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am ehesten hinweist. Die engeren Gebiete weiblicher Berufsarbeit sind Entfaltungen, gleichsam Spezialisierungen der Thätigkeiten die im häuslichen Mutterberuf sich kompendiös vereinigt finden: Pflegen, Lehren, Vermittlung des Verkehrs in der Familie, Wirtschaftsführung und Ausschmücken. So würde man nach dem Vorbild der Thätigkeit als Mutter als spezifisch weibliche Berufsarten zu halten haben: Krankenpflege und Krankenheilung (Aerztinnen als Spezialistinnen für Frauenkrankheiten, gebildete Hebammen mit weiter reichender Befugnis, und dergleichen); das Unterrichts- und Erziehungsfach; (größere Heranziehung der weiblichen Lehrkräfte auch in den Unterklassen von Knabenschulen und zum Unterrichten in weiblichen Fortbildungsschulen); Verwendung im Verkehrswesen (Post, Telegraphen- und Eisenbahndienst - sofern damit nicht eine unmittelbare Berührung mit dem Publikum gefordert wird); die meisten Gelegenheiten wird die weibliche Persönlichkeit zur Selbstversorgung als Gewerbetreibende und in der Thätigkeit privater, persönlicher Dienstleistung finden. Es ist bezeichnend, daß auf einigen der genannten Erwerbegebiete durchaus keine Überproduktion herrscht, sondern bei großem Bedürfnis ein geringes Angebot von Arbeitskraft; so z. B. wird im elementaren Lehrfach seit Jahren über Lehrermangel geklagt; Tausende und abertausende geschulter weiblicher Krankenpflegerinnen könnten noch in den Städten und namentlich auf dem Lande, wo die Krankenpflege 3. 3. sehr im Argen liegt, Verwendung finden. Aber würde eine umfassendere und planmäßigere Heranziehung weiblicher Kräfte zu geordneten Berufszweigen die Mädchen nicht unfähig zur Ehe machen, für den Fall fie eine solche zu schließen Gelegenheit haben? Das direkte Gegenteil ist der Fall. Wie gar oft treibt die Furcht, Eltern oder Verwandten zur Last zu fallen, ein Mädchen zu Versorgungszwecken das cheliche Anerbieten eines Mannes ohne innere Liebe und Achtung anzunehmen. Man kann es verstehen, wenn Ibsen in seiner Frau am Meere" die Ellida ihrem Vater, der sie „verforgen" will, zuruft: Nicht mich verkaufen! Lieber die armseligste Arbeit lieber die elendesten Verhältnisse aus freiem Willen, nach eigner Wahl". Auch der Mann ist glücklicher daran, wenn die Wahl seiner Frau von Versorgungsarithmetik unbeeinflußt ist. Die ausgedehntere wirtschaftliche Selbständigkeit des weiblichen Geschlechtes bedeutet eine Reinigung und Veredlung der Heiratsmotive, und das wäre eine indirekte Steigerung ehelichen Glückes.

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Die Betonung der Frauenpflichten erfordert noch eine kurze Erörterung über Frauenrechte. Dies Wort hat für manche Ohren keinen guten Klang. Man kann dies begreifen. Das Wort ist dadurch in Mißkredit gekommen, daß man mit demselben vielfach überspannte Forderungen verknüpft hat. Die liberalen Anhänger der Frauenemanzipation haben gemäß ihrer abstrakten Auffassungsweise der Dinge den Hauptnachdruck auf die formale Natur der Rechte" gelegt. Die Sozialdemokratie seht ihre leidenschaftliche und scharfsichtige Kritik an diesem wunden Punkt des doktrinären Liberalismus ein, um selbst im

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Abgrunde des Doktrinarismus zu versinken. Die liberalistischen ebenso wie die sozialistischen Frauenrechte sind fast ausschließlich juristisch und politisch gedacht. Clara Zetkin, eine sozialdemokra tische Schriftstellerin, weist in ihrer Abhandlung darauf hin, daß die Gestaltung des öffentlichen und staatlichen Lebens auf die weibliche Erwerbs und Lebensstellung den größten Einfluß ausübe. „Jeder diplomatische Schachzug, jedes Börsenspiel macht eventuell den Lohn der Arbeiterin sinken oder raubt ihr ganz die Beschäftigung. Die durch zügellose Spekulation heraufbeschworenen Krisen werfen sie zu Tausenden auf's Pflaster, treiben sie in das Spital, in den Tod. Kriege legen das industrielle Leben und damit ihren Verdienst auf Jahre hinaus brach."

Im Anschluß an diese Behauptung fragt die genannte Schriftstellerin: wie kann man da verlangen, daß die Frauen mit geschlossenen Augen, mit zugehaltenen Ohren, mit in den Schoß gelegten Händen dem öffentlichen Leben gegenüberstehen?" Diese Frage beantwortet fie mit dem Verlangen, daß der Frau, insonderheit der industriellen Arbeiterin das Recht zugestanden werde: „in Versammlungen ihre Intereffen zu beraten und solche Vertreter in die gesezgeberischen Körperschaften zu wählen, welche das wirkliche Volkswohl im Auge haben." Clara Zetkin's Meinung ist also die: Weil die erwerbsthätigen Frauen und Mädchen in ihren Eristenzbedingungen von den politischen Vorgängen abhängig sind, darum haben sie auch ein Recht, einen die öffent lichen Verhältnisse mitbestimmenden politischen Einfluß auszuüben. Diese Schlußfolgerung ist falsch. Man hat nicht ohne weiteres ein Recht, auf die Dinge und Personen einzuwirken, von denen man abhängt. Wir sind alle abhängig von der Witterung, wie sollen wir dieselbe zu unsern Gunsten beeinflussen? Das Wohl und Gedeihen der Kinder wird im Tiefften berührt von dem Verhalten der Eltern und Lehrer. Sollen fich die Kinder etwa darum zu einer Koalition zusammenthun, um durch eine gefeßliche Einwirkung auf ihre Eltern und Herrn" ihre Lebensbedingungen zu bessern? Die Ansprüche auf die parlamentarischen Frauenrechte wären nur dann allenfalls begründet, wenn thatsächlich wohlgefinnte Männer nicht in der Lage wären, die Lebensinteressen der Frauenwelt wirkungsvoll zu vertreten. Dies dürfte aber im Ernst wohl Niemand behaupten.

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Es gilt, die Frauenrechte gemäß unserm fundamentalen christlichfittlichen Prinzip unter moralischem Gesichtspunkt zu fassen und für das Recht der Schonung und Hilfe einzutreten. Hier ist wie immer die wahrhaft christliche auch zugleich die wahrhaft praktische und wertvolle Auffassung.

Jesus Christus und vor ihm die Propheten und nach ihm die Apostel geißeln mit rücksichtsloser ́Strenge die Sünden der Pharisäer, egoistischer Rapitalisten und grausamer Genußmenschen, welche Witwenalter und Mädchenjugend frevlerisch ausbeuten und mißbrauchen. Und dies Sündergeschecht ist noch nicht ausgestorben; es kann nur vom

Standpunkt eines lebensvollen und thatkräftigen Christentums zurückgedrängt werden. Alle die Chorführer der Frauenemanzipation, welche in Wahrheit das Heil des weiblichen Geschlechtes wollen, thäten wahrhaftig besser, statt das Christentum blindlings zu hassen, lieber für die Erstarkung seiner von Heuchelei und Mißbrauch befreiten menschenfreundlichen, also auch frauenfreundlichen Moral zu kämpfen.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß der häuslichen, gewerblichen und geistigen Thätigkeit der Frauen zu einem großen Teil unser fultureller Bestand und Fortschritt mitzuverdanken ist. Hieraus folgt der Frauen Recht, ihre Arbeit auch in gebührender Weise anerkannt zu sehen. Dies ist aber im allgemeinen nicht der Fall. Manche weiblichen Berufsthätigkeiten stehen gesellschaftlich in so geringem Ansehen, daß sich Töchter aus gebildeten Familien wohl hüten werden, diesen oder jenen Erwerbszweig zu ergreifen. Würde man der weiblichen, außerhäuslichen Erwerbsthätigkeit die Achtung zollen, die jeder ehrlichen Arbeit, gleichviel ob materiell oder inmateriell, zukommt, dann würden gewiß viele Mädchen den Mangel an Lust und Liebe zu beruflicher Arbeit leichter überwinden. Eine schreiende Ungerechtigkeit bildet die unverhältnismäßig schlechte Bezahlung vieler weiblichen Thätigkeiten. Die berüchtigten Hungerlöhne stellen nicht selten einen Kausalnexus von Not und Sünde her.

