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geliebt, ewiglich", auf der Nordseite von der Bastit etc.". Die Türeinfassungen sind also wohl denen des Sahu-re-Tempels analog zu rekonstruieren. Die Fassade, über die so manche Vermutung aufgestellt worden ist, hat sich als glatte Granitfassade mit der zu erwartenden Böschung gezeigt. In der untern Schicht ist sie fast völlig erhalten. Man kann aus den äusserst stattlichen Resten schliessen, welchen mächtigen Eindruck dieser Torbau schon von aussen gemacht haben muss.

Vor dem Torbau dehnte sich nun eine breite kaiartige, aus dem Fels gehauene Terrasse aus, deren oberes Pflaster fast ganz fehlt. Man kann jedoch aus den hier bis in das Unterpflaster durchgreifenden Zangenspuren, die von dem Versetzen der grossen Blöcke herrühren, sowie aus anderen Indizien heute noch feststellen, dass die Terrasse einst fünf grössere Monumente trug. die vor der Torbaufassade symmetrisch angeordnet waren. In der Mitte stand frei vor der Fassade, durch die Breite des Traufpflasters von ihr getrennt, eine Kapelle aus Stein, vermutlich Granit. Sie hatte auf der Ostseite eine Tür, auf der Süd- und Nordseite vielleicht irgendwie durchbrochene Wände und hinten, auf der Westseite, eine feste Wand. Vor der vorderen Tür sind noch Reste der Schwelle erhalten. Der Grundriss der Kapelle ist völlig klar rekonstruierbar, den Aufriss wird man etwa wie einen Naos der Spätzeit etwa wie den von Elephantine sich zu denken haben, nur dass die Seitenwände wohl nicht ganz geschlossen waren. Rechts und links neben dieser Kapelle waren nun je 2 riesige Blöcke der Länge nach vor der Front des Torbaus aufgestellt. Sie hatten etwa die Tiefe der Kapelle, waren aber 2-3 mal so lang. Jedes Paar steht symmetrisch zur Achse eines der Eingänge. Die Blöcke hatten an den den Eingängen zugekehrten Seiten glatte Abschlüsse, an den den Eingängen abgekehrten Seiten aber abgerundete. Diese Grundrissform entspricht der der Basen liegender Sphinxe. Wir haben uns also vor jeden der Eingänge 2 riesige Königslöwen vorgelagert zu denken, mit den Köpfen den Eingängen zugewendet.

Diese fünf Stücke füllten den ganzen Raum vor der Fassade. Der Kai ist etwa doppelt so breit wie die Kapelle und die Sphinxe und war durch zwei ganz schwach ansteigende Rampen, die auf die beiden Türen zugehen, zu ersteigen. Diese Rampen sind nur auf eine kurze Strecke von wenigen Metern vor dem Kai ausgegraben worden, ihr weiterer Verlauf ist also noch unsicher. Der Raum zwischen den beiden Rampen war mit festgestampftem Schutt ausgefüllt, der sich von dem weiter höher liegenden, loseren deutlich unterschied. Es wäre also möglich, dass hier einmal ein über die Rampen, den Kai und den Zwischenraum zwischen den Rampen hinweggehendes gemeinsames Pflaster bestanden hat, zu dessen Verlegung man eben diesen Schutt eingebracht und festgestampft hätte. Diese Annahme würde also eine Planänderung voraussetzen. Genaues darüber zu sagen, wird schwer sein, wenn man nicht den Raum vor dem Torbau noch weiter freilegen lässt. Es ist nämlich noch die durch die Ausgrabungen beim Torbau des Men-kew-re aufgeworfene Frage zu lösen, ob der Torbau des Chaf-re frei oder als Hintergrund eines Hofes zu denken ist. Anschlüsse an den beiden Ostecken des Torbaus scheinen zwar nicht bestanden zu haben, die vor der Fassade frei stehende Kapelle aber macht es wahrscheinlich, dass vor ihr ein verschliessbarer Hof lag.

Bemerkenswert sind noch an dieser Stelle die Reste einer anderen Kapelle, die allerdings auf einem um ein weniges höheren Niveau liegen als das des Kais früher war. Sie liegen in der Flucht der Fassade neben der Südecke; auch scheinen dazu einige Säulenbasen aus Kalkstein zu gehören, die davor liegen. Diese Kapelle könnte entweder eine spätere Hinzufügung sein, etwa der Zugang zu den im Südwesten unseres Torbaus gelegenen Gräbern, oder, wenn man den Grundriss des Torbaus des Men-kew-re zum Vergleich heranzieht, so könnte man sie für den Eingang des im Süden um den Torbau herumlaufenden Ganges halten. Zu entscheiden wäre diese Frage nur, wenn man entweder die ganze Südseite des Torbaus freilegte, oder doch

wenigstens die Ecke zwischen dem Anfange des Aufganges zum oberen Tempel und der Westfassade des Torbaus.

