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Verweilen wir noch einen Augenblick bei der antiquarischen Ueberlieferung. Vielleicht verhilft sie uns auch zur Lösung eines anderen Problems aus der Geschichte der gallischen Katastrophe. Wer die Römer in den Hain zwischen Tiber und via Salaria fliehen lässt, für den ist die Schlacht auf dem linken Ufer des Flusses geschlagen worden. Dazu stimmt, wenn es bei Verrius Flaccus (a. a. O.) heisst: Q. Sulpicium tribunum militum ad Aliam adversus Gallos pugnaturum rem divinam dimicandi gratia postridie Idus fecisse 1). So schreibt nur jemand, der eine Schlacht an der Allia und nicht gegenüber ihrer Mündung auf dem rechten Tiberufer annimmt. Aber, wird man einwenden, das ist auch die Tradition, der Livius folgt (V 37, 7), und sie wird dadurch nicht gerade empfohlen. Solange die Sache auf die einfache Formel gebracht war, Diodor hat die ältere und bessere Tradition oder, wie gar Mommsen glaubte, die Tradition eines Fabius, Livius dagegen repräsentiert die jüngere mehr verfälschte Annalistik, konnte dieser Einwand etwas bedeuten. Heute steht die Sache anders. Einen grossen Fortschritt brachte die Erkenntnis, dass nicht nur ein Gegensatz von Diodor und Livius in dieser Sache vorliegt, sondern dass Diodor gegen Diodor steht. Er oder wahrscheinlicher seine unmittelbare Vorlage hat zwei den Verlauf der Schlacht im wesentlichen gleich erzählende Quellen kontaminiert, von denen die eine die Schlacht auf das rechte, die andere auf das linke Ufer verlegt 2). Das zeigt sich am deutlichsten an der Stelle, wo das Durchschwimmen des Tibers durch die geschlagenen Römer zweimal erzählt wird (114, 5 u. 6 114,7 u. 115, 1)), worauf als Ziel der Geretteten einmal, und zwar für das Gros, Veji, und dann, für einige wenige 1), Rom angegeben

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1) Nebenbei bemerkt ist die Geschichte von diesem Opfer am 16. Juli (auch bei Livius VI 1, 12), wonach die dies postriduani von den Pontifices zu dies religiosi gemacht worden sind (vgl. Mommsen, Röm. Chron. S. 26 Anm. 32, CIL I2 p. 322, Wissowa, a. a. O. S. 376 f.), möglicherweise auch ein Bestandteil der alten Tradition, weil wieder ein bestimmter Tag eine Rolle spielt; anders Mommsen, Röm. Forsch. II S. 316.

2) Das hat schon Mommsen gesehen, a. a. O. S. 310 ff.; vgl. bes. S. 313: „in der Tat erzählt er so, dass die erste Hälfte seines Berichtes auf das rechte, die zweite auf das linke Tiberufer führt und derselbe also sich selber aufhebt". Es ist charakteristisch für die durch Mommsens Fabiushypothese herbeigeführte Ueberschätzung Diodors, dass auf einen solchen Bericht hin das Wagnis unternommen worden ist die pugna Alliensis von der Allia hinweg auf das andere Tiberufer zu verlegen, und dass es Forscher aus den verschiedensten Lagern gegeben hat, die diese Lokalisierung dann als die einzig mögliche erklärten. Selbst C. P. Burger, der nach Mommsen den Diodor am schärfsten kritisiert hat und zu einer viel richtigeren Ansicht über die Quellenfrage gekommen ist (vgl. Sechzig Jahre aus der älteren Gesch. Roms S. 24 ff.), hielt am rechten Tiberufer als dem wirklichen Schauplatz der Schlacht fest (vgl. S. 45 f.).

3) Vgl. die Nebeneinanderstellung der beiden Parallelberichte bei Richter a. a. O. S. 11.

4) 114, 6 τινὲς δέ = 115, 2 hiyo dé. Nur das zweite Mal wird als Ziel dieser

wird (115, 2)1). Damit war der livianische Schauplatz der Schlacht, der früher immer als von der jüngeren Annalistik erst hereingebracht bezeichnet wurde, als der einen Diodorquelle schon bekannt erwiesen, und es konnte nun die Frage aufgeworfen werden, welche der beiden Versionen über die Oertlichkeit der Schlacht in Wirklichkeit die ältere sei.

