ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

geweckt und die Mitarbeit jedes Patrioten laut gefordert werden, wenn ihr Kampf irgend Aussicht auf Erfolg haben soll. Die stille konventikelmäßige Arbeit vermag hier wenig; der Stier muß bei den Hörnern gefaßt, die öffentliche Meinung wie die Gesezgebung muß beeinflußt werden. Wagt mancher heute doch kaum noch den Mund aufzuthun gegen diese abscheuliche Mißachtung des heiligen sechsten Gebotes mitten in einer Gesellschaft, die jede Verlegung des fünften und vor allem des fiebenten Gebots so eifersüchtig straft. Und darum gebührt der Konferenz unser aller Dank. Es gilt eben, wie sie thut, das schlummernde Volksgewissen wachzurufen ein keineswegs aussichtsloses Unterfangen. Es giebt im Volke, es giebt im Reichstage und an sonstigen einflußreichen Stellen christlich-deutsche Patrioten genug, die ihre Mitarbeit nicht versagen werden, sobald man dieselbe nur recht ernstlich und gewissenshalber von ihnen heischt. Möchten aber vor allem nur alle die, welchen die Autorität gegeben ist, vorangehen und den Greuel der Unkeuschheit aus ihrem Leben abthun, die Wirkung auf die öffentliche Meinung, auf die Volksseele würde eine unermeßliche sein. So lange aber das Volk solche, auf die es vor allem zu schauen gewohnt und berechtigt ist, mit der lustigen Unzuchtssünde wie ganz selbstverständlich und von Rechtswegen spielen sieht ohne Schain und Scheu, wird es auch schwer gelingen, in der Masse des Volkes aller Schichten und Stände die Unkeuschheit mit dem Brandmal der Schande zu kennzeichnen; und das gerade ist es doch, worauf es jeßt ankommt.

Die auch von uns wiedergegebene Nachricht, daß der Kultusminister neuerdings anderweite Festseßungen über die Entlassung der Schulkinder aus der Schulpflicht getroffen habe, erweist sich als eitel Humbug. Sie trat mit solcher Sicherheit und in so glaubhaft korrekter Form auf und wurde so ganz allgemein von allen Blättern ohne Unterschied verbreitet, daß auch ein Skeptiker von Profession - nämlich Zeitungsnachrichten gegenüber diesesmal wirklich hineinfiel". Wünsche ich den lieben Brüdern im Pfarr- und Ephoralamt, daß sie nicht allerorten solche Verwirrung in den Köpfen angerichtet und so viele unerfüllbare Hoffnungen geweckt hat, wie in meiner Gemeinde und Synode, wo es wohl ein volles Jahr lang gelten wird, das Unkraut wieder auszujäten, das ein leichtfertiger zeitungsschreibender Entenjäger in einer unheilvollen Viertelstunde ausgestreut hat.

Von den in diesen Spätsommer- und Herbsttagen einzuberufenden Provinzialsynoden sind die rheinische und die westfälische bereits tüchtig an der Arbeit. Ihre Hauptaufgabe ist bekanntlich die Beratung des Agendenentwurfes, und sie widmen sich derselben anscheinend mit aller Hingebung. Im wesentlichen aber kommt auch in ihnen ganz ebenso wie in allen bisherigen von kirchlicher Seite laut gewordenen Privatkundgebungen lediglich die einmütige Zustimmung zu dem Entwurf und der herzliche Dank für die gelungene Arbeit zum Ausdruck. So viele kleine und provinzielle Wünsche im einzelnen laut werden und von der tüchtigen Arbeit der prüfenden und sichtenden Synodalen

