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gewisse Künsteley, Mikrologie und Geschmacklosigkeit wahrzunehmen ist, so lässt sich auf der anderen doch nicht in Abrede stellen, dass sich hierin eine Tendenz ausspricht, welche dem Freunde der Religion Jesu nicht unwillkommen seyn kann.

2.

Noch weit näher für diesen Zweck liegt die eifrige Bemühung, womit die Lehrer des Christenthums von jeher den richtigen Verstand und die nützliche Anwendung dieses Gebetes der Gebete durch Commentare und Paraphrasen zu befördern gesucht haben. Dieser Schriften sind so viele, dass man, um nur die vorzüglichsten näher zu würdigen, eine eigene Vaterunser - Bibliothek schreiben müsste!

Viele Erklärungen der Alten sind fast nur als Paraphra sen zu betrachten und können die Stelle derselben vertreten. Dennoch findet man nicht häufig, dass man in der alten Kirche davon einen solchen Gebrauch gemacht hätte, dass man sich derselben, mit Uebergehung der eigentlichen Formel, beym öffentlichen Gebete bediente. Indess kann Cyrill. Hierosol. Cateches. mystag. V. §. 11 — 18. als Beyspiel davon gelten. Sehr oft aber fügte man der Formel eine kurze Paraphrase oder Exposition bey, wie z. B. bey der Consecration des Abendmahls. S. oben.

Schon Luther (Werke, T. III. p. 282. ed. Jen.) gab. den Rath, dass man zuweilen durch zweckmässige Umschreibungen für eine richtigere Würdigung und Erklärung sorgen solle. Bey den neuern Versuchen, die Liturgie zu verbessern, rechnete man die Umschreibungen des V. U. unter die vorzüglich wichtigen Punkte. Bekanntlich haben Döderlein, Hanstein u. a. so reichlich für dieses Prediger - Bedürfniss gesorgt, dass man eher über Ueberfluss, als Mangel an Hülfe, zu. klagen Ursache hätte. Es gab eine Zeit, wo man die Aufklärung eines Predigers nach den Vaterunser - Paraphrasen beurtheilte; und wo man in der Homiletik ein ähnliches Spiel trieb, wie mit den Variationen in der Musik! Doch darf man auch hier über den Missbrauch nicht den guten Gebrauch verkennen.

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Den ärgsten Missbrauch bietet ohne Zweifel der sogenannte Rosen-Kranz (Rosarium Mariae) oder das Pater-No'ster dar. Ob Peter von Amiens (der Einsiedler), oder Paulus der Eremit, oder der h. Dominicus Erfinder dieser GebetKunst sey, ist streitig. S. Jo. Fr. Mayer de Rosario. 1720. 4. u. a. Bey der Reformation ward gegen diese, dem Alterthome ganz fremde Andacht am stärksten geeifert, wie man aus Luther's Schriften, aus der Augsburg. Confession und den Schmalkald. Artikeln ersiehet. Aber schon der gelehrte Geistliche Polydorus Vergilus (de rer. invent. lib. VI. c. 9.) urtheilt darüber: Hodie tantus honor ejusmodi calculis accessit, ut non modo ex ligno, succino, corallino, sed et ex auro argentoque fiant, sintque mulieribus instar ornamenti, et Hypocritis praecipui fucosae bonitatis instrumenti.“ Dieses Urtheil ist auch oft von einsichtsvollen Katholiken wiederholt worden; ja, man möchte behaupten, dass der RosenKranz unter diesen beynah mehr Widersacher gefunden habe, als unter den Protestanten, für welche die Sache späterhin zu wenig Wichtigkeit mehr hatte.

Mag es übrigens gegründet seyn, dass sich der RosenKranz in dem Cultus der Islamiten und Indianer wiederfindet: so dürfte doch der christliche, in Hinsicht des Gegenstandes, die meiste Einheit haben und den Beweis liefern, dass die christliche Kirche an dem Gebete des Herrn einen Mittel-Punkt ihrer Andacht habe, wie wir ihn in keinem anderen Cultus finden.