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Wir kommen also ganz auf die Ansicht Ed. Meyers 2) hinaus, dass keineswegs zwei verschiedene, von einander unabhängige Berichte vorliegen. Die durchgehende Uebereinstimmung. . . . . beweist vielmehr, dass unsere gesamte Ueberlieferung auf einen einzigen Urbericht zurückgeht.... Die Sache liegt mithin nicht so, dass wir zwischen zwei von Anfang an verschiedenen Versionen. . . . frei nach allgemeinen Erwägungen zu wählen hätten, sondern die eine der beiden Versionen muss notwendig eine Korrektur oder Entstellung der anderen sein. Wir haben daher zu ermitteln, welche von ihnen die ursprüngliche und kritisch allein in Betracht kommende ist, und dieser zu folgen".

Der Urbericht" ist aber auch hier die Darstellung der Pontifikal

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wenigen Rom angegeben. Ebenso steht auch die Flucht nach Veji nur hinter der zweiten Schwimmszene. Wenn man daher den zweiten Bericht als denjenigen des Autors, der die Schlacht auf dem rechten Ufer ansetzt, bezeichnet, dann hat Ed. Meyer ganz recht, wenn er gegen Mommsen und Richter behauptet (Apophoreton S. 148 f.): bei Diodor steht kein Wort davon, dass diejenigen Römer, welche nach Veji flüchteten, vorher den Fluss durchschwommen hätten. Es kommt also hier einfach darauf an, welchem Autor man den zweiten Bericht über die Schwimmszene zuschreibt. Immerhin ist auch bei Meyers Auffassung, wie Richter gesehen hat (a. a. O. S. 10) die Bemerkung auf S. 151: „Die Truppen, welche sich in Veji sammelten, werden meist überhaupt nicht ins Flusstal gelangt sein, sondern von den Höhen, auf denen sie aufgestellt waren, direkt nach Veji geflüchtet sein, durch Diodor nicht gedeckt; richtiger Meyer S. 146 und S. 149. Richter weist sehr mit Recht darauf hin: nach Diodor wird das ganze römische Heer ohne Ausnahme gegen den Tiber gedrängt und nunmehr stehen die Gallier parallel dem Tiber, zwischen sich und dem Fluss das ganze römische Heer in völliger Auflösung". Wenn es Diodor auch nicht direkt sagt, hat man an dieser Stelle doch den Eindruck: nach Veji geht der Weg nur durch den Fluss! Weit über das Ziel schiesst Ed. Meyer mit der Behauptung (S. 149): Diodor ist also mit sich selbst durchweg in Harmonie und vollständig klar". Das gerade Gegenteil sagt schon Mommsen a. a. O. S. 313.

1) Aehnlich Livius V 38, 9: maxima tamen pars incolumis Veios perfugit (auch 39, 4) und gleich nachher: ab dextro cornu ... Romam omnes petiere; hier ist aus den hiyo des Diodor schon der ganze rechte Flügel (bei Plut. Cam. 18 am Ende wenigstens of oλo) geworden, offenbar aus dem Bestreben heraus, die Niederlage der Römer möglichst abzuschwächen“: O. Richter a. a. O. S. 9 f. Ein starker Widerspruch bei Diodor ist darin zu sehen, dass, obwohl seine beiden Parallelberichte eine grössere Anzahl von Geretteten nicht kennen, doch oi niɛioroi tôv diagoJevtov sich Vejis bemächtigen, Richter S. 12.

