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Alle 2-4 Wochen soll die Feier des heiligen Abendmahls stattfinden, und nach geschehener Vermahnung lautet die Überleitung zur Beichte: So greifet nun ist zum Werk, ihr meine Liebsten, beichtet und befennet Gott eure Sünden 2c. Luthers Beichte: ich armer Sünder bekenne mich Gott meinem himmlischen Vater, daß ich leider schwerlich und mannichfaltig gesündigt habe 2c. und die Absolution, diese mit retentio folgen. (Alle Unbußfertigen sollen wissen, daß ihre Sünden ihnen vorbehalten seien 2c.)

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„Des andern Tages" nach der Beichte findet die Feier des heiligen Abendmahls im Predigtgottesdienst statt; die Gemeinde singt: Lamm Gottes oder: Gott der Vater wohn uns bei, Lobet den Herrn 2c. Bei der Darreichung" des Leibes Christi mit dem Brot spricht der Kirchendiener: Nimm hin und iß; dies ist der Leib unseres Herrn Jesu Chrifti, für deine Sünde in den Tod gegeben, der stärke und erhalte dich zum ewigen Leben! und die entsprechenden Worte bei Darreichung des Blutes Christi mit dem Wein.

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Indem das Volk berichtet" wird, singt die Kirche: Nun freut euch lieben Christengemein, Jesus Christus unser Heiland, Gott sei gelobet und gebenedeiet. Diejenigen, so nicht communicieren, sollen Gott und seinem heiligen Sacrament zu Ehren bei der Communion, bis sie allerding verrichtet, andächtiglich beharren.

In der Kinderlehre (den Sommer hindurch) examiniere der Pfarrer aus dem vorhabenden Hauptstück des Katechismus die Jugend, die Kinder und das Gefinde, auch wohl die Alten selbst, so er an einem oder dem andern Zweifel trüge, daß er's nicht wisse oder verstehen sollte. Bescheiden und freundlich sollen die Kirchendiener verfahren, daß sie Niemand abschrecken, sondern alle mit guter Manier locken und reizen. Damit sich Niemand von der Kinderlehr subduciere, sollen die censores ein Register haben, in dem Männer und Weiber, Kinder, Knechte und Mägde, Handwerksgesellen, Dienst- und Lehrjungen verzeichnet sind, und sollen die Ausgebliebenen anzeigen, damit sie deswegen mit gebührendem Ernste angesehen werden. Nicht allein das junge Volk soll ernstlich angehalten werden, sondern auch die Alten, daß sie um mehreren Ansehens willen, und damit sich die Jugend desto williger erzeige, auch selber dabei seien. „Keine Person aber, fie sei gleich jung oder alt, soll zur Tauf zu Gevattern stehen und zum heil. Abendmahl oder zur Einsegnung der christl. Ehe zugelassen werden, sie wissen dann ihren Katechismum von Stück zu Stück zu erzählen."

Schon in damaliger Zeit hatte man die Wohlfahrt der Schule im Auge, wenn die Kirchenordnung festseßt: bei Beerdigungen soll um ein Uhr Mittwoch und Samstag begonnen werden; an den übrigen Werktagen um 12 Uhr, damit die Knaben nach der Leiche wieder in die Schul kommen können, als welche wegen der Leiche nicht unterlassen werden soll. Am Trauerhaus sollen etliche Gesäßlein aus einem Begräbnißgesang gesungen werden", hinter dem Sarge folgen

die Verwandten, sodann: die Mannspersonen zuerst und darnach die Weiber alsobald und ohne Anstand in ihrer Ordnung; bei der Begleitung soll zum wenigsten eine Person aus jedem Haus des ganzen Kirchspiels erscheinen.

Unter dem Zuscharren singt die Gemein: Nun laßt uns den Leib begraben.

