ÀҾ˹éÒ˹ѧÊ×Í
PDF
ePub

grosse Grausamkeit, mit der Avidius Cassius militärische Vergehen bestraft, hervorgehoben wird, wie bei Vop. A 7,3 von Aurelian.

Mit AC 6, 2 arma militum septima die semper respexit (perspexit oder prospexit liest Kellerbauer) vestimenta etiam et calciamenta et ocreas ist sprachlich und sachlich zu vergleichen Vop. Pr. 8, 2 . . . . vestes et calciamenta perspexit. In beiden Fällen soll dieser Zug den tüchtigen Feldherrn charakterisieren.

rescriptum als Substantiv steht AC 2, 1, OM 13, 1 (Plur.) und Vop. A 41,3 (wo allerdings auch an Ellipse von est und also an verbale Form gedacht werden könnte).

....

AC 14,8 Haec epistula eius indicat, quam severus kehrt nur noch Vop. A 8, 5 wieder: Haec epistula indicat, quantae fuerit severitatis. Dieses Zusammentreffen nicht nur des sprachlichen Ausdrucks, sondern vor allem der schriftstellerischen Technik eines fabula docet verdient ganz besondere Beachtung 1).

Diese Beispiele scheinen mir die Autorschaft des Vop. oder wie der Verfasser der letzten Biographien und Herausgeber der Sammlung geheissen haben mag, für v. AC zum mindesten sehr wahrscheinlich zu machen. Wenn ich nun auf Schulzens Vermutung, dass die v. AC vom theodosianischen Fälscher verfasst sei, zurückgreife, so ist die Kette geschlossen.

Vopiscus ist der sogen. theodosianische Fälscher 2).

1) Vgl. auch die Verweisungen auf Vorlagen (oben S. 306) und dazu v. AC 5, 1. 2) Vgl. auch des Vop. eigene Auffassung von seiner Schriftstellerei (Pr. 2, 8 sum enim unus ex curiosis u. Car. 21, 2-3 habe, mi amice, meum munus, quod ego, ut saepe dixi, non eloquentiae causa, sed curiositatis in lumen edidi. Er legt also den Hauptnachdruck nicht auf Geschichtschreibung, sondern auf Materialsammlung für künftige Darsteller (Car. 21, 2.. ut si quis eloquens vellet facta principum reserare, materiam non requireret, habiturus meos libellos ministros eloquii). So erklären sich die vielen gefälschten Dokumente gerade hier. Ich verdanke diesen Hinweis der Güte des Herrn Prof. Kornemann. Bei meiner Auffassung des Vopiscus, des Verfassers der Schlussviten, Herausgebers und Redaktors der Sammlung, erklären sich die oben (S. 298 ff.) erwähnten Beziehungen zu AS und Hel. sehr einfach, ob wir nun an einigen Stellen eigene Arbeit des Vop. annehmen wollen oder nicht. Jedenfalls versteht man sehr wohl, dass Vop. diese Viten so genau kennt.

[ocr errors]

Dryas steht AS 60, 6; A 44, 4; 5; Car. 14, 2; 3; 15, 1; 5 archisynagogus: AS 28, 7 ; Q8, 2 (im Brief des Hadrian über die Aegypter; nach Q 7,6 stammt der Brief ex libris Phlegontis liberti eius Phlegontis libri Hadriani werden H 16, 1 zitiert in einem Zusammenhang, den Schulz, K. Hadrian, S. 88 längst dem Schlussredaktor zugewiesen hat. Sonst wird Phlegon nur noch genannt S 20, 1 Legisse me apud Helium Maurum Phlegontis Hadriani libertum memini (vgl. Schulz a. a. O. S. 9); schon Dessau Hermes 24 S. 348 f. hat darauf aufmerksam gemacht, dass der Betreffende das Jahr 211 kaum habe erleben können. Das legisse me ... memini weist deutlich auf Vopiscus hin (vgl. Lessing, lex. s. v., a)). senaculum steht nur Hel. 4, 3 u. A 49,6; sagmarius (Subst.): Hel. 4, 4 u. A 7,7; inire (in obsz. Bedeutung) Hel. 5,1 u. Q 12, 7. (Durch v. Winterfeld auch H 4,5 saepe inisse für sepelisse der Hss. hergestellt an sehr später Stelle [, armseliger Klatsch"; also Schlussredaktor, s. Kornemann a. a. O. S. 15]; nutritor Hel. 13, 8; AS 13, 4; Tac. 6, 6).

