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Und bei diesen Gedanken darf es nicht bleiben, die Hände müssen darüber sich zum Gebet falten. Im Buche der Weisheit steht zu lesen (8,19-21): Ich war ein Kind guter Art und habe bekommen eine feine Seele; da ich aber wohl erzogen war, wuchs ich zu einem unbefleckten Leibe; da ich aber erfuhr, daß ich nicht anders könnte züchtig jein, es gäbe mir es denn Gott, trat ich zum Herrn und bat ihn." So wollen auch wir nicht vergessen: Mit unsrer Macht ist nichts gethan!" Das „ich will nicht“ genügt noch nicht. „Wachet und betet, daß ihr nicht in Anfechtung fallet; der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach." So gilt es denn, Gott bitten, daß er das schwache Fleisch start mache. Solch Gebet kennet ihr; es ist der Psalmspruch: „Schaffe in mir, Gott, ein reines Herz, und gieb mir einen neuen gewissen Geist." Dies Gebet darf nie vergessen werden, am wenigsten des Abends; denn grade dann naht der Versucher am liebsten. David jagt: „Wenn ich mich zu Bette lege, dann denke ich an dich." So denke auch du, liebes Kind, beim Zubettgehen an deinen Gott und bete: Breit aus die Flügel beide,

Jesu, meine Freude,

Und nimm dein Küchlein ein.
Will Satan mich verschlingen,
So laß die Englein singen:

Dies Kind soll unverletet sein!

Und dann schlafe slugs und fröhlich ein. Und wenn du am Morgen aufwachst, dann sprich dein Morgengebet und stehe ebenfalls flugs und fröhlich auf. So fange den Tag mit Gott an, und beschließe thn mit Gott, und denke im Laufe desselben fleißig an Gott. Und nun lies noch, was im Buche Sirach Kap. 23, 4-6 geschrieben steht; das ist auch ein Gebet, und wir wollen es lernen: Herr Gott, Vater und Herr meines Lebens, behüte mich vor unzüchtigem Gesicht und wende von mir alle bösen Lüste; laß mich nicht in Schlemmen und Unkeuschheit geraten und behüte mich vor unverschämtem Herzen." Selig sind, die reines Herzens sind, denn sie werden Gott schauen."

Die Provinzialsynoden.

(An Stelle der Monatsumschau).

Die Provinzialsynoden der sieben östlichen landes = kirchlichen Provinzen waren mit Ausnahme der schlesischen in den lezten Wochen versammelt; treue Mitglieder der Provinzialkirchen wie die Gesamtheit hatten wohl Ursache, öffentlich und sonderlich ohne Unterlaß heiße Fürbitten für sie aufsteigen zu lassen. In ihrer Zujammenseßung boten die Synoden gegen früher kein wesentlich verändertes Bild dar. Westpreußen scheint endlich sich einer entschiedeneren Mehrheit positiver Richtung zu erfreuen; auf der Brandenburger

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Synode war die protestantenvereinliche Richtung noch mehr als bisher eliminiert; in Sachsen ist die positive Union mindestens in derselben Stärke erschienen, wie bisher; die Konfessionellen haben einige Size gewonnen, die Ev. Vereinigung einige verloren. Die Wahl der Vorstände wie der Abgeordneten zur Generalfynode geschah überall im Wesentlichen nach Maßgabe des bisherigen Stimmenverhältnisses, und zwar durchaus in Ruhe und Frieden. Selbst die Berliner Liberalen" widerseßten sich der Zurufswahl aus den drei positiven Parteien nicht, sondern erklärten nur, daß dieselbe nicht als durch die Synode, sondern nur als durch deren Mehrheit (aber dann freilich einer Mehrheit, die schon fast die Gesamtheit ist!) gewählt anzusehen seien. Eine Zuschrift an die Kreuzzeitung aus der Mitte der sächsischen Synode heraus, in welcher geraten wird, nach künftigen Neuwahlen an die homines novi vor dem Zusammentritt der Synode ein Programm der konfessionellen Fraktion mit freundlicher Einladung zum Beitritte zu senden, fordert, nachdem der Gedanke einmal ausgesprochen, die übrigen Gruppen zur Nachfolge auf diesem Wege geradezu heraus.

