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zu widmen und ihn unter Aufsicht zu haben. 4) Nachträglich, als sie sahen, daß mit allen Vorspiegelungen nichts zu erreichen sei, stellten sie noch die Behauptung auf, daß Hamann's sel. Vater auf seinem Sterbebette den Wunsch ausgesprochen habe, sein jüngster Sohn möge in Nuppenau's Hause bleiben, weil er gegen diesen und Kirchenrath Buchholz ein besonderes Vertrauen an den Tag gelegt habe.

Was den ersten Punkt betrifft, so beschämte Hamann seine Gegner durch eine so klare und genaue Darlegung des Vermögensbestandes seines Bruders und seiner bei Verwaltung desselben beobachteten Vorsicht, daß ihre Verleumdungen sich auf die eklatanteste Weise als solche herausstellten. Zugleich gab er eine Uebersicht seines eignen Vermögens, wodurch er den Beweis lieferte, daß auch hierin für denselben eine hinreichende Bürgschaft liege. Durch das Attest des Dr. Gervais wurde dargethan, daß der bedenkliche Auftritt bei der Wohnungsveränderung ein durch so besondere Umstände hervorgerufener gewesen sei, daß man bei der Eigenthümlichkeit des Patienten, wenn er vernünftig und dieser gemäß behandelt werde, eine Wiederholung desselben nicht zu fürchten habe. Außerdem billigte er entschieden das Verfahren des Bruders, worüber er urtheilen könne, weil er fofort herbei gerufen sei. Er habe sich überzeugt, daß alles was zur Pflege und Sicherheit nothwendig gewesen, auf's pünktlichste angewandt sei. In diesem Attest vom 12. October 1769 heißt es: „Johann Christoph Hamann, 36 Jahr alt, vollblütig und eines pflegmatisch-melancholischen Temperaments hat von Jugend auf angeblich ein stilles, sehr zurückhaltendes blödes und zum Theil affectirtes Wesen gehabt, große Gesellschaften und rauschendes Vergnügen niemals geliebt, vielmehr in allen seinen Handlungen einen ausnähmenden Hang zur Trägheit und Eigensinn bewiesen. Seit zehn Jahren haben sich bereits starke Ausbrüche einer außerordentlichen Unzufriedenheit und Unlust zu allen Geschäften sowohl als Zerstreuungen des menschlichen Lebens und des gesellschaftlichen Umganges geäußert, bis man endlich wirk

liche Merkmale einer Gemüthsstörung und offenbaren Blödsinnigkeit wahrgenommen, welche Folge um so natürlicher gewesen, als er von Jugend auf aller möglichen Aufmunterung zur Bewegung und einer regelmäßigen Diät und Lebensart sich widerfezt habe. Medio Aug. anni praet. wurde über seine Umstände consultirt, besuchte ihn, fand seine Zufälle obiger Beschreibung gemäß."

In dieser Schilderung des Arztes über den Gemüthszustand des Bruders liegt zugleich eine entschiedene Rechtfertigung seiner Behandlungsweise desselben und es geht daraus hervor, wie nachtheilig, die von den Gegnern beabsichtigten neuen Maßregeln auf den unglücklichen Kranken, der eben durch dergleichen Mißgriffe in diesen jezt unheilbaren Zustand versunken war, einwirken mußten. Auch die Behauptung der Gegner, daß Hamann durch seinen Beruf in der Ueberwachung seines Brüders gehindert sei, widerlegte er zur Genüge dadurch, daß er nachwies, er sei zwar einen gewissen Theil des Tages davon in Anspruch genommen, indeffen könne er den übrigen Theil seinem Bruder um so ungestörter widmen, weil seine Neigung ihn alsdann beständig ans Haus feffele. Ein Auszug aus Hamann's bei der hohen Pupillen-Behörde eingereichten Beantwortung der vierten Beschwerde wird hierüber die genügendste Auskunft geben. „Es ist zwar andem," heißt es daselbst, daß Nuppenau unsrer leiblichen Mutter Bruders Sohn auch von seiner Frauen Seite, wiewohl nicht so nahe; als er selbst, uns verwandt ist, indem er, wie bekannt, sich genöthigt gesehen, seiner leiblichen Schwester Tochter zu heirathen, und daß er gewiß einige Liebe und Erkenntlichkeit unserm fel. Vater und seinen Erben schuldig ist, weil ersterer ihm noch bei Lebzeiten die altstädtische Baderstube abgetreten und seine ganze Familie von Kindheit auf zum Theil reichlich unterstüßt und unterhalten, sondern auch selbigen durch einen mündlichen, sowohl auf eine steinerne Tafel mit eigner Hand geschriebenen und zwar an mich seinen ältesten Sohn gerichteten Befehl noch mit 900 fl. auf seinem Sterbebette bedacht,