zeugen, immer wieder erhält man den Eindruck, daß die landeskirchliche Agendenkommission mit ihrem Entwurfe einen glücklichen Griff gethan, das Bekenntnis der Kirche in maßvoller Form gewahrt und den rechten Mittelweg zwischen dem altkirchlich Bewährten und dem Bedürfnisse der Gegenwart gefunden hat, sodaß im Notfalle selbst einer En blocAnnahme des Entwurfes nichts im Wege stünde. Besser aber ist freilich die neue Durcharbeitung nach provinziellen Gesichtspunkten, ja nach individueller Forschung und Einsicht, damit schließlich ein Ganzes herauskomme, das wirklich allerseits das Herz erfreut. Von dem bereits so vielfach erörterten Inhalte des Buches hier abzusehen, so möchten wir doch die Synoden bitten, daß sie ja auch auf dessen äußere Gestalt recht eingehend ihr Augenmerk richten möchten. Es ist keine gleichgültige Sache, ob eine Agende, nach welcher Tag für Tag von Tausenden von Geistlichen Gottesdienst gehalten oder Kasualien verrichtet werden sollen, recht praktisch und handlich eingerichtet ist. So müssen wir um nur eins herauszuheben insbesondere den Wunsch unterstüßen, daß für den Hauptgottesdienst jedes Sonn- und Festtages der vorgeschriebene liturgische Stoff, einschließlich der Perikopen und der ihnen entsprechenden (aber nicht unbedingt bindenden) beweglichen Stücke der Liturgie, in den fortlaufenden Tert der Agende mit aufgenommen werden. Das unablässige Hin- und Herblättern im Buche, vollends das Hin- und Hergreifen des Liturgen nach verschiedenen Büchern wirkt auf den Neuling im Amte störend und die Unmittelbarkeit der Andacht hemmend; und was soll eigentlich die Gemeinde davon denken? Wird der obligate Schriftabschnitt einmal aus einem anderen Buche als der Bibel selbst verlesen, so sollte es wenig stens nicht ein drittes neben der Agende sein. Scheint aber die lettere durch das vorgeschlagene Verfahren zu umfangreich zu werden, so ist dem leicht durch die ohnehin wünschenswerte Teilung in zwei Bände abzuhelfen, deren erster die Gottesdienstordnung, deren zweiter die Formulare für Kasualien enthält. Für die Begräbnisliturgie (mit möglichst reichhaltiger Auswahl von zur Verlesung geeigneten Schriftstellen) wäre sogar die Ausgabe noch in einem besonderen Büchlein handlichen Formates ein Bedürfnis, welchem aber vielleicht Privatunternehmungen von Geistlichen und Buchhändlern ohnehin entsprechen werden.

Ein anderer, ebenfalls nicht gerade das Wesentliche der liturgischen Ordnung berührender Wunsch wäre der, daß die Verlesung nur einer Berikope im Hauptgottesdienste wieder freigegeben (nicht etwa vorgeschrieben) würde. Unsere Gemeinden lieben die Kürze, sind auch der Verlesung zweier Abschnitte einmal entwöhnt, und es kommt doch auch darauf an, jede Verleidung der neuen Ordnung vorzubeugen. Es wäre deshalb auch (wie Superintendent Schmeling in der Allg. Ev. 2. K. Ztg. mit Recht hervorgehoben hat) gar nicht übel, wenn der ausführlichen und der abgekürzten Liturgie auch noch eine aller kürzeste im Formular beigefügt würde. Bei großer Kälte wie bei anderen Anlässen zur Ab

kürzung, namentlich aber bei gehäuftem Filialdienste kommt eine solche doch ohnehin recht sehr häufig zur Anwendung; ob aber immer mit so viel Takt und Geschick, daß eine Handreichung hier ganz entbehrlich scheinen könnte?

Von den übrigen Verhandlungsgegenständen der Synoden kann Lier nur noch der Widerspruch gegen die Harnack'schen Angriffe auf das Apostolikum wie gegen die neurationalistische Richtung der Theologie überhaupt kurz erwähnt werden, der sich auf der westfälischen Synode ganz besonders lebhaft und eingehend gestaltete.

Englischen Zeitungen entnehmen wir die Nachricht, daß die christliche Bewegung in Japan an einem Marksteine ihrer Entwicklung jüngst angelangt ist. Nach langen Verhandlungen hat die sechste christliche Synode der japanischen Nation ein Glaubensbekenntnis aufgestellt, das folgendermaßen lautet: „Der Herr Jesus Christus, den wir als Gott anbeten, der eingeborene Sohn Gottes, ward Mensch und litt für uns, damit er uns die Erlösung bringe. Er hat ein vollkommenes Opfer für unsere Sünden dargebracht, und alle, die durch den Glauben mit ihm eins geworden sind, erlangen Vergebung und werden für gerecht erklärt. Der Glaube aber an den Herrn, der durch die Liebe thätig ist, reinigt das Herz und heiligt das Leben. Der heilige Geist, welcher mit dem Vater und dem Sohne angebetet und verherrlicht wird, offenbart Jejum der Seele, und ohne seine Gnade kann der Mensch, weil er tot in den Sünden ist, nicht in das Reich Gottes kommen. Durch ihn wurden die Propheten und Apostel und die Frommen der alten Zeit inspiriert, und der, der da spricht in den Schriften des Alten und Neuen Testaments, ist der höchste und unfehlbare Richter in allen Dingen, die sich auf Glauben und Leben beziehen. Diesen heiligen Schriften entnahm die alte Kirche ihr Bekenntnis, und wir, die wir an dem Glauben, der einst den Heiligen überliefert wurde, festhalten, stimmen ein in dieses Bekenntnis mit Preis und Danksagung: Ich glaube an Gott den Vater, den Allmächtigen u. s. w. wie im abendländischen apostolischen Glaubensbekenntnis."