Der Aufbau des Torbaus wurde natürlich auch in allen Details genau untersucht, Neues ergab sich dabei nicht, nur eine Bestätigung der bereits früher vom Berichterstatter gegebenen Rekonstruktions-Vorschläge. Für die Dachlösung, die verschiedenen Arten der Lichtzuführung durch die Decken etc. sind durch die genaue Aufnahme jetzt wohl alle Fragen als gelöst anzusehen. Da die Veröffentlichung der Aufnahmen wohl in allernächster Zeit erscheinen dürfte, so ist ein Eingehen auf diese technischen Details hier wohl nicht nötig.

Die Untersuchung des oberen Tempels hatte sich nur noch auf einige Einzelheiten zu erstrecken, da sie im Vorjahre fast bis zu Ende geführt worden war. Die Frage der Nebenausgänge, die im Vorjahre noch im vorderen Teile des Tempels angenommen wurden, konnte dahin entschieden werden, dass man diese bisherigen Nebeneingänge heute nur als Durchbrüche ansehen muss, die beim systematischen Abbruch des Tempels in den Zeiten des neuen Reiches angelegt worden sind, um auf jeder Seite einen besonders grossen Block herauszuholen, der die schmalen Seitenkammern neben dem gestaffelten Raum, vielleicht die Serdabs des Tempels, im Westen abschloss. Diese Konstatierung führte weiter dazu, dass auch die Stellen der grossen Pfeiler oder Pilaster im Hofe einer erneuten Besichtigung unterzogen wurden, die ergab, dass auch sie mit grosser Vorsicht beim Abbruch entfernt worden waren. Es ist also dadurch der bisher dagegen geltend gemachte Einwand, dass hier keine Statuen gestanden haben könnten, da keine Bruchstücke von grossen Granitstatuen gefunden worden sind, hinfällig geworden. Die Statuen sind, wenn sie vorhanden waren, mit aller Sorgfalt entfernt und in irgend einen Ramessidentempel übergeführt worden. Es ist also nach diesem Befunde eine Rekonstruktion des Hofes mit Statuenreihen möglich, wenn sie auch nicht als sicher zu gelten hat. Ferner wurden die Reste der bisher gänzlich unbeachtet gebliebenen kleinen Pyramide vor der Mitte der Südseite der Chaf-re-Pyramide untersucht. Man konnte ihre frühere Grundfläche bestimmen und die Kammer wieder zugänglich machen. Von einem Totentempel davor liess sich keine Spur nachweisen. Ihre Lage entspricht der der Nebenpyramide im Süden der Knickpyramide bei Dahschur. Sie dürfte der Frau des Chaf-re gehört haben.

Als Nebenarbeit ging die Freilegung und Abtragung einer Mastaba der fünften Dynastie neben den bisher besprochenen Arbeiten einher. Sie lag westlich von der Nordwestecke der grössten Pyramide und gehörte einem Seschem-nefer. Die mit gut erhaltenen Reliefs geschmückte eine Kammer derselben wird in der UniversitätsSammlung zu Tübingen wiederaufgestellt werden. Ein Nebenraum hatte an der einen Seite eine bisher noch nirgends nachgewiesene Dekoration: eine Reihe von Türen, die mit allen Konstruktions-Details in Stein ausgeführt waren. Da der obere Teil dieser Wand fehlt, so sind uns die Ueberschriften, die diese Türen vermutlich führten, verloren. Man könnte annehmen, dass es Scheineingänge zu Speichern

waren.

Die Ausgrabung des Tempels sowohl wie der Mastaba war besonders reich an technischen Resultaten, Beobachtungen über Gerüstbau, Versetzen großer Blöcke u. s. w., die aber hier nicht weiter ausgeführt werden sollen, um nicht damit ein Gebiet zu betreten, dass die Leser dieser Zeitschrift weniger interessieren dürfte. Einzelfunde wurden in grosser Anzahl gemacht, hauptsächlich waren es zahllose Fragmente kleiner Königstatuen, von denen einige wohl noch bei eingehenderer Bearbeitung, als sie an Ort und Stelle möglich war, sich zu grösseren Stücken werden zusammensetzen lassen. Vorläufig ist alles dieses nach Leipzig gebracht worden, wo es bearbeitet wird. Von den übrigen Fundstücken ist ein Denkstein, der einen Vertrag über Totenopfer enthält, bei der Teilung der Funde Kairo zugefallen, wäh

rend einige Stelen mit Darstellungen eines Opfers vor Harmachis bezw. dem Sphinx, die sämtlich dem neuen Reiche entstammen, nach Deutschland kamen.

