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gefallen sei. Den Tod durch Krankheit (im bes. durch Fieber) kennt Vop. aus der Kaisergeschichte".

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Was cap. 14 von Florianus berichtete, steht in so engem Zusammenhang mit Aur. Vict., dass ich das kurze Stück auf ihn zurückführen möchte, besonders auch wegen der behaupteten Verwandtschaft 1). Die Polemik gegen Florian und dessen mangelhafte Charakteristik hat Vop. aus eigenem hinzugetan. Das Folgende bis zu den Briefen am Schluss ist wieder freie Erfindung des Vopiscus.

Man sieht, das Ergebnis der Prüfung des eigentlichen historischen. Gehalts der v. Tac. ist ausserordentlich gering. Haben wir es doch hier mit einem Fall zu tun, in dem die mangelhafte Ueberlieferung über eine kurze und abgesehen von ihrer prinzipiellen Bedeutung tatsächlich höchst unwichtige Regierung den Vop. nötigt, frei zu erfinden. Mommsen sagt (Hermes 25 S. 229 Ges. Schr. VII S. 303): „man begreift es, dass, wer erzählen soll und nichts zu erzählen weiss, ins Lügen gerät“. Umso auffälliger ist es, dass Vop. in dieser Verlegenheit sich nur ganz nebenher an die griechische Quelle um Rat gewandt hat. Denn die Tradition, wie sie uns bei Zos., Zon. etc. vorliegt, hätte ihm doch manches bieten können, (z. B. die Geschichte von Maximinus). Aber Vop. sah deshalb fast ganz von der griechischen Tradition ab, weil diese nicht das geringste Verständnis für die dem Vop. so am Herzen liegende Senatsherrlichkeit unter des Tacitus' Regierung zeigte (s. o. S. 190). In wieweit übrigens das, was Gräbner die Zosimosquelle" nennt, damals schon ausgebildet war, wissen wir im einzelnen nicht. Wir haben eingangs (s. S. 189 f.) die Möglichkeit wenigstens angedeutet, dass die griechische Quelle des Vop. kein anderer als Eunap gewesen sei. Beweisen lässt sich diese Vermutung allerdings nicht; im Grund genügt ja auch die Feststellung, dass Vop. eine griechische Quelle benutzt hat. Dass über die beiden Kaiser Tacitus und Florianus, die so kurz regiert hatten, nicht viel zu erfahren war, darf uns nicht wundernehmen. Sie waren in gewissem Sinn, wie es auch v. Tac. 14, 5 heisst, interreges, erdrückt von den grossen Gestalten des Vorgängers und des Nachfolgers.

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Werfen wir noch einen Blick auf den Aufbau der vita Taciti! Cap. 1: Einleitung. Historische, bezw. antiquarische Reminiszenzen: Hinweis auf das Interregnum nach Romulus' Tod als klassisches Vorbild für das [angebliche] Interregnum von 6 Monaten nach Aurelians Tod. Unterschiede zwischen den beiden Interregnen.

Cap. 2: Weitere Betrachtungen über den denkwürdigen Zustand des Interregnums. Vorgeschichte des Tacitus: Ermordung Aurelians.

1) Denn die Nachricht von der Verwandtschaft des Tacitus und Florianus der Kaisergeschichte“ aufzubürden, halte ich mich nicht für berechtigt. Eine derartige Dublette zu Claudius-Quintillus konnte überdies zu der Zeit, da ihr Verfasser schrieb (Anfang des 4. Jahrhunderts), schwerlich schon entstanden sein.

Cap. 3-7, 1: Senatsverhandlung, Wahl des Tacitus (gefälschtes Senatskonsult mit Angabe der Reden und Akklamationen).

Cap. 7,2-4: Ansprache des Stadtpräfekten an die Quiriten auf dem Marsfeld, Proklamation des Tacitus, Aufnahme der Wahl durch das Volk. Cap. 7, 5: Kritische" Bemerkung des Vopiscus über den Aufenthalt des Tacitus zur Zeit der Wahl. Nach unserem Geschmack würde das in eine Anmerkung gehören 1).

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Cap. 8, 1-2: Angaben des Vopiscus über seine „ archivalischen Forschungen".

Cap. 8,3 ff: Vorstellung beim Heer (entspr. 7, 2-4) durch den Prätorianerpräfekten.

Cap. 9: Prima oratio ad senatum. In dieser Programmrede seltsamerweise alle möglichen Bestimmungen angehäuft. So vollzieht sich unmerklich der Uebergang vom Regierungsantritt zu den Regierungshandlungen. Triumph der Senatsidee.