Drittes Kapitel.

Von den verschiedenen Arten des öffentlichen Gebetes und der liturgischen Formeln.

A. Das Gebet.

So gross auch das Ansehen des Vater-Unsers war, so sollte doch zu keiner Zeit durch dasselbe jedes andere Ge

bet aus dem christlichen Cultus verdrängt werden. Vielmehr lag schon in der Bestimmung des Gebets des Herrn bloss für die Eingeweihten ein hinlänglicher Grund, nicht nur für die Zulässigkeit, sondern auch für die Nothwendigkeit solcher Gebets-Formeln, welche beym öffentlichen Gottesdienste für alle Christen- Classen brauchbar waren. Es gehöret vorzugsweise alles hieher, was in der ältern Zeit in der sogenannten Missa Catechumenorum, und in den spätern Perioden in dem gewöhnlichen Gottes-Dienste als Gebet, Bitte, Fürbitte und Danksagung vorgetragen zu werden pflegte,

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In den ältesten Nachrichten vom christlichen GottesDienste finden wir zwar Einiges über den Inhalt der öffent→ lichen Gebete bemerkt, die Gebets-Formeln selbst aber nicht mitgetheilt. Der Fall Apostg. I, 24. 25. macht eine Ausnahme, indem hier die Worte des von den Aposteln vor der Versammlung und in Beziehung auf die vorhergegangene Rede des Apostels Petrus, ausgesprochenen Gebetes angeführt werden. Dennoch möchte man vermuthen, dass auch hier nur summarisch berichtet werde. Wollte man aber auch annehmen, dass wir in diesen Worten das ganze Gebet besässen, so ist es doch nur ein Casual- Gebet, was auf keine Weise für andere Fälle passen konnte.

Von der Stelle aus Justinus Martyr (Apolog. I. c. 61. seqq.) ist schon im 1. Kap. gehandelt worden. Es bleibt zweifelhaft, ob die Worte: don divaus aut sich auf die dem Vorsteher gestattete Freyheit, bey dem Abendmahle zu beten, was er will, oder auf die Art und Weise, das vorgeschriebene Formular herzusagen (so laut und stark, als er es vermag), beziehen; aber auch in dem letztern Falle wird ein Formular zwar vorausgesetzt, aber nicht gegeben. Auch Tertull. apologet. c. 39. giebt im Allgemeinen an, dass die versammelten Christen für das Wohl aller Menschen, die Ruhe der Welt, des Reichs, der Regenten u. s. w. beten; aber die ipsissima verba fehlen, ohne dass man daraus auf den Mangel bestimmter Gebets - Formulare zu schliessen berechtiget wäre.

Bey diesem Mangel an Nachrichten über das Fornelle des öffentlichen Gebetes bey den alten Christen, besitzer wir

an den Constitutionen der Apostel ein für die Liturgie höchst wichtiges Werk. Man muss bey den Constitutionen sorgfältiger, als bey anderen Werken der Literatur, einzelne Bestandtheile und Sammlung des Ganzen unterscheiden. Selbst dann, wenn, nach der Behauptung einiger Gelehrten, der Ursprung der Letztern bis in's fünfte oder sechste Jahrhundert herabgesetzt werden müsste, würde daraus doch kein gültiges Präjudiz gegen einzelne Theile entstehen können. In diese Kategorie gehören namentlich die Gebets - Formulare, welche uns hier zunächst interessiren. Schon Schröckh, Stark, Rosenmüller und andere Gelehrte haben bemerkt, dass gegen diese Gebete kein kritischer Verdacht vorhanden

sey; und nach den neuesten historisch - kritischen Untersuchungen von Krabbe und v. Drey (vergl, oben Bd. I. S. 106 ff.) besitzen wir an ihnen einen Codex liturgicus, welcher zuverlässig schon am Ende des IV. Jahrhunderts gesammelt war.

