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culandaque consilia Persei regis erat. Nissen S. 244 zieht diese Heimkehr des Valerius zu Buch 41, 25, 5, wo C. Valerius Laevinus mit anderen nach Griechenland geschickt wird; aber dort handelt es sich um eine Inspicierung der aitolischen Verhältnisse, nicht um eine solche der makedonischen oder gesamt-griechischen. Diese Gesandtschaft ist von der von 42, 17 zu trennen, die vielmehr mit 6, 5 zusammengehört. Damit muss man aber 6, 5 ff. zu Polybios ziehen. Dass die Verhandlungen mit Vertretern des Antiochos 6, 6 ff. und 29, 6 identisch seien, wie Nissen S. 244 annimmt und daher nur eine Stelle zu Polybios gestellt werden könnte, finde ich nicht, es handelt sich bei beiden Verhandlungen um verschiedene Fragen, 6, 6 ff. um die Zahlung der fälligen Rate der Kriegskostenentschädigung, 29, 6 um Versichernng zum mindesten einer wohlwollenden Neutralität im beginnenden makedonischen Kriege.

Nun die annalistischen Quellen. Wir verfolgen sie am besten an der Hand der Nachrichten über die römische Mobilmachung.

Kap. 18, 2 f. erhält der Praetor Sicinius Order, Truppen auszuheben, die für Apollonia und die anderen illyrisch- epeirotischen Küstenplätze bestimmt sind, um die Landung des konsularischen Heeres zu decken. Ueber ihre Stärke erfahren wir nichts. Dagegen soll die administratio belli den neuen Konsuln vorbehalten bleiben.

Kap. 27 aber heisst es, dass die Rüstungen nicht aufgeschoben werden sollten, sondern sofort mobil zu machen sei. Der Praetor Licinius soll in Rom 50 Schiffe bereit stellen, falls dies nicht möglich sein sollte, soll der Rest aus Sicilien besorgt werden. Für die Besatzung werden römische Bürger (Libertini) und socii zu gleichen Teilen herangezogen. Sicinius hebt 8000 Mann zu Fuss und 400 Reiter aus den Bundesgenossen aus. Von dem in Ligurien kämpfenden Heere wird die Leg. II nebst 4000+ 200 socii abgezweigt. Dieses Korps soll an den Iden des Februar dem Sicinius in Brundisium zur Verfügung stehen, der unter Verlängerung seines Amtes das Kommando behalten soll, donec successor veniret. Alles wird eifrig ausgeführt, 38 Schiffe werden in Rom. 12 in Sicilien fertig gestellt, die Verpflegung von Heer und Flotte wird in Apulien und Calabrien geordnet, Sicinius übernimmt in aller Form das Kommando.

Kap. 31 hören wir etwas ganz anderes. Vier neue Legionen werden ausgehoben, zwei in der Stärke von 6000 Mann zu Fuss und 300 zu Pferde, die beiden anderen normal 5200 + 300 Mann. Aus den Reihen der soci werden zwei Armeen gebildet, die eine für Makedonien: 16 000 Mann zu Fuss, 800 zu Pferde ausser den 600 Reitern, die Sicinius schon hinübergeführt hatte, das zweite für Italien 12000+600 Mann. Zugleich wird der Modus der Tribunenbestellung geändert, ihre Ernennung geht vom Volk auf die kommandierenden Konsuln und Praetoren über. Die Flotte wird in Brundisium inspiziert, die untauglichen Elemente aus der Besatzung ausgeschieden und ersetzt,

dabei sind zu 3 römische Bürger, zu 3 socii zu verwenden. Für die Verpflegung kommen Sicilien and Sardinien auf. Dieser Mobilmachungsbefehl erfolgt, ehe die Einzelfunktionen der neuen Beamten bestimmt sind (31, 6, 9). Dazu tritt 32,5, wo die Verteilung der so gebildeten Legionen erwähnt wird.