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Cap. 10: Schilderung des Kaisers. Charakteristische" Züge. Seine Freigebigkeit und Einfachheit, Tugenden des „Senatskaisers".

Cap. 11: Privatleben des Kaisers. Mässigkeit, Eigentümlichkeiten, Gewohnheiten, Liebhabereien.

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Cap. 12: Das Echo der Wahl bei den Senatoren. Jubel über die Senatsherrschaft". 12, 2 Ankündigung der Briefsammlung.

Cap. 13: Spärliche historische Notizen. Tod des Tacitus. Auffallend ist die Notiz 13, 6, die nicht in den Zusammenhang passt. Uebergang zu Florianus.

Cap. 14: Spärliche historische Notizen über Florian.

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Cap. 14, 5: Zusammenfassende Bemerkung über die beiden interreges.
Cap. 15: Wunder Weissagung Spott über die haruspices.
Cap. 16: Nachtrag zu Tacitus. congiarium. Bilder des Tacitus.

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Ausfall gegen die haruspices.

Cap. 16, 5: Abschluss, Ankündigung der v. Pr. — Lob des Probus. Cap. 17: Omina imperii et mortis. (Vgl. Suet. Aug. 92 ff., wo die omina auch gegen den Schluss hin aufgeführt sind).

Cap. 18 u. 19: Anhang von „Urkunden“ a) offiziellen, b) privaten Charakters.

Schluss.

Hat sich nun aus der Betrachtung der v. Tac. des Vopiscus, wie ich hoffe, ergeben, dass wir es in ihr mit einem vorwiegend rhetorischen Elaborat zu tun haben, dessen Verfasser ausserordentlich geringe tatsächliche Kenntnisse über die kurze Regierung der interreges besass, so fällt unser Blick unwillkürlich auf ein ganz ähnliches Machwerk in der

1) Vgl. über den Ersatz der Anmerkungen bei antiken Schriftstellern Ed. Norden, Antike Kunstprosa I2 S. 90 Anm. 2.

H. A., nämlich auf den Avidius Cassius Vulcacii Gallicani v. c. Durch die Untersuchungen von Klebs, Rhein. Mus. 43 (1888) S. 323 ff., ist der rhetorische Charakter dieser Vita klargelegt worden.

Auch hat Klebs für die Behauptung, dass wir es in AC mit einem einzigen Fälscher zu tun haben, mit Recht die Zustimmung von Otto Th. Schulz (Das Kaiserhaus der Antonine, Leipzig 1907, S. 131) gefunden. Schulz hat überdies in AC durchweg die Spuren des theodosianischen Fälschers zu entdecken vermocht und vermutet schliesslich, dass uns in Vulcacius Gallicanus v. c. der Name des zur Zeit Theodosius' des Grossen kompilierenden Schlussredaktors erhalten ist (a. a. O. S. 146).

Nun hat aber für den Namen Gallicanus gerade Vop. eine seltsame Vorliebe. Der Prätorianerpräfekt des Tacitus - in Wahrheit bekleidete Florianus dieses Amt heisst nach Vop. Moesius Gallicanus (Tac. 8,3; s. o. S. 65); als Adressat eines Briefes des Valerian begegnet uns im gleichen Amt ein Mulvius Gallicanus (Pr. 4, 3). Als Quelle für das Leben des Probus (Pr. 2, 2) soll dem Vop. die Ephemeris, also das Tagebuch, des Turdulus Gallicanus, vir honestissimus ac sincerissimus, der noch ausserdem als amicus senex bezeichnet wird, gedient haben 1). Ausser diesen drei Stellen des Vop. begegnet uns der Name Gallicanus abgesehen von dem unverdächtigen Konsul (v. Gd. 22,8; Max. 20, 6) nur noch einmal in der H. A., nämlich eben in der Ueberschrift der v. AC: Vulcacii Gallicani v. c.

Bedenkt man, dass es sich bei den Erwähnungen des Namens Gallicanus durch V op. immer ganz sicher um fiktive Persönlichkeiten handelt, so muss das Zusammentreffen der Erfindungen des Vop. mit dem Autornamen der v. AC als sehr merkwürdig erscheinen.

Man schloss bereits aus dem Ausdruck des Vop. Tac. 8, 1 (s. o. S. 294*, Anm. 3), dass Vop. Gallier gewesen sei. Vielleicht darf ich noch auf Tac. 10, 2: meritoria intra urbem stare vetuit hinweisen. Hier ist stare

ganz ungewöhnlich einfach im Sinn von esse gebraucht 2). Nun gibt Godefroy, Dictionnaire de l'ancienne langue française III (1884) S. 608 für altfrz. ester u. a. die Bedeutung exister, être an, während Littré, Dict. de la langue franç. II (1882) S. 1533 lat. stare unter den Stämmen für être aufführt und auf ester verweist. Freilich darf man nicht stare in der Bedeutung von esse ohne weiteres zu einem Gallizismus stempeln 3). Doch

1) Vgl. Dannhäuser a. a. O. S. 18.

