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lediglich dasjenige Taufen charakterisiert sein, welches Jesus bezw. seine Jünger von vornherein ausübten; d. h. dies lettere Taufen wird eben durch Joh. 3 in seinem Werte charakterisiert. Und wenn Joh. 3 das ὕδωρ beim γεννᾶσθαι ἐκ πνεύματος als aufwaffer, o ift aud Sit. 3 δας λουτρόν bei der παλιγγενεσία als aufbas u erklären. Die Taufe also hat Verbindung mit der Wiedergeburt, deren Zustandefommen theilweife aus der Laufe herrührt (εξὕδατος καὶ πνεύμ).

Allein nun ist gerade die Frage, welcher Art die Verbindung der Taufe und der Wiedergeburt oder Geistgeburt sei!

III.

Lezteres zu finden werden wir im Stande sein, wenn wir zunächst in Kürze diejenigen Wirkungen betrachten, welche der christlichen Taufe in der heiligen Schrift sonst beigelegt werden; darnach die Wirkungen der Taufe daraufhin ansehen, an welche Bedingungen dieselben der Natur der Sache nach geknüpft sind; und sodann, die aus der apostolischen Zeit allein bezeugte Ausübungsweise der Taufe beachtend, genau feststellen, in welchem Sinne die Verbindungsweise der Kindertaufe mit der Wiedergeburt der Natur der Sache nach eine andere, und in welchem Sinne ebendieselbe sein muß als wie die Verbindungsweise des baptismus adultorum mit der Wiedergeburt ist.

1. Das Lovroov tov vdatos, welchem Eph. 5,26 ein xaagisev des inwendigen Menschen, ein aylaleiv zugeschrieben wird, kann nur als das Tauf-Bad ausgelegt werden von allen denen, welche in dem λουτρὸν παλιγγενεσίας, bei sem nidt einmal des affers Crwähnung geschehen war, wegen der in Ev. Joh. 3 vorliegenden Verbindung von Taufe und Geistgeburt die Taufe erblicken mußten. Der Zusaß ev ῥήματι — ber ganje 2lusbrud it λουτρὸν τοῦ ὕδατος ἐν ῥήματι

dient alsdann dazu, dem göttlichen Worte (1. Petr. 1,23 sqq.) die reinigende wiedergebärende Macht für den Tauf-Akt beizulegen. Bei dem xaagisev an dieser Stelle kann der Apostel ebensowohl an die Reinheit von Schuld wie auch an die Reinheit von Kraft der Sünde gedacht haben. Act. 2,38 läßt gleichfalls eine Vergebung der Schuld verknüpft mit der Gabe des heiligen Geistes als Geschenk der heiligen Taufe erscheinen. Die beiden Stellen Act. 22,16 und deutlicher Hebr. 10,23 cf. 22 lassen die Taufe eine Abwaschung von Schuld mit sich bringen, auch 1. Petr. 3,21. In 1. Cor. 12,13 ist die Geistesmitteilung als Gabe der Laufe genannt: ἐν ἐνὶ πνεύματι..... εἰς ἓν σῶμα ἐβαπτίσθημεν καὶ πάντες ἓν πνεῦμα ἐποτίσθημεν. Hiermit stehen in keinem Widerspruch, aber auch nicht bloß im Verhältnis äußerlicher Ergänzung, sondern innerer Begründung diejenigen Stellen, welche uns diese Geistesmitteilung als eine Folge der Verbindung mit Christus aufweisen, indem dieselben uns durch die christliche Taufe in eine Vereinigung mit Christus gebracht sein lassen, nämlich Röm. 6,3: ἐβαπτίσθημεν εἰς Ι. Χρ.; αί. 3,27: ὅσοι εἰς Χρ. ἐβαπτίσθητε

Χριστὸν ἐνεδύσασθε; momit es übereinftimmt, δαβ wir ἓν σῶμά ἐσμεν ἐν Χρ. Stönt. 12,5, πadben wir εἰς ἓν σῶμα getauft find 1. Kor. 12,13. Und zwar wird die Taufe ein Sterben und Begrabenwerden mit Christo genannt Römer 6,3 sqq. Kol. 2,12.