Wiederum hat es dem Herrn über Leben und Tod gefallen, aus der Schar unserer Mitstreiter zwei Männer von hervorragender Bedeutung abzurufen. Verspätet, aber mit herzlicher Pietät haben wir hier zunächst das Gedächtnis eines Mitbegründers unseres Blattes zu ehren, des D. theol. Eduard Meuß, geboren 1827 zu Rathenow, weiland ordentlichen Professors der Theologie und Konsistorialrates zu Breslau. Über die Streise seiner Kollegen und zahlreichen Schüler hinaus ist er durch das ganze evangelische Deutschland durch eine Reihe teils gelehrter, teils in ansprechender Popularität gehaltener Schriften bekannt geworden, von denen das Leben und Frucht des evangelischen Pfarrhauses" betitelte neben dem W. Baur'schen Pfarrhause" immer seinen Plaß behaupten wird. Der positiven Union, vielmehr der Kirche hat er u. a. auf der General wie auf der schlesischen Provinzialsynode treulich gedient. -Vier der Namen, welche als hervorragenden Mit

"

begründern der Kirchlichen Monatsschrift" angehörig allmonatlich auf ihrem Titelblatte verzeichnet stehen, sind nun bereits mit dem Zeichen des heiligen Überwinderkreuzes geziert; wer tritt in die Bresche und bringt Ersaß? Bewahre uns der gnädige Gott vor neuen Verlusten und schenke uns neue Mitarbeiter, die von Eifer brennen und einhertreten in zwiefältiger Kraft und Fülle des heiligen Geistes.

Der andere Bruder, der von uns ging, ist Dr. juris Abraham Frowein, Gerichtsassessor a. D. und Fabrikbesiger zu Elberfeld. Den Besuchern unserer allgemeinen landeskirchlichen Versammlungen, den Mitgliedern unserer Generalsynode, ganz besonders aber den rheinländischen Freunden unserer Sache wie aller evangelisch-kirchlichen Bestrebungen war der rührige, herzenswarme, begeisterte und begeisternde Mann ein Laie, wie wir viele haben sollten! -gar wohl bekannt und wird es bleiben. Insbesondere auch war die Einberufung und der glückliche Verlauf der großen landeskirchlichen Versammlung zu Barmen im October 1886, die so viel zur Popularisierung der Gedanken unseres Programmes beigetragen hat, nicht zum wenigsten sein Werk. Die lezte Generalfynode ehrte seine Verdienste um das kirchliche Leben, indem sie ihn zum ersten Beisißer ihres Vorstandes wählte. Der durch seinen Tod nun abermals eins seiner hervorragendsten Mitglieder fich beraubt sieht, wie bereits des eigentlichen und des stellvertretenden Vorsigenden, teils durch Tod, teils durch schwere Krankheit. Welch eigenartiges Verhängnis, welche Mahnung, zu Gott, dem allein Weisen und Mächtigen, in heißem Gebete unsere Zuflucht zu nehmen! Auch im engeren kirchlichen Kreise und im Privatleben bewährte übrigens Dr. Frowein nach allgemeinem Zeugnis die Achtheit seines Christentums durch vorbildliches Wirken im Geiste wahrer Nächstenliebe und opferwilligen Gemeinfinnes - ein Mann von unermüdlicher Freudigkeit und Arbeitsamkeit, wo es galt, auf religiöses, soziales, kirchliches, staatliches Leben im positiv christlichen Sinne einzuwirken. Er starb am 26. August in der Schweiz. Have, pia anima!

