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gangene Namenbildung aus dem Stamme Auc- unter anderem auch zu dem Namen Oculnius geführt haben, so dass wir in der Insel "Qyvos nicht die Heimat aller jener Etrusker zu sehen hätten, sondern nur dieselbe Namenentwicklung. Allerdings wäre ja auch eine Rückkehr zu einfacherer Namensform wieder denkbar, so dass alle Träger obiger Namen doch aus "Qyvios stammten. Solche Fragen müssen leider unbeantwortet bleiben; sicher ist, dass die Ogulnier, wie schon Schulze ausdrücklich feststellte, etruskisch und, wie ich nunmehr hinzufügen darf, hattidisch sind.

Das Ergebnis unserer Untersuchung lässt sich in wenige Worte zusammenfassen:

Die altkretischen Ortsnamen scheinen durchweg mit Personennamen in Zusammenhang zu stehen. Die grosse Masse dieser Ortsnamen, insbesondere die Namen fast aller (vielleicht aller!) an der See liegenden Orte Kretas kehren in italischen Orts- und Personennamen wieder, die etruskischen Ursprungs sind, ebenso ein grosser Teil gelegentlich vorkommender kretischer Personennamen. Es muss daher eine ausserordentlich starke Einwanderung in Italien aus Kreta oder aus Ländern erfolgt sein, die eine mit der altkretischen stammverwandte Bevölkerung hatten. Es bedarf nur noch einer genaueren Feststellung des Anteils, den die übrigen Länder und Inseln des ägäischen Meeres an der Besiedelung Italiens gehabt haben. Gelsenkirchen.

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Ueber die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse bei den Germanen zur Zeit des C. Julius Caesar.

Von Otto Th. Schulz.

In der Einleitung in das Studium der Alten Geschichte vom Jahre 1895 findet sich folgender Satz aus der Feder Kurt Wachsmuths:

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Natürlich waren es politische Zwecke, die ihn (Caesar) veranlassten, die 7 Bücher,Commentarii de bello Gallico', d. h. die Memoiren seiner eigenen Taten in Gallien während der letzten sieben Jahre (58-52; je ein Jahr in einem Buche) im Winter 52/51 auszuarbeiten und Frühjahr 51 herauszugeben" (Seite 662).

Wachsmuth stellte sich damit also durchaus auf die Seite Theodor Mommsens, der im dritten Bande seiner Römischen Geschichte (Seite 615 f., 8. Aufl.) den Beweis für seine Behauptung liefern zu können geglaubt hatte „Das Bellum Gallicum ward geschrieben und bekannt gemacht im Jahre 703, als in Rom der Sturm gegen Caesar losbrach und er aufgefordert wurde, sein Heer zu entlassen und sich zur Verantwortung zu stellen.“

Ganz anders war die Auffassung der Frage von seiten Wachsmuths bis zu dem Wintersemester 1900/01 geworden, in dem er in seinem althistorischen Seminar Caesars Feldzüge behandelte. Ueber den beweisenden Satz des Bellum Gallicum I 28, 5, auf den sich Mommsen stützte, urteilte er jetzt folgendermassen 1):

„Der Satz beweist nichts; denn der Relativsatz quosque ist unmöglich angeknüpft und ersichtlich von einem eingeschoben, der seine Kenntnisse damit dokumentieren wollte."

Und er fügte zu dem zweiten Passus, den man besonders als Beweis für die Abfassung der Kommentarien in einem Zuge anzuführen liebte, IV 21, 7 hinzu:

"

Noch schlimmer steht es mit dem anderen Satz. Vier miteinander verbundene Relativsätze gibt es im ganzen Caesar nicht und dann schleppt

1) Aus dem eigenen Leipziger Kolleghefte des Verfassers dieser Zeilen. Thema: Die Ueberlieferung des Bellum Gallicum, behandelt im Februar 1901.

O. Th. Schulz, Ueber die wirtschaftl. u. polit. Verhältnisse bei den Germanen. 49

das mittit so unglaublich nach! Nur ein Sprachstümper konnte einen solchen Satz verbrechen, ein Caesar gewiss nicht" 1).

Daran an schloss dann der ausführliche Nachweis der sukzessiven Entstehung der Bücher des gallischen Krieges, den in ähnlicher Weise Verfasser seit 1905 in seinen einschlägigen Kollegs oder im Seminarvorkurs zu führen pflegte.

Er braucht in seinen Einzelheiten hier nicht wiederholt zu werden; denn in der Zwischenzeit ist die Dissertation von Christian Ebert Ueber die Entstehung von Caesars,Bellum Gallicum' (1909) erschienen, die vorsichtig und klar, erschöpfend und restlos überzeugend den gleichen Beweis erbracht hat 2).

Wir haben uns heute eine weitere Aufgabe gestellt, deren Notwendigkeit an seinem Teile im übrigen bereits Felix Jacoby erkannt hat, wenn er in No. 8 der Berliner Philologischen Wochenschrift (1910) schreibt:

Weil ich von der Lektüre (Eberts) einen so seltenen Genuss gehabt habe, möchte ich auch nicht mit Polemik schliessen. Sie würde sich gegen das zu richten haben, was Ebert S. 74 f. über die Frage der Edition der Kommentarien... sagt. Nicht als ob der Verfasser hier falsch urteilte. Aber er hat diese Fragen zu flüchtig gestreift, wohl um die einleuchtend richtigen Ergebnisse nicht zum Schlusse durch Hypothesen abzuschwächen. Dennoch werden wir uns der Forderung nicht entziehen können, nun weiter zu untersuchen, ob die Kommentarien auch einzeln publiziert sind

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Die Erkenntnis von der sukzessiven Entstehung des Bellum Gallicum, erweitert durch eine derartige Fragestellung, muss nämlich an einem speziellen Punkte zu einem Resultate führen, das in der Tat den Anspruch auf hohe geschichtliche Bedeutung wird erheben können: in den beiden Exkursen Caesars über Germanien und Germanen.