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Der nunmehrige Sozialist Franz Mehring weist in seinen Bildern aus der Gegenwart" (S. 23) darauf hin, daß der Wochenverdienst in Berlin für die in der Bekleidungsindustrie beschäftigten weiblichen Personen sich auf 10-12 Mark beläuft, wovon indes häufig noch 50-60 Pfennig für Zwirn, Nadeln und andere Zuthaten in Abzug kommen. Das ist aber keine sozialdemokratische Übertreibung oder böswillige Verallgemeinerung. *) Gelingt es nicht, diese thatsächlichen Ungerechtigkeiten zu beseitigen oder doch erheblich zu verringern, so darf man sich nicht wundern, wenn die Arbeiterinnen in Scharen der Sozialdemokratie zufallen und durch Erstreben und Geltendmachen politischer Rechte und Organisationen eine Besserung ihrer ökonomischen Lage versuchen.

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Wir schließen mit der Versicherung: eine segensvolle Lösung des schwierigen Problems der Frauenfrage kann nur so angebahnt werden, daß man, ohne das Ewigkeitsbanner des Christentums zu verlassen, den

*) Der Großherzoglich Badische Oberregierungsrat Wörishöffer gelangt bei seinen umfassenden Untersuchungen, die er in dem Mannheimer Industriebezirk angestellt, zu nicht günstigeren Ergebnissen. In Mannheim und dessen nächster Umgebung werden im allgemeinen gute Löhne gezahlt. Es erhalten 50% aller männ lichen Arbeiter sog. mittlere (15-24 Mark), 20% höhere Wochenlöhne (über 24 Mart). Ganz anders stellt sich das Verhältnis bei den weiblichen Arbeitern. Es erhalten 99% niedere Löhne, d. h. wöchentlich 6-8 bezw. 8-10 Mark. Wörishöffer kommt zu der Wahrnehmung, daß in Baden die Industriearbeiterinnen zu 70% fümmerliche Löhne erhalten; diese Behauptung dürfte auch zutreffen, wenn man sie auf die erwerbsthätigen Frauen und Mädchen aller Kulturländer und aller Berufszweige überträgt.

Zeitideen gerecht wird und die weibliche Berufsthätigkeit, bei voller Wahrung der ihr von Gott und Natur verliehenen una bänderlichen Eigenart in einer den neuen Produktionsverhältnissen entsprechenden Weise ausgestaltet.

Zum Entwurf der neuen Agende für die
evangelische Landeskirche.

Bemerkungen und Vorschläge von Lic. Dr. Simmer, P., Wernigerode.

Über diesen Gegenstand hat die Septembernummer bereits zwei Besprechungen von berufenen Seiten gebracht. Wenn ich gleichwohl noch darauf eingehe, so scheint es mir einmal der hochwichtigen Sache, die jest die weitesten Kreise eingehend beschäftigt, durchaus entsprechend zu sein, anderseits glaube ich zu dem hier bereits gesagten, dem ich im ganzen nur zustimmen kann, noch einiges hinzufügen zu dürfen. Eins find wir gewiß mit den meisten, die ein Herz für unsere Kirche und Freude an ihren schönen Gottesdiensten haben, im Dank für die mit so großer Eachkenntnis und Sorgfalt gethane mühevolle Arbeit, deren Ertrag die bestellte Kommission nun in dem Entwurf der Landeskirche vorlegt. Und das ist jezt auch zu übersehen, daß mit Ausnahme einer gewissen Richtung, die nicht mehr auf dem Boden des alten Bekenntnisses steht und darum gegen dieses neue Zeugnis Sturm läuft, alle kirchlichen Richtungen in wohlwollendster Weise zu dem Entwurf stehen. Wenn doch noch das eine oder andere anders gewünscht wird, so zeigt das gewiß nur das Bestreben, mit redlichem Eifer mitzuhelfen, daß unserer Kirche für ihre Gottesdienste eine möglichst gute, vollständige und den einzelnen Richtungen in ihr Rechnung tragende Ordnung gegeben werde.