Für die Frage des Alters der Chaf-re-Statuen ist die Ausgrabung des Torbaus dadurch von Wichtigkeit geworden, dass sie erstens gezeigt hat, wo die Statuen einst im alten Pflaster gestanden haben, und zweitens wahrscheinlich gemacht hat, dass der Torbau vom neuen Reiche ab unzugänglich war. Es ist also aus diesen beiden Gründen schon unmöglich, an Wiederherstellungen der Renaissance-Zeit bei diesen Statuen zu denken.

Die Ausgrabung bei Abusir wurde auf folgende Indizien hin unternommen : Im Herbst 1909 kamen einige Arbeiter aus Abusir mit Steingefässen, die sie beim Dorfe gefunden haben wollten. Nachforschungen ergaben, dass sie beim Bau eines Hauses an der Westgrenze des Dorfes herausgekommen waren. Der Augenschein lehrte, dass hier ein Friedhof sich in ziemlicher Ausdehnung erstreckte. Die SieglinExpedition konnte also hier mit der Hoffnung auf sicheren Erfolg einsetzen. Die Ausgrabungen haben dann das Ziel, das sich diese Expedition hierbei gesteckt hatte, in vollem Maße erreicht, sie haben in grossen Mengen Stücke für die deutschen Museen ergeben, namentlich sehr grosse und schöne Steingefässe. Die Funde dieses Friedhofes rühren fast alle aus den Zeiten der ersten Dynastien her, jedoch fehlen auch Grabfunde aus dem mittleren und neuen Reich nicht, und selbst ein kleiner Sarg aus griechischer Zeit, ganz den bereits früher bei Abusir gefundenen gleichend, konnte geborgen werden. Eine Aufzählung der einzelnen Funde würde hier zu weit führen.

Die Arbeiten der Expedition dauerten vom 16. Januar bis zum 5. April 1910. Sie wurden von Herrn Regierungsbaumeister Dr. Hölscher geleitet, dem Herr Prof. Steindorff, Herr Regierungsbaumeister Schultze und zeitweise Herr Dr. Abel assistierten.

Ausser diesen Ausgrabungsunternehmen waren noch von deutscher Seite im Lande tätig:

Die Expedition der Berliner Akademie zur Aufnahme der Inschriften der durch die Erhöhung des Assuaner Dammes gefährdeten Tempel. Sie stand in diesem Jahre unter der Leitung von Prof. Juncker. Da ein Vorbericht über diese Arbeiten bereits in der Akademie vorgelegen hat, so genügt es, hier nur darauf zu verweisen. Herr Dr. Roeder setzte seine Arbeiten zur Aufnahme von Tempelinschriften. aus demselben Gebiet im Auftrage des ägyptischen Service des Antiquités fort. Herr Dr. Wreszinski und Frau nahmen einen Teil der Wanddekorationen und Bilder in den Thebanischen Gräbern photographisch auf.

Personalien.

F. Skutsch-Breslau hat einen Ruf nach Strassburg als Nachfolger von R. Reitzenstein abgelehnt; nunmehr hat O. Plasberg-Prag (früher in Rostock) den Ruf nach Strassburg erhalten.

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The Laws of Demetrius of Phalerum and their Guardians.

By William Scott Ferguson.

Most of the Athenian ooo or boundary-stone inscriptions fail to specify the time at which the transaction recorded was completed 1). There are some exceptional cases, however. Thus the following documents are dated precisely: (1) IG II 2 1133 in 315/4 B. C., (2) Sitz. d. Berl. Akad., 1897 665 no. 4 in 315/42), (3) Ibid., 1898 783 no. 27 in 315/4, (4) IG XII 8 18 in 314/3, (5) Ibid., 19i in 314/3, (6) Ibid., 19 ii in 314/3-307/6, (7) IG II 2 1134 in 313/2, (8) Sitz. d. Berl. Akad., 1897 665 no. 5 in 312/1, (9) IG II 2 1136 in 305/4, (10) Ibid., 1137 in 305/4-303/2, (11) Ibid., 1138 in 302/1, and (12) Ibid., 1141 in 276/5.