Kap. 35: Nach den vorzeitig am 1. Juni gefeierten feriae Latinae erfolgt die Aushebung durch den Praetor urbanus. Zu den von den Konsuln ausgehobenen Truppen kommen 4 legiones urbanae iusto numero (d. h. 5200+300), deren Tribunen er, der Praetor, zum Teil ernennt. Die Bundesgenossen stellen 15 000 Mann zu Fuss und 1200 zu Pferde. Dazu kommen § 6f. noch fremde Auxilia, die nicht in den Rahmen der römimischen Mobilmachung fallen. Dann kommt die besprochene Stelle 36, 8 f., die von Operationen des Korps des Sicinius (5300 Mann Römer1) in Illyrien handelt. Wie sind nun die drei Mobilmachungskapitel 27, 31, 35 zu gruppieren? Unger zieht 27 zu Antias, 31 und 35 zu Claudius, Soltau nimmt in 27 und 31 Ueberlieferung des Antias, 35 solche des Piso an; ausserdem trennt er 32 von 31 (Claudius).

Tatsächlich liegen die Dinge anders. In Kap. 27 werden ausgehoben 8400 Mann socii, aus Oberitalien kommen 4200 Mann socii und die Zweite Legion, die wir zu 5200+300 Mann rechnen wollen, wenn sie auch als maxume veterana (27, 5) diese Stärke nicht erreicht haben wird. Zusammen 18 100 Mann.

Kap. 31 hören wir von 2 Legionen zu 6300, 2 weiteren zu 5500 Mann, d. h. 23 600 Römer. Die Bundesgenossen betragen 16800 als makedonisches, 12 600 als italisches Heer, dazu 600 bundesgenössische Reiter bei Sicinius, zusammen 53 600 Mann,

Kap. 35 dagegen werden vier normale Legionen ausgehoben Mann und 16 200 socii = 38 200 Mann.

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22 000

Nimmt man nun mit Unger 31 und 35 als fortlaufenden Bericht einer Quelle, so hätte Rom 91 800 Mann aufgestellt. Nun mag man sagen, dass irgend ein Annalist sich die Rüstungen gegen Perseus fälschlich so gross vorgestellt, also so starke Aushebungen berichtet haben kann, aber da auch nach dieser Quelle nur 2 Legionen nach Makedonien gehen - was sollen 6 Legionen in Italien? Auch würde dann die Aenderung der Ernennung der Kriegstribunen in einer Quelle zweimal erzählt, einmal als gesetzlicher Akt (31,5) und einmal als Order an den die Aushebung leitenden Magistrat (35, 4).

Auch 27 und 31 zusammenzufassen, geht nicht an. Die Zahl von 71700 Mann wäre zwar auch noch mit annalistischer Uebertreibung zu erklären; aber zwischen den beiden Kapiteln bestehen eklatante Widersprüche einmal wird die Flottenbemannung zur Hälfte, einmal zu zwei Dritteln aus römischen Freigelassenen gebildet, einmal das nötige Ge1) Sie stehen unter tribuni militum.

treide aus Apulien und Calabrien, einmal aus Sicilien und Sardinien geholt.

Es bleibt also nur noch die Verbindung von 27 und 35, d. h. die Isolierung von 31. Damit verlieren die Widersprüche zwischen 27 und 31 die beiden Annalisten divergieren eben, wie in tausend anderen Fällen und die Zahlen werden rationell.

ihren Stachel

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In Kap. 2735 werden nämlich 18 100+ 38 200 Maun 563001) ausgehoben, in Kap. 31 53600. Es handelt sich deutlich um zwei parallele Berichte über dieselbe Aushebung des Heeres von ca. 54-56 000 Mann, das Rom beim Beginne des Krieges unter die Waffen rief.

Dass Livius 35 sagt, die damals ausgehobenen 4 Legionen wären zu den konsularischen Aushebungen hinzugekommen, beweist natürlich nichts für eine Vereinigung von 35 und 31. Wenn Livius die Nachrichten von 35 einmal von denen in 31 für verschieden ansah, musste er sie irgendwie anfügen und da war es das einfachste, zu sagen: Ausserdem werden ausgehoben usw. Niemand sagt uns, dass das ausserdem" in Livius' Quelle stand.