[ocr errors]

Schlussbemerkung.

Für den Aufbau der Geschichte der beiden Kaiser, soweit von einem solchen überhaupt geredet werden darf, genügt es, ausser den bekannten Werken von Hermann Schiller, Geschichte der römischen Kaiserzeit I (1883) u. Th. Bernhardt, Politische Geschichte Roms von Valerian bis zu Diokletians Tode I, Berlin 1867, S. 215 ff., auf die Artikel von Stein bei P.-W. III, Sp. 2872 ff. (M. Claudius Tacitus) und P. von Rohden, P.-W. I, Sp. 2266 (M. Annius Florianus), von E. Ferrero bei Ruggiero, Diz. epigr. III 170 f. (für Florianus), ferner auf die Prosopographia imperii Romani I (1897), wo Klebs den Tacitus S. 461 C Nr. 822, den Florianus S. 64 f. A Nr. 488 behandelt hat, hinzuweisen. Für die Chronologie vgl. E. Herzog, Geschichte und System der röm. Staatsverwaltung II, 1887, S. 588, Anm. 1.

Ich beschränke mich also darauf, hier noch einige Papyri nachzutragen: P. Strassburg Bd. I, 1 (1906) Nr. 8 Z. 17, in dem aber das Jahr (a) ergänzt werden musste; doch ist die Ergänzung durch die vorausgehenden Datierungen ziemlich gesichert: Ζ. 17 καὶ [α] (ἔτους) τοῦ κυρίου ἡμῶν Κλαυδίου Τακίτου Σεβαστοῦ, Πανι ιδ, also nach S. 32) vom 8. Juni 276 (s. Niese a. a. O. S. 374, Anm. 2). Nun ist Aurelian kurz vor, eher aber nach dem 29. August 275 gestorben, da ein siebentes Regierungsjahr bezeugt ist (s. o. S. 310, Anm. 1). Groag nimmt bei P.-W. V, Sp. 1358; 1403, ein Interregnum von anderthalb Monaten an. Ob der Regierungsantritt des Tacitus gerade in den September des Jahres 275 gefallen sei, bleibe bei den unzuverlässigen Daten des Vop. zweifelhaft, der so berichtet; jedenfalls sei Tacitus im Herbst auf den Thron gelangt. Wenn man als Regierungsdauer acht Monate (und zwölf Tage) nach dem Zeugnis des Chronographen annimmt, so stimmt das ungefähr dazu, dass am 8. Juni 276 noch nach Tacitus datiert werden kann; wobei jedoch immer zu bedenken bleibt, dass es stets einige Zeit dauerte, bis die Nachricht vom Thronwechsel in Aegypten bekannt wurde, es also vorkommen kann, dass noch längere Zeit nach einem Kaiser weiter datiert wird, der nicht mehr am Leben war1).

Aus P. Oxy. VI (1908) 907, 26 f. lässt sich ein weiterer Anhalt für die Datierung gewinnen, da es dort heisst:

Ζ. 26 . . . α (ἔτει) τοῦ κυρίου ἡμῶν [Μάρκου Κλαυδίου Τακίτου] Пavvi (1. Juni 276). Πανι ζ

Ζ. 27: (ἔτους) α Αὐτοκράτορος Καίσαρος Μάρκου Κλαυδίου Τακίτου Εὐσεβοῦς Εὐτυχοῦς Σεβαστοῦ Πανι ζ.

Ζ. 28:

ελύθη τοῦ αὐτοῦ α (ἔτους) Επείφ.

Epeiph ist der auf den Payni folgende Monat (vom 25. Juni bis

1) Vgl. für derartige Schwankungen U. Wilcken, Griech. Ostraka I (1899) S. 800 ff.

324 Ernst Hohl, Vopiscus und die Biographie des Kaisers Tacitus.

24. Juli); wir würden damit also noch über die Datierung des Strassburger Papyrus hinauskommen.

Wilcken, Arch. f. Papyrusforschung V, 1909, S. 273 (cf. I, S. 389) gibt den Anfang einer Berliner Urkunde wieder: Ἔτους α' Κλαυδίου) Τακίτου 2 Παχὼν ἀριθμήσεως) Φαρμούθι etc.

"

S. 274: Darauf ist in Kolumne IV ein neues Datum gegeben, indem die Zahlungen als die des Payni auf Rechnung des (vorhergehenden) Pachon bezeichnet werden. . .". Wir kommen mit dieser Urkunde also auch nicht weiter, als bis zum Payni.

Dass Sayce (Jewish Quarterly Review II S. 401) Ostraka aus der Zeit des Aurelian und M. Claudius Tacitus - wie es scheine Steuerquittungen -kennt, notiert U. Wilcken, Griech. Ostraka I, (1899) S. 13. Die betreffende Stelle in The Jewish Quarterly Review II (1890) S. 401 lautet: They (ostraka) form a connected series, which begins with the reign of Ptolemy Physkôn (or earlier) and comes down to the time of Aurelian and Claudius Tacitus in A. D. 275". Danach scheint das Ostrakon den Anfängen der Regierungszeit des Tacitus anzugehören. Es ist zu bedauern, dass es offenbar nicht publiziert ist, da wir bei unserem lückenhaften Material für jede Bereicherung dankbar sein müssen.

War das positive Ergebnis, das sich über Tacitus und Florianus gewinnen liess, ausserordentlich gering, so konnten wir wenigstens einen Blick in die Werkstatt des Vop. werfen.

Stuttgart.

325

Ueber die Lage von Kaisareia in Bithynien.

Von Joh. Sölch.

Die durch Jahrzehnte hindurch geführten Erörterungen über die Lage von Hadriani, Hadrianeia, Hadrianopolis und Kaisareia hatten zwar eine Fülle durchaus verschiedenartiger Anschauungen, aber kein völlig einwandfreies Ergebnis gezeitigt. Erst die neueren Funde Mendels haben teilweise wenigstens Licht in das Chaos gebracht, doch harrt auch jetzt noch eine ganze Reihe von Fragen der Lösung.

Ursprünglich hatte es sich vor allem darum gehandelt, ob die drei zuerst angeführten Namen ein und denselben Ort bezeichnen oder nicht. Ohne dass hier näher auf die Frage eingegangen werden soll, ob Hadriani und Hadrianeia dasselbe bedeuten, sei nur kurz erwähnt, dass Hadrianopolis schon frühzeitig von jenen beiden andern Namen unterschieden wurde. So hat bereits Wesseling von Adrianopolis auf Grund der Nov. Just. (29) und der Konzilsakten (Nicaen. II.) ausdrücklich hervorgehoben, dass es in Honorias zu suchen sei; auch Eckhel (Doctr. numm. vet. p. I. vol. II., p. 413) hat eigens darauf aufmerksam gemacht, dass man die beiden Orte Hadriani und Hadrianopolis nicht miteinander verwechseln dürfe. Ja H. Kiepert hat für seine alte Karte von 1844 schon die Gegend von Wiranschehr („Ruinenstadt") am Oberlauf des gleichnamigen Flusses, eines Nebenflusses des Soghanly-su, für das alte Hadrianopolis in Anspruch genommen. Mendel hatnun kürzlich dafür durch glückliche Inschriftenfunde den Beweis erbringen können 1). Gleichzeitig hat sich herausgestellt, dass Hadrianopolis, bevor es diesen Namen erhielt, den Namen Kaisareia getragen hatte. Nicht dieses Kaisareia-Hadrianopolis aber ist es, über dessen Lage hier gehandelt werden soll, sondern jenes andre Kaisareia, das, offenbar, um von dem erstgenannten unterschieden zu werden, gewöhnlich mit dem Zusatz Germanike bezeichnet wurde; eine Identifikation der beiden Kaisareia ist, wie auch Mendel 2) nachdrücklich hervorhebt, völlig ausgeschlossen.

Trotz aller Vermutungen ist man über Kaisareias Lage bis auf den heutigen Tag nicht ins reine gekommen. Wiederum schon Eckhel hat sich darüber ausgelassen 3). Nach ihm sind Münzen von Kaisareia bereits aus der Zeit des Augustus vorhanden ) und er glaubt, der Ort habe den 1) Vgl. bes. Bull. corresp. Hellén. XXV, 1901, p. 6 ff. 2) Ebd., S. 12. 3) Doctr. numm. vet. pars I. vol. II. 1789, p. 409.

4) Doch wird man sich jetzt stets erst die Frage vorzulegen haben, auf welches der beiden Kaisareia sich die eine oder andere Angabe des Altertums bezieht. So möchte z. B. Mendel den Bericht des Eusebios zum Jahre 130/1: Nicopolis et Caesarea terrae motu conciderunt auf Hadrianopolis beziehen, wie es uns scheint mit

Namen Caesarea bekommen, weil daher jener Vedius Pollio gestammt habe, der zu den Freunden des Augustus gehört und wahrscheinlich auch durchgesetzt habe, dass sich die Stadt nach dem Kaiser nennen durfte. Seither ist die Frage nicht zur Ruhe gelangt.

Die Angaben, die uns das Altertum hierüber überliefert hat, fliessen recht spärlich. Strabo kennt den Ort überhaupt nicht, Plinius wenigstens unter diesem Namen nicht. Doch spricht er von einem Germanicopolis: in ora (scil. Bithyniae) Dascylos dein flumen Gelbes et intus Helgas oppidum quae Germanicopolis alio nomine Booscoete...). Wahrscheinlich ist dieses Germanicopolis, das aber wiederum nicht mit jenem andern bei Gangra verwechselt werden darf, mit Kaisareia Germanike zu identifizieren. Das scheint schon Mannert getan zu haben 2) und auch Ramsay ist dieser Meinung 3); im folgenden werden wir darauf noch zurückkommen.

Die genaueste Angabe bietet Ptolemäus: Καισάρεια ἡ καὶ ΣμυρLeavý. Er zählt es unter den bithynischen Binnenstädten auf und weist ihm eine Lage ungefähr in der Mitte zwischen Prusa und der Mündung des Flusses Rhyndakos zu 1), der dem See von Apollonias entströmt und in seinem Unterlauf die Westgrenze Bithyniens bildete. An Stelle der überlieferten Lesarten Σμυρλιανή, Σμυρδιανή (die nach der Verwandtschaft der Codd. gleichwertig sind; Zuvoáλea der ed. princeps ist nach einer freundlichen Mitteilung von H. Prof. Cuntz in Graz wertlos) hat sich Müller für die Konjektur Zuvolɛavý ausgesprochen und eine ausserordentlich feinsinnige Bemerkung daran geknüpft. Er sagt nämlich 5), Kaisareia dürfte ἐν τῇ Μυρλεάτιδι χώρα gelegen gewesen sein, einem Gebiet, das Strabo nennt), zwischen Prusa und Apameia, das ja vordem Myrlea geheissen hatte. Zuvolɛavý aber heisst es dann analog der Schreibung σμικρός statt μικρός, σμύραινα statt μύραινα u. a.

Auch bei Dion Chrysostomus treffen wir auf den Namen, indem er von den Einwohnern sagt: τοὺς Καισαρεῖς τούτους εὐγενεῖς μὲν ἀνθρώπους καὶ σφόδρα Ελληνας, πολὺ δὲ μικροτέραν οἰκοῦντας πόλιν. Nach seinen Ausführungen war Kaisareia eine kleine Stadt in der Nähe von Prusa), vollem Recht, hatte doch Hadrian die Stadt 123/4 auf der Reise von Amasia nach Nikomedia berührt; wahrscheinlich hat sie der Kaiser neu aufbauen lassen und ihr den neuen Namen gegeben. (Vgl. Mendel, a. a. O.).

1) Nat. hist. V. 142. (Ausg. d. geogr. Bücher der nat. hist. von Detlefsen in Sieglins Quellen u. Forsch. z. alt. Geschichte u. Geographie, 9. 1904).

2) Geographie der Griechen und Römer. 10 Bände. Nürnberg u. Leipzig 1795 bis 1825. VI. 3, S. 559.

3) The Historical Geography of Asia Minor. R. Geogr. Soc. Suppl. P., vol. IV. Lond. 1890, S. 180.

4) Claudii Ptolemaei geographia (Ed. C. Müller. vol. I. pars II. Paris 1901), V. 1, 14. 5) Ebd., S. 804.

[blocks in formation]

(Ausg. v. Müller, Paris 1858 oder von Kramer, Berl.

« ¡è͹˹éÒ´Óà¹Ô¹¡ÒõèÍ
 »