2) Apophoreton, S. 147 f.; allerdings mit dem entgegengesetzten Endresultat. Dieselbe Ansicht, dass beide Quellen auf einen Urbericht zurückgehen, hat übrigens schon H. Nissen L. K. II 2 S. 607 ausgesprochen, und dabei ist er, wie wir, der Meinung, dass die Schlacht auf dem linken Ufer stattgefunden hat.

chronik, für die wir oben (S. 336) schon wahrscheinlich gemacht haben, dass darin die Flucht des römischen Heeres nach Veji gefehlt hat. Man hat längst gesehen der grobe Unsinn in der livianischen Darstellung besteht darin, dass er mit der Schlacht auf dem linken Ufer die Flucht eines Teils des römischen Heeres durch den Fluss hindurch nach Veji verbindet. Was liegt näher bei dieser Sachlage, als die Vermutung, dass in der Annalistik die Flucht nach Veji die primäre Erfindung gewesen ist1), die dann die Hinüberverlegung der Schlacht von der Allia hinweg auf das rechte Ufer notgedrungen zur Folge hatte 2), wie das schon die eine bei Diodor zu Grunde liegende Quelle 3) folgerichtig getan hat.

Bereits Burger hat empfunden, dass mit der Beseitigung alles dessen, was sich auf Veji bezieht, in die Geschichte der Gallierkatastrophe eine starke Lücke gerissen wird und dass dann nicht viel mehr übrig bleibt (S. 23). Er hat Recht damit; ebenso Recht aber, wenn er hinzufügt, „es sind nicht die sentimentalen Gründe, die in ähnlichen Fragen entscheiden". Wir wissen heute, dass wir eine ganz kurze und trockene, chronikartige Er

1) So schon Burger a. a. O. S. 23 f. und Richter a. a. O. S. 12 ff., der dann im Gegensatz zu Burger die richtige Konsequenz aus dieser Erkenntnis gezogen und die Schlacht wieder auf das linke Ufer verlegt hat. Die entgegengesetzte Ansicht vertreten Hülsen-Lindner a. a. O. S. 9: „Die Rettung eines sehr bedeutenden Teiles des römischen Heeres nach Veji ist in dieser ganzen Kette von Ereignissen eines der sichersten". Einen Beweis für diesen Satz vermisse ich.

2) Ich wage nicht zu entscheiden, ob dabei auch der Umstand mitgewirkt hat, dass man damit in die Nähe des Schauplatzes einer anderen Unglücksschlacht aus der altrömischen Geschichte kam, nämlich des Untergangs der Fabier am Cremera im Jahre 477 (darüber F. Münzer R. E. VI S. 1877). Hingewiesen muss immerhin darauf werden, dass auch der Tag der Alliaschlacht und der Fabierkatastrophe gleichgesetzt worden ist, vgl. z. B. Liv. VI 1, 11, Plut. Cam. 19, 1, andere Stellen bei Mommsen CIL I p. 322 und Münzer a. a. O. S. 1879.

3) Mein Schüler G. Sigwart hat versucht (Klio VI S. 343) diese Quelle bei Diodor als eine lateinisch geschriebene und gleichzeitig als eine jüngere gegenüber der anderen, die griechisch abgefasst sei, zu erweisen. Er stützt sich dabei neben anderem darauf, dass bei Diodor an der entscheidenden Stelle (XIV 114, 2), durch welche die Verlegung der Schlacht auf das rechte Ufer verlangt wird (διαβάντες τὸν Τίβεριν), die Gallier als Taλáva bezeichnet werden, während vorher und nachher immer von KEλToi die Rede ist, und findet, dass dieselbe Bezeichnung Taλára erst XIV 117, 5 wiederkehrt, wo die späte Erzählung von der Rückgewinnung des an die Gallier beim Abzug aus Rom gezahlten Goldes gegeben wird. Dieses Argument (FaλárauKεnto) hat Soltau gelegentlich auch bei Polybios (in dem Abschnitt II 18-21) zum Zweck der Quellenscheidung angewendet, aber Leuze, Die röm. Jahrzählung S. 144 Anm. 174 (vgl. auch S. 74 Anm. 101), hat mit Recht darauf hingewiesen, dass der Soltausche Beweis bei Polybios nicht geglückt ist. Man könnte einwenden: non est idem, si duo faciunt idem; ich gebe aber zu, dass das Fundament, das diesen sprachlichen Beobachtungen entnommen ist, nicht hinreicht, um eine saubere Scheidung der beiden bei Diodor verarbeiteten Quellen und eine Beantwortung der Frage, welche die ältere gewesen ist, vorzunehmen. In den beiden Schwimmszenen, die doch ganz sicher aus verschiedenen Quellen entnommen sind, werden die Feinde immer Kɛhtoi genannt.

