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seinen guten Grund. Für unsern evangelischen Gemeindegottesdienst gilt als erstes Prinzip, daß das, was er bietet, von der Gemeinde verstanden wird. Die alten Introiten werden aber in ihrer Bedeutung von der Gemeinde nicht verstanden. Sie sind nur da verständlich, wo die Bedeutung des Tages mit dem Inhalte der Introiten zusammenstimmt, so meistens bei Festtagen, aber nicht an gewöhnlichen Sonntagen, wo erst die folgenden Perikopen ihren Inhalt und dessen innere Beziehung erkennen lassen. Es haben nur ganz wenige einzelne Sonntage im Bewußtsein der Gemeinde ihren bestimmten Charakter, so der Sonntag Rogate, der 10. Sonntag nach Trin., vielleicht auch der Sonntag vom guten Hirten und der 2. Advent. Ich betone im Bewußtsein der Gemeinde, denn wenn wir Pastoren mit dem Namen eines Sonntages sofort das betreffende Evangelium verbinden, so zeigt das noch nicht an, daß mit dem Evangelium der Sonntag auch sein Gepräge bekommen hat. Er hat das auch für uns nicht. Das zeigen die neuen Perikopenreihen, und das haben wir selbst wohl alle schon bei Wahl von freien Terten zum Ausdruck gebracht. Haben wir uns für gebunden geachtet, immer nur einen zum Sonntagsevangelium genau stimmenden Paralleltert zu wählen? Am Sonntag Rogate hatten wir wohl das Gefühl, heut müsse über's Gebet gepredigt werden und wählten darnach den freien Text, so vielleicht auch am 10. p. Trin., Miseric. Domini, 2. Advent, sonst aber wählten wir nach dem Charakter der Kirchenzeit, Passionsterte, vielleicht Passionsgeschichte in der Passionszeit, Osterterte in der Freudenzeit, messianische Weissagungen in der Adventszeit. Was dem einzelnen Sonntag sein Gepräge giebt, ist nicht die alte Evangelienperikope sondern die Kirchenzeit, in die er fällt; ein jeder Sonntag predigt, was die Kirchenzeit predigt, wie ein Festtag nur predigen kann, was den Inhalt der Festfeier bildet. Wenn wir dies beim Festtag ohne weiteres gelten lassen, so daß der Introitus ohne Rücksicht auf den Perikopentert von der Bedeutung des Festes bestimmt die Heilsthatsache, der die Feier gilt, in kurzem Spruch zum Ausdruck bringt, so haben wir auch von den andern Sonntagen das anzuerkennen. Unsere neue Agende erkennt das prinzipiell auch an, indem sie Introitussprüche (meist mehrere zur Auswahl) für die Festtage und Festzeiten verordnet. Und sie thut das gewiß in bewußter Anlehnung an alte protestantische Ordnung und mit Rücksicht auf die praktischen Bedürfnisse. Eo giebt sie z. B. für die Passionszeit 4 Introitussprüche, den 4. speziell für Palmarum als Konfirmationstag vorzüglich gewählt. Das Find Introiten, die sofort den Gottesdienst nach der Passionszeit charakterisieren, in einem Kernspruch die Passion und ihre Bedeutung predigend. Die werden von der feiernden Gemeinde sofort verstanden, fie geben ihrem Empfinden gleich die rechte Richtung. Und nun vergleichen wir einmal damit die alten Introiten, die die Agende unter B giebt, und prüfen sie im Blick auf die Passionsgemeinde. Dieser werden die allgemein gehaltenen Psalmsprüche ihrer Beziehung nach durchweg dunkel bleiben z. B. Laetare, Palmarum, ja sämtliche. Ich

finde im einzelnen immer nur bestätigt, was sich durch allgemeine Betrachtung schon ergeben hat. Ich bekenne mich völlig zu dem in der Agende zum Ausdruck gebrachten Prinzip bezw. Wahl und Bestimmung der Introitussprüche, und bedaure nur, daß man es nicht streng genug durchgeführt und hier und da doch ohne Roth noch alte Introiten gegeben hat. Für die Passionszeit und die Freudenzeit, wo dies durchweg geschehen ist, kann ich ein Bedürfnis nicht anerkennen. Daß die neugewählten dem Charakter der Zeit gerechter werden, kann nur Voreingenommenheit für die alten leugnen. Daß der Chor (für den scheinen nach der Rubrik B die alten Introiten bestimmt) gerade diese Form der Psalmsprüche, und zwar für jeden Sonntag einen neuen Introitus brauchte, ist schwerlich zu behaupten. Bezüglich des ersten Punktes verweise ich auf Grell'sche Motetten, die nach Saß und Länge genau unsern heutigen Anforderungen genügen dürften. Vor zu langen Säßen (Konzertsägen vor dem Gottesdienst) ist nur zu warnen. Bezüglich des andern Punktes möchte ich mit Rücksicht auf die praktischen Verhältnisse eher das Gegenteil behaupten. Durchweg würde die Forderung eines sonntäglich wechselnden Introitus für die Chöre zu viel sein. Einzelne mögen das leisten, die meisten können das nicht. Legt man es doch nahe, so stellt man eine nicht zu lösende Aufgabe und macht verstimmt. Aber ein oder zwei Introiten für eine kürzere Kirchenzeit z. B. Passionszeit würden die Leistungsfähigkeit des Chores nicht übersteigen und zugleich für die Gemeinde ausreichen. Nach dieser Richtung hin liegt also ein Bedürfnis der alten Introitussprüche nicht vor. Ich kann nur denken, daß die alten lateinischen nach dem Introitus üblich gewordenen Namen für die Sonntage in den Fasten und in der Freuden- und Wartezeit den Wunsch nach diesen alten Introiten hier besonders nahe gelegt haben. Das wäre aber doch eine rein äußerliche Beziehung, die nur der Latein verstehende und meistens nur der Liturg selber erkennt. Das ist also nicht ernstlich zu nehmen. Ich bin hier sogar, selbst auf die Gefahr hin, der Pietätlosigkeit geziehen zu werden, dafür, daß die alten Introiten als solche keine Berücksichtigung finden. Auch in den genannten Zeiten gebe man nur Introiten de tempore, feine besonderen Sonntagsintroiten, gleichviel ob für Liturgen oder Chor. Unsere Agende halte an diesem Prinzipe, das sie selber zum Ausdruck bringt, feit, nur noch konsequenter, als der Entwurf es thut, und opfere es nicht den Stimmen gegenüber, die auf Grund und in Nachahmung der Messe die durchgängigen alten Sonntagsintroiten verlangen und damit gegen die alten protestantischen Ordnungen etwas verlangen, was einem Hauptprinzip des evangelischen Gottesdienstes, der Verständlichkeit für die Gemeinde, und zugleich der praktischen Durchführbarkeit (mit Rücksicht auf die dann notwendige Änderung unseres alten Perikopensystems) widerspricht.

Ein zweites, auf das ich hinweisen möchte, sind die Kollekten. Der Entwurf schreibt im Hauptformular,,Gebet vor der Schriftlesung“, sonst mehrfach Kollekte. Einheit wäre erwünscht, und dabei dürfte doch

auch verschieden

vielleicht der alte knappe Ausdruck Kollekte, wenn er gedeutet wird, den Vorzug verdienen. Das beiläufig. Was die Bedeutung der Kollekte betrifft, so wird sie allgemein so aufgefaßt, daß die Hörer mit ihr um Gottes Segen zum Anhören seines Wortes bitten, fie also gewissermaßen auf ein gesegnetes Anhören der Schriftverfündigung durch die Kollekte vorbereitet werden. Dazu dürfte die allgemeine Bitte um Gottes Segen genügen, wie sie schon mehrere allge= mein gehaltene Sonntags- und Eingangslieder zum Ausdruck bringen. Von jeher ist aber in der Kollekte auf den Inhalt des nachfolgenden besonderen Gotteswortes Rücksicht genommen. Erst so ist auch ein reicherer Wechsel der Kollekten möglich. Soll aber auf den Inhalt des besonderen Gotteswortes Rücksicht genommen werden, so ist das nur in der Weise möglich, daß die Kollekte bittet um Gottes Segen zur Aneignung der allgemeinen Heilswahrheit, welche der betr. Feittag oder die betreffende Kirchenzeit auch mit den einzelnen Perikopen predigt. Sonst seßt sie bei dem mitbetenden etwas voraus, was er nicht hat, eine bestimmte Herzensrichtung, die ja erst durch die nachfolgende Perikope angegeben wird. Das Gebet darf meines Erachtens nicht aus den nachfolgenden Perikopen dort ausgesprochene einzelne Wahrheiten, die nicht schon durch die Bedeutung des Tages oder der Zeit nahe gelegt sind, oder gar einzelne besondere Ausdrücke und Wendungen vorweg nehmen. Das mag ein dem Worte folgendes Gebet, wie z. B. das freie Kanzelgebet nach der Predigt thun. Da findet das Gebet mit seiner Rückbeziehung auf die in der Predigt ausgesprochenen Wahrheiten bei der Gemeinde die rechte Resonanz, so daß das Gebet ein gemeinsames, innerliches wird. Bei Vorbeziehung da gegen auf noch unbekannte Gedanken und Wahrheiten ist ein Gemeindegebet in Gefahr unwahr zu werden, es wird die Kollekte angehört, aber nicht mitgebetet. Ich möchte mich deshalb gegen eine sonntäglich wechselnde Kollekte, wie sie z. B. auch Palmié wünscht, aussprechen, und halte den von der Agende betretenen Weg, Kollekten für Festtage und Festzeiten zu geben, für den richtigen. Nur scheint mir das im allgemeinen befolgte Prinzip in einzelnen Fällen verleugnet zu sein, sofern unter den Rubriken von Festzeiten einige Kollekten mit ganz speziellen Beziehungen zu einzelnen Perikopen gegeben werden, während andere dagegen wieder zu allgemein sind. Das leßtere gilt von Nr. 3, 9, 13, 21, 22; das erstere von 2 (für 2. Advent) 3 (für 3. Advent), 10, 11, 12 (Epiphaniastag), 14, 15 (I. p. Epiph.), 17, 18, 21 (Invocavit). Für einzelne Sonntage wären allerdings bei ihrem bestimmt ausgeprägten Charakter besondere Kollekten zu wünschen z. B. 2. Advent, der ganz ausgesprochen von dem Wiederkommen des Herrn zum Gerichte handelt, Rogate, 10. p. Trin. u. f. w. Sonntage, die nur von der Kirchenzeit ihr Gepräge haben, haben nur Anspruch auf eine Kollekte de tempore, dagegen dürften I. Advent, Epiphaniasfest, Osterfest, die mit besonderen Kollekten bedacht sind, auch von den Kirchenzeiten getrennt unter eigner Rubrik zu erscheinen haben. Die

Kollekten für die Trinitatiszeit sind besser materiell zu ordnen und mit den Inhalt kennzeichnenden Überschriften zu versehen. Vermißt werden Kollekten für Johannisfest. Michaelistag, Sedan resp. allgemein patriotische Feste. Die Kollekte „An Ordinationssonntagen" ist zu streichen. Da an Ordinationssonntagen erst ein gewöhnlicher Hauptgottesdienst gehalten wird, und erst nach der Predigt der Gemeinde die Ordination bekannt gegeben wird (f. S. 170), so kann nicht schon vor der Schriftlesung, die wesentlich andere Bedeutung hat die Ordination soll ja sonst den Gottesdienst gar nicht beeinflussen von der Gemeinde für die Crdinanden gebetet werden. Wenn ein von der Ordination von vornherein bestimmter Gottesdienst, Ordinationsgottesdienst oder Ordinationsfeier gehalten wird, so gilt das S. 170 gegebene Formular. Da dies für eine Kollekte keinen Raum hat, so würde die Kollekte auf S. 51 auch für das S. 170 gegebene Formular keine Verwendung finden, ist also überflüssig. Ein der Ordination selber folgendes Gebet der der Feier beiwohnenden Gemeinde ist S. 173 vorgesehen. Also auch als Schlußkollekte könnte die S. 51 mitgeteilte Kollekte nicht verwendet werden.

Die Abkündigungen haben ihre Stelle nach der Predigt. Es ist fraglich, ob für sie, wie sie meist heute geschehen, das der beste Plag ist. Denn gewöhnlich schließt sich an die Abkündigung ein votum, eine Fürbitte an. Die Gemeinden legen besonderen Wert darauf, und auch wir sollten sie wohl beachten. Löhe sagt treffend dazu: „Bei dem Wort nach dem Amen der Predigt schläft niemand." Die alte Form ist nun zwar Abkündigung mit Mahnung zur Fürbitte, die nachher ganz allgemein im allgemeinen Kirchengebet geschieht. Diese Form ist meist verlassen, und dem Verlangen der Gemeinde, speziell dem Bedürfnis der Nächstbeteiligten entgegenkommend, hat man gleich die besondere Fürbitte an die Abkündigung angeschlossen. Dadurch entsteht eine liturg. Schwierigkeit. Die Fürbitte gehört korrekter Weise an den Altar, ins Fürbittengebet; dort aber muß sie selbstverständlich allgemeiner gehalten sein. (Namensnennung wäre zu verwerfen, ist aber der Name vorher genannt, so verliert die Fürbitte dennoch ihre bestimmte Beziehung.) Das spricht wieder für den jeßigen Brauch, die Fürbitte gleich auf der Kanzel der Abkündigung folgen zu lassen. Die Agende spricht sich darüber gar nicht aus. Es wäre aber doch zu wünschen, daß sie sich äußerte und vielleicht mit Rücksicht auf den ortsüblichen Brauch Freiheit ließe, so oder so zu verfahren. Es wäre auch wohl empfehlenswert, daß die Agende eine Sammlung von Formularen für Gebetsaufforderungen und direkten besonderen Danksagungen (Fürbitten) für die einzelnen Fälle gebe, wie dies in anderen neuen Agenden geschieht, nicht zu binden, sondern zu weisen und zu leiten. Richtig sagt die Agende für das Königreich Sachsen in einer Anmerkung zu ihren Formularen: Die folgenden Formulare find nur als Beispiele besonderer Fürbitten und Danksagungen anzusehen, und muß die angemessene Berücksichtigung der eigentümlichen Umstände eines jeden einzelnen

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Falles dem seelsorgerischen Ermessen des Geistlichen überlassen bleiben. Eins vermisse ich aber hier, wie ich es merkwürdiger Weise überhaupt noch nirgends gefunden habe, das ist eine Fürbitte für die Neugetauften oder neu zu Taufenden. In der Zusammenfassung mit der Danksagung für die Geburt und für die Wöchnerin kommt sie nicht zum Recht, um so weniger, weil heutzutage die Taufe nicht mehr, wie früher, der Geburt unmittelbar, gar am Lage selbst, folgt. Es ist doch zweifellos, daß die Gemeinde an der Eingliederung eines Kindes in die christliche Kirche den größten Anteil zu nehmen hat, mehr als an seiner leiblichen Geburt. Es ist darum zu wünschen, daß dem auch Rechnung getragen wird und nach der Geburtsdankjagungen auch für die Kinder, die in der Woche vorher getauft sind oder an dem betr. Sonntag getauft werden, mit Nennung des Familiennamens besondere Fürbitte geschicht. Auch die Fürbitte für die Kommunifanten hat hier ihren Plaß, wenn sie nicht unter den Fürbitten des Allgemeinen Kirchengebetes erscheint. Das freie Gebet am Schluß der Predigt auch zur Fürbitte für die Kommunikanten zu verwenden, wie mehrfach geschieht, ist weniger empfehlens wert. Keinenfalls wird nun aber ein sogenannter Kanzelvers zwischen Predigt und Abkündigungen zu entbehren sein. Es machen sich so schon immer die Abkündigungen störend bemerkbar. Der Eindruck der Predigt wird durch dieselben, zumal bei gleichgültigerem Inhalt - in diesem Falle wären sie am besten überhaupt von der Kanzel zu verweisen oft ganz verwischt. Das würde noch mehr der Fall sein, bis zur Unerträglichkeit, wenn nicht wenigstens ein Liedervers Predigt und Abkündigungen trennte.

Ich schließe hiermit meine Bemerkungen und Vorschläge, mit Rücksicht auf den Raum abbrechend. Sollten sie nicht allseitige Billigung finden, so glaube ich doch hoffen zu dürfen, zu weiterer Erwägung da mit angeregt zu haben.

22. rheinische Provinzial-Synode.

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Neuwied, 27. Eeptember. Zeit und verstatteter Raum schreiben mir bestimmt Kürze vor. Deshalb für diesmal nur einiges Wichtigere aus der diesjährigen 22. Tagung, vor allem aus der Bes ratung über den Entwurf von Formularen für die Agende " Derselbe ist, im Ganzen auch von reformirter Seite, (Superintendent Krummacher von Elberfeld war zu den Berliner Beratungen mit hinzugezogen worden) freundlich) begrüßt und anerkannt worden. Die Urteile, welche sich im Septemberheft dieser Monatsschrift finden, sind von verschiedenen Seiten bestätigt und während der Beratungen wiederholt worden. Während man der lutherischen Kirche des Ostens ein kraftvolles Eintreten für die Gestaltung der Agende, ihre Formulare und Gebete in ihrem (lutherischen) Sinne überließ, bemühte man sich reformierter

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