Am Schluß der Predigt soll der Verstorbenen Christentum, wo es mit der Wahrheit sein kann, gerühmet oder auch wohl derselben Untugenden mit einer theologischen Moderation" geahndet werden. Zu den bettlägerigen Pfarrkindern soll der Pfarrer auch unberufen. und von sich selbsten gehen und sie trösten.

Die Darstellung ist durchweg genau nach dem Wortlaut der K-Ordnung gegeben.

Nachschrift zu A.

Die Durcharbeitung verschiedener älterer Agenden (KirchenOrdnungen) hat mir eine Bitte an das Kirchenregiment sehr nahe gelegt. Nicht wenige Kandidaten treten ohne genauere Unterweisung in das Pfarramt; sie wissen nicht genau, wie sie sich in diesem und jenem Falle zu verhalten haben. Sehr praktisch würde es sein, wenn die Agende für Preußen durchberaten und festgestellt sein wird, eine kurz gefaßte Dienstinstruktion herauszugeben, die bestimmte Fingerzeige und Weisungen enthalten müßte, wie der Pastor in der Kirche und bei den actus und casus außerhalb derselben auftreten, sich persönlich halten und kirchlich handeln soll.

Einige Pastoren haben ex sese so wenig Takt, Anstand und Schickt, daß solch eine Instruktion für das pastorale Handeln und Auftreten" sehr angebracht und gewiß Vielen willkommen wäre.

Die Alten nahmen sie in die Agenden selber hier und da gleich mit auf.

Die Mitglieder der Provinzialsynoden darf ich im Blick auf die neue Agende bitten, ihr Augenmerk besonders zu richten auf

1. eine logisch gegliederte Liturgie mit besonderen Formularen
für alle Festtage (vergl. Bähr, badisches Kirchenbuch),
2. Abwechselung in den Gebeten, auch im Hauptgebete für den
Sonntag,

3. einen etwas reicher ausgestatteter: Schluß der Gottesdienste,
4. eine würdige Abendmahlsfeier (die Spendeformel würde ich
je nach der Konfessions stellung der Gemeinde ganz frei
und ihr anheim geben),

5. Reichtum in den Formularen für kirchliche Handlungen,
6. Ausstattung auch der hier und da üblichen Feiertage,
7. in allem Dokumentierung historischen Sinnes und Respekt vor
dem kirchlichen Usus und auch örtlichem Herkommen.

B. Sonntagsordnung des Grafen Conrad zu Solms-Braunfels (Kreis Weglar, Rheinprovinz) vom 6. Dezember 1582.

(Auszugsweise.)

1. Welche unter der Sonntagspredigt auf der Gassen und vor der Pforten im Feld spazieren oder im Flecken ihren Geschäften nachgehen, die sollen 3 Torness (von gros tournois 1 Torness = 22 Pfg.) geben, und wo ein Wirt Wein gebe unter der Predigt, außerhalb fremden Wandersleuten, joll auch an 3 Torness gestraft werden.

2. So Jemand unter der Predigt schwäßt oder schläft oder nit
zum Ende verharret (am Sonntag: nit über 1 Stunde, Nach-
mittag aber und zur Wochenpredigt 1/2 Stunde), es sei denn
Leibesschwachheit vorhanden, soll des Sonntags 3 Torness, in
der Wochenpredigt 2 Torness erlegen.

3. Es soll ein jeder Pfarrherr ein Verzeichnis haben seiner
Jugend zur Kinderlehre gehörig, und welche sich der Mittags-
predigt oder Katechismo mutwillig entziehen, sollen ihre Eltern
oder Herren jedesmal mit 1 Schilling dasselbig verbüßen.
4. Zu jeder Wochenpredigt wie auch zu den Bettagen (aller
4 Wochen) soll allwegen aufs wenigst eine Person aus einem
jeden Haus kommen bei Straf zweier Torness.

5. Die Pforten sollen auf die Sonn- und Feiertage unter der
Predigt denen, so aus dem Flecken wandern wollen, nit
eröffnet werden bei Straf von 3 Torness.