zählung als die Grundlage des später reicher ausgeschmückten Berichtes voraussetzen müssen und können unsere Ausführungen dahin zusammenfassen, dass vielleicht in der tabula apud pontificem maximum nur das Folgende gestanden hat:

am 16. Juli: Auszug der Römer aus der Stadt und Opfer des Q. Sulpicius 1),

18. Juli: die Schlacht an der Allia, in der die Römer vollständig geschlagen werden,

19.-21. Juli: die geschlagenen Römer haben in einem Haine zwischen. dem Tiber und der via Salaria Zuflucht gesucht; die Gallier wagen aus Furcht vor einem Hinterhalt nicht den sofortigen Angriff auf Rom,

22. Juli: Einnahme der Stadt, abgesehen vom Kapitol.

Wie eine Probe aufs Exempel wirkt hiernach eine Lektüre von Polybios II 18, 2: (οἱ Κελτοὶ) μάχῃ νικήσαντες Ῥωμαίους καὶ τοὺς μετὰ τούτων παραταξαμένους, ἑπόμενοι τοῖς φεύγουσι τρισὶ τῆς μάχης ἡμέ ραις ὕστερον κατέσχον αὐτὴν τὴν Ῥώμην πλὴν τοῦ Καπετωλίου. Hier haben wir den schlichten Bericht des Fabius vor uns 2), der seinerseits aus der eben rekonstruierten Chronik der Pontifices entnommen war. Das Unmethodische an dem seitherigen Verfahren bestand darin, dass man diesen Bericht wahllos aus Diodor, bei dem eine ältere und eine jüngere Tradition in höchst ungeschickter Weise kontaminiert ist, zu ergänzen gesucht hat, anstatt nur die paar versprengten Notizen aus der antiquarischen Ueberlieferung heranzuziehen.

Dass dies allein der richtige Weg ist, um die älteste Tradition herauszuarbeiten, zeigt uns ein Blick in die Ueberlieferung vom Ende der Gallierkatastrophe. Auch hier ist es, wie oben bei dem dreitägigen Intervall zwischen Schlacht und Stadteinnahme, eine Zahl, die im Vordergrund unseres Interesses steht: nämlich die Zahl von sieben Monaten für die Dauer der Belagerung Roms. Diese Zahl haben wiederum nur Polybios (II 22, 5), die Biographie (Plut. Cam. 28 und 30), sowie der Kalender des Polemius Silvius (CIL I p. 259), letzterer offenbar aus einer antiquarischen Quelle 3). 1) S. o. S. 337 Anm. 1.

2) Für die Abhängigkeit des Polybios von Fabius an dieser Stelle neuerdings wieder O. Leuze, Jahrzählung S. 142 ff.

3) Nicht Livius, wohl aber die Periochae des Livius (lib. V) haben die allgemeinere Angabę post sextum mensem. Sechs Monate dagegen bieten Varro bei Nonius p. 498 M. (noster exercitus itast fugatus, ut Galli Romae praeter Capitoli sint potiti neque inde ante sex menses cesserint), Florus I 7, 15, Orosius II 19, 13, acht Monate Servius zur Aen. VIII 652, was Mommsen (Röm. Forsch. II S. 328 Anm. 69) „durch die verschiedene Zählung der nicht vollen Monate herbeigeführte Varianten“ nennt; vgl. oben (S. 335 Anm. 3) die ähnlichen Varianten gelegentlich der Darstellung über das dreitägige Intervall. Wenn diese Ansicht richtig ist, dann dürfen wir auch diese Stellen noch heranziehen und zwar ebenfalls als in letzter Linie alle zurückgehend auf die antiquarische Tradition (s. o. Varro!). Nur bei Servius mit seinen vollen acht Monaten bin ich zweifelhaft. Dass es auch Traditionen gab, die die ursprüngliche Angabe

