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so liegt die Annahme nahe, dass er dies für das Kollegium der Apokleten tat, dessen Obmann er war1) und mit dem vereint er die Bundespolitik leitete 2), d. h. er war der ständige Referent der Regierung in der Bundesversammlung. Trifft diese an sich wahrscheinliche Ansicht das Richtige, so wird damit eine weitere Verschiedenheit der ätolischen Bundesordnung von derjenigen der Achäer aufgedeckt: dass der achäische Strateg an dem Referat der Damiurgen nicht beteiligt war, sahen wir eben (S. 460). Wie fügt sich nun die Stelle des Livius in diesen Sachverhalt ein? Es ist kaum anderes aus ihr zu folgern, als dass der ätolische Strateg von dem Referat über den Vorschlag der Apokleten, das er sonst inne hatte, ausgeschlossen war, wenn die Frage sich um die Entscheidung ob Krieg oder Frieden drehte also in dieser Hinsicht eine Einschränkung seiner Tätigkeit als Berichterstatter erfuhr. Dafür mag noch folgende Erwägung sprechen, mit der ich auf früher Bemerktes (S. 459 ff.) zurückkomme. Man muss doch die Frage stellen, welchen Ausdruck des griechischen Originals Livius mit seinem sententiam dicere wiedergegeben besser gesagt, übersetzt hat; meines Erachtens kann dies nichts anderes gewesen sein, als γνώμην εἰπεῖν (oder, wenn man will, γνώμην лoodεīvαι, ɛiçεveyzɛiv) 3). Dann aber, besonders wenn man das früher über die Redefreiheit des Strategen Bemerkte (S. 460) hinzunimmt, darf yvóun nur in der technischen Bedeutung gefasst werden, welche diesem Wort in dem griechischen Urkundenstil zukam, nämlich als Antrag), sententiam dicere als Antragstellen'. Die oben angenommene Vorschrift wird dahin zu erweitern sein, dass der Strateg zu diesem Punkte der Tagesordnung nicht bloss nicht als Referent fungierte, sondern es ihm auch nicht er

1) Liv. XXXVIII 8, 2, cf. XXXV 35, 5.

2) Polyb. XX 9, 1. XXI 28, 18 (= Liv. XXXVIII 8, 1). 30, 6. Liv. XXXVI 35, 3 ff. Am besten erhält man darin Einblick durch Polybios' und Livius' Erzählung über die Verhandlungen der Apokleten mit M.' Acilius und P. Cornelius Scipio in den Jahren 191 und 190.

3) Allerdings ist yvóuny sinsiv im griechischen Amtsstil bis jetzt nicht nachzuweisen, wie mir Otto Schulthess brieflich bestätigt; aber gerade im SC. für Oropos (IG. VII 413 Syll. 2 334) wird z. 43 das lateinische sententiam dixisse griechisch mit γνώμην εἰρηκέναι wiedergegeben.

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4) So wird es auch bei Polyb. XXVIII 7, 6 (vgl. S. 461, Anm. 3 d. A.) zu verstehen sein. Ueber yróun,Antrag vgl. jetzt Schulthess in Pauly-Krolls R. E. VII Sp. 1482 ff. Die Verba, mit welchen yvóun zum Begriff,Antragstellen' verknüpft wird, sind gewöhnlich ayooɛve (Anaphe, IG. XII 3, 247 SGDI 3432, z. 2, cf. Schulthess 1. 1. Sp. 1487), àлoqaivɛo9α (in den Dekreten von Olymos Griech. Volksb. 202 ff., das Act. άлoqaive IG. III 10, z. 16 ff., cf. Schulthess Sp. 1495), disnyɛłodau (Alabanda CIG 2152 Lebas Îles n. 1609, revidiert Archäol. Anz. 1890, 141), zu letzterem Gr. Volksb. 204. Auch Schulthess ist der Ansicht (briefl.), dass trotz des Fehlens von Belegen angenommen werden darf, youŋv einɛīv könne,Antragstellen heissen, da das (ò dɛiva) einɛv der Psephismen im Grunde nichts anderes als eine Kürzung von γνώμην εἶπεν ist.

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laubt war, im Laufe der Debatte einen Antrag dazu zu stellen 1), oder doch nur dann, wenn sich dieser auf die formelle Behandlung des Gegenstandes bezog 2).