6. Die Juden sollen die Sonntage Morgens und sonsten bis nach beschehener Predigt ihre Behausung oder Thür zuhalten, auch mit Niemanden des Sonntags in Kaufen und Verkaufen sich ein lassen, bei 3 Gulden Straf.

7. Wann die Tauf und das Abendmahl des Herrn gehalten werden, soll Jedermann bis zu Vollendung derselben bleiben bei Straf 1 Gulden.

8. Die Eltern sollen ihre Kindlein mit der Tauf nit versäumen und aufs allerlängste über 7 Tage nit verziehen bei Straf 1/2 Gulden.

9. Es soll auch der Vater sammt den Gevattern gegenwärtig bei der Tauf stehen bei Straf zweier Torness.

10. Das Kindbett soll, Unkosten zu vermeiden, nit über einen Tag währen, bei Straf 1 Gulden.

11. Wann Bräutigam und Braut aufgerufen werden, sollen sie in der Kirche bleiben, und auch selbst neben andern für sich bitten helfen, bei Straf ein Torness.

12. Wann Hochzeit vorhanden, so sollen Bräutigam und Braut fammt den Geladenen ordentlich zur Kirche gehen und allda bis zum Ende verharren; wo diesem Bräutigam und Braut zuwider handeln, sollen sie 1 Gulden, die Geladenen aber 1 Torness erlegen.

13. Leichtfertige Dänz (Tänze) sollen gänzlich und zumal abgeschafft sein bei Straf 1 Gulden.

14. Eheleut, die übel haushalten, sich übel mit einander begehen, Kinder haben, die und die Eltern selbst das Gebet nit können, sollen an 1 Gulden gestraft werden.

15. Die Vollsäufer, sonderlich die öffentlich auf der Gasse rufen
und freischen und die Gemeinde Gottes ärgern, sollen an ein
Gulden gestraft werden.

16. (Schluß.) Wir geben ernstlichen Befehl, daß keine Personen,
die in unserer Obrigkeit wohnen, ehelich eingeleitet oder zu
Gevattern zugelassen werden sollen, die nicht zuvor durch den
Gebrauch des heil. Abendmahls bezeuget haben, daß sie ein
Glied unserer christlichen Gemeind und Kirchen seien.
Dies ist mit treuem Ernst und Fleiß zu handhaben!

Grundsätze und Thatsachen der Frauenfrage in Beziehung zu der modernen Gesellschaft und dem Christentum.

Von

Pfarrer Julius Werner.

Kein Mensch leugnet die Bedeutung der Frauenfrage für das Volfe und Wirtschaftsleben, für Kirche und Kultur. Es gehört allerdings zu den Einseitigkeiten, woran der sozialpolitische Sprachgebrauch so überaus reich ist, wenn man mit scharfer Accentuierung einfach behauptet: die soziale Frage ist „Frauenfrage". Gleichwohl enthält die leptere einen weitreichenden Thatsachen und Ideenkomplex und ver einigen sich in dieser Kollektivfrage viele Einzelfragen, an denen Theologen und Moralisten nicht minder beteiligt sind als Nationalökonomen, Philosophen und Sozialreformer. Bezeichnend bleibt es doch auch, daß das Haupt der deutschen Sozialdemokratie, August Bebel, die Utopie feiner sozialisierten Zukunftsgesellschaft: „Die Frau" betitelt hat.

