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Menschen einzudringen, wie das Adolf Deissmann, Licht vom Osten 1909, 2./3. Aufl. S. 218 f. so schön hervorhebt: Was uns in der Literatur an Seelen vorgeführt wird, ist Produkt der Kunst, einer hohen Kunst oft, aber selbst dann meist nur eine Zeichnung nach Modellen." Wieviel schlimmer, wenn auch noch die „exempla“ in ihrer Typisierung und Schablonisierung die Individualität zu ersticken suchen. Und dass mancher Herrscher diesen literarischen Spielereien noch auf halbem Weg entgegenkam. indem er in der Rolle irgend eines grossen Vorgängers posierte, macht die Sache nicht besser1). Bei diesem Zug der Zeit aber werden wir uns nicht wundern, wenn ihm auch in der „Kaisergeschichte" Rechnung getragen wird. So wird z. B. zu Anfang der Epitome 35, 2 Aurelian mit Alexander dem Grossen und Caesar verglichen. Dass das nicht eigene Erfindung der Epitome ist, geht aus der Stelle deutlich hervor. Im Original muss der Vergleich irgendwie durchgeführt gewesen sein, was der Epitomator seinerseits unterlässt. Ist unsere Auffassung von der Eigenart der Epitome richtig, so kann der Passus nur aus der „Kaisergeschichte" stammen 2). Dort hat er dem Epitomator so gut gefallen, dass er ihn blindlings herübernahm, ohne sich um die weitere Verknüpfung zu kümmern. Ein Stück davon, wie ein einzelnes Glied aus einer Kette gerissen, stellt wohl die Angabe von drei siegreichen Schlachten in Italien dar, von denen Eutrop nichts berichtet 3). Das angebliche Interregnum nach Aurelians Tod gibt der Kaisergeschichte" Anlass zum Vergleich mit Romulus, wie wir aus Aur. Vict. 35, 12 und Vopiscus Tac. 1, 1 schliessen dürfen (s. im zweiten Abschnitt zur Stelle).

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8. Historisches Detail in der Epitome aus der „Kaisergeschichte".

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Wie schon erwähnt, gewinnen wir für den Fall, dass sich unsere Annahme über das Verhältnis der Epitome zur Kaisergeschichte" wirklich bewähren sollte, aus der Epitome manche wichtige Notiz. Dass viel Gutes in ihr steckt, hat man längst erkannt; nur schien der problematische Charakter dieser Quelle immer wieder zu grosser Vorsicht zu mahnen. Ich habe mich ja auch von Anfang an ausdrücklich auf ihren dritten Teil beschränkt, weil ich hiefür aus der Prüfung des Verhältnisses zu Eutrop einen Schlüssel zu gewinnen hoffte. Es ist schon Opitz, a. a. O. S. 246,

1) Vgl. für die exempla in Hadrians Autobiographie Kornemann a. a. O. S. 41 f.; s. auch A. von Premerstein, Das Attentat der Konsulare auf Hadrian im J. 118, Klio, 8. Beiheft, S. 6 Anm. 1, wonach Hadrian selbst als zweiter Numa gelten wollte.

2) Ueber die Einführung mit „iste" s. o. S. 207.

3) Darüber dass der eine dieser Siege tatsächlich eine Niederlage war, s. o. S. 207, Anm. 1. Offenbar ist dem Epitomator, der die „Kaisergeschichte" stark verkürzte, die Verwechslung unterlaufen.

aufgefallen, dass die Epitome 31, 2 über den Tod des Aemilianus 1) allein einen ausführlicheren Bericht bietet, dass aber der Chronograph v. J. 354 dasselbe in gedrängtester Kürze notiert.

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Epit. 31, 2: Aemilianus vero mense Chronogr. anni CCCLIV. S. 148 quarto dominatus, apud Spoletium sive Z. 3 (Chron. min. I. Mommsen, pontem, quem ab eius caede Sangui- Ges. Schr. VII S. 577): Aemilianus narium) accepisse nomen ferunt, inter imper. dies LXXXVIII 2) occisus Ocriculum Narniamque, Spoletium et ponte Sanguinario 3). urbem Romam regione media positum.

Man beachte die sorgfältigen geographischen Angaben. Schon Enmann hat a. a. O. S. 343 die Berichte von Aur. Vict. und Eutrop zusammengestellt und als gemeinsame Quelle die „Kaisergeschichte" angenommen. Danach können wir es uns nicht versagen, noch die Epitome heranzuziehen.