Man mag fragen, welcher von den beiden miteinander schlechthin unvereinbaren Berichten über die Mobilmachung korrekt ist. Möglich ist natürlich in erster Linie einmal, dass beide von ihren Verfassern gleichmässig aus der Luft gegriffen sind, dass man nichts wusste, als die Gesamtstärke des römischen Heeres und es der tätigen Phantasie des Annalisten überlassen blieb, sich auszudenken, wie und in welchen Kontingenten die überlieferten c. 55 000 Mann zusammengekommen sein mochten. Dann müssen wir uns bescheiden und bekennen, dass wir aus der Annalistik von der römischen Mobilisierung nichts lernen können. Will man aber einen Bericht halten, so kommt nur der von 31 in Betracht. Jede Ueberlieferung, in die Kapitel 27 gehört, hier also 27/35 (bei einer Vereinigung von 27/31 ist es nichts anders) ist abzulehnen. Es kommt in ihr allemal eine römische Armee von ungerader Legionenzahl heraus, da angeblich zu den 4 ausgehobenen Legionen die Leg. II als 5. hinzukommt. Ueberhaupt ist die auffällige Genauigkeit, mit der der Annalist von Kap. 27 zu sagen weiss, dass die Legion Nr. 2 nach Brundisium beordert wurde, verdächtig. Ganz abgesehen von der Legionenziffer wie waren denn

die vier neuen numeriert? Nach 32, 5 doch I-IV ein solches Detail der Militärverwaltung stand gewiss in keiner älteren Quelle. Dasselbe gilt von der verdächtigen Genauigkeit, mit der der Autor zu sagen weiss, wie sich die Flotte zusammensetzte (38 aus Rom, 12 aus Sicilien 27, 7)2). Ganz unbedenklich ist allerdings auch 31 nicht. Die sorgfältige

1) Als Maximum, da Leg. II maxume veterana ist, wahrscheinlich denkt der Annalist sich die Zahl etwas niedriger falls er sich etwas denkt.

2) Man muss bei dieser annalistischen Genauigkeit unwillkürlich an Pol. III. 33. 17 denken.

Schonung der socii navales § 7 sieht etwas gemacht aus und dass der Praetor 6 zur Flotte nach Brundisium geht, kann eventuell (Nissen 249) als Widerspruch zu Polybios (Liv. 48, 5) gedeutet werden, nach dem der Praetor mit 40 Schiffen ab urbe profectus est. Aber bei Polybios kann sehr wohl gestanden haben: Der Praetor verliess Rom und kam mit 40 Schiffen nach Griechenland o. ä. Er mag das Kommando erst in Brundisium übernommen haben und bis dahin zu Lande gereist sein, der Ausdruck bleibt immer noch gerechtfertigt, allzu wörtlich darf man auch einen Polybios nicht ausschlachten.

Zu Kap. 35 gehört 36, d. h. die Nachricht von der Unternehmung des Sicinius in Illyrien mit 5300 Römern, denn die andere Ueberlieferung (31, 3) weiss nur von 600 socii equites bei Sicinius. Wohin nun mit der Nachricht 18, 2 f., dass dem Sicinius der Auftrag wurde, Truppen zur Besetzung der epeirotisch-illyrischen Küste auszuheben? Sicher zu 31, denn nach der anderen Quelle ist Sicinius Kap. 27 in ganz anderer Weise bei den Aushebungen beteiligt, bekommt ein starkes Korps, mit dem er Kap. 36 im Osten operiert. Dagegen passt die kurze Angabe 18, die nur von der Deckung der notwendigsten Uebergänge etwas weiss, recht wohl zu den 600 socii equites, die dem Praetor nach 31 zur Verfügung stehen. Ueber die Mobilmachung haben wir also zwei annalistische Berichte, einerseits 18, 2 f.+31, andererseits 27+35+36. Beide stimmen darin überein, dass erst Sicinius mit einem Korps nach Illyrien geht'), dass er schon dort ist, als die Hauptrüstung in Italien vor sich geht 2) dass diese Sendung vor dem republikanischen Neujahr erfolgt) und dass damals die Tribunenernennung geändert wurde 4).

Es bleiben noch die übrigen auf den beginnenden Krieg bezüglichen Kapitel annalistischen Charakters zu verteilen.

An vielen Stellen des Livius tritt die Neigung hervor, genaue Tagesund Monatsdaten zu geben, natürlich ist dies nicht ein ab und zu wiederholter Versuch des Livius, ein recht gleichgültiges Einzelereignis genau festzulegen, sondern das Kennzeichen einer bestimmten Quelle, die sich durch solche Datierungen auszeichnete. Auch hier begegnen wir ihr. Es ist die Annalenschrift, die Kap. 27 und 35 zu Grunde liegt, 27, 5 haben wir das Datum der Iden des Februar, 35, 3 das des 1. Juni. Demnach werden wir Kap. 21 und 22 (vgl. 21, 5; 22, 3 und 7) hierzu ziehen dürfen. Ebenso sicher aber gehört 19 zu der anderen Quelle (27/35), denn hier wird vorausgesetzt (§ 6), dass der Praetor Sicinius noch nichts mit der Mobilmachung zu tun hat, sondern sich friedlichen Geschäften widmen kann. Also gehört dieses Kapitel in eine Quelle, deren Mobilmachungsbericht erst nachher beginnt, also zu 27/35, nicht zu 18/31. Auch der Schluss von 18 (§ 6 f.) gehört wohl schon hierher, nicht zur ersten Hälfte von 18. 1) 18, 2 f., bezw. 27. 6. 2) 31, 3, bezw. 36 (hinter den Aushebungen 35).

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3) 18, 1, bezw. 27, 5 f. und 36, 8. - 4) 31, 5 bezw. 35, 4.

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Zur weiteren Fixierung der Quellen kann man Kapitel 30 f. benutzen. Nachdem 30, 9 der sicher polybianische Ueberblick über die Situation geschlossen hat, heisst es, dass unmittelbar nach dem Amtswechsel und dem günstigen Bescheid der Haruspices ein Senatsbeschluss gefasst wurde, der Antrag auf Krieg solle ans Volk gebracht werden nisi [Perseus] satisfecisset und dieselbe Klausel trägt der Mobilisierungsbefehl 31, 1. Damit ist zunächst die Zusammengehörigkeit der Kapitel 30 und 31 gesichert, da sie die gleiche Auffassung in der gleichen Situation voraussetzen, und es fällt ein Licht auf diese Situation selbst. Wenn nicht Perseus Genugtuung geleistet habe" soll der Krieg als erklärt und der im Folgenden gegebene Mobilmachungsbefehl als in Kraft getreten betrachtet werden. Noch ist also nicht alles entschieden, man gibt sich in Rom noch den Anschein, an eine mögliche friedliche Lösung zu glauben und trifft die militärischen Vorbereitungen unter der Voraussetzung, dass nicht etwa doch noch Genugtuung geleistet worden sei (Plusquamperfect beidemal!). Es ist offenbar, dass man noch einen Bescheid aus Makedonien erwartet, allerdings kaum einen befriedigenden, denn die Vorbereitungen zum Kriege beginnen, aber immerhin man muss wenigstens in der Oeffentlichkeit die Form wahren und die Hoffnung zeigen, dass die Vorbereitungen überflüssig sein werden.

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Ist nun aus Makedonien einmal nach der annalistischen Ueberlieferung ein Bescheid gekommen, Persea regem populo Romano non satisfecisse"? Kap. 25 erfahren wir, dass römische Gesandte in Makedonien ad res repetendas waren und abgewiesen wurden. 31, 10 f. hören wir, dass die erwartete Genugtuung sich auf den Bruch des mit ihm von Rom erneuerten Bündnisses, Angriffe auf römische Bundesgenossen und Rüstungen gegen Rom selbst bezog und dasselbe wird Kap. 25 als die von den letzten Gesandten vergeblich an Perseus gestellten Forderungen angeführt (§ 4 ff).

Deutlich zeigt sich hier, dass Livius in zwei Quellen an dieselbe Stelle gekommen ist, von denen er der ersten die Rückkehr einer letzten römischen Gesandtschaft aus Makedonien entnahm. Als er in der zweiten Beschlüsse fand, die die erwartete und noch nicht erfolgte Rückkehr dieser Gesandtschaft voraussetzten, schrieb er auch sie ab, wodurch sie hinter die Heimkehr der Gesandten gerieten. Diese letztere, die in der 2. Quelle natürlich den sie erwartenden Beschlüssen gefolgt ist, liess er aus, da er sie schon 25 erzählt hatte, und bemerkt nur kurz haec rogatio (die im Falle des non satisfecisse gestellt werden sollte) ad populum lata est, wurde auch wirklich ans Volk gebracht ').

1) Und natürlich angenommen; das geht auf der nun folgenden Aushebung klar hervor. Unger vermisst (S. 190 f) die Erzählung von der Annahme der Rogatio durch das Volk, sie brauchte aber nicht noch besonders betont zu werden. Seine Korrektur perlata ist also nicht unbedingt nötig.

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