die ihm, seiner Frau und ihrer Schwester laut beiliegender Original-Quitung von unserer Seite richtig ausbezahlt worden.“ Es wird dann demselben seine Undankbarkeit vorgeworfen, denn ungeachtet der Liberalität, womit er behandelt sei, habe er sich höchst ungeziemend benommen. Wir haben uns faum," fährt Hamann fort, „unterstehen dürfen, uns nach vielen zurückgelassenen Möbeln zu erkundigen, weil unsre bloße Anfrage darnach, bald mit einer groben Hiße, bald mit dem kahlen Vorwande, daß unser sel. Vater alles verschenkt hätte, abgewiesen worden. Aus diesem seinem Betragen und den gegenwärtigen Kränkungen, wodurch er sich gegen die Bezahlung der uns noch schuldigen 1000 fl. und ihrer Interessen durch Mittel zu decken sucht, die einem so nahen Blutsfreund eben so wenig als einem rechtschaffenen Bürger anständig sind, läßt sich eben keine zuverlässige und vortheilhafte Versorgung meines Bruders so wenig für letteren als mich, seinem allernächsten Blutsfreund, absehn.“

„Durch welchen Weg es 3 Jahre nach unseres sel. Vaters Tode jezt erst verlautbart, als wenn selbiger auf, seinem Sterbebette ausdrücklich verlangt hätte, daß mein blödsinniger Bruder bei Nuppenau zur Aufsicht gelassen werden sollte, ist mir schlechterdings ein Geheimniß, von dem ich mich niemals entsinnen kann bis auf diese Stunde die geringste Sylbe in meinem Leben gehört zu haben. Daß dieses in meines sel. Vaters Testament nicht enthalten, beweiset die davon beigelegte Copie und in dem in originali beigelegten Protokoll vom 16. October 1767 ist auch von diesem vorgegebenen ausdrücklichen Verlangen meines sel. Vaters weder durch Kriegsr. Hindersen noch durch Kirchenr. Buchholz, die jezt aus Ursachen, welche dem höchsten Richter alles Fleisches anheimstelle, mit Bader Nuppenau gegen uns gemeinschaftliche Sache machen, damals das allergeringste verlautbart worden. Ich bezeuge hiemit nochmals vor Gott und dem Throne Ihrer Königl. Majestät zu betheuern, daß mir von diesem vorgegebenen lezten Willen nichts wissend ist und mag mich übrigens bei der Zuverlässigkeit solcher Leute, die dergleichen

Unwahrheiten verlautbaren können, nicht weiter aufhalten, da dieser neue Umstand, der aus der Finsterniß hervorgezogen wird, nicht einmal eigentlich zur Sache gehört, und zu einer Zeit vorgefallen ist, wo ich in der Fremde gewesen und unser Vater weder die Heimkunft seines ältesten Sohnes noch seine ihm im Vaterland bisher so schwer gemachte Versorgung vor der Hand absehen konnte."