2) Wenn Lessing, lex. s. v. stare b) zu Tac. 10, 2 auch P 2, 3 stellt, so ist das nicht richtig. Denn P 2, 3 heisst es von einem sepulchrum stare. Das ist etwas ganz anderes; denn selbst Cic. gebraucht stare von statuae oder signa. In P 2,3 spielt zudem der Begriff „fest, unerschütterlich stehen, dauern" herein, der auch im guten Latein ohne weiteres in stare liegen kann. Davon kann aber Tac. 10, 2 nicht die Rede sein.

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3) Vorsicht ist sehr geboten. So kommt Hel. 31, 7 als ganz singulär barbam facere vor (vgl. Thes. ling. Lat. II (1900/6) Sp. 1725 s. v. barba I 1: Dub. nom. gramm.

scheint der Fall verbunden mit dem eben erwähnten zum mindesten in der Richtung auf gallischen Ursprung zu weisen.

Wir konnten aber eben eine besondere Neigung des Vop. zu dem Namen Gallicanus feststellen; wäre es da nicht eine Möglichkeit, dass Vop. in der Tat Beziehungen zu Gallien 1) hat und sie auf diese Weise andeutet 2)?

Sollte nicht doch Wölfflin im Recht gewesen sein, wenn er anfänglich dem Vop. die Rolle des Schlussredaktors und Herausgebers der Sammlung zuwies 3)? Wölfflin lässt den Vop. die Nebenviten des Aelius und des Geta selbst zusammenstoppeln, im Pescennius Niger eine ältere Vita überarbeiten und weist auch sonst noch seine Hand nach (a. a. O. S. 511 ff.; bes. S. 519)). Aber sein Ansatz des Vop. in den Anfang des 4. Jahrhunderts und vor Capitolinus und Lampridius musste ihm ja hemmend im Wege stehen.

Hat Vop. dagegen nicht vor dem Ende des 4. Jahrhunderts geschrieben, so wird die Annahme Wölfflins, dass er der Schlussredaktor und Herausgeber der Sammlung sei, sehr wahrscheinlich; dazu kommt, dass die Viten unter Vopiscus' Namen allem nach in jeder Hinsicht, nicht nur der Reihenfolge, sondern auch der Zeit nach, die letzten im Corpus der H. A. darstellen 5).

Nun hat schon Schulz des öfteren, z. B. Leben des Kaisers Hadrian (1904) S. 4 f. darauf hingewiesen, dass die Zitate des Marius Maximus höchst wahrscheinlich vom Schlussredaktor eingefügt seien (vgl. auch noch Schulz, Das Kaiserhaus etc. S. 7).

Es ist also sehr zu beachten, dass gerade Vop. sich für Marius Maximus besonders interessiert. Weist er doch darauf hin, dass MM den Avidius, den Albinus und den Niger non suis propriis libris, sed

V 572, 18: barbam tondere dicendum, non facere sicut Varro, cf. Lampr. Heliog. 31,7); daraus ist allerdings franz. faire la barbe entstanden, aber ebenso ital. far la barba. Wir haben danach keinen Gallizismus, sondern Vulgärlatein vor uns.

1) Auch Seeck, Rhein. Mus. 47, S. 224 denkt an die Möglichkeit, dass Gallier die Verfasser der H. A. seien. Wenn übrigens Seeck, N. Jahrbb. 141. Bd. S. 635 den gallischen Usurpator Flavius Claudius Constantinus III. seine Herkunft von der untergegangenen flavischen Dynastie und deren fingiertem Vorfahr, dem Divus Claudius, ableiten lässt, so darf man vielleicht an Pollio Cl. 3, 6 erinnern, wo es von Claudius II. heisst: ille velut futurorum memor, gentes Flavias, quae Vespasiani et Titi, nolo autem dicere Domitiani fuerant, propagavit. Tatsächlich hiess ja Claudius II. M. Aurelius.

2) Auch K. Hönn, Quellenuntersuchungen nimmt als Heimat des Verf. der v. AS Gallien an.

3) S. o. S. 186 und Giri a. a. O. S. 9, der Wölfflin zustimmt, ohne freilich dessen spätere Ansicht, wonach Capit. der Schlussredaktor war, zu kennen.

