grosse 4 ein tyrannisches Recht, und Gregor der Grosse spricht einmal von einem Scheinrecht 5, erklärt sich aber das anderemal für die Realität des Rechts. 6

3

1 In Matth. 13, 9.

2 Ep. ad Roman. 4, 11.

3 De lib. arb., III, 10.

Sermon., XXII, 3.

In Evang. Luc. II; Hom. XXV, 8.
Moral., XVII, 18.

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