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Konsequenz! Und wenn sie nur von drei anderen Dingen lassen könnten, nämlich von der Utopie ihres allerdings noch nicht erfundenen und darum ihnen selbst noch problematischen Zukunftsstaates", von der Lüge im allgemeinen, insbesondere aber von der gelegentlichen Heuchelei, als wären sie nicht Religionsfeinde, endlich und vor allem von der Gottlosigkeit - es wäre eine Freude, mit ihnen zu disputieren, ihre berechtigten Forderungen zu vertreten und mit ihnen Verständigung zu suchen!

Leichtbegreiflich ist der Frage Lösung nicht. Wie schön, wenn am 1. Oktober der Fortbildungsunterricht des Sonntags nun einfach fortfiele und in der Woche sich neu einrichtete. Daß es geht, lehrt das Beispiel von Darmstadt, Mainz, Gießen, vor allem das von ganz England und Amerika, wo die Handwerksmeister gesetzlich gezwungen find, ihren Lehrlingen die erforderlichen Werktagsnachmittagsstunden freizugeben. Aber schwerlich wird es bei uns in absehbarer Zeit zu ähnlichen geseßlichen Bestimmungen kommen, schwerlich werden die Meister Wochentags während der regelrechten Arbeitszeit die Jungen freiwillig entlassen, und schwerlich wird daher das gute Beispiel der wenigen deutschen Orte, welche durch Ortsstatut dem Vorgange unserer englischen Stammesgenossen und den vorurteilsfreien, für das Praktische und Notwendige stets empfänglichen Yankees gefolgt sind, viele Nachfolge finden.

In der That sind die Schwierigkeiten für die Praxis nicht zu verkennen. Lokale, d. h. Schulklassen für den Unterricht möchten sich an den Mittwoch- und Sonnabend-Nachmittagen allenfalls finden; schwerer schon Lehrer, die ihre einzigen freien Nachmittage dieser höchst anstregenden Thätigkeit opfern; am wenigsten aber Meister, welche die Lehrlinge mitten aus der Arbeit heraus hergeben. Begreiflich ist es also wohl, wenn der Berliner Magistrat seiner Zeit einmal wünschte, daß um der Fortbildungsschule und der bequemeren Ordnung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe der sonn- und festtägliche Vormittagsgottesdienst auf 11 Uhr Vormittags verlegt werde; begreiflich, ja, aber ob auch eben besonders bescheiden?!

Mit der Entscheidung des Berliner Konsistoriums ist die Sache nicht abgethan. Der Reichstag kann den eingangs angegebenen Termin hinausschieben oder gar das gegebene Gejeß verschlechtern; die Kirche selbst leider! kann schwach werden. Auf alle Fälle wird Energie nötig sein, um die Konsistorialordnung aufrecht zu erhalten. Soll doch der D. Ev. R. Ztg. zufolge ein hoher Hofbeamter einigen Stadts verordneten den Rat gegeben haben, an den Evangel. Oberkirchenrat zu gehen. Dieser oder eine höhere Instanz" werde den Bescheid sicherlich umstoßen! Dasselbe Blatt schlägt, um der sachlichen Schwierigkeit und der Gefahr einer Vergewaltigung der Kirche auszuweichen, vor, den Unterricht am Sonntag Vormittag zu belassen, ihn aber mit einem von einem Geistlichen im Talar abzuhaltenden halbstündigen Gottesdienst an Ort und Stelle zu eröffnen. Das wäre dann