Die Litteratur der Frauenfrage ist keine geringe. Und dieser litterarische Strom schwillt noch immer an. Leider aber haben die meisten Zuflüsse ihr geistiges Quellgebiet nicht auf den Höhen christlicher Wahrheit. Vertreter der evangelischen Kirche haben sich bisher verhältnismäßig wenig an der Erörterung dieser sozialen Lebensfrage beteiligt. Die großen Verdienste eines Fliedner und Löhe, welche eine praktische Lösung durch ihre Schöpfungen anstrebten, können das Urteil nicht alterieren. Wichern machte schon auf dem Lübecker Kirchentag auf den erwähnten Mangel aufmerksam. Er betonte die Notwendigkeit einer erneuten Behandlung des Gegenstandes, indem er die einseitige

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Konsequenz des an sich richtigen Eaßes, die Frau gehöre in's Haus, bekämpft, die Konsequenz nämlich, daß die Frau gegenüber dem außer häuslichen Volksleben zur völligen Passivität verurteilt sei. Passivität aber wäre Heidentum; Christentum ist Aktivität." Im Jahre 1871 auf der bekannten Oktoberversammlung zu Berlin wiederholte Wichern seine alte Klage in der kurzen aber bedeutungsvollen Zusammenfassung: das weibliche Geschlecht versinkt mehr als man sich gestehen will". Man muß es auch hier als Aufgabe der Gegenwart bezeichnen, das was der klarblickende und vorausschauende Prophet des sozialen Christentums als Forderung aufgestellt hat, in ganzer Tiefe zu erfassen und in zeitgemäßer Form konsequent, praktisch durchzuführen.

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Eine weitere Eigentümlichkeit der Litteratur der Frauenfrage liegt in dem Tendenziösen; sie ist vorwiegend Partei litteratur. Ich kann hier nur wiederholen, was ich in der Vorrede zu dem von mir herausgegebenen und völlig umgearbeiteten Buche des norwegischen Staatsrates Nils Herzberg (,,der Beruf der Frau und ihre Stellung in der modernen Gesellschaft", Leipzig: Peter Hobbing 1892) behauptet habe. In den meisten Büchern und Broschüren, Vorträgen und Zeitungsartikeln werden fast ausschließlich unter speziellem Gesichtspunkte Einzelfragen einseitig erörtert. Man vermißt in der Regel eine einheitliche Gesamtauffassung, aus welcher sich ein zusammenhängendes Reformprogramm mit logischer Notwendigkeit ergiebt. Die Verfasser fungieren nicht als unparteiische Richter, welche durch unbefangenes Abwägen der Gründe und Thatsachen erst ein Urteil bilden, sondern als Advokaten, welche durch einseitiges Hervorheben einzelner Momente ein schon vorrätiges Urteil hinterdrein beweisen wollen. Da sind zunächst die Anwälte einer an sich gutgesinnten Auffassung. Sie vertreten den konservativen Standpunkt. Ihre Beweisführung ist eine romantischästhetische. Sie reden mit Wärme und Eindringlichkeit von einem überlieferten christlich-germanischen Frauenideal. Sie wurzeln aber mit ihren Anschauungen mehr in der Vergangenheit als in der Gegenwart; nicht als ob das, was der Vergangenheit angehört, an sich falsch sei; aber es fehlt ihnen der Blick für die durch die moderne Industrie hervorgerufene wirtschaftlich-soziale Umwälzung und demgemäß kommen sie zu keiner rechten Verbindung zwischen dem idealen Soll und dem wirklichen Sein. Das Frauenideal schwebt unvermittelt über den neuzeitlichen Verhältnissen. Die Einseitigkeit bekundet sich in der bereits von Wichern als unhaltbar bezeichneten Auffassung, daß sie nämlich die Frauenthätigkeit bereits für entweiht halten, wenn sie über die Schwelle der eigenen Häuslichkeit hinaustritt. Im schroffen Gegensaß hierzu stehen die weltbeglückenden Wortführer der sog. Frauenemanzipation, sowohl der liberalistischen als sozialistischen. Sie nennen es eine verzopfte Sentimentalität", einen unverzeihlichen Anachronismus, wenn man überhaupt noch von einem besonderen, in Natur und Gotteswort begründeten Beruf des Weibes im Heiligtum der Familie redet.

So wird die wichtige Angelegenheit durch wohlwollende Kurzsichtigkeit oder durch fanatische Verblendung verzerrt und verkümmert.

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