Gewiß der allgemeinen Stimmung der Synodalen auf sämtlichen sieben Provinzial-Kirchentagen gab die Äußerung des Lic. HoffmannFrauendorf auf der Stettiner Synode Ausdruck: In den lezten Tagungen. der Synoden seien wichtige Geseze zustande gekommen, die jedoch zum großen Teil einen finanziellen Charakter gehabt, 3. B. Witwen- und Emeritenversorgung u. dgl. m. Er freue sich, daß nun doch einmal ein Gesez von tieferer und innerlicher Bedeutung aus der Arbeit der Synoden hervorgehen werde!

Was nun die Behandlung des weitaus wichtigsten Beratungsgegenstandes, nämlich des Agendenentwurfes anlangt, so kann mit freudigem Danke gegen den Herrn der Kirche festgestellt werden, daß dieselbe im Ganzen und Großen nicht nur in einem gewissen großen Stile, sondern, was mehr und wichtiger ist, in Einmütigkeit des Geistes verlief, sodaß der Mund der Gemeinde, die Synode, hier that, was seines Amtes ist; denn zum Bekenntnis ihres Glaubens hat ihn der Herr ihr gegeben. Auf einer Synode (der Posener) wurde die Ansicht laut, daß vielleicht kaum alle hundert Jahre einmal kirchlichen Vertretungskörpern eine so große und schöne Aufgabe wie hier gestellt werde. Das Verhältnis von Gegebenem zum neu zu Findenden, wie das von landeskirchlicher Einheit zur provinziellen Eigenart, endlich das des feststehenden lutherischen wie reformierten Bekenntnisses zur Tendenz landeskirchlicher Union wurde meist mit großem Ernste und vieler Gründlichkeit behandelt, schließlich aber von der ganz überwiegenden Mehrheit, zum Teil sogar einstimmig die glückliche Lösung dieser tiefgreifenden Fragen im Entwurfe anerkannt. Die Kommission, welche ihn fertig gestellt, fand überhaupt reiche und ganz allgemeine, zuweilen geradezu begeisterte Anerkennung.

Am treffendsten vielleicht wurde wie begreiflich, die Aufgabe des ganzen Revisionswertes vom Generalreferenten der landeskirchlichen

Kommission, Oberkonsistorialrat D. Kleinert, auf der Brandenburger Synode gezeichnet. Nach einem historischen Rückblicke auf die Entwicklung der Agendenfrage namentlich seit dem Jahre 1829 und auf die Zusammenseßung und Arbeit der von der letzten Generalsynode ad hoc berufenen Kommission, fuhr derselbe fort, wie folgt:

