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åndert werden, soll es jedoch nicht anders als wenn es jenetwegen nüßlich und nöthig ist, sonst aber soll man das Eingerichtete bestehen lassen, und nicht ein Jeder nach eigenem Gutdünken etwas Anderes festsehen. Sie hat auch als Gottes Ordnung ihren Grund in der heil. Schrift, wo die Apostel manches anordnen und befehlen, was nicht das Evangelium selbst ist, son. dern zur bessern Ausbreitung und Erhaltung desselben gehört. Auf solchen Grund müssen diese Einrichtungen gebaut werden. Sie bestehen in nachfolgenden Stücken.

Erstes Kapitel.

Vom Predigta mt.

Er hat Etliche zu Aposteln geseßt, Etliche aber zu Pros pheten, Etliche zu Evangelisten, Etliche zu Hirten und Lehrern, daß die Heiligen zugerichtet werden zum Werk des Amts, dadurch der Leib Chrifti erbauet werde.

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Zu der Lehre des heiligen Evangelii und zum Gebrauch der hochwürdigen Sakramente sind gottesfürchø tige, gelehrte und getreue Pfarrer und Prediger *) hoch

*) 1. Wolf. K.-O. fol. S. 2—4; 2. Wolf. fol. B. 2–E. 4. P. 3. p. 183-188. 198-221; preuß. Episk. Ordnung und preuß. Ep.Ag. fol. AD; wittenb. fol. 61. 74-79. 141-144; 3. pomm. K.:O. fol. 12-16. 19. 45-47. 59 -55. 83. 97-101, 108. 109; pomm. KAg. fol. 1niederfach. fol. 9-54. Desgleichen die übrigen,

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von Nöten, ja das sind die vornehmsten Personen an denen Alles gelegen. Wenn sie ihr Amt recht führen, behalten wir Gottes Wort; wenn es aber an ihnen fehlt, haben wir eben so viel an Gottes Wort und reiner Lehr als die elenden verblendeten Juden, die auch ihre heil. Schriften haben, und täglich darin lesen, aber ihre Kraft nicht kennen und verstockt und ungläubig bleiben. Denn Gott giebt sein Wort mit lebendiger Stimme durch die Predigt, und läßt es in unsere Oh ren tragen, damit es das Herz rühre und verändere. Rom. 10. Darum nennt auch Paulus die Prediger herrliche Geschenke Gottes, weil das göttliche Wort die höchste Gabe auf Erden ist. Es hat auch unser Herr Christus selbst für das Predigtamt gesorgt, indem er Etliche zu Aposteln geseht hat, Etliche zu Hire, ten und Lehrern. Eben so ermahnet Paulus seinen Jünger Timotheus, die empfangene Lehre treuen Menschen anzuvertrauen, die da tüchtig sind auch andere zu lehren; und schreibt dem Titus, er möge in den Städten umher Vorsteher nach seiner Verordnung einsehen.

Darum soll in unserer evangelischen Kirche das Predigtamt mit allem Fleiß eingerichtet und erhalten werden. Wo von Alters her eigne Pfarren, Prädikas turen, Vikarien, oder was sonst zum Kirchendienst und Predigtamt gestiftet und verordnet gewesen, foll ført. hin unverkürzt also bleiben; und die Konsistorien darauf fleißig sehen, daß solche ministeria, so oft sie va eiren, es habe gleich de iure patronatus dieselben zu verleihen, wer oder wes Standes er sei, jederzeit för

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derlich

derlich und ungesäumt mit gottesfürchtigen, eifrigen, gelehrten und erfahrnen Dienern augsburgischer Kons fession, der vorhandenen Kirchenordnung gemäß, bestellt, und keine unversehen, gelassen werden.

Auf einer jeden Pfarre soll ein Pfarrer sein, der das Wort Gottes selbst predigen könne, und die Kirche zu regieren weiß. Derselbe soll bei sich haben in Ståd, ten einen, zwei, oder so es nöthig ist, drei Prediger, die ihm helfen *) Gottes Wort fleißig predigen, die Sakramente reichen, das Volk recht mit Lehre, Strafe, Trost und Ermahnung unterweisen, die Kranken und Elenden fleißig und unweigerlich ohne Aufschub von Amts wegen und aus christlicher Liebe besuchen, und besonders auf die rechten wahren Armen des Herrn Christi in Hospitålern und Armenhäusern sehen, daß sie getröstet und versorgt werden, wie der Ap. Paulus bekennt, daß ihm die Sorge für die Armen von allen Aposteln befohlen set. Gal. e.