Eutrop. IX 5 Sub

Aur. Vict. Caes. 31,1 | Epitome 31, 1 Sub his Igitur his Romae moranti- his Aemilianus in Moesia etiam Aemilianus in Moebus Aemilius Aemilianus res novas molitus est; ad sia imperator effectus summam potestatem cor- quem opprimendum cum est, contra quem ambo ruptis militibus arripuit. ambo profecti essent, In- profecti, apud Interam2 Ad quem expugnandum teramnae interfecti sunt nam ab exercitu suo caeprofecti Interamnae ab completo biennio . . . . 6 duntur, . . . . folgt das suis caeduntur, . . 3 His Aemilianus Alter des Vaters (Vibius sane omnibus biennium mense extinctus est. Gallus) und der Geburtsprocessit. Nam Aemiliaort, dann 2 -die ge

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tertio

naue Notiz über den Tod

des Aem. und 3

eine kurze Charakteristik und Altersangabe.

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Auch dieser Vergleich mag gleichzeitig als Bestätigung meiner Auffassung von der Arbeitsweise der Epitome dienen. Zu Anfang des Kapitels schliesst sich der Epitomator an Eutrop an; das imperator effectus est" stammt aus dem eigenen Sprachgebrauch der Epitome (s. Wölfflin, Arch. XII, S. 453). Für das folgende erweitert der Epitomator den Eutroptext aus der Kaisergeschichte". Das beweist der Ausdruck caeduntur", der auch bei Aur. Vict. steht und also der gemeinsamen Quelle entstammen muss. Auffallen muss das „ambo", das bei Aur. Vict. fehlt. Bei Eutrop geht voraus IX 5: Mox imperatores creati sunt Gallus Hostilianus et Galli filius Volusianus. (Vgl. Aur. Vict. Caes. 30, 1. . . Gallo Hostilianoque Augusta imperia, Volusianum Gallo editum Caesarem

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1) Cf. P. I. R. I. S. 24 A Nr. 205.

2) Soviel Tage soll auch Florian nach dem Chronographen regiert haben.

3) Vgl. auch den Brückennamen Epitome 33, 2: Quem (Aureolum) cum apud pontem, qui ex eius nomine Aureolus appellatur, obtentum detrusumque Mediolanum obsedit...

decernunt (sc. patres)). Eutrop fährt fort: „Sub his" und dann „ambo"; danach geraten wir in Verlegenheit, worauf wir das „ambo" zu beziehen haben. Bei Aur. Vict. ist alles in Ordnung: er hat den Tod des Hostilianus vor dem Auftreten des Aemilianus berichtet; er sagt Caes. 31, 2 zwar nur: Ad quem expugnandum profecti, also nicht „ambo"; doch ist jedes Missverständnis ausgeschlossen. Denn es können nur Gallus und Volusianus gemeint sein, deren gemeinsame Bemühungen um die Bestattung auch der ärmsten Leute während der Pest eben erwähnt waren, und auf die sich auch Caes. 31, 1: Igitur his Romae morantibus unzweideutig bezieht. Bei Eutrop kann ich einen Verdacht nicht unterdrücken; wenn er IX 5 sagt: Mox imperatores creati sunt Gallus Hostilianus et Galli filius Volusianus, so sieht es fast aus, als habe er Gallus und Hostilianus für eine Person mit Namen Gallus Hostilianus gehalten. Jedenfalls ist es äusserst ungenau, wenn er im Gegensatz zu Aur. Vict. den Tod des Hostilianus verschweigt und trotzdem sagt: ad quem (Aemilianum) opprimendum cum ambo profecti essent. Wenn Eutrop wirklich richtig geschieden haben sollte zwischen Gallus, Hostilianus und dem Sohn des Gallus. Volusianus, so war es höchst nachlässig „ambo" zu sagen, wenn doch drei Personen in Betracht kommen konnten. Es ist ja selbstverständlich, dass „ambo" sich am leichtesten auf zwei eng zusammengehörige Personen, also gerade etwa auf Vater und Sohn, beziehen lässt. Da sich aber aus dem Vergleich der Epitome und des Aur. Vict. klar ergibt, dass die Kaisergeschichte" den Tod des Hostilianus durch die Pest erwähnte, so lässt sich die Eutropstelle auch aus einer ungeschickten und unsorgfältigen Zusammenziehung eben der „Kaisergeschichte" erklären. Recht allgemein ist auch der Ausdruck „imperatores" bei Eutrop, da doch Volusianus nach Aur. Vict. nur Caesar war. Wie wir uns auch entscheiden mögen, ganz einwandfrei ist Eutrop an dieser Stelle auf keinen Fall. Umso lehrreicher wird dadurch der Vergleich mit der Epitome. Obwohl nämlich diese in cap. 30 ohne Zweifel nach der „Kaisergeschichte“ selbst erzählt sie gibt allein die volleren Namen Vibius Gallus und Hostilianus Perpenna '), stimmt aber mit Aur. Vict., der natürlich derselben Quelle folgt, im Bericht vom Tod des Hostilianus und von der Verleihung des Augustustitels überein -, geht sie doch im Anfang von cap. 31 im Wortlaut zusammen mit Eutrop, um dann freilich wieder auf die „Kaisergeschichte" selbst zurückzugreifen, weil ihr Eutrop nicht genügte. Ob sie das „ambo" Eutrop entnimmt, oder ob Eutrop und die Epitome es gemeinsam aus der Kaisergeschichte" bezogen haben, lässt sich wohl nicht entscheiden. Interessant aber ist die Reihenfolge in der Epitome 30: Vibius Gallus cum Volusiano filio imperaverunt annos duos. Horum temporibus Hostilianus Perpenna a senatu imperator creatus, nec multo post

