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daß endlich eine Abhülfe jener Übelstände durch eine Ausgleichung der großen Gehaltsunterschiede der Geistlichen bereits angebahnt ist,

ersucht die Provinzial-Synode den hohen Evangelischen OberKirchenrath, den im Entwurf des Kirchengesetes von 1885 betr. das Diensteinkommen der Geistlichen, eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen.

Demgegenüber hatte der Korreferent keinen leichten Stand. Seine Ausführungen malten zuerst in grellen, wenn auch nicht übertriebenen Farben die Übelstände des gegenwärtigen Zustandes, um dann zu einer Auseinanderseßung und Begründung seiner Vorschläge, die Abhilfe bringen sollten, überzugehen. Die Entscheidung in der Kommission schwankte. Wohl von ausschlaggebender Bedeutung waren die Erklärungen des Königlichen Kommissars, welcher zwar nicht im ausdrücklichen Auftrage, aber doch als nicht uninformiert über die Intention der kirchlichen Behörden, dahingehend abgab, daß ins Einzelne gehende Vorschläge nicht erwünscht, sondern nur störend sein könnten. So geschah es denn, daß, als zur Abstimmung geschritten werden sollte, der Refe rent seine Anträge zurückzog, und mithin nur der Antrag Felgenträger übrig blieb. Für denselben stimmte die Kommission mit Ausnahme einer Stimme. Manche ihrer Mitglieder gaben ihre Zustimmung ent schieden nur mit halbem Herzen und nur um wenigstens einen möglicht einhelligen Beschluß zu stande zu bringen. Doch jezten die Unbefriedigten noch durch, daß dem Antrag Felgenträger ein Punkt 2. hinzugefügt wurde:

die eingegangenen Anträge und Petitionen, einschließlich der bei der Kommission eingebrachten, dem Kirchenregiment zur Kenntnisnahme zu überweisen.

In dieser Fassung kam dann der Antrag aus der Pfarrbejoldungskommission an die Synode und wurde in der 7. Sigung am 23. Oktober verhandelt.

Der Referent Felgenträger hob hervor, daß der Antrag der Kommission die Kontinuität in dem Vorgehen der Synode auf diesem Gebiete wahre und einen Schritt weiter auf der einmal betretenen Bahn bedeute. Die Uebelstände, welche mit der jest üblichen Besol dungsweise der Geistlichen verbunden sind, sezte er auseinander, werden vielfach übertrieben. Die Klagen über das Pfründensystem erinnern an das Bismarcksche Wort von dem elendesten aller Wahlsysteme. Indes hat das Pfründensystem seinen großen Segen. Man muß bei dieser Angelegenheit mit Jahrhunderten rechnen. G. Freitag macht den Opfermut der Geistlichen als einen Hauptgrund geltend für die Erhaltung der Dörfer im 30jährigen Kriege. Der Pfarracker mit seinem, wenn auch kümmerlichen Ertrage ist es damals gewesen, welcher die Pfarrer zum Aushalten in stand seßte und vor dem Verhungern bewahrte. Wenn der Staat einmal wieder in eine Lage kommen sollte, das Geld nehmen zu müssen, wo er es fände, wären ihm große Fonds für Be

soldung der Pfarrer grade bequem. Das Versprechen der Entschädigung ist, wie wir erfahren, ein leidiger Trost. Ohne eine Centralisierung der Verwaltung wird es aber nicht abgehen. Die Pfründe hat auch das Einkommen gesteigert und es lange in angemessener Höhe gehalten. Gegen die Verabschiedung des Gesetzes von 1885 sind von staatlicher Seite 2 Punkte geltend gemacht worden, einmal gegen den Zwang, welcher gegen solvente Gemeinden ausgeübt werden soll, damit sie das Gehalt auf 2400 Mark bringen, und sodann gegen die Hilfskaffe, welche über das Bedürfnis des Gesezes hinaus Hilfe leisten soll. Der Staat will die Mittel dieser Kasse für die Durchführung der Dienstalterszulagen des Gesezes in Anspruch nehmen. So lange nicht diese beiden Punkte geordnet sind, ist an ein Vorwärtskommen nicht zu denken. Wenn ein Erfolg erreicht werden soll, müssen sich die Provinzialsynoden einmütig dahin äußern, daß das Gefeß von 1885 erst einmal verabschiedet werde. Darum keine Spezialitäten, sonst Wirwarr und mit Bezug auf diesen Wirwarr die Ausrede des Staates: Ihr wißt nicht, was ihr wollt. Wie soll man da helfen!? Eigentlich müßten demnach auch die Anträge und Petitionen mit dem Beschluß 1. für erledigt erklärt werden, aber er wolle die Papiere der Kenntnisnahme des Oberkirchenrates nicht vorenthalten.