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„Ich habe nicht so viel Zuversicht, mir ein vorzügliches Vertrauen meines Bruders zuzueignen, dergleichen sich Kirchenrath Buchholz und Bader Nuppenau haben zu Protocoll schreiben lassen; unterdessen weiß ich, daß leßterer in diesem Jahr meinen Bruder zu einer Zeit, da ich wie notorisch meinen Beruf abwarten muß, hat besuchen wollen, um sich wahrscheinlicherweise mit meinem blödsinnigen Bruder wegen des Wechsels, der eben damals verfallen war, einzulassen, wovon er aber durch die Gegenwart eines Fremdlings, den ich eben damals einige Tage bei mir aufgenommen, verhindert worden; bei welcher Gelegenheit weder mein Bruder die Höflichkeit gehabt, Nuppenau recht anzusehen, geschweige ihm das Geringste zu antworten. Gleichwohl kann ich auf meine Ehre und Gewissen meinem unglücklichen Bruder das Zeugniß geben, daß er mir noch immer von jeher die größte Liebe und Furcht geäußert, dergleichen sich kein anderer, weder Freund noch Fremder, jemals mit Grund der Wahrheit wird rühmen können, und daß er die zwei Jahre, die er mit mir zusammen gelebt, gegen meine Person niemals dergleichen Ausbrüche des Haffes und der Verachtung hat merken lassen, womit sein leiblicher Vater öfters betrübt worden, da er nicht nur in der Altstädtischen Badstube, sondern sogar in officio publico stand, und daß sein gegenwärtiger Zustand ungleich erträglicher und ruhiger ist, wenigstens gar nicht so traurig und melancholisch, als der Magistrat denselben willkührlicher Weise ohne Grund, Kenntniß noch Beweis in seinem abermaligen Bericht erdichtet.“

„Ew. Königl. Maj. sehe ich mich genöthigt, in tiefster Unterthänigkeit vorzustellen, daß dieser zwar plausible, aber höchst unrecht angewandte Grundsah, meinen Bruder aufzuheitern, ihn eben in sein gegenwärtiges Uebel so tief eingestürzt und versenkt hat, weil man ohne Ueberlegung und innere Kenntniß seiner wahren Gemüthskrankheit, bei der ich nach meinem besten Gewissen einen sehr tief eingewurzelten Eigensinn und eben so große Verstellung, die keiner so leicht, ohne die allergenaueste Bekanntschaft seines Charakters und seiner ganzen Lebensgeschichte ergründen kann, immer wahrgenommen, ihn behandelt und dadurch sein Verderben merklich befördert, und wenigstens nach dem Urtheil der Aerzte, unheilbar gemacht. Ohngeachtet es notorisch war, daß er aus einem ihm selbst, sowohl als anderen unerklärlichen Verdruß und schwermüthigen Unlust, einen sehr einträglichen und gemächlichen Schuldienst in Riga niederlegen müssen, drang man selbigen zum Hofmeister, einem angesehenen Hause auf, unter der nämlichen eitlen Erwartung, ihn durch Conversation und Welt aufzuheitern."

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Nachdem dieser Versuch sehr übel ausschlug, beging man die zweite Schwachheit, ihn trotz seiner zunehmenden Grillen und Krankheit durch die Zerstreuungen und Arbeiten eines kümmerlichen Schulbrots, wie man sich einbildete, aufzuheitern. Ew. Königl. Maj. können sich den Gram und Kummer nicht vorstellen, mit dem ich Jahre lang habe müssen den Leiden meines Bruders zusehen, das nothwendigerweise durch eine so unvernünftige und verkehrte Behandlung einer wirklich im Grunde moralischen und durch Zeit und Umstände ausgearteten Unordnung hat eher zu, als abnehmen müssen. Aus den gegenwärtigen Tücken meiner Feinde ist zu ersehen, mit welcher Vorsicht und Furcht ich bisher meinen Bruder habe halten müssen und daß es ein Meisterstück ihrer Bosheit gewesen, mich von dem, feinem einzigen Unterthan des Königs jemals versagten, aber mir von Kriegsrath Hindersen mehr Dictator- als Consulmäßig jederzeit rund abgeschlagenen Gesuch, das gleichwohl nichts an

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