freilich noch weit weniger als ein gesonderter Gottesdienst ad hoc am Sonntag Nachmittag und könnte durch den leidigen Trost, nunmehr auch die der Kirche entlaufenen Burschen eine halbe Stunde lang zwangsweise vor sich zu haben, schwerlich versüßt werden. Der Vorschlag ist erklärtermaßen auch nur der Besorgnis vor Vergewaltigung entsprungen und für eine beschränkte Übergangszeit bestimmt. Wie lange aber diese thatsächlich dauern würde, das vermag heute niemand vorherzusehen. Falsche Konzessionen haben schlimme Konsequenzen gar zu leicht im Gefolge; und die Kirche hat seither viel mehr durch charakterlose Nachgiebigkeit als durch gläubig-mutvolles Festhalten an ihren Grundsäßen sich geschadet. Die Zeit und Stimmung find einer Pflege der Sonntagsruhe, einer der größten göttlichen Wohlthaten, günstig; soll die Kirche nicht den Mut haben, diese Situation auszukaufen, durch feste Geltendmachung des doch im Grunde Selbstverständlichen, die wie ein Rohr hin und her schwankende sogenannte öffentliche Meinung aufzuklären und wenn nicht gleich, so doch mit der Zeit auch der Jugend des Handwerkerstandes die ihr gebührende Sonntagsruhe und Sabbathstille zu erringen? - Bei Verhandlung der Angelegenheit im Abgeordnetenhause am 23. d. Mts. trat von konservativer Seite der Abgeordnete Irmer kräftig für die Verlegung des Unterrichtes auf die Wochentage oder mindestens für eine starke Kürzung und zweckmäßige Verlegung des Sonntagsgottesdienstes ein. Man könne doch einem jungen Manne oder Knaben nicht zumuten, nach zwei oder vierstündigem Unterricht noch in die Kirche zu gehen. Wenn der Fortbildungsunterricht wirklich für das ganze Handwerk segensreich sei, so könne doch der Lehrherr wohl das kleine Opfer bringen und dem Lehrling 2-3 Stunden dafür in der Woche freigeben. Die Heiligkeit des Sonntages, das Interesse der Kirche dürfe nicht verlegt werden. Für die gegnerische Ansicht trat ein Abgeordneter ein, der nie fehlen darf, wo es gilt, dem kirchlichen Interesse entgegenzutreten, der ganz besonders aber von der Agitation gegen den Zedlig'schen Volksschulgeseßentwurf her bekannte Freikonservative v. Zedlig-Neukirch. Die durch die Haltung der kirchlichen Organe dem Sonntagvormittags= Unterrichte entgegenstehenden Hindernisse müssen beseitigt werden. Ein Wochentagsunterricht ist zur Zeit gar nicht möglich (warum nicht?) Der Fachunterricht ist nötig, und die Kirche muß dafür sorgen, daß er nicht unter ihren Interessen leidet!! (Ist der Gottesdienst, die ,,Erhaltung der Religion" durch den Gottesdienst nicht nötig?) Die Kirche darf keinen einseitigen Standpunkt einnehmen (!) sondern muß die kirchlichen und gewerblichen Interessen zu vereinigen suchen (!) Auch der Handelsminister v. Berlepsch wünschte in gleichem Sinne eine Vereinbarung der kirchlichen mit den gewerblichen Interessen, d. h. eigentlich ein Aufgeben der ersteren zu Gunsten der leßteren. Die Einrichtung eines Sondergottesdienstes für die Schüler sei besonders wünschenswert; die Lehrer müßten die Schüler zur Kirche führen. Die Übergangsfrist müsse über den 1. Oktober d. J. hinaus verlängert,

nötigenfalls auch das Reichsgeseß geändert werden! - Nun, die Kirche muß es wohl leiden. Aber von ihrem einseitigen Standpunkt" wird sie sich mit dem Abgeordneten v. Zedlig hoffentlich niemals abbringen lassen.

Der Bau einer evangelischen Kirche in Rom ist neuerdings in der Presse wieder vielfach erörtert worden. Die „Christliche Welt" hatte einen Auffaß aus der Feder des Dr. Hülsen, Sekretärs des Deutschen archäologischen Institutes in Rom und Schwagers des dortigen Botschaftspredigers gebracht, welcher die Notwendigkeit des Baues bemängelte, da die Botschaftskapelle genüge. Daraufhin wurden denn teilweise entrüstete Gegenstimmen in zahlreichen kirchlichen und auch politischen Blättern laut. Wir können ihnen, soweit sie den Bau der Kirche und die Sammlung einer selbständigen Gemeinde für sehr wünschenswert erklären, nur durchaus beistimmen. Der Umschauer hat sich schon manches mal warm dafür ausgesprochen und ist jegt, nachdem er ein paar Monate in Rom gelebt, den Gottesdienst in der Kapelle regelmäßig besucht, auch selbst darin gepredigt hat, für die Idee des Kirchenbaues noch viel mehr erwärmt als früher. Das Häuflein der in Rom einheimischen Evangelischen im Unterschiede von dem Haufen der fluktuierenden Touristen muß gesammelt und von der Botschaft unabhängig gemacht werden. Wie, wenn der Botschafter etwa der Pflege derselben und dem ganzen Wirken des Botschaftspredigers nicht günstig ist? Wir haben in dieser Hinsicht merkwürdige Dinge erzählen hören. Oder wie, wenn einmal der Reichstag die Gehälter der Botschaftsprediger als entbehrlich überhaupt striche? Ebenso ist die Forderung, unter den 365 Kirchen Roms auch ein würdiges und allerseits wahrnehmbares mitten in die Straßen der Stadt selbst zum Zeugnis hineingeseßtes deutsches evangelisches Gotteshaus zu haben (keine im Botschaftspalast versteckte Kapelle!) als eine berechtigte anzu erkennen. Einen ganz vortrefflich zur Sache orientierenden Artikel in diesem Sinne hat Lic. Rönnede, Superintendent in Gommern, früher römischer Botschaftsprediger, im Februarheft der deutschen evangelischen Blätter veröffentlicht, auf den wir hier ganz besonders verweisen. Derselbe hält sich auch frei von Übertreibungen, wie wir sie jest in der K. Korresp. d. Ev. Bundes" lesen. Wenn es dort heißt: Unter den Liebeswerken der deutschen Protestanten, welche man geradezu als eine Ehrenpflicht bezeichnen kann, nimmt der Bau einer evangelischen Kirche in Rom die erste Stelle ein", so wüßten wir denn doch noch manches andere Liebeswerk" und manche Ehrenpflicht" der deutschen Protestanten als mindestens ebenso notwendig zu nennen. Ist doch die römische Botschaftskapelle bisher höchstens nur einige wenige Feiertage im Jahre überfüllt, und ist doch unter allen Umständen der raftlose Bau des geistlichen Hauses Gottes auch Rom gegenüber eine viel größere, nie erlöschende Ehrenpflicht als alle noch so ehrenwerten und erwünschten demonstrativen Kirchenbauten zusammengenommen.