Der Korreferent Synodale Schumann hob hervor, daß es sich bei der Reform des Pfründensystems ebensosehr um das Interesse der Gemeinden als der Geistlichen handle. Durch die mit dem Pfründensystem verbundenen Übelstände werde das kirchliche Leben der Gemeinde, das Ansehn und die Würde der Geistlichen häufig aufs höchste geschädigt. Als solche Übelstände machte er folgende Punkte geltend:

a) die Ungleichheit des Einkommens bei Männern, die nach Vorbildung, Stellung, Rechten und Pflichten im allgemeinen gleichstehen; b) die Massenbewerbungen und das zuweilen wenig würdige Verhalten mancher Pastoren bei den Bewerbungen;

c) der häufige Wechsel der Pastoren auf geringen Stellen, wodurch ein Vertrauensverhältnis der Gemeinde zu den Pastoren unmöglich gemacht werde;

d) die Schwierigkeit, eine Verseßung herbeizuführen, wenn solche aus irgend einem Grunde notwendig geworden sei;

bei

durch

e) die Bestimmung im Disciplinargeseß, nach welchem die Amtsenthebung eintreten muß, wenn sich die ursprünglich angeordnete Strafversehung innerhalb eines Jahres nicht verwirklichen lasse. In Folge dieser allgemein anerkannten Übelstände erscheint eine Reform dringend notwendig, dieselbe läßt sich aber nur Anerkennung der historisch gewordenen Rechtsgrundlage führen. Der Rechtsboden, auf welchen er sich stellt, bietet nach seinen weiteren Ausführungen das Gefeß von 1885 betr. Diensteinkommen u. f. w. mit den von der leßten Generalsynode angenommenen Verbesserungen. Er habe in der Kommission dazu noch Ergänzungen beantragt (f. o.), die bezüglichen Anträge aber zurückgezogen,

weil der Königliche Kommissar erklärt habe, daß ins Einzelne gehende Anträge der Genehmigung des Gesezes nur Schwierigkeiten bereiten würden. Die Provinzialsynode habe nicht detaillierte Geseßentwürfe auszuarbeiten. In der Generalsynode biete sich Gelegenheit, derartige Wünsche anzubringen. Mit Rücksicht auf diese Erklärungen und in der Erwägung, daß die Tendenz seiner Anträge in der Bestimmung enthalten sei, den im Entwurf des Gesetzes von 1885 betr. Diensteinkommen der Geistlichen eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen, habe er seine Anträge zurückgezogen und bitte, den Antrag der Kommission anzunehmen.

"

In der Debatte über den Antrag der Kommission zeigte sich sehr bald, daß der Beschluß der Kommission den Sinn der großen Mehrheit getroffen hatte. Zwar machten sich Stimmen geltend, und wie mich bedünken will mit Recht, welche dem Beschluß wenigstens eine ener gischere Tonart gewünscht hätten. Sie meinten, das langsame Tempo der firchlichen Gesezgebung bedürfe eines stärkeren Anstoßes, als diese zahme Resolution ihn geben könnte. Sie wollten deshalb mit Nachdruck" vor weiter zu verfolgen“ einschieben und von einer Abhilfe ,,brennender" Übelstände reden. Auch sollte Absah 2 und 3 der Nr. 1 des Antrages gestrichen werden. Den Patronen wurde zugerufen, daß sie doch williger auf das Gefeß von 1885 eingehen möchten. Aber sie erklärten durch den Mund eines der Ihrigen, wenn auch nicht officiell, so doch von den andern unwidersprochen, daß die Beschränkung, welche das Gesez von 1885 ihnen auferlege, das Äußerste sei, was sie gutwillig zu ertragen willens wären. Auch der Versuch, eine provinzielle Hilfskaffe aus der Besteuerung der großen Pfründen nach § 15 der Generalsynodalordnung ins Leben zu rufen, welchen Synodale Schollmeyer mit einem dahingehenden Antrag machte, scheiterte gründlich. Dagegen wurde besonders geltend gemacht durch den Referenten, daß der Evangelische Oberkirchenrat für provinzielle Hilfskassen nicht werde zu haben sein, ebenso wenig wie die Generalfynode. In der Generalsynode seien allezeit zahlreicher die haben, als die geben wollten und könnten. Auch die Staatsregierung werde Einwendungen machen. Die Erklärungen des Königlichen Kommissars lauteten wie in der Kommission. Das Interesse des Kirchenregiments für die Sache sei lebhaft vorhanden. Auf Einzelheiten einzugehen sei kein Anlaß, weil kein Proponendum vorliege. Die Reformbedürftigkeit sei notorisch. Wie sie sich zu vollziehen habe, zeigt das Gefeß von 1885.

Als es zur Abstimmung kam, fielen alle anderen Anträge. Der Antrag der Kommission wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Das Resultat der Verhandlungen dieses Gegenstandes auf der Synode ist also ein sehr bescheidenes gewesen. Aber den nüchternen Mann, der die Verhältnisse und Persönlichkeiten kannte, konnte es nicht überraschen. Nach vielen vergeblichen Anläufen, die Ordnung dieser brennenden Frage in rascheren Fluß zu bringen, ist man müde geworden und segt keine allzugroßen Hoffnungen auf Beschlüsse, deren Ausführung

an dem harten Widerstande der vorliegenden Schwierigkeiten scheitert. Aus diesen Umständen erklärt sich auch wohl die fast auffallend kühle Haltung, welche die Gruppe der evangelischen Vereinigung während der ganzen Verhandlung beobachtete. Hoffentlich aber nußen die kirchlichen Behörden die Freiheit zweckmäßiger Lösung der vorliegenden Frage, welche ihnen der Beschluß der Synode läßt, nach Kräften aus und überraschen uns bald durch die Vorlage eines Geseßes, welches die vorhandenen und allseitig anerkannten Übelstände in der jeßigen Besoldungsweise der Geistlichen gründlich und für lange Zeiten beseitigt.