Dass die in den apostolischen Constitutionen (lib. VII. et VIII,) enthaltenen Gebete die ältesten sind, welche wir überhaupt besitzen, lässt sich ohne grosse Schwierigkeiten beweisen. Der Beweis beruhet hauptsächlich auf folgenden Punkten:

1) Es herrscht in diesen Gebeten durchaus Geist, Vorstellung, Manier und Sprache des höchsten Alterthums. Hierbey beruhet freylich viel auf Gefühl, worüber nur der richtig urtheilen kann, welcher mit dem Alterthume vertraut ist. Aber dieser Tact für's Alterthümliche kann noch durch eine ziemlich sichere Induction verstärkt werden. Man kann bey angestellter Vergleichung mit neueren Gebeten die dem Alterthume eigenthümlichen und dasselbe charakterisirenden Vorstellungen, Formeln, Kunstausdrücke u. s. w. herausscheiden.

2) Die beobachtete Unterscheidung der Missa Catechu menorum et Fidelium spricht für ein Zeitalter, wo die Disciplina arcani von höchster Wichtigkeit war, und stimmt mit dem, was Tertullianus, Cyprianus, Origenes u. a. darüber vortragen, genau zusammen.

3) Bey einigen Gebeten lässt sich der im vierten und fünften Jahrhundert davon gemachte öffentliche Gebrauch nachweisen. Diess ist namentlich beym Athanasius und Chryso

stomus zuweilen so der Fall, dass man entweder annehmen muss, diese berühmten Kirchen-Vorsteher haben die Constitutions - Formulare vor sich gehabt; oder diese wären erst nach Athanasius, Chrysostomus u. a. compilirt worden. Da * nun das Letztere völlig unerweislich und unwahrscheinlich ist, so kann nur das Erstere als die richtige Meinung angenom'men werden.

Die hieher gehörigen Gebete sind folgende:

1. Gebet für die Katechumenen (προσφώνησις ὑπὲρ τῶν xaτnxovμlvwv). Dieses durch Einfachheit, Würde und Herzlichkeit ausgezeichnete Gebet befindet sich Constit. Ap. lib. VIII. c. 6. p. 397-98. ed. Cotel. Unter den Katechumenen werden hier diejenigen verstanden, welche 'Axoowμevoi (Audientes) genannt und wovon die Competentes noch unterschieden werden. S. oben Bd. I. S. 138 ff. In der lat. Kirche war dieselbe Einrichtung mit den Präparanden. Augustin. serm. de temp. 237: Ecce post sermonem fit Missa Catechumenis. Manebunt Fideles, venietur ad locum orationis. Ambros. ep. 33. ad Marcell. u. a. Nach Beendigung der biblischen Lectionen und der darüber gehaltenen Vorträge soll der Diakon das Gebet sprechen und der Bischof mit seinem Segen beschliessen. Ueber dieses Gebet besitzen wir einen. ausführlichen Cominentar des berühmten Chrysostomus (T.X. p. 435 seqq. ed. Bened. p. 516 seqq. ed. Francofurt.), welcher besonders dadurch merkwürdig ist, dass wir daran ein Beyspiel haben, dass die alten Lehrer auch über solche Gegenstände und Texte öffentliche Vorträge hielten. Auch ergiebt sich, da Chrysostomus in seinem Commentar die eigenen Worte des alten Kirchen - Gebets anführt, die grosse Uebereinstimmung mit der Textes - Recension in den Constitutionen, wobey wenig darauf ankommt, ob Chrysostomus sein Formular aus der antiochenischen oder konstantinopolitanischen Liturgie nahm.

II. Gebet für die Täuflinge. Constit. Ap. VIII. c. 8. Die φωτιζόμενοι (πρὸς τὸ φώτισμα, s. βάπτισμα, ἑτοιμαζόμε voi) sind die Tauf - Candidaten, welche in der lat. Kirche Competentes heissen. Dass man dieses Gebetes späterhin nicht erwähnt findet, rührt wahrscheinlich daher, dass die

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