4) Allerdings schreibt Wölfflin aus Versehen die v. Cl. A, statt der v. AC, dem Vulcacius Gallicanus zu.

5) Vgl. U. Giri, a. a. O. S. 9.

alienis behandelt habe, und nimmt demgegenüber für sich in Anlehnung an die Triginta Tyranni des Pollio die Neuerung der sog. Nebenviten in Anspruch: Q 1,1 ff., vgl. Wölfflin, a. a. O. S. 515 1).

9).

Nun wird aber in AC MM dreimal zitiert (AC 6, 6 u. 7; 9,5; 9, Danach ist es nicht unwahrscheinlich, dass Vop. nicht von ungefähr in Q 1,1 hervorhob, dass MM für Avidius Cassius keine Spezialbiographie gegeben habe. M. E. ist nämlich Vop. selbst der Verfasser der v. AC und erklärt sich aus diesem Umstand sein Interesse für MM und dessen Zitate in der Vita.

Dazu kommt, dass ich in AC2) folgende Spuren des Vop. entdecken. zu können glaube:

adde quod findet sich nur AC 2, 3; Dd. 8,6; Vop. Pr. 23, 3; Vop. Q 10,3 (vgl. übrigens die Auffassung von Schulz, Das Kaiserhaus S. 133, Anm. 295).

Zu AC 14,6 ut in antiquum statum . . . . reddatur vgl. Vop. Pr. 6, 1 in a. st. . . . reddiderit (s. auch o. S. 307).

enitere steht AC 3,6 tantum enituit in philosophia, ut (vgl. 7,8); Vop. A 16, 1 Claudianis temporibus tantus enituit, ut (vgl. Max. 1, 4 [Zitat!] und Vop. Pr. 10, 1).

peccare von Vergehen der Soldaten steht AC 4, 2; Vop. Pr. 8, 1; Vop. A 7,3 (Vop. A 49, 3 u. 5 von servi und ministri); (vgl. Gd. 28, 4 von tribuni und duces).

Dabei ist zugleich die sachliche Koinzidenz, dass in AC ebenso die

1) Pr. 2,7 nennt Vop. den MM unter seinen Vorbildern, was ihn nicht hindert, ihn Q 1,2 zu beschimpfen.

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2) Gewiss liessen sich die Beobachtungen auf andere Nebenviten ausdehnen, wobei jedoch im allgemeinen nur Ueberarbeitung durch den Schlussredaktor Vop., nicht eigene Arbeit, wie in AC anzunehmen ist (für Ael., G und PN s. o. Wölfflin). Ich möchte die Gleichung „Vop. theodosianischer Fälscher" wagen. So passt z. B. die livianische Reminiszenz (O M 7, 2) des scriba pontificius, die Kornemann a. a. O. S. 83 Anm. 2 auf den Theodosianer zurückgeführt hat, gut zu Vop. (8. o. S. 285), vgl. über Livius u. Vopiscus auch Wachsmuth, Einl. in das Studium der A. G. (1895) S. 595 Anm. 1. Vgl. OM 1,5 mythistoriis (bei Iunius Cordus) mit Vop. Q 1,2 mythistoricis bei MM., s. jetzt auch K. Hönn a. a. O. S. 4* Anm. 9. Wir sahen oben, wie aus coniuratio bei Sueton in AC, also vom Schlussredaktor, tyrannis gemacht wurde; vgl. dazu Vop. A 39, 8, wo coniuratio und tyrannis ganz synonym gebraucht sind; Dd. ist nach Kornemann a. a. O. S. 83 spätes, schlechtes Machwerk, meist von der Hand des Schlussredaktors; nun ist Dd. 1,1 nihil habet .. memorabile zu vergleichen mit Ael. 2,1 nihil habet.... memorabile und Vop. Car. 19, 1 memorabile maxime. ... hoc habuit imperium, quod. Wie die Formel in der Kaisergeschichte lautet, sahen wir oben (S. 308). Zu AC 4,6 rapi eos iussit et in crucem tolli servilique supplicio adfici vgl. OM 12, 2 et in crucem milites tulit et servilibus suppliciis semper adfecit: beides gewiss vom gleichen Verfasser, Vopiscus. buccellatum steht AC 5, 3: PN 10,4; dazu kommt jetzt (s. L. C. Purser a. a. O. S. 18) Pr. 4, 7, wo für bobulaci der Thesaurus die Konjektur bucellati bietet. Also auch hier stellt sich Vop. zu den Nebenviten. Intexere steht nur Dd. 7, 2; A. 3, 1.

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