General-Superintendent a. D. D. Möller. *

Zum zweiten mal in kurzer Zeit wird unsere Provinzial - Geistlichkeit und unsere ganze Provinzialkirche in tiefe Trauer versezt. Es hat dem Herrn über Leben und Tod gefallen, den

ersten Generalsuperintendenten der Provinz Sachsen a. D. Herrn Ludwig Carl Möller zu Magdeburg

nach nur kurzer Krankheit in sein himmlisches Reich heimzurufen. Eine lange Reihe von Jahren hat der teure Entschlafene vor seinem Eintritt in den Ruhestand die hervorragenden Kräfte seines reichen Geistes und seines edlen Herzens in den Dienst der ihm anvertrauten Provinzialkirche gestellt; hat durch seine klare Besonnenheit, herzgewinnende Freundlichkeit, milde Entschiedenheit und überhaupt durch den hohen Ernst seiner ganzen Persönlichkeit allenthalben in großem Segen gewirkt. Auch im Ruhestande hat er nach Kräften weiter gewirkt. Er ist in den lezten Wochen seines Lebens noch dem Rufe in die Sächsische Provinzialsynode gefolgt und hat dort in bewundernswerter Frische und Kraft das Amt eines Vorsißenden in der wichtigen Agenden-Kommission bekleidet. Ein schöner Abschluß seines gesegneten Wirkens!

Er war in Schwelm i. W., wo sein Vater Postdirektor war, am Reformationstage 1816 geboren. Seine Gymnasialbildung erhielt er in Bielefeld und widmete sich dann in Bonn und Berlin unter Trendelenburg philosophischen Studien, nach deren Beendigung er sich an der Bonner Universität zu habilitieren gedachte. Doch führte ihn seine religiöse Erweckung zur Theologie hin, die er 1839 in Bonn als Studium neu aufnahm. 1843 wurde er als Pfarrer für Diersfordt am Niederrhein ordiniert, 1850 Garnisonpfarrer in Mainz und dann Pfarrer der von der lutherischen Separation berührten Gemeinde Radevormwald. Seine seelsorgerischen und kirchlichen Erfahrungen,

die er dort jammelte, legte er 1888 in einem Büchlein mit dem Titel: ,,Stille und Sturm" nieder. Im Jahre 1864 siedelte er als Konsistorialrat nach Breslau über. Schon nach 2 Jahren 1866 folgte er einem Rufe als Vize-Generalsuperintendent der Provinz Sachsen nach Magdeburg, wo er im folgenden Jahre nach dem Tode Lehnerts zum Generalsuperintendenten und ersten Domprediger befördert ward. Nahezu 25 Jahre bis 1890 wirkte er hier unter großem Segen. Sein Name wird in dankbarstem Gedächtnis unter allen fortleben, für die und mit denen er gearbeitet hat.

Monats-Umichau.

Wegen plöglicher Erkrankung des Herrn Umschauers muß die „Monatsumschau" diesmal leider ausfallen.

Berichtigung.

Die Redaction.

In der vorigen Nummer II der Kirchl. Monatsschrift ist auf Seite 117 in der Besprechung der Verhandlungen der ProvinzialSynoden auf Grund irrtümlicher Zeitungsnotizen zu der Bemerkung des Tertes:

„Selbst bei der Taufe Erwachsener wollten Mitglieder der Danziger Synode die Verpflichtung des Täuflings auf das apostolische Glaubensbekenntnis streichen".

die Fußnote aufgenommen worden:

„Nachträglich wurde der Umstand bekannt, daß auch ein Berliner Generalsuperintendent in der Kommission in gleichem Sinne sich geäußert habe, infolge dessen dann lebhafte Erörterungen statthatten."

Herr Gen.-Sup. Dryander teilt uns mit, daß er bei dem von ihm in der Kommission gemachten Vorschlage, ein drittes Formular für die Taufe Erwachsener in Anregung zu bringen weit entfernt, die Verpflichtung auf das Apostolikum zu streichen, dieselbe vielmehr als einen unentbehrlichen und unantastbaren Bestandteil der Taufhandlung gefordert habe. Demgemäß habe sein Antrag selbstverständlich neben einer anderweiten, übrigens den vollen und unverkürzten Inhalt des evangelischen Heilsglaubens umfassenden Formulierung der Tauffragen, durch den Mund des Täufers auch das von Täufer und Täufling gemeinsam bekannte Apostolikum als das Befenntnis des Glaubens, in welchem der Täufling fortan als ein Kind Gottes zu wandeln entschlossen sei", zum Ausdruck gebracht".

Wir bringen diese Berichtigung" hierdurch gern zur Kenntnis der Leser unserer Monatsschrift. Die Redaction.

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