Was die Arbeit selbst anlangte, so ergab jene maßgebende Rücksicht auf das geschichtliche und wirkliche Leben der Kirche sofort eine feste positive Grundlage für das gesamte Vorgehen: das Beharren auf den Grundzügen der geltenden Landesagende. Weder in den Beratungen des Evangelischen Oberkirchenrates mit dem Generalsynodalrat, noch in den Verhandlungen der Provinzialsynoden von 1881, noch in den Arbeiten der Kommission selbst hat in dieser Beziehung ein Schwanken stattgefunden. Nicht um einen Neubau, nicht um einen Ersay der Landesagende konnte es sich handeln, sondern um die Besserung der Mängel, um die Ausfüllung der Lücken, welche die kirchliche Erfahrung an ibr herausgestellt. Denn diese Agende ist mit ibrem Besten, namentlich mit ihren Formularen für die Gemeindegottesdienste, ein Stück unseres kirchlichen Lebens selbst geworden; sie hat selbst da, wo sie Unvollfommenes bot. wie z. B. im Eingang des Gottesdienstes eine liturgische Entwickelung bedeutendster Art angebahnt, von der abzubiegen Verlust und Rückschritt sein würde. Und mit dieser Grundstellung hing das Weitere zusammen. Zu beharren war auf dem Elementargeses unseres gottesdienstlichen Lebens: daß ein Vand wesenhafter Zusammenstimmung stattfinden muß zwischen den liturgischen Terten der Agende, welche der Geistliche von der Gesamtkirche empfängt, um sie der Gemeinde darzu reichen, zwischen dem Gemeindebekenntnis, das im Katechismus die Grundlage des kirchlichen Unterrichts bildet und die Glieder der Gemeinde für den Gottesdienst zurüstet, und zwischen den liturgischen Terten, mit denen die Gemeinde ihr eigenes priesterliches Werk im Gottesdienst vollzieht, dem Liederschaß der Kirche im Gesangbuch. Durch die Wahrung dieser Uebereinstimmung wird die beste Bürgschaft dafür gegeben sein, taß der Gottesdienst auf dem Grunde steht, auf dem er stehen muß und allein stehen kann: auf dem Fundament des göttlichen Wortes und den Pfeilern, welche die Gemeinde in ihrem Bekenntnis in dieses Fundament eingesenkt hat; und daß zugleich es nicht öde und kalte Doktrin, sondern die lebendige Sprache der Frömmigkeit sein wird, was der Gemeinde zur Erbauung dargereicht wird. Nicht ein neuer Rechtszustand war zu schaffen in Bezug auf das Verhältnis des Geistlichen zur Agende; auch ein solcher nicht, der der eingerissenen Willkür einen Rechtstitel zuerkannte, den fie nicht hat und nicht haben kann. Wohl aber war der Thatsache Rechnung zu tragen, daß nach der Natur der Sache die Agende, in deren Vortrag der Geistliche nicht wie in der Predigt seine persönliche, sondern die Gabe der Kirche der Gemeinde darbietet, in sich selber die Direktiven über den zulässigen Gebrauch der Freiheit ent balten muß; und daß so angesehen der Mangel der Landes-Agende an Parallelund Auswahlterten eine enge Verschränkung für die freie Bethätigung des Geistlichen und dadurch auch für die Erbauung der Gemeinde enthielt, welche durch Be reicherung zu erweitern war. Nicht zu denken war daran, durch die Agende eine Aenderung in dem geltenden Verbältnis von Bekenntnis und Union her beiführen zu wollen, welches eben erst durch die Grundparagraphen der GeneralSynodalordnung eine neue Sicherstellung empfangen hatte. Wohl aber war der Sachverhalt im Auge zu behalten, daß der Begriff der Union, der beim Erscheinen der Landesagende nur erst noch in großen Umrissen vorlag, durch die seitherige geschichtliche Entwicklung einen konkreten Inbalt empfangen hat, der der Größe jener Umrisse wahrlich keinen Abbruch thut. Wir wissen und halten fest, daß Bereinigung nicht gleich ist mit Vereinerleiung; daß Union nicht eine Verarmung bedeutet, welde tas konkrete Leben der Religion zu möglichst farblosen und kraftlojen Allgemeinheiten und abstrakten Schemen verblaßt, sondern einen Reichtum, innerhalb dessen auch die konfretesten Gestalten kirchlicher Gebet- und Bekenntnissprache ihren Raum finden, wofern sie sich nur im Frieden Christi und der Liebe Au den Brüdern, auf dem Grunde des göttlichen Wortes und im Bewußtsein der Landeskirchlichen Einheit halten.

Wenn durch alle diese Erwägungen zahlreiche Bereicherungen der Agende unter den wichtigsten Aufgaben der Revisionsarbeit erschienen, so führte der Gesichtspunkt der geschichtlichen Kontinuität weiter dahin, für diese nur da neue Formierung als richtig zu erkennen, wo es sich um neue kirchliche Institutionen handelte, wie z. B. bei der Einführung der Aeltesten, bei dem Formular für die Jugendgottesdienste, bei den für die liturgische Andacht gegebenen Paradigmen. Und auch hier mußte auf Gleichartigkeit der liturgischen Sprache mit der ter übrigen Formulare Bedacht genommen werden. Es ist Wahrheit und Weisheit sowohl in dem Ausspruch Schleiermachers, „daß es keinen größeren Fehler an einer Liturgie giebt, als der, wenn sie modern ist," als auch in der Auslegung, die er diesem Ausspruche beigiebt: „in der Kirche soll die Differenz von heut und gestern und einer Generation von der andern sich verwischen; nichts soll als ein Heutiges erscheinen.“ Im übrigen war der Reichtum, den frühere Perioden liturgischer Kraft unserer Kirche erworben und hinterlassen, zu Rate zu ziehen; wobei sich denn die auch auf anderen Gebieten gemachte Erfahrung bestätigte, daß verhältnismäßig am wenigsten der Redaktion für die Gegenwart gerade jene ältesten Terte bedürfen, welche die Reformationsepoche selbst geschaffen, während je weiter in's 17. und 18. Jahr hundert hinein desto mehr sich des Zopfigen, Uebertriebenen, Rührseligen aus zuscheiden findet. Gerade in der Pflege und Wiederaufnahme jenes ältesten Gutes, für die unsere Landesagende die Bahn gebrochen, bot sich auch die festeste Brücke, tie Gemeinschaft und die liturgischen Neugestaltungen zu suchen und zu pflegen. welche fast alle evangelischen Landeskirchen Deutschlands im Laufe des Jahrhunderts vollzogen haben. Aber auch sonst ist die Pflege und Stärkung dieser Gemeinschaft fortgehend im Auge behalten worden, unbeschadet des Vorzugs, den vor jenen allen die preußische Landeskirche vermöge ihres weiten Gebietes und ihrer Eigenart durch den reichsten Austausch der mannigfaltigsten Gaben und kirchlichen Lebensgestaltungen besigt. Gerade durch diesen Vorzug wurde die vielseitige Anknüpfung möglich.