Zunächst ist wohl die Besorgnis, dass der Strateg durch das Streben nach Auszeichnung in einem Feldzuge und kriegerischem Ruhm nicht unparteiisch auftreten und seinen Bericht nicht nach objektiven Erwägungen vorbringen werde, für diese Einschränkung massgebend geworden 3); nicht minder, dass ihn die Aussicht auf seinen Anteil an der Bente) in seinem Verhalten beeinflussen werde. Im ganzen wird man. nun sagen müssen, dass auch da der Satz gegolten hat, dass Persönlichkeiten stärker sind als Gesetzesparagraphen, und es ist trotz dieser Vorsichtsmassregel manchem Strategen, wie gerade Damokritos 5) gelungen, seine Landsleute zum kriegerischen Eingreifen zu bestimmen, zumal da man ihm das Rederecht nicht nehmen konnte. Auch wird der Einfluss des Strategen im Kollegium der Apokleten sicherlich oft so stark gewesen sein, um es auf seine Seite herüberzuziehen. Praktisch genommen war der Unterschied in der parlamentarischen Stellung (wenn man so sagen darf) zwischen dem achäischen und dem ätolischen Strategen nicht so tiefgreifend, wie Philopoemen es, seinem Zwecke gemäss, hinstellte; und dazu hat Livius gewiss den Bericht seiner Vorlage rhetorisch gesteigert, um ihn wirksamer zu machen. 1) Dass er sonst dieses Recht besass, ist klar, cf. dazu auch Polyb. II 2, 8 ff. 2) Wie Liv. XXXI 32.

3) Vgl. Freeman 1. 1. 264. Schoemann-Lipsius a. a. O.

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Zu den karischen Inschriften und den darin vorkommenden

Namen.

Von Joh. Sundwall.

Karisch ist in der Forschung ein Schlagwort geworden, das in sich die Lösung der Rätsel der kretisch-mykenischen Kultur zu verbergen scheint. Sowohl in der Tradition wie in der neuesten Forschung ist den Karern eine wichtige Rolle in der Vorgeschichte der Insel des Aegäischen Meeres und Griechenlands zugewiesen (vgl. Fick, Vorgriechische Ortsnamen u. Hattiden und Danubier in Griechenland). Von dem lebhaften Interesse, das den vorgeschichtlichen Fragen entgegengebracht wird, dürfen die Karer, wie die Kleinasiaten überhaupt, einen bedeutenden Teil in Anspruch nehmen, denn alles, was zur Aufhellung dieser Stämme dient, kommt auch den vorgeschichtlichen Problemen zugute 1). Die epichorischen Denkmäler der Karer haben jedoch bis jetzt keine grössere Beachtung gefunden; sie sind vor den lykischen in den Schatten getreten, schon weil sie an Zahl und Umfang nicht so reich sind. Auch bieten die lykischen Inschriften für die Lesung der Schrift und das Verständnis von Wörtern und Formen ungleich mehr Anhaltspunkte dar. So ist es wohl gekommen, dass eigentlich nur ein einziger Gelehrter sich mit den karischen Inschriften näher abgegeben hat, nämlich Sayce, der sie auch grösstenteils veröffentlicht hat. Leider fehlt die Möglichkeit, seine Abschriften nachzuprüfen, was sehr zu bedauern ist, da ja mehrere Paar Augen immer besser und sicherer sehen als ein Paar, wie jeder Epigraphiker zur Genüge hat erfahren müssen. Indessen entbehren die karischen Inschriften gerade wegen ihrer Dürftigkeit nicht der Anhaltspunkte für die Forschung; denn die Kritzeleien, die den Hauptbestandteil derselben bilden, bestehen, wie schon Sayce sah, aus Namen und Patronymika der karischen Söldner der Pharaonen. Wir haben hier ein einheimisches Namenmaterial, das zum Vergleich

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1) Daher ist mit Lehmann-Haupt (Sitzungsber. Berl. archäol. Ges. 1907, S. 58) nachdrücklich daran zu erinnern, dass der Ausdruck Karer', ,karisch' in Ausführungszeichen, wie er und Andere ihn brauchen lediglich die nichtindogermanische und nichtsemitische vorgriechische Bewohnerschaft beider Küsten des ägäischen Meeres (Kretschmer: ,Kleinasiaten') nach dem historisch wichtigsten und greifbarsten Volke der ganzen Gruppe bezeichnet, dagegen in keiner Weise deren Herkunft aus Karien oder selbst aus Kleinasien andeuten oder überhaupt der Frage nach der Urheimat dieses Volks- und Sprachstammes präjudizieren will. Vgl. Aus und um Kreta, Klio IV, bes. S. 389 ff.

mit den in griechischer Tracht überlieferten karischen Namen auffordert. Wenn man aber die Umschreibungen von Sayce ansieht, kommt der Ueberfluss an Vokalen nicht unbedenklich vor. In der Gestalt wie Sayce jene Namen wiedergibt, haben sie mit den griechisch überlieferten ziemlich wenig Aehnlichkeit. Es soll deshalb hier zuerst der Versuch gemacht werden, den Lautwert einiger Zeichen dieser Inschriften festzustellen, um dann das Namenmaterial näher zu untersuchen.