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Uns aber persönlich interessiert hier noch ganz besonders ein einzelner, an sich nebensächlicher Punkt. Bekanntlich hatte gerade unsere Umschau sich entschieden dagegen ausgesprochen, dem geplanten Gotteshause den Namen Lutherkirche beizulegen. Diese unsere Äußerung mußte wohl gezündet haben; sie wurde leidenschaftlich angegriffen und warm verteidigt, und manche unerwartete Zuschrift ging uns darob zu von Freund und Feind. Jezt schreibt die Kirchl. Korrespondenz":

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Noch ein Wort über den Ramen „Lutherkirche“, an welchem sich viele stoßen. Wir find von Pfarrer Terlinden ausdrücklich zu der Erklärung ermächtigt, daß der Name Lutherkirche" endgültig aufgegeben ist. Immerhin aber müssen Rönnede's Bemerkungen über diesen Punkt hier angeführt werden: Lutherkirche!! Wie das doch unsern friedliebenden Evangelischen auf die Nerven schlägt! Woher ist denn dieser Name gekommen? Als das evangelische Deutschland den 400 jährigen Gedenktag feines größten Sohnes, Dr. Martin Luther's Geburtstag, feierte, da hat der Evangelische Oberkirchenrat in Berlin für die ganze preußische Landeskirche eine Kollekte ausgeschrieben, die zur Erbauung von Lutherkirchen' in der Diaspora die Mittel aufbringen sollte. Warum soll das, was für unsere Diaspora in Posen und Westpreußen recht ist, nicht auch für die in Italien billig sein? Es mag Leute in Rom geben, bei denen der Name Anstoß erregen würde. Nur fragt sich, wer diese Leute find! Die Evangelischen gewiß nicht, die italienische Regierung auch nicht, der weitaus größere Teil der hauptstädtischen Bevölkerung gleichfalls nicht. Einigermaßen Bürgschaft hierfür ist uns die Thatsache, daß die evangelische Militärgemeinde in Rom bei Gelegenheit der Lutherfeier im Jahre 1883 ohne jeden Anstand einen ,Circolo Luthero' gründete, dessen erste Versammlung ich mit einer Ansprache zu eröffnen die Ehre hatte. Es blieben also für den zu erwartenden Anstoß nur die großen und kleinen Blätter der vatikanischen Presse übrig, die unserer auch ohne Lutherkirche reichlich, aber nicht in Liebe gedenken."

Unsererseits müssen wir auf diesen Vorstoß unseres Freundes Rönnecke denn doch erwidern: Entfernt nicht die Sorge um den etwaigen Unwillen der Herren Päpstlichen in Rom hat uns gegen die gewünschte Benamsung des projektierten Gotteshauses eingenommen. Wir fürchten oder hätscheln die Ultramontanen wahrlich ebenso wenig wie nur irgend ein Heißsporn des „Evangelischen Bundes"; es ist uns ihre scharfe Gegnerschaft so selbstverständlich), daß wir sie zu betonen gar nicht erst Anlaß finden. Sondern wir wollten nur vermeiden, daß im päpstlichen Rom, wo in fast jeder Kirche ihr menschlicher Schußgeist verehrt und thatsächlich mehr oder weniger angebetet wird, der gemeine Mann durch unsere Schuld dem Irrtum verfallen, als hätten auch wir unsere Schußheiligen, und Martin Luther sei uns etwa dasselbe, was dem Papste sein S. Pietro. Das hieße Unverständigen Ärgernis geben, und davor warnt uns unser Herr.