Ich möchte bei dem mir nur knapp zugemessenen Raum nur auf einzelne, besonders wichtige Punkte hinweisen, die, wie ich aus bisherigen Besprechungen, auch den hier veröffentlichten ersehe, noch nicht genügend beachtet und beleuchtet worden sind. Wenn ich mich zum Teil im Gegensatz zu ihnen befinde, so dürfte das vielleicht mit zur Klärung der Fragen dienen. Das ist zuerst der Introitus. Dieser ist, wie überall mit großem Danke anerkannt ist, in dem Entwurf wesentlich bereichert. Namentlich durch die für die Festtage und Festzeiten bestimmten besonderen Introitussprüche bekommt der Gottesdienst eine Mannigfaltigkeit, wie wir sie bisher nicht kannten. Und welche herrlichen Aufgaben sind damit dem Kirchenchor gestellt, der leider meistens noch nur eine Motette am Festtag zwischen Credo und Predigt wie eine Zwischenaktsmusik einlegt. Bemängelt ist mehrfach z. B. auf der Augustkonferenz (auch von Palmié, wie ich sehe), daß nicht jeder Sonntag seinen besonderen Introitussprud) hat, wie einst. Dem stehen andere

Kirchl. Monatsschrift. Jahrg. XIII. Heft I.

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neue Agenden, wie die des lutherischen Sachsen, gegenüber, die wechselnde Sonntags introiten nicht fennen, sondern ähnlich wie der Entwurf verfahren. Wer hat nun Recht? Wie soll man sich überhaupt ent scheiden? Daß subjektives Gefühl keine Instanz bildet, ist gewiß. Aber scheint nicht auch die liturgische Tradition für wechselnde Sonntagsintroiten zu sprechen? Die alten Eingangssprüche in der Messe waren thatsächlich mit besonderer Berücksichtigung der betr. Perikopen für den einzelnen Tag bestimmt. In enger Beziehung zu ihnen standen außerdem noch drei andere meist den Psalmen entnommene kleinere Sprüche, das Graduale, Offertorium, Communio. Alle vier bildeten, mit viel Geist und liturgischem Verständnis ausgewählt, ein liturgisches Kunstwerk. Nun ist aber der Zusammenhang schon dadurch gestört, daß 1) am 1. Advent und am 4. Trinitatissonntage andere Evangelien eingeschoben sind, die folgenden dadurch verschoben sind, Evangelium und Epistel nicht mehr zusammenstimmen, 2) Offertorium und Communio allgemein in Wegfall gekommen sind und zwar schon seit der Refor= mation. Es sind also nur noch Trümmer des Kunstwerks übrig. Sind fie zu konservieren? Sind wenigstens die alten Introiten festzuhalten? Einige, namentlich private Agenden thun es (z. B. Bachmann, Schenk, Schmeling), andere nicht. Ich bin für Aufgabe derselben. Meine Gründe für diese vielleicht etwas pietätlos aussehende Stellung liegen zum Teil schon in dem oben Gesagten. Der alte Introitus paßt für die Hälfte des Jahres gar nicht mehr für den betr. Sonntag. Es wäre nötig im Advent Streichung des jeßigen 1. Adventevangeliums und Vorschiebung der folgenden und am 4. Sonntag nach Trinitatis daffelbe, oder ein neu einzuschiebender Introitus. Mit dem legteren, scheinbar einfachsten ist der Schade aber noch nicht repariert. Evangelien und Episteln stimmen noch nicht zusammen. Hier Wandel zu schaffen, dürfte großen Widerspruch finden. Wenn aber das noch möglich wäre, so dürften eben auch nur diese beiden Perikopenreihen zur Verlesung kommen, während doch wohl daran zu denken ist, daß bei Predigt über die eine altkirchliche Perikope am Altar eine parallele Perikope aus der amtlich verordneten Sammlung eintritt (so in Sachsen). Das sind also eine Reihe von Schwierigkeiten, um nicht zu sagen Unmöglichkeiten, bei Rekonstruktion der alten Introitussprüche. Sie einfach nach dem alten Tert dem betr. Sonntag, an dem sie in der Messe gelten, wieder zuzuteilen ist keine Rekonstruktion, das giebt nur eine höchst schadhafte Ruine, die in unserer Agende in dieser Gestalt kein Recht hat, da diese doch gewiß nicht die Aufgabe hat, Trümmer einer alten Zeit ohne weiteres zu konservieren, sondern nur das, was dem Prinzip evangelischen Gottesdienstes entsprechend für heute noch volle Geltung beanspruchen kann.

Fragen wir nach dem leßteren, so dürfte sich auch hier eine Instanz gegen die alten Introiten ergeben. Die alten lutherischen Kirchenordnungen haben durchweg die wechselnden Sonntagsintroiten fallen lassen und solche für die Festzeiten und Festtage gewählt. Und das hat

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