Auf einem jeden Kirchdorfe soll ein Pfarrer sein, der einen geschickten und bescheidenen Küster habe. Wo die Pfarre groß und vermögend ist, wårs gut, daß ein Kapellan, sofern solches nöthig und das Kirchenvermös gen zureicht, gehalten würde. Wo aber ein Pfarrer von Einer Pfarre sich nicht unterhalten könnte, da foll es zu der Superintendenten, Patronen und Obrigkeit gemeinschaftlichem Bedenken und Gefallen stehen, ob

*) In diesem Sinne sind die Prediger an einigen Orten Diakonen, an andern Kapläne genannt worden; sonst bes zeichnet das Wort:,,Prediger in den alten Kirchenords nungen auch jeden ev. Religionslehrer und ist der Genes ratname für Pfarrer und Diakonen.

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Wo Einer oder Mehrere von Adel, Stadt oder Gemeine die Bestellung und Beleihung der Pfarrer oder anderer Kirchendiener hätten (ius patronatus), und ihre Rechte gebrauchen wollten, das soll ihnen zu gelassen sein und verbleiben.

Darum föll ihnen auch Niemand in ihre Patronatskirchen zu irgend einem Nachtheil oder Eingriff einen Prediger seßen, es wåre denn daß aus erhebli. chen Ursachen und um unumgänglicher Noth willen solches geschehen müßte, z. B. wenn der Patron außer Landes und kein Bescheid von ihm zu erhalten wåre; oder derselbe unsre christliche Lehre verlassen håtte, und eben solchen Prediger einsehen wollte; oder zwischen den Theilnehmern am Patronatsrechte Streit vorfiele, und sie sich nicht vereinigen könnten. In solchen Fål - len muß billig ex officio mit Rath und Bedenken des Konsistorii der armen Kirche gerathen werden; jedoch soll solcher Vorfall zuvor wol berathen und erwogen, dem Patron angezeigt, und dennoch nur als eine Ausnahme und Nothfall, unbeschadet des Patronatsrechts, angesehen werden.

Dagegen sollen aber auch die Patrone gottesfürchtige, verständige und geschickte Männer mit Beliebung der Kirchenvorsteher und besonders mit Rath der benachbarten Prediger zu ihren Pfarren präsenti ren, oder so sie daran Mangel þåtten sich vorschlagen

lassen, damit der Gemeinde und der ganzen Kirche wohl gerathen werde.

Es soll auch für alle künftige Zeiten alle Verheu rung der Pfarren, da die Patrone oder andre weltliche Personen, die selbst nicht predigen auch nicht Prediger werden wollen, die Widmen oder Kirchengüter ohne. Arbeit besigen, und sich einen armen Prediger zum Kapellan halten, dem sie nach ihrem Willen geben, abge. than sein. Dagegen sollen die Pfarren und Pfarrguter, die Amt und Arbes bei sich haben, an einem jeden Ort mit allem Eigenthum und Freiheiten bei dem Pfarramt bleiben, und Niemandem als der selbst das Amt verwalten kann und will, fonferiret, auch was von den Kirchengütern verkommen wieder zugebracht werden.

§. 3.

Da das Predigtamt ein heiliges und hohes Ame ift, daran Gottes Ehre, das Reich unsers Herrn Christi auf Erden und der Menschenseelen Seligkeit hänget; auch unter allen Aemtern, so dem Menschen aus göttlicher Ordnung auferlegt sind, kein schwereres erfunden wird, als die Kirche Gottes recht zu regieren: so soll um so viel größerer Ernst und Fleiß auf die Wahl ei nes Predigers gewendet werden, je gefährlicher geirrt wird, wenn man Einem der mit falscher Lehre befleckt oder årgerlichem låsterlichem Leben geschåndet, eine Kirche zu regieren befiehlet.

Deshalb soll bei dem Beruf der Prediger weder nach Gunst noch mit Leichtfertigkeit verfahren werden, sondern allein nach der Richtschnur und Weise des heil. Geistes, wie solche 1 Tim. 3. Tit. 1. beschrieben

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