Snsem sie aufe Sol. 2,11. 12 als eine περιτομή Χριστοῦ mit dem alttestamentlichen Bundessiegel verglichen werden kann, handelt es sich um einen solchen Bund Gottes mit dem Täufling, bei welchem einerseits der Mensch Act. 2,38 in uɛtávolα sich der Welt ab- und Gott dem Herrn zusagt, anderseits aber Gott dem Menschen die Zusage versiegelt, ihm zu schenken die Vergebung der Sündenschuld, die Wiedergeburt durch den heiligen Geist und die Mitteilung ebendesselben heiligen Geistes. Um diese drei Gaben handelt es sich auf Gottes Seite, wie aus allen betrachteten Schriftstellen hervorgeht. Und zwar unterscheiden wir die Wiedergeburt durch den heiligen Geist von der Mitteilung ebendesselben heiligen Geistes, insofern der heilige Geist beim Wiedergebären als an uns wirksam, nach der Mitteilung aber als in und durch uns wirksam gedacht wird, so zwar, daß freilich eben die wiedergebärende Wirksamkeit des heiligen Geistes darauf zielet und das bewirkt, daß er sich selbst (ipse ipsum) den Seelen mitteilt.

2. Daß es sich in der That bei der Taufe um eine versiegelte göttliche Heilszusage handelt - deren Erfüllung aber ebensowohl unmittelbar dabei wie auch später erfolgend gedacht werden kann wir erkennen cs flar, wenn wir nunmehr jene Wirkungen der Taufe daraufhin ansehen, an welche Bedingungen dieselben der Natur der Sache zufolge geknüpft sind.

Ben Sie aufe cin λουτρὸν τοῦ ὕδατος ἐν ῥήματι ift und dieses zua als ua 9ɛov 1. Petr. 1,25 die evangelische Heilsbotschaft enthält, so wird dieses nua seine spermatische lebenzeugende Thätigkeit in den Seelen nur ausüben, wenn diese es in sich aufnehmen, d. h. wenn sie daran glauben. Man kann Joh. 1,12 ein Tézvov DεOv nur werden, wenn man glaubt an den Namen Christi. Überhaupt darf bei Beurteilung des Zusammenhanges zwischen Taufe und Wiedergeburt niemals aus dem Auge gelassen werden, daß dem Worte Gottes und zwar dem Evangelium die eigentlich wiedergebärende Kraft nach 1. Petri 1,22 sqq. einwohnt und demgemäß der Glaube an das Evangelium, ohne welchen dasselbe nichts in uns wirken kann, die Vorausscßung unserer Wiedergeburt ausmacht. Mag also die Taufe immerhin als ein Mitfaktor für die Wiedergeburt in Betracht kommen, so kommt jedenfalls für die nähere Bestimmung der Mitwirksamkeit der Taufe vor allem die biblisch gegründete Thatsache in Betracht, daß dem evangelisch-inhaltlichen Worte Gottes die eigentliche Macht zur Wiedergeburt innewohnt, und demnach eine Taufe ohne den Glauben des Täuflings die Bewirkung der Wiedergeburt nicht zu Stande bringen kann, von einer wiedergebärenden Wirkung der Taufe also auch nur in dem Sinne die Rede sein kann, daß dieselbe dazu angethan ist, dem eigent lich wiedergebärenden Worte Gottes die Bahn zu brechen. Was die

h. Schrift von der neuschaffenden Kraft des Wortes des Evangeliums und von der Erfüllung mit dem heiligen Geiste lehrt, welche beide an den Glauben gebunden sind, unterstüßt durch das Nebeneinander von Taufe und Glauben als den Bedingungen der seligen Kindschaft Gottes - Cal. 3,26 sq. Marc. 16,16 dieses läßt uns nicht anders urteilen, als daß eine Wirksamkeit der Taufe zur Wiedergeburt und Erfüllung mit heiligem Geiste der Natur der Sache nach d. h. wegen der Notwendigkeit des Glaubens für eine wiedergebärende und mit Geist erfüllende Thätigkeit des heiligen Worts an die Bedingung des Glaubens der Getauften gebunden ist.