Zeichen der Zeit. Auf der diesjährigen evangelisch-lutherischen Augustkonferenz" die auch diesesmal wacker für die Kirche, ihr Bekenntnis und ihre Selbständigkeit eintrat und deren Verhandlungen dabei ganz in bekanntem, auch von uns oft besprochenem Geiste unserer landeskirchlichen Lutheraner verliefen, sodaß ein besonderer Bericht über dieselben nach allen vorausgegangenen Nachrichten der Tagesblätter entbehrlich erscheint - wurde von einem der Referenten laut über die „viele fromme Herzen betrübende" Thatsache geklagt, daß der Vicepräsident des Evangelischen Oberkirchenrates auf seiner Kanzel in der Berliner Betrikirche den Professor Harnack habe predigen lassen. Dasselbe Bedenken war bereits vorher in sehr zahlreichen politischen und kirchlichen Zeitungen christlich-konservativer Richtung erhoben worden. Wir wollen hier deren 3. T. recht scharf gefaßte Nuzanwendungen nicht wiederholen, müssen aber hervorheben, daß die Art, wie Harnack nach dem Berichte

des Ev. K. Anz. f. B. die gegebene Gelegenheit auszunußen verstanden hat, diese Substituierung als eine nichts weniger als glückliche erscheinen läßt.

Die separierte evangelisch-lutherische Gemeinde hat am 18. August den Grundstein zu einem zweiten Gotteshause für Berlin gelegt. Die lutherisch gerichteten Blätter machen davon viel Rühmens; es sei das erste mal in Preußen, daß zum zweiten male in derselben Stadt eine solche Grundsteinlegung nötig und möglich werde. Zu den Festteilnehmern gehörte auch der gerade in Berlin anwesende Professor Luthardt aus Leipzig und sprach herzliche Segenswünsche aus. Wir unsrerseits freuen uns jedesmal, wenn das lautere Evangelium, sei es auch in von uns grundsäglich geschiedener Gemeinschaft, wieder an neuer Stätte verkündigt wird, und gönnen den Altlutheranern diese Freude doppelt nach all den bitteren Enttäuschungen, die ihnen fort und fort nicht erspart bleiben noch erspart bleiben können.

Die Nachricht, daß soeben ein Jesuit (Pater (Pater Antonio Baldinucci, um 1700 1700 in der Umgegend Roms thätig ge= wesen, ein Mann nicht ohne ein paar obligate Wunderthaten) selig gesprochen wurde, erinnert wieder einmal daran, wie außergewöhnlich oft dem verhältnismäßig doch noch jungen Orden des heiligen Ignaz die Ehre neuer Heilig- und Seligsprechungen zu teil wird. Zählt er doch schon 65 Heilige und 82 Selige, und wie sind wir doch so herzlich froh, daß wir alle nicht vom „allerheiligsten Vater“, sondern von dem Vater unseres Herrn Jesu Christi hoffen nicht nur heilig, sondern auch selig gesprochen zu werden!

In Belgien geht man dem Duell mit beneidenswerter Energie zu Leibe, und man wird dort, wo das Unwesen noch nicht so tief in das sogenannte Rechtsbewußtsein eingedrungen ist, vielleicht auch auf Erfolg rechnen dürfen. Dort hat die katholisch-ultramontane Regierung der Kammer einen Geseßentwurf über die Bestrafung der Duellanten vorgelegt, der die Zustimmung der parlamentarischen Kommission gefunden hat. Der Entwurf spricht im Falle eines Duells mit tötlichem Ausgange für den überlebenden Duellanten die Todesstrafe aus und zwar selbst für den Fall, daß der Duellant nachweislich gar nicht gezielt hat. Die Zeugen des Duells werden mit 10-20 jähriger Haft bedroht. Dasselbe gilt für Offiziere. Ein Regimentskommandeur, welcher ein Duell zwischen zwei Offizieren angeordnet hat, soll ohne Pensionsanspruch und Grad entlassen werden und bleibt für die Folgen des Duells dem Strafgerichte verantwortlich. Die Duellanten des Öffizierkorps werden gleichfalls strafweise entlassen und überdies strafgerichtlich abgeurteilt. Und bei uns?!

Der katholische Lordmayor von London, Sir Stuart Knill, hat in Bonn in erbaulicher Weise Zeugnis seines katholischen Glaubens gegeben. Derselbe ministrierte am 12. September bei der Messe in der Münsterkirche. Dem Dechanten Neu ein Beispiel, schreibt die „Germania", das Nachahmung verdient. Daß man eine hohe kommunale Stellung

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »