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ist heute so mit Antisemitismus geschwängert, daß der Erörterung der Judenfrage kaum auszuweichen ist und gerade die, welche die Beschüßer semitischer Ansprüche machen, wie vom bösen Gewissen getrieben es nicht lassen können, fie immer wieder zu provocieren.

Der schreiende Notstand, daß in manchen Teilen unseres Vaterlandes der Karfreitag nicht als geseßlicher Feiertag gilt, vielmehr oftmals fast der unwürdigste Schmuß und Räumtag im ganzen Jahre ist, wurde, wie früher auf den westlichen Synoden, so jezt in Posen in schärfste Beleuchtung genommen. Der Vorstand wurde beauftragt, dahin zu wirken, daß dieser Unfug möglichst noch vor der nächsten Generalsynode beseitigt werde.

Die ostpreußische Synode schloß mit einem Zwischenfalle der weiter von sich reden machen dürfte. Von Mitgliedern der positiven Union und der konfessionellen Gruppe war für den 14. d. folgender Antrag eingebracht: Hohe Provinzial-Synode wolle beschließen: 1) pp. 2 ihre Überzeugung dahin auszusprechen, daß nur die Lehre der Theologie zum Segen der Kirche gereichen kann, welche durch Persön lichkeiten erfolgt, die fest im Glauben und Bekenntnisse der Kirche stehen; 3) diese ihre Ueberzeugung dem Evangelischen Oberkirchenrat und dem Herrn Kultusminister gegenüber zum Ausdruck zu bringen in der gewissen Zuversicht, daß an den Gymnasien und sonstigen höheren Lehranstalten, insbesondere den Universitäten, nur solche Religionslehrer und Professoren angestellt werden, welche diesen Anforderungen entsprechen; Hohe Provinzialsynode wolle ferner es für unbedingt erforderlich erklären, 4) daß jede Provinz baldmöglichst ein Prediger seminar erhalte und daß die Zahl der Lehrvikariate vermehrt werde; 5) daß die juristischen Mitglieder des Kirchenregiments in gleicher Weise wie die Mitglieder der Synoden auf das Wort Gottes und die Ordnungen der Kirche verpflichtet werden." Ein Mitglied der Synode erklärte, er habe gleich mehreren seiner Freunde den Antrag, besonders Nummer 5, nicht durchdenken können, und beantragte die Abseßung dieser Nummer von der Tagesordnung. Bei der darüber ohne Debatte vorgenommenen Abstimmung beschloß die Majorität die Abseßung der Nummer 5 von der Tagesordnung. Ein Synodale erklärte diese Behandlung eines Antrages für parlamentarisch unerhört, der Referent für die Antragsteller beleidigend und zog mit Zustimmung der Antragsteller den ganzen Antrag aus diesem Grunde zurück.

So haben denn die Provinzialsynoden von 1893 namentlich am Agendenentwurfe, aber auch sonst ein Arbeitspensum erledigt und ein Resultat erzielt, wie keine Begabung, keine Vielseitigkeit, kein Fleiß, keine Selbstbeschränkung und Verleugnung, sondern allein die göttliche Gnade es schenken konnte. Sein, der den Segen gab, fei der

Ruhm! Und laut schalle es auch aus dem neuen Agendenbuche weit und rings hinaus in die landeskirchliche evangelische Christenheit:

„Ehre sei dem Vater und dem Sohne und dem heiligen Geiste, wie es war von Anfang, jezt und immerdar und von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.

NB. Was sonst im Monat Oktober fich zutrug, das kurz zu beleuchten muß die Umschau des überreichen Stoffes halber sich für die nächste Nummer vorbehalten.

Treuenbrießen, d. 31. Oktober 1893.

Druckfehlerberichtigung.

Hobohm.

In der Umschau des leßten

Monatsheftes bittet man auf Seite 59 in der dritten Zeile zu lesen „somatisches“ statt „fanatisches“.

7. ordentliche Provinzialsynode der Provinz Sachsen. I.

Von Y. Eiselen-Schinne.

Die siebente ordentliche Sächsische Provinzialsynode ist zu Ende. An Arbeit hat es ihr wahrlich nicht gefehlt. In 12 Sizungen sind 295 Gegenstände erledigt worden. Und von dieser Arbeit hat unsre Gruppe ein gut Teil gethan. In der Kreuzzeitung war berichtet worden, daß die positive Union zur diesjährigen Provinzialsynode nicht in der Stärke erschienen sei, wie 1890. Aber das war ein Jrrtum. Wir waren vielmehr 59 Mitglieder stark und hatten 2 Hospitanten. Die Konfessionellen sollen 24 an der Zahl gewesen sein. Die Mittelpartei trat mit 51 Mitgliedern in die Provinzialsynode. Indes ist's ja nicht die Zahl allein, welche den Einfluß einer Gruppe ausmacht. Die Einmütigkeit und innere Geschlossenheit ist oft von größerem Werte. Und diese beiden Eigenschaften sind bei dieser lezten Tagung besonders erfreulich hervorgetreten. Auf einen Neuling muß es einen besonders erhebenden Eindruck machen, wenn er eine so große Anzahl von Männern aus den verschiedensten Berufsstellungen und Lebenssphären in allen großen Fragen des kirchlichen Lebens eins fieht und bemerkt, wie die Besprechungen innerhalb der Fraktion wesentlich nur dazu dienen, in dieser Einmütigkeit sich zu bestärken und zu befestigen.

Die Leitung der Gruppe lag wie bei der vorigen Tagung in den bewährten Händen unsres Superintendenten Pfeiffer. Der Vorstand sezte sich zusammen aus den Herren: Graf von Hagen, v. d. Reck, Dr. Renner, Graf v. d. Schulenburg-Angern, Schollmeyer, Dr. Eifelen.

Leider fehlte uns die geistesmächtige Persönlichkeit des Generalsuperintendenten D. Schulze, und die Lücke ward schmerzlich empfunden; troßdem wußte sich die Gruppe in ihrem alten Ansehen und Einfluß zu behaupten. Bei der Wahl für den Synodalvorstand fielen ihr zu die Stelle des 1. geistlichen und zweier weltlicher Mitglieder. && waren das die Herren Sup. Pfeiffer-Cracau, Graf Hohenthal-Dölkau und Graf von Hagen-Möckern. Von den Konfessionellen kam Graf Wartensleben (Präses) und Lic. theol. Sup. Holzheuer in den Vorstand, während die Mittelpartei den Sup. Jahr-Artern und den Oberstaatsanwalt Hecker hineinschickte.

Es ist nun nicht die Absicht hier eine Darstellung der Arbeiten der Synode zu geben, welche sich eng an den Gang der Verhandlungen anschließt, sondern vielmehr den Versuch einer fachlichen Gruppierung zu machen und auch nur die Hauptsachen herauszuheben.

Das vornehmste Interesse konzentrierte sich natürlich auf die Vorlage des Oberkirchenrates, auf den Entwurf zur Agende. Es lag in der Absicht vieler Mitglieder der Synode eine Generaldiskussion über diesen Gegenstand zu vermeiden, besonders war diese Ansicht in unseren Reihen vertreten. Man versprach sich wenig Förderung von dieser Debatte, fürchtete vielmehr, daß sich die Besprechung nicht auf das Allgemeine beschränken, sondern auf Einzelheiten allzuschr eingehen würde. Aber die konfessionelle Gruppe und die Evangelische Vereinigung wünschten diese Besprechung. So fand sie denn am 2. Sißungstage statt und was man vorausgesehen, traf ein. Allgemeine Gesichtspunkte wurden wohl ins Feld geführt, aber um sie zu begründen, mußte viel fach auf Einzelheiten zurückgegriffen werden. Die Hauptredner an diesem Tage waren Professor Beyschlag, Professor Bornemann, Generalsuperintendent a. D. Möller, Consistorialrat Renner und Sup. Lic. theol. Holtheter. Erfreulich war es zunächst, daß alle Redner in dem Entwurf einen Fortschritt sahen gegen die alte Agende und im Großen und Ganzen ihre Zustimmung aussprachen. Natürlich machte sich jedoch auch die Kritik geltend. Professor Beyschlag sah den Fortschritt gegen die alte Agende in 2 Punkten. Einmal gliedere der Entwurf die Liturgie wirklich in den Gang des ganzen Gottesdienstes ein und sodann sei die Eintönigkeit der alten Agende glücklich vermieden durch die reiche Auswahl von Introiten, die nach den Zeiten des Kirchenjahres wechseln, und durch die Darbietung mannigfaltiger Gebete und andrer Stücke.

Er fordert für das Apostolikum die Bestattung milder Einleitungsformeln und eine abgekürzte Liturgie, die aus den Elementen der ausführlichen nach derselben Idee aufgebaut sein müsse. Die Bibelsprüche wünscht er alle nach dem revidierten Tert angeführt zu sehen. Dogmatisch bedenklich ist ihm die übermäßige Betonung der Erbsünde und die Übertreibung des Sündenbewußtseins. Weiter bemängelt hat der Herr Professor die aus den alten Formen herübergenommenen Archaismen, für welche die Gemeinde der Gegenwart kein Verständnis

mehr habe und welche die Fortschritte in der Bibelkritik_ignoriere, 3. B. die übertriebene Betonung der Erbsünde in den Bußbekenntnissen, welche mehr dem augustinischen Lehrbegriffe als der Schrift angehöre; die Verwertung der anselmschen Rechtfertigungstheorie in den Formularen für die Abendmahlsfeier, die an die zweite Person Gottes gerichteten Gebete u. a. Am wenigsten ist Redner mit den Taufformularen zufrieden und tadelt es, daß die Aussprüche der Schrift, welche doch nur eine Taufe der Erwachsenen gekannt hätte, ohne weiteres auch auf die Kindertaufe in Anwendung gebracht worden wären z. B. Bad der Wiedergeburt". Zum Schluß richtete Beyschlag noch einen warmen Apell an die Synode, dafür zu sorgen, daß die neue Agende für die Gemeinden nicht zum Anstoß und Ärgernis, sondern zum Segen gereichen möge.

Ihm sekundiert Lic. der Theologie Professor Bornemann aus Magdeburg. Zuerst spricht er sich zu aller Erstaunen dahin aus, daß er sich zum Nicänum bekenne; sodann unterwirft er den Entwurf einer scharfen Kritik vom Standpunkte des (modernen) Gemeindebewußtseins aus. Er hält überhaupt die Arbeit gegenüber anderen wichtigeren Aufgaben für unzeitgemäß, tadelt, daß man sie übers Knie gebrochen habe, bemängelt den wenig volkstümlichen Ton in den Sündenbekenntnissen und erklärt, daß sie samt und sonders dem Gemeindewußtsein unserer Zeit nicht entsprechen und die Freiheit der Gemeinde beeinträchtigen. Schließlich bedauert er, daß die Einrichtung von Kindergottesdiensten mit Helfern und Helferinnen durch die Agende legalisiert würde, während diese Einrichtungen ein Recht in der Kirche nicht haben können.

Generalsuperintendent a. D. Möller hat weniger Tadel als Lob. Er führt aus, daß der Entwurf das Resultat jahrelanger Vorarbeiten und das Ziel vieler Wünsche und heißer Gebete sei. Nachdem er diese Vorarbeiten im Einzelnen geschildert, hebt er als besonderen Vorzug des Entwurfes den Anschluß an das Alte hervor. Die neue Agende ruhe auf gut kirchlicher und bekenntnistreuer Gesinnung, was in Inhalt und Form hervorträte. Mit glücklichem Griff hat sie die rechte Vereinigung von fester Ordnung und persönlicher Freiheit innegehalten. Daher mahnt er zur Bescheidung und Zurückhaltung persönlicher Wünsche und theologischer Streitigkeiten.

Nach ihm ergreift Konsistorialrat Renner das Wort. Er hat mit in der Agendenkommission gesessen, welche den Entwurf ausgearbeitet hat. Er steht also hier einem Werke gegenüber, das zum Teil seine persönliche Arbeit ist. Daher will er sich nur auf einige allgemeine Bemerkungen beschränken. Eine Agende kann keine Rücksicht nehmen auf die wechselnde Zeittheologie, sondern hat den Gemeindeglauben zu bringen. Wenn eine Agende sich von jenen rasch flutenden Strömungen treiben lassen wollte, müßte sie mindestens alle 30 Jahre erneuert werden, ohne doch irgend einer Richtung zu genügen. Das ist deshalb ein Vorzug des Entwurfes, daß er nicht dem Subjektivismus

Kirchl. Monatsschrift. Jahrg. XII. Heft II.

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huldigt. Rühren Sie nicht daran, um sie mit den Anschauungen des modernen Gemeindebewußtseins und einer Theologie, welche die Schrift sich nach eigener Weisheit auslegt, in Harmonie zu bringen. Sie arbeiten dann den Sektierern und Wiedertäufern in die Hände, und die katholische Kirche wird ein Recht haben, die evangelische Taufe zu ignorieren.

Superintendent Lic. theol. Holzheuer freut sich, daß Professor Bornemann auf dem Nicänum steht, aber bedauert, daß ihn und seine Freunde eine tiefe Kluft von Beyschlag trennt. Ihm ist die Objektivität des Apostolikums gerade die Eigenschaft, welche es zum Gemeindebe kenntnis geeignet macht. Er will die Gemeinde schüßen gegen die Willkür der Geistlichen. Die starke Hervorkehrung des Sündenbewußtseins und die Betonung der Erbsünde scheint ihm besonders nötig in einer Zeit, in der es an Bußernst und Sündenbekenntnis fehlt, wenn auch nicht an Selbstgefälligkeit. Im Einzelnen kann man gegenüber dem Entwurf nach seiner Meinung noch manchen Wunsch hegen, aber im ganzen ist er eine hervorragende Leistung, die besonders der konfessionellen Richtung zur Genugthuung gereiche.

Zum Schluß nimmt Professor Hering-Halle das Wort. Er ist auch ein Mitarbeiter am Entwurf gewesen und freut sich der Anerkennung, welche die Arbeit im allgemeinen gefunden. Sein Wunsch geht dahin, daß man einmal anerkenne, wie die Agendenkommission des Entwurfes Schonung geübt habe an dem Alten und daß man sodann mit friedfertigem Sinn die Arbeit gründlich prüfe, damit ein Werk zum Segen der Kirche geschaffen werde.

Nachdem hiermit die Generaldiskussion geschlossen worden war, überwies die Synode den Entwurf an eine Kommission von 28 Mitgliedern zur Vorberatung. Die Kommission hat mit ganz außerordentlichem Fleiß unter dem Vorsiß des Generalsuperintendenten a. D. Moeller gearbeitet, der troß seines hohen Alters die Verhandlungen derselben mit unermüdlicher Ümsicht und gerechtester Unparteilichkeit leitete. Sie legte einen Teil ihrer Arbeit der Synode am 24. Oktober in der achten Sigung vor. Derselbe umfaßte den ersten Hauptabschnitt der Agende von Seite 1-92. Der Referent für diesen Abschnitt, welcher sich auf den Hauptgottesdienst bezieht, war der Professor Hering. Die Kommission hatte zu dem Abschnitt beantragt:

1. Hochwürdige Synode_wolle zu diesem Teil im großen und ganzen ihre dankbare Zustimmung aussprechen;

2. die sub A. aufgeführten Abänderungs-Anträge beschließen; 3. die sub B. genannten Wünsche dem Evangelischen Oberkirchenrat zur Berücksichtigung bei der schließlichen agendarischen Vorlage für die Generalfynode übergeben;

4. aber genehmigen, daß eine Reihe von Vorschlägen zu_reinsprachlicher Textverbesserung seitens einzelner Mitglieder der Kommission, welche nur zum geringen Teil von dieser geprüft sind, dem Evangelischen Oberkirchenrat zur Erwägung mitgeteilt werde.

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