Die karischen einheimischen Inschriften sind publiziert: von Sayce in Transact. of the Soc. of Bibl. Archeol. IX, 116 f.; Proceed. of the Soc. of Bibl. Arch. XVII (1895), S. 39-43 und S. 207; XXVII (1905), 123 f.; XXVIII (1906), 172 f.; XXX (1908), 28 f.; Kretschmer, Einl. in die Gesch. d. griech. Sprache S. 379 f. (auch bei Sayce XXVII, 125); Babelon, Les Pers. Achem. S. CII; Sitz.-Ber. d. Wiener Ak. Bd. 132 (1894), S. 10 (auch bei Sayce XXVII, 125); Rec. d. trav. rel. à la phil. Egypt. XII, 214; XVII, 120 (auch bei Sayce XXVII, 124); Kontoleon, Athen. Mitt. XV, 337 (auch bei Sayce XXVII, 126); Tituli Asiae Minoris I (Tit. Lyc.) Nr. 151 (auch bei Sayce IX). Da Sayce alle in anderen Publikationen veröffentlichten Inschriften in seine Abhandlungen aufgenommer hat, verweise ich nur auf diese mit Angabe der Bändezahlen der Transact. oder Proceed.

In Bezug auf das Zeichen hat Sayce ohne Zweifel (IX, 130 f.) den Wert dieses Zeichens richtig angegeben, wenn er es als einen Vokal bezeichnet, der sich a und e näherte. Folgende verschiedene Schreibungen desselben Namens beweisen es:

JQkuQ[x] D
Dkuz
[(a)rav[o]ss[y] D
(a)ravoss[y]

A waw(a)sex
Qwaw(a)ssaz

Jaw(a)nokhe
Qw(a)nose

makss(i)

mk[]ss (i)

Es tritt also sowohl für als für a ein und es ist wohl mit Sayce anzunehmen, dass einen offenen E-Laut bezeichnete. Ich gebe es, wie Sayce, mitä wieder. Dass auch ein E-Laut war, hat nämlich Kretschmer (Einl. S. 381) nach Sayce als sicher anerkannt, und zwar ist es wohl ein mehr geschlossener, weshalb ich es mit e bezeichne. Eine seltene Variante dieses Zeichens ist wohl, das auch mit a wechseln kann, wie in mawa in(e) u. mawin(e) (vgl. auch Sayce IX). Die Bedeutung von

E ist dagegen meiner Ansicht nach nicht ě, wie Sayce meint (IX), sondern i. Es wäre ja auffallend, wenn wir kein Zeichen für diesen Vokal hätten; ausserdem hat dieser Buchstabe auch im Lykischen denselben Lautwert. Am nächsten steht ihm (e), mit dem es mal auch wechseln kann, wie in folgenden Fällen:

m(e)ssEwe
mes we

[m]Es(a)näz[av]a
ms(a)[n]ax[y]

Damit ist zu vergleichen die Schreibung Εδριευς-Ιδριεύς, Εδυμος-Ιδυuos auf karischen Münzen (Babelon, Traité P. II, 998).

Ein wichtiges Zeichen ist o, denn die meisten Patronymika gehen darauf aus, bisweilen mit he verlängert, wie Kretschmer hervorhebt (Einl. S. 382). Mit schwachen Gründen hat Sayce demselben die Bedeutung ü (w) beigelegt (IX, 131 f.; vgl. dazu Kretschmer, Einl. S. 381 f.). Die Richtigkeit dieser Annahme hat Kretschmer in Zweifel gezogen, ohne etwas anderes als ein unbestimmtes ö (0) dafür zu setzen, also auch einen Vokal (a. O.). Ich glaube aber, dass dieses Zeichen einen gänzlich anderen Laut bezeichnet hat. Folgende Ausnahmen von dem allgemeinen Genetivausgang verdienen Beachtung:

ko (wo[s](e)ko)

k (aweth(e)k)

khe (aw(a)nokhe)

g [aw(e)[th]eg
uakäw(e)m(e)g

Ist es schon an und für sich weniger wahrscheinlich, dass einen Vokal bezeichnete, da es schon deren genug gab, so deuten die oben angeführten Varianten auf einen Konsonanten, und zwar auf einen Gutturallaut. Auch andere Umstände sprechen dafür. Zu demselben Stamme, wie m(i)gula, m(e)gäovez, m(e)gkss(i), mäku-, gehört wohl auch m(e)au. Anders liegt die Sache bei m(e)s(a)nab[] und m(e)s(a)nay, da wir hier zwei verschiedene Suffixe haben (vgl. näher unten). Es kommen ferner auch in den lykischen Inschriften einige Genetiv-Endungen vor, die auf einen Gutturallaut ausgehen. nämlich, welches Arkwright (Oest. Jahresh. II, 68) als ein nicht spezifisch lykisches, dem lykischen K verwandtes Zeichen erklärt hat. Dieses Zeichen entspricht wohl dem karischen. Ich schreibe es hier mit demselben Buchstaben, mit dem Tituli) A(siae) Minoris) I das lykische wiedergibt, nämlich z, um. Die Genetiv-Endungen ahz, ehz, az, ez in den lykischen Inschriften TAM. I, 54. 69. 149: murazahz, kudali[je]hz, terssiklehz, abu... w[ete]hx, armpax, tuburez, ipresidaz entsprechen somit den karischen. Die echt-lykische Genetiv-Endung ist indessen ah, eh und vokalisch auslautend ahe, ehe

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