Es handelte sich nicht um eine ephemere Schöpfung, die heut von der Welle emporgetragen wird, um von der morgigen verschlungen und hinweggespült zu werden, sondern um einen Bau, der Dauer haben soll und den das lebende Geschlecht mit eben so gutem Gewissen den Nachkommen übergeben kann, wie die vorvergangene Generation, an ihrer Spihe der große Liturgiker Friedrich Wilhelm III., unsere Agende uns übergeben haben. Darum war der kirchliche und theologische Streit des Tages, der gerade während der Kommissionsarbeiten sich zu besonderer Lebhaftigkeit entfachte, von der Arbeit fernzuhalten. Die Kommission hat gearbeitet, wie sie gearbeitet haben würde, wenn er nicht vorhanden gewesen wäre. Die feste Ruhe und Sicherheit des Glaubens, welche allein zu solchem Werk geschickt ist, hat in sich selber etwas Friedliches. Sie erprobt sich nicht darin, jeden Stoß mit einem Gegenstoß zu beantworten, sondern dem Gewölk sein Vorüberziehen zu lassen, für sich selbst aber und für die Gemeinde den Glanz des ewigen Lichtes festzuhalten.

Wie nun unter Leitung dieser Grundsäße der Entwurf im einzelnen sich gestaltet hat, was gegenüber dem Bestande der Landesagende geändert, nach den Originalterten revidiert, umgeformt, hinweggelassen, zugefügt ist, auch darüber giebt das Vorwort Seite XII ff. eine alle Hauptsachen berührende Auskunft; nur der Hinweis auf die Einstellung des Formulars für Jugendgottesdienste und die Anweisung über kirchliche Katechisationen möchte auf Seite XIII nachzutragen sein. Auf eine direkte oder umschreibende Wiedergabe dieser Bemerkungen glaube ich ebenso verzichten zu dürfen, wie darauf, durch Anführung und Ausführung von Details die Synode zu ermüden, zumal ich hoffe, daß mir in den Berathungen der Kommission, welche die Synode zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse_konstituieren will, Anlaß und Möglichkeit gegeben sein wird, die etwa noch erforderlichen Auskünfte zu ertheilen. Die Teilung des Ganzen in zwei Teile, von denen der eine die Formulare für die Gottesdienste, der andere die für die kirchlichen Handlungen enthält, liegt in der Natur der Sache. Innerhalb der Teile ist den Entwürfen eine vorläufige Ordnung gegeben, die für Uebersicht und Prüfung zweckmäßig erschien, aber dem definitiven Druck nicht präjudizieren will. . . .

Es handelt sich jest nicht mehr darum, ein schäßbares und möglichst reichhaltiges Material von Wünschen und Vorschlägen aufzüthürmen, aus denen die Redaktion das Paßliche herauswählen mag. Das ist bereits durch die Provinzial,

synode von 1881 geschehen, und das damals aufgespeicherte Material ist mit aller Sorgfalt verwertet worden. Vielmehr jezt handelt es sich darum, zu einem dem Abschluß nahegebrachten Werk die Stellung zu nehmen, welche die Eeseitigung der daran haftenden Mängel, die Vollendung des Werkes in den Grenzen des Möglichen und Ausführbaren in Aussicht nimmt und verbürgt. Da gilt es, sich auf das Notwendige einzuschränken, um der Aussprache dieses Notwendigen desto mehr Gewicht, desto sicherern Erfolg zu geben. Und da giebt ja es freilich kein Vorankṛmmen, das nicht dem Einzelnen Selbstverleugnung und den Verzicht auf Eigenheit zumutete, fein Vorankommen ohne den reinen Willen, nicht sich selbst, nicht einer einzelnen Gruppe oder Richtung, sondern dem Ganzen der Kirche zu dienen und möglichst großen Segen zu sichern. Der Sah, daß das Bessere leicht der Feind des Guten wird, gilt doppelt bei solch gemeinsamen Werk, wo er die Gestalt gewinnt, daß das dem Einzelnen besser Erscheinende sehr oft dem für alle Guten hinderlich wird. Die Selbstbescheidung, die nicht um äußeter Gründe willen und unter Verlegung des Gewissens, sondern die um des Gewissens willen, aus Liebe zu Christo und seiner Gemeinde geübt wird, und die von allen Mitgliedern der Kommission reichlich geübt worden ist, hat die Verheißung Gottes und gereicht Niemandem zur Unehre. .`

Es entspricht der Sachlage, daß die Absicht des Kirchenregiments darauf gerichtet ist, nicht wie bisher verschiedene, mannigfach differierende Ausgaben der Agende für die einzelnen Provinzen herzustellen, sondern nur eine Ausgabe für die ganze Landeskirche. Der Sachlage entspricht das, sofern wir nicht mehr bloß eine Heibe provinzieller kirchlicher Verwaltungskörper haben, zusammengehalten durch eine Centralbehörde, sondern eine einheitlich organisierte Landeskirche, die sich provinziell nicht spaltet, sondern gliedert. Es entspricht auch dem Sachverhalt, der gerade hier in Berlin uns besonders eindringlich vor Augen tritt, daß die Bewegung der Berölkerung sich keineswegs in den provinziellen Grenzen hält, sondern daß die Isoherung der Provinzen einem Zusammenströmen und Abströmen nach allen Richtungen gewichen ist. Dieser Absicht des Kirchenregiments hat bei der Ausführung des Entwurfs das Verfahren entsprochen, bei den Bereicherungen der Liturgie das beste, was die provinziellen Geflogenheiten darboten, aufzunehmen, und so der gesammten Landeskirche viele Stücke darzubieten, welche bis daher nur als Provinzialgut im Gebrauch standen. Dessenungeachtet hat der Evangelische Oberkirchenrat den Weg offen gelassen, einzelne in den Provinzen durch altes, nicht unterbrochenes Herkommen eingelebie Formulare, die auch nach der dargebotenen Bereicherung der Agende von den Provinzialsynoden als unentbehrlich empfohlen werden, als Anhang für die be treffende Provinz der Agende beizugeben. Immerhin wird es richtig sein, wenn wir nicht von vornherein eine Ueberlastung dieses provinziellen Anhanges in Aussicht nehmen. Noblesse oblige. Wer möchte das gering anschlagen, wenn er den Werth tirchlicher Sitte für unser ganzes Volksleben erwägt, wenn er erwägt, welchen Vers suchungen zum Verlassen des kirchlichen Lebenszusammenhangs namentlich unsere fluktuierende Bevölkerung ausgesetzt ist?

Hochwürdige Synode, es ist eine große Aufgabe, welche an die Synode herantritt, angesehen die Weite und Dauer des Schlußerfolgs vielleicht die wichtigste, welche der Provinzialsynode bisher gestellt war. Sollten die Gegner Recht behalten, die nicht müde werden auszurufen, daß die lebendige Mannigfaltigkeit und christliche Freiheit, welche die evangelische Kirche zu pflegen nicht ablassen kann, unverträglich sei mit kirchlichlicher Ordnung und unfähig, ein gemeinsames Werk zu schaffen, welches über Finanzfragen hinaus ins Innere des Kirchenlebens hineinreicht? Vielmehr die Gewißheit, eine gute Sache nach bestem Können und Gewissen unter Gottes sichtlichem Beistande bis hierher gefördert zu haben, der einträchtige und friedsame Verlauf der Kommissionsverhandlungen, an denen teilgenommen zu haben jedem Mits gliede eine bleibende Freude sein wird, die weit überwiegend günstige und wohlwollende Aufnahme, welche der Entwurf gefunden das alles giebt dem Evange lischen Ober-Kirchenrat die Zuversicht, daß diese Arbeit am Heiligsten, was die Kirche hat, auch durch die Beschlüsse der Brandenburgischen Provinzial-Synode ihrem Ziel und einem gedeihlichen Abschluß näher geführt werden wird. Von keiner der in der Kirche vertretenen Anschauunger ist die Brauchbarkeit des Entwurfs für die Er reichung des Ziels beanstandet worden; keine hat ihre Mitwirkung versagt. Auch da,

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