3. Ist der Glaube an das Evangelium die Vorausseßung für die Wiedergeburtmitwirkung der Taufe, so ist allerdings gedenkbar, daß das Eintreten des Glaubens erst zeitlich nach der Taufhandlung stattfinde; denn auch bei diesem zeitlichen Nachher behält das logische prius, Voraussetzung für die Wirksamkeit der Taufe zu sein, sein Recht. Widerfinnig ist es aber, zu lehren, daß der Glaube durch die Taufe möge hervorgebracht werden vom heiligen Geiste; widersinnig deshalb, weil er, der Glaube, wenn er das logische prius der Taufwirksamkeit ist, jedenfalls nicht selbst ein Resultat der Taufwirksamkeit sein kann. Da also einerseits der Glaube eines Kindes nicht durch die Taufe geschaffen werden kann, und anderseits unter den Verhältnissen der ersten Christenzeit ein nachträgliches Geführtwerden zum Glauben in betreff eines Kindes in keiner Weise gewährleistet werden konnte, so konnte es nicht anders geschehen, als daß man in den ersten Zeiten des Christentums lediglich Erwachsene, die ihren Glauben bekannten, und sonst niemanden taufte. Denn der Gedanke, die bloße natürliche Aufgeschloffenheit des Säuglings-Gemütes für das Eingreifen des göttlichen Gnadenwirkens als gleichbedeutend mit dem persönlichen Heilsglauben eines überzeugten Menschen zu erachten (etwa nur dem Entwicklungsgrade nach davon verschieden) - dieser Gedanke ist so überaus seltsam (und nur durch die Rechtfertigung einer falschen Tauf-Theorie herbeigeführt), daß er dem unbefangenen Geiste jener ersten Christen nicht entspringen konnte. Daß aber in der That in der heiligen Schrift nirgends von Kindertaufe die Rede sei, könnte nur von denjenigen geleugnet werden, die von einer unbefangenen Betrachtung des göttlichen Wortes weit entfernt sind.

Daß die Kindertaufe in der christlichen Kirche zur Wirklichkeit wurde und berechtigter Maßen zur Wirklichkeit wurde, beruht einerseits auf der inneren Möglichkeit derselben insofern das für die Tauf-Wirkung vorhandene logische prius des Glaubens auch allenfalls zeitlich nach der Laufhandlung eintreten kann, und nach einer ent schiedenen Konstituierung des Christentums in einem Volkskörper das nachträgliche Führen der Kinder zum Glauben durch das Christentum der Eltern und durch die christlichen Bildungselemente so weit möglich gewährleistet wurde anderseits auf der Notwendigkeit, eine dauernde Festigkeit der christlichen Zustände des Volkskörpers durch voltskirchliche

Einrichtungen und vor allem die Kindertaufe zu ermöglichen. Denn sowie auf der einen Seite die Wirksamkeit der Kindertaufe garantiert wird durch die vorhandenen christlichen Zustände, so wird anderseits durch die Kindertaufe wiederum Garantie gegeben, daß diese vorhandenen Zustände von Geschlecht zu Geschlecht weiter getragen und be= festigt werden können.

Freilich ist der Verbindungsmodus zwischen baptismus adultorum und Wiedergeburt nicht ganz genau ebenderselbe als derjenige, welcher zwischen der Wiedergeburt und dem paedobaptismus besteht. Aber im Wesentlichen — d. h. ausreichend um die Taufe in dem einen und dem anderen Falle als ein und dieselbe Einrichtung erklären zu können - ist der modus ihrer Verbindung in beiden Fällen identisch.

Die Verschiedenheit besteht in Folgendem. Die Versiegelung der göttlichen Zusage, der Menschenseele neues und seliges Geistesleben einzuflößen, erfährt der Erwachsene bei seiner Taufe (als Erwachsener), entweder in der Weise, daß seine Wiedergeburt, d. h. erste Bekehrung durch diese in der Taufhandlung versiegelte Verheißung und zwar während der Taufhandlung zustande kommt; oder in der Weise, daß der innere Aftus der Wiedergeburt bereits stattgefunden hat und also der Gläubige mit dem heiligen Geiste begabt ist, nunmehr aber durch) die Taufhandlung das göttliche Siegel der eingetretenen Umwandlung erhält, mit welchem ihm ja auch die Ewigkeit seines Lebens in Gott verbürgt oder zugesagt ist. Der Fall, daß der erwachsene Täufling erst nach seiner Taufe zu Glauben und Wiedergeburt gelangt, sett hingegen einen durch die menschliche Unfähigkeit, in die Herzenstiefen zu blicken, begründeten Irrtum der taufhandelnden Kirche voraus. Dahingegen ist bei unserer Kindertaufe der Zusammenhang darin ausgesprochen: daß die göttliche Gnadenzusage dem Kinde vorauf gegeben wird (die Wiedergeburt zu neuem und seligem Leben ihm vorauf versiegelt wird) in der Weise, daß die Erfüllung der göttlichen Gnadenzusage an das nachträgliche Eintreten der zur Zeit noch fehlenden menschlichen Glaubenszujage gebunden ist, so daß der Taufbund der Seele mit Gott zur vollständigen Vollziehung erst dann gediehen ist, wenn mit der Erfüllung der Glaubenszusage des Menschen auch die göttliche Gnadenzusage in Erfüllung gehen kann.