From this list two inferences may be made (1) that the practice of indicating the year in a boundary record was established by the law-code of Demetrius of Phalerum, and (2) that this code was promulgated in the year 316/5 B. C. On these points an argument is hardly required. The catalogue speaks for itself. We may simply mention that the Parian Chronicle 3) enters the item, Δημήτριος νόμους ἔθηκεν ̓Αθήνησιν under the archonship of Demogenes (317/6 B. C.), and that Syncellus (Hieronymus) enters under the year 316/5 B. C. the item, Anuntolos & Painρεὺς ἐγνωρίζετο τρίτος νομοθέτης ̓Αθήνησιν. Neither of these reports, however, has any real weight. The Parian Chronicle simply dates the legislation of Demetrius in the year in which he assumed office which doubtless, he received the commission to revise the laws. date of Hieronymus, though correct, is probably so by accident, since his determinations have in general the value only of approximations. We may mention also that IG II 584 (Ditt., Syll. 2, 164) with Wilhelm's restoration 4) νόμους] ἔθηκεν καλ[οὺς καὶ συμφερόντας τει πόλει, places the legislation of Demetrius at the beginning of his decade of government in Athens, where, too, the general consideration that the reformer would be unlikely to defer long so essential a step as the revision of the laws places it. The inscriptions cited above, however, enable us to

in

The

1) These inscriptions are published in IG II 2 1103 ff., 5 1111 ff., Hitzig, Das griech. Pfandrecht, 62 f.; Ziebarth, Sitz. d. Berl. Akad., 1897 664 ff., 1898 776 ff.; Tillyard, Annual of the British School in Athens, XI 1904/5 63 ff.; Robinson, Amer. Jour. Phil., 1907 432; IG XII 8 18 ff. Cf. also Dareste, Reinach. and Haussoullier, Recueil des inscr. jurid. grecq., 107 ff. The whole subject of mortgages and their publication and preservation is discussed by Beauchet, Hist. du droit privé de la république athénienne, vol. III 176 ff.. 319 ff.; IV 60 ff.

2) Republished without identification in Annual of the British School, XI 63 ff. no. 20. 3) IG XII 5 1 444 CXIV. 4) GGA 1903 784, 790.

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XI 2.

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fix the date of its promulgation in 316/5 B. C. In the following year the archon's name became an integral part of these records.

Another characteristic of the records inscribed on the boundary stones after 316/5 B. C. is the frequency with which a specification is made of the person with whom the original papers (ovvizα) are deposited. This is done in the case of (2), (4), (5), (6), (8), and also in the case of IG II 2 1139, II 5 1139 b, which Kirchner') dates in ca. 300 B. C., and in the case of IG II 2 1140, Sitz. d. Berl. Akad., 1898 nos. 26 and 28, of which all we can say is that they belong to the fourth century B. C. It is omitted, however, in (3), of which the date is 315/4 B. C., (7), of which the date is 313/2 B. C., and (9) to (11), of which the dates range from 305/4 to 302/1 B. C. (1) and (12) are mutilated and hence yield no information on this point. We cannot say with any degree of certainty that the holder of the contracts was ever specified before 316/5 B. C. We can simply affirm that after 316/5 B. C. his name, like that of the archon 2), was frequently, though not always, communicated.

The inscription on the got was of course not an official, not the legal, record of indebtedness: it was simply an advertisement made in the interest of third parties, or by a creditor interested in having the fact of a loan known to his debtor's neighbors in order to secure himself for the future against a possible denial of obligation. The opot might be submitted as evidence in the courts, but a proof could be completed without them, and, in fact, the genuineness of the ooo was often the question at issue in litigation ). The sole purpose that the specification of the time of contracting a loan could have was to facilitate a search and above all establish publicly the sequence of several loans secured by a single piece of realty, and thus safeguard investors. How this had been done prior to 316/5 B. C. the inscription first published by Robinson shows1). The property in question was sold with the right to repurchase for 1, 500, 1,200, 600, 150, and 100 drachmae successively. As the entire loan-value of the estate was gradually reached the size of the mortgage decreased. The order of entry thus decided the right to priority of claim. This sufficed when the whole transaction was completed at once, or when the successive mortgages were entered on the same slab; but when they were entered on different sides of the oog, if that were possible, or on different boot, there was no obvious means of settling the order of claims without having resort to witnesses, as was usual, or to the original contracts, of which the place of deposit was nowhere specified, of which the 1) PA 3165, 7503.

2) The name of the archon is omitted in IG II 2 1139 and 5 1139 b.

3) On these points see Hitzig, and Recueil, Loc. cit.; also Beauchet, III 355 ff. 4) Amer. Jour. Phil., Loc. cit. Republished by von Premerstein, Athen. Mitt. 1910 103 ff. Robinson very kindly tells me that he finds his readings of the numerals preferable to those of von Premerstein.

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