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1) S. P. I. R. III. S. 348 f. V Nr. 8.

pestilentia consumptus est. Ganz unbekümmert setzt Epitome 31, 1 mit dem aus Eutrop stammenden Sub his wieder ein. Ich glaube auch diese Stelle lässt sich am besten verstehen, wenn wir Erweiterung des eutropischen Textes durch den Epitomator aus der „Kaisergeschichte" annehmen, die danach sowohl dem Eutrop, als dem Aur. Vict., als dem Epitomator vorgelegen hätte (beachte auch das vollere Aemilius Aemilianus bei Aur. Vict. Caes. 31, 1, das gewiss aus dieser Quelle geflossen ist) 1). Dass die Epitome stellenweise mit Eutrop im Wortlaut zusammentrifft, mit Aur. Vict. sachlich über Eutrop hinaus zusammengeht, schliesslich aber noch. über beide hinausgreift, ohne dass Widersprüche entstehen, das alles erklärt sich vollkommen aus der Stellung, die wir der Epitome zuweisen zu können glauben.

9. Das Wesen der „Kaisergeschichte", Verhältnis z u Sueton.

Im 5. Kapitel seiner Untersuchung (S. 432 ff.) hat Enmann über das Wesen der verlorenen Quelle gehandelt. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Anlage biographisch war.

Ihren Verfasser, den Anonymus, nennt er (S. 442) einen höchst achtbaren Historiker"). Sind nun unsere Aufstellungen über die Beziehungen der Epitome zu der „Kaisergeschichte" richtig, so können wir vielleicht in einzelnen Punkten etwas weiter kommen, als das für Enmann möglich war. So glaube ich unserem Anonymus ganz ähnliche Senatstendenzen zuschreiben zu können, wie sie bekanntermassen Aur. Vict. so unverhohlen an den Tag legt. Damit soll aber keineswegs gesagt sein, dass Aur. Vict. nun einfach im Ton seiner Quelle geredet hat. Dazu ist der Eindruck, den wir von Victor bekommen, viel zu echt und zu persönlich. Wohl aber darf es uns nicht wundern, wenn ein Mann mit einer so festen Ueberzeugung und so ausgeprägten Anschauungen wie Victor, sich an eine Quelle gewandt hat, die auf einem ähnlichen Standpunkt stand. Dass die Kaisergeschichte" entsprechend ihrem biographischen Charakter auch den Anekdoten (ioci) und den erempla nicht aus dem Wege ging, haben wir schon gesehen.

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Nach allem, was sich bis jetzt ergab, scheint die Untersuchung Enmanns auch heute noch ihren vollen Wert zu besitzen, wie das übrigens auch Gräbner a. a. O. S. 145 f. anerkannt hat 3).