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Das Gemeinsame aber, worin der Verbindungsmodus von Wiedergeburt und baptismus adultorum einerseits übereinstimmt mit anderseits dem Verbindungsmodus zwischen Wiedergeburt und paedobaptismus, besteht eben in der durch die Taufe stattfindenden handlungsmäßigen Versiegelung der göttlichen Gnadenzusage, eine Wiedergeburt zu gewähren zu einem neuen, seligen und ewigen Leben, verbunden mit der im Bekennen des Glaubens (sei es auch der Paten) sich vollziehenden Seelenzusage an Gott, so zwar, daß wie es im Wesen eines Bundes liegt die eine der beiden Zusagen in Erfüllung geht, jo bald dies von der anderen gilt. Dieses Eine Wesen der Taufe fommt ebensowohl bei der Taufe adultorum wie bei der Kindertaufe zur Erscheinung.

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IV.

Wir haben denjenigen Wiedergeburtsbegriff abgelehnt, bei welchem die allmähliche und stufenweis den Menschen durch und durch heiligende Erneuerungsentwicklung verwechselt ist mit dem zeitlichen Anfang dieser geistlichen Lebensbewegung. Für den zeitlichen Anfang der Erneuerung, die Wiedergeburt, diesen einmaligen göttlichen Akt, haben wir aber anderseits die Taufhandlung nicht absolut zum Träger machen, d. h. als das medium nicht darstellen können, an welches die Wiedergeburt mit necessitas ordinata gefesselt sei; sondern der Zeitmoment der Wiedergeburt kann, dem Wesen dieses Begriffes zufolge, immer — also auch bei denen, die als Kinder getauft waren nur derjenige Moment sein, in welchem zum ersten Male die volle Wendung zu Gott, die Bekehrung, zur Verwirklichung kommt. Gleichwie die Heiligung des Lebenswandels und Herzens ebensowohl als eine Thätigkeit des Menschen wie auch des erneuernden göttlichen heiligen Geistes gefaßt werden kann, so kommt auch die wiedergebärende göttliche Thätigkeit ebendarinnen zur Erscheinung, daß eine Menschenseele zum ersten Male zur Umkehrung des natürlichen falschen Verhältnisses von Fleisch und Geist gebracht worden ist. Sodann aber haben unsre schriftge= gründeten Begriffe von Taufe und Wiedergeburt uns nichts desto weniger nicht allein einen innigen Zusammenhang zwischen Wiedergeburt und Erwachsenentaufe, sondern auch die volle Berechtigung des Kindertaufens gelehrt.

Wenn wir nun mit unserer Darlegung den Anabaptismus zwar verworfen haben, scheinen wir jedennoch durch unseren Widerspruch gegen eine weitverbreitete Ansicht von absoluter Coincidenz der Taufe und der Wiedergeburt in den Fehler des Methodismus verfallen zu sein. Dies ist indessen ganz und gar nicht der Fall. Vielmehr sind wir allein von unserm Standpunkte aus diesen Gegnern (gleichwie den Anabaptisten) gegenüber gewappnet. Denn indem wir die unrichtige weitverbreitete Coincidenz-Vorstellung über den Verbindungsmodus aufgeben und auf diese Weise dem Ansturm des Baptismus und Methodismus eine gefährliche Blöße entziehen, sind wir auch erst recht im stande, die hier in Betracht kommenden gegnerischen Fehler zu bekämpfen.

Wir haben uns jezt mit dem hier in Betracht kommenden methodistischen Fehler auseinanderzuseßen. Wir meinen den falschen Gedanken, niemandem das Wiedergeborensein zuzutrauen, der nicht den Zeitmoment seiner persönlichen Wiedergeburt, nämlich einen Moment in seinem selbstbewußten Leben, anzugeben imstande ist. Auch wir laffen es nicht gelten, daß Jemand den Zeitmoment seiner Wiedergeburt in seine Taufhandlung, die ihm als Kinde zu teil geworden war, verlegt, sondern der Wiedergeburt-Akt liegt in seinem selbstbewußten Leben. Diesen Moment aber angeben zu müssen, kann niemandem zuge mutet werden, wiewohl es in vielen Fällen, d. h. bei vielen Personen sehr wohl möglich ist. So notwendig nämlich auch die Wiedergeburt innerhalb des bewußten Lebens vor sich geht, so sehr ist es anderseits

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