Eigne Wirthschaft. Verwickelungen mit dem Vetter Nuppenau und der vormundschaftlichen Behörde wegen der Curatel seines Bruders. Herr Geheimrath Klok. Leffing and Hamann gegen denselben. Verhältniß zu Prof. Linduer. Winckelmann. Herder über Ch. Abbt's Schriften.
Um Michaelis 1767 gelang es Hamann endlich, seine eigne Wirthschaft einzurichten, indem er seinen Bruder zu sich nahm, zu deffen Verpflegung und Aufwartung er eine geeignete Person annahm. Er bemerkt in der zu seiner Rechtfertigung später eingereichten Vorstellung, sobald er hierüber berichtet :
,,Nachdem die Theilung unsers väterlichen Nachlasses unter dem Beistande des Kirchenraths Buchholz auseinander gesezt worden, nahm ich sogleich meine Zuflucht zum Herrn Kriegsrath Hinderson, als dirigirenden Bürgermeister und Pupillari, der zugleich ein Taufzeuge meines Bruders gewesen war, und ersuchte denselben, als Curator des leßtern constituirt zu werden. Ich bin aber mit dieser Anfrage immer so dictatorisch abgewiesen worden, daß ich mich fürchtete, ferner die Obrigkeit mit meinem Gesuch zu behelligen..
Um indessen jede Vorsicht zu beobachten und sich außer aller Verantwortlichkeit zu seßen, traf er alle weitern Verfügungen nicht nur in Gemeinschaft und nach vorgängiger Berathung mit dem Kirchenrath Buchholz, sondern deponirte auch bei diesem die zum Vermögen seines Bruders gehörenden Dokumente. Inzwischen schuldete der Vetter Nuppenau, welcher unter so günstigen Bedingungen die Badstube nebst Inventar. übernommen und Hamann, Leben II.