Gräbner hat a. a. O. S. 89 Anm. 3 gewiss im Sinne Enmanns') den

1) Vgl. die Inschr.; s. P. I. R. I, S. 25 f. 4 Nr. 213.

2) Dabei ist natürlich der Begriff Historiker in dem Sinne gemeint, in dem man ihn auch auf einen Sueton anwenden kann.

3) Vgl. K. Hönn a. a. O. S. 4 Anm. 8, der von der „trefflichen und zu Unrecht fast vergessenen Arbeit von Enmann spricht.

4) Vgl. Enmann, a. a. O. S. 432.

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XI 2.

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„Suetonius auctus" Cohns mit den Anfangsbiographien der „Kaisergeschichte identifiziert (s. o. S. 188). In den Stellen, die A. Cohn a. a. O. als Belege für den Suetonius auctus" (vgl. sein 6. Kapitel) angeführt hat, weil sie in unserem Sueton nicht stehen, wird allerdings, wo überhaupt ein Name zitiert wird, der des Sueton genannt. Nun hat schon Enmann das Suetonzitat bei Servius, dem zwar eine Stelle in der Epitome, aber keine in unserem Sueton entspricht, auf S. 405 f. im Gegensatz zu Wölfflin (Rhein. Mus. 29 [1874] S. 302) zu erklären gesucht. Wölfflin hat gemeint, aus der Ueberlieferung, die Sueton zum Autor des Bellum Gallicum1) und anderer Schriften Caesars mache, ersehe man, dass Suetonius allgemeine Bezeichnung für einen Kaiserschriftsteller war. Servius

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hat die Epitome gekannt und sie durch jenes Zitat bezeichnen wollen. Dagegen wendet Enmann, S. 406, ein, dass Caesar weder Kaiserbiograph noch Kaiserschriftsteller sei. Wie man aus jenem Fehler auf Suetonius als Gattungsbegriff schliessen solle, sei vollkommen unverständlich. . . In der Tat hat Wölfflin ja nur behaupten wollen, dass eine Tradition, die den Suetonius zu einem Verfasser von Schriften Caesars, die sich eben auf Caesar selbst beziehen, gestempelt hat, in ihm den typischen Kaiserschriftsteller sah. Hat doch Sueton selbst seine Kaiserbiographien mit Caesar eingeleitet, wie überhaupt Caesar zu den Kaisern gerechnet werden kann (vgl. z. B. Julian in den Caes., Ausonius Caes. I oder den Chronogr. vom J. 354 [Chron. min. I. S. 145 = Mommsen, Ges. Schr. VII S. 570]: Item imperia Caesarum; Z. 13: C. Iulius Caesar imperavit annos III menses VII dies VI). Wölfflin hat also ganz recht: Suetonius ist so sehr allgemeine Bezeichnung für einen Kaiserschriftsteller, dass selbst Caesars Schriften, insofern sie auch Caesars Erlebnisse behandelten, auf seinen Namen gingen. Nun ist aber die starke Benutzung des Sueton im ersten Teil der Kaisergeschichte" nicht von der Hand zu weisen und wir haben auch der Identifizierung des Suetonius auctus" mit dem Anfang der „Kaisergeschichte" zustimmen können. Danach ist es nicht unwahrscheinlich, dass man die Kaisergeschichte" auch in ihrem ganzen Umfang nach ihrem eingangs so stark benutzten Vorbild taufen konnte. Wir hätten also wirklich eine Art Gattungsbegriff, wie das Wölfflin vermutete („allgemeine Bezeichnung für einen Kaiserschriftsteller")). Man bedenke doch nur, wie ausserordentlich die epochemachende Leistung des Sueton gewirkt hat, und wie unlöslich die Kaiserbiographie mit dem Namen ihres εὑρετής oder κτίστης verbunden war. So urteilt auch H. Peter, Die gesch. Litt. II S. 139, dass Sueton für das erste Jahrhundert der Kaiser

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1) Cf. Sidonius Apollinaris epist. IX 14,7 [= M. G., auct. antiqu. VIII ed. Luetjohann, Berl. 1887, S. 167, Z. 30]. Für ganz sekundär“ erklärt A. Klotz, Cäsarstudien, Lpz.-Berl. 1910, S. 2 Anm. 5 die Bezeichnung des Bellum Gallicum mit Suetons Namen.

2) Vgl. unten im zweiten Abschnitt zu Tac. 11.7 (Suetonius Optatianus).

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