Die neue Agende wird von liberaler Seite mit häßlichen. Mitteln bekämpft. Der „Neue Evangelische Gemeindebote" redet von dem preußischen militärisierten Agenden-Kirchentum" und die „Protestantische Vereins-Korrespondenz" schreibt gelegentlich der Mitteilung, daß am Kaisergeburtstage im Fest-Gottesdienst in der Schloßkirche zu Wittenberg ein altpreußischer Parademarsch zur Einleitung von der Regimentsmusik geblasen wurde, folgendes: „Im übrigen wäre es zu

bedauern, wenn sich die preußische Agenden-Kommission diese Anregung zur Belebung ihrer liturgischen Formulare entgehen ließe. Das Apostolikum von der Gemeinde stehend hergesagt unter rollendem Trommelwirbel, bis bei der Stelle: „geboren von der Jungfrau Maria" die Pauken einseßen, und beim Amen die Regimentsmusik mit donnernden Fanfaren den Altar-Parademarsch intoniert das wäre eine erfrischende Dase in dem Einerlei der neuen Agende!" Dieser Hohn grenzt an Blasphemie. Wer mit solchen Waffen kämpft, hat den Sieg bereits aus der Hand gegeben. (Ev. K-A.)

Der Protestantenverein hat denn nun auch seinen lang angekündeten offiziellen Schritt gegen die Agende gethan und dem Evangelischen Oberkirchenrat folgende Bittschrift eingereicht:

,,Dem Evangelischen Oberkirchenrat beehren wir Unterzeichnete uns folgendes ehrerbietigst zu unterbreiten: Nachdem auf Veranlassung der Generalfynode das Werk einer neuen Agende für die evangelische Landeskirche der alten Provinzen in Angriff genommen worden, stehen für die nächste Zeit weitere Schritte in dieser Angelegenheit bevor. Mit Besorgnis haben wir von dem Entwürfe, der den Provinzialsynoden vorgelegt worden ist, Kenntnis genommen und mit Betrübnis (!) find wir den Verhandlungen über denselben gefolgt. Es gewinnt den Unschein, als ob eine derzeitige Mehrheit auf den oberen Stufen der synodalen Körperschaften, unbekümmert um die in theologischen wie in nichtstheologischen Kreisen vorhandenen abweichenden Glaubensanschauungen, ihrer eigenen Auffassung der christlichen Glaubenswahrheiten zu einer Stellung innerhalb der Landeskirche verhelfen (!) will, welche fie nach evangelischen Grundsäßen nicht beanspruchen (!) darf. Durch die geplante Agende wird der Bekenntnisstand der Landeskirche, sowie das Werk der Union entgegen der Zusicherung in dem Allerhöchsten Erlaß vom 10. September 1873 und dem § 1 der General-Synodalordnung angetastet. Die Vorlage will nicht nur die zu allgemeinem landeskirchlichen Gebrauch bestimmten agendarischen Normen festsehen, sondern darüber hinaus die Geistlichen und die Gemeinden an bestimmte menschliche Glaubensansichten binden. Dies widerspricht der Stellung, welche allen agendarischen Normen sowohl in den Bekenntnisschriften der evangelischen Kirche als in den Schriften der Reformatoren zugewiesen wird. So sagt Luther in der Vorrede zur deutschen Messe und Ordnung des Gottesdienstes von 1526: „Vor allen Dingen will ich gar freundlich gebeten haben auch um Gotteswillen, alle diejenigen, so diese Ordnung in unserem Gottesdienst sehen oder nachfolgen wollen, daß sie ja kein nötig Gesetz daraus machen, noch Jemandes Gewissen damit verstricken oder fahen; sondern der christlichen Freiheit nach, ihres Gefallens brauchen wie und wo, wann und wie lange es die Sachen schicken und fordern". Insbesondere wird das apostolische Glaubensbekenntnis in der neuen Agende mit dem christlichen Glauben selbst identifiziert. Dadurch wird dem Apostolikum eine Bedeutung beigelegt, welche es bisher in unserer Landeskirche nicht gehabt hat, auch nicht haben darf, und welche mit dem Erlaß des Evangelischen Oberkirchenrates vom 25. November 1892 in Widerspruch steht. In diesem wird ausdrücklich die Erklärung abgegeben, daß man weit davon entfernt sei, aus dem Apostolikum oder jedem Einzelstück desselben ein starres Lehrgesetz zu machen. Diese Erklärung entspricht der evangelischen Lehre, nach welcher alle Bekennntnisschriften wohl Zeugnisse des Glaubens sind, niemals aber eine hemmende Schranke für die freie Schriftforschung oder gar eine Glaubensnorm bilden dürfen, von deren wörtlicher Aneignung die Zugehörigkeit zur evange lischen Kirche abhängig gemacht werden kann.

Dem Evangelischen Oberkirchenrat müssen wir freimütig erklären, daß wir einen Verstoß gegen das Wesen des Protestantismus darin erblicken würden, wenn durch Mehrheitsbeschluß der preußischen Generalsynode agendarische Normen geschaffen werden sollten, die den evangelischen Glauben zu binden bestimmt sind. Wir weisen zugleich auf die Gewissensbedrängnis weiter evangelischer Kreise und auf die Folgen

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