Polybios bietet auch hier nur die kurze Notiz: (οἱ Κελτοὶ τῆς πόλεως aviñ≤ έñíà μñvas zvoievoavies, Plutarch (a. a. O. 30) spricht von Rom als μῆνας ἑπτὰ τοὺς πάντας ὑπὸ τοῖς βαρβάροις γενομένη (vgl. dazu c. 28: ἕβδομον γὰρ ἐκεῖνον οἰκούρουν μῆνα πολιορκοῦντες) und fügt dann zur Erläuterung hinzu: παρελθόντες γὰρ εἰς αὐτὴν ὀλίγαις ἡμέραις ὕστερον τῶν Κυϊντιλίων εἰδῶν περὶ τὰς Φεβρουαρίας εἰδοὺς ἐξέπεσον ). Der erwähnte Kalender sagt zu den Iden des Februar (13. Febr.): parentatio tumulorum incipit quo die Roma liberata est de obsidione Gallorum. Beachtenswert ist, dass wir auch hier von der polybianischen Zahlenangabe ausgehend auf einen bestimmten Kalendertag, den 13. Februar 2), und auf ein mit diesem Tag beginnendes Fest, die Parentalia, die neun Tage vom 13. bis 21. Februar dauern, geführt werden. Zum 13. Februar bemerkt aber der Kalender des Philocalus (CIL I2 p. 258): Virgo Vesta(lis) parentat, eine Notiz, welche Mommsen (CIL I2 p. 309) mit grosser Wahrscheinlichkeit auf das anderweitig (von Piso bei Dionys II 40) erwähnte Opfer am Grabe der Tarpeja bezogen hat" 3). Ob die Tarpeja oder der Charakter der Parentalia als Totenfeier das Ende der obsidio Gallorum hier anzusetzen der Anlass gewesen ist, vermag ich nicht zu sagen. Hingewiesen sei nur noch darauf, dass der Schlusstag des Totenfestes, die Feralia vom 21. Februar, die allein unter den dies parentales zu den feriae publicae gehörten ), das genaue Ende der sieben Monate seit dem Einzug der Gallier in Rom (22. Juli) darstellen"). Die Rücksicht auf das Fest liegt also bei diesem Zeitansatz des Polybios genau so klar zu Tage, wie oben bei dem dreitägigen Intervall der Ausgang von den Lucaria.

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Nach alledem dürfen wir wohl ein Zwiefaches behaupten: diese genauen Zeitangaben bis auf den Tag gehen auf die Fassung der Tradition

der Belagerungsdauer verlängert haben, geht aus Varro de l. 1. VI 18 hervor, der über die Poplifugia (5. Juli) folgende Version hat: non multo enim post hic dies, quam decessus Gallorum ex urbe.

1) Die beiden Angaben des Plutarch decken sich nur, wenn man das 7ɛol sehr weit ausdehnt, d. h. nicht den Anfang der dies parentales, wie der Kalender des Polemius Silvius tut (s. o. im Text), sondern das Ende derselben (21. Februar) annimmt. Andererseits erklärt diese Unbestimmtheit die in der vorigen Anmerkung notierten Varianten in der Angabe der Monatzahlen, soweit sie unter sieben sich bewegen. 2) Wir haben oben (S. 339 Anm. 2) gesehen, dass der Tag der Katastrophe der Fabier am Cremera mit dem dies Alliensis gleichgesetzt worden ist. Im Vorbeigehen sei hier daran erinnert, dass von Ovid, fast. II 193, statt dessen der 13. Februar als Tag des Fabieruntergangs gegeben wird. Man hat mancherlei Gründe für diese Abweichung vorgebracht (vgl. F. Münzer, R. E. VI S. 1879 f.); ich möchte die Frage aufwerfen, ob nicht wie beim 18. Juli die Gallierkatastrophe das Datum geliefert hat? 3) Wissowa a. a. O. S. 187. 4) Wissowa ebda.

5) S. o. Anm. 1. Am nächstfolgenden Tag, 22. Februar, wird das Familienfest (feriae privatae) der Caristia oder Cara cognatio gefeiert, an dem die Angehörigen der Verwandtschaft sich zu einem Festschmause vereinigen", Wissowa a. a. O.; vgl. auch Mommsen CIL I2 p. 310.

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