Es kommen in Betracht Buch IV, Kapitel 1, 3 ff. und Buch VI, Ka1) B. G. I 28, 5: Boios petentibus Haeduis, quod egregia virtute erant cogniti, ut in finibus suis conlocarent concessit; quibus illi agros dederunt quosque postea in parem iuris libertatisque condicionem atque ipsi erant receperunt. B. G. IV 21, 7: eos domum remittit et cum iis una Commium, quem ipse Atrebatibus superatis regem ibi constituerat, cuius et virtutem et consilium probabat et quem sibi fidelem esse arbitrabatur cuiusque auctoritas in his regionibus magni habebatur, mittit. Man beachte, dass jedesmal am Satzschluss zwei Verben sich unmittelbar folgen, eine kaum erträgliche Härte!

2) Anerkannt bereits in Nordens Römischer Literaturgeschichte bei Gercke-Norden, Einleitung in die Altertumswissenschaft I 1910 S. 486 f., deren Besprechung vonseiten des Verfassers in nächster Zeit in Seeligers Historischer Vierteljahrsschrift erfolgen soll, und im Grundriss der Geschichte der römischen Literatur von Max Zoeller, neu bearbeitet von Edgar Martini 1910, S. 213 f., wo sich die widerlegbare Behauptung findet : Wurden also die Commentarii einzeln abgefasst, so wurden sie aber gewiss nicht einzeln veröffentlicht, sondern alle auf einmal, und zwar vermutlich bald nach 52". Irrig gegen Ebert nochmals A. Klotz, Caesarstudien, S. 17 ff., unmittelbar vor Drucklegung dieses Aufsatzes (November 1910) veröffentlicht.

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Klio, Beiträge zur alten Geschichte XI 1.

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pitel 21 ff. Das erstemal handelt es sich um die Sueben (Schwaben), denen der Feldherr im Kriege begegnet, das zweitemal um die Germanen überhaupt, und zwar mit einer ausdrücklichen Betonung ihrer ethnischen Verschiedenheit von den Galliern, mit denen er sich Kapitel 11, 2 ff. befasst, nämlich Kapitel 11, 1 quoniam ad hunc locum perventum est, non alienum esse videtur de Galliae Germaniaeque moribus et, quo differant hae nationes inter sese, proponere und 21, 1 am Anfang und gleichsam als Ueberschrift der germanischen Digression Germani multum ab hac consuetudine differunt: nam neque druides habent, qui rebus divinis praesint, neque sacrificiis student usf. Darauf wird im sechsten Buche teilweise dasselbe ausgeführt, was sich schon im vierten findet, wie sogleich in den uns hier interessierenden Partien nachzuweisen sein wird.

An einem sehr wichtigen Punkte aber findet sich eine Behauptung, mit der man sich bisher absolut nicht auseinanderzusetzen vermochte, so dass schliesslich O. Schrader in seinem ausgezeichneten Werke Sprachvergleichung und Urgeschichte II, 2 S. 212 f. (1906) den Verzicht auf Erkenntnis hier überhaupt aussprach: „So glaubte Caesar, . . . dass die Germanen jährlich nicht nur ihre Aecker, sondern auch ihre Wohnungen wechselten und eine ausserordentlich lebhafte, noch heute nicht geschlichtete Streitfrage hat sich darüber entsponnen, ob Caesar in dieser Auffassung geirrt habe1), oder wie, wenn dies nicht der Fall sein sollte, dieser ganz ausserordentliche Mangel an Sesshaftigkeit zu erklären sei 2). Wir verzichten darauf auf diese, wie es scheint, niemals ganz zu erklärenden Verhältnisse näher einzugehen -".

Es soll nun im folgenden nach einer generellen Norm verfahren werden, deren Anwendung sich dem Verfasser in mehr als einem Falle bisher empfohlen hat und die er so präzisieren möchte:

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Bei viel verhandelten Problemen ist zunächst gar keine Rücksicht auf das vorher Geschriebene zu nehmen, sondern lediglich das Quellenmaterial genau zu interpretieren. Soweit dasselbe literarischen Charakter trägt, ist scharf zu unterscheiden, was in ihm tatsächlicher Bericht, was reflektierender Zusatz in wie cachierter Form auch immer dies sein möge ist; denn letzterer hat an sich für den Forscher keinen originalen. Wert."

Im vorliegenden Falle ist Caesar der literarische Zeuge; unmittelbar heranzuziehen ist nur noch Strabo in den Geographica VII 1, 3 Cas. 291 von den Worten zoròv d'éotiv äлаσı. . . an 3). Sie geben uns alles, was

1) Vgl. zuletzt R. Much, Ztschr. für Deutsches Altertum 36, 102 ff.

2) Vgl. zuletzt J. Hoops, Waldbäume und Kulturpflanzen im germanischen Altertum, 1905, S. 511 ff.

3) Strabo aus Amaseia (ca. 65 vor bis 20 nach Chr. Geb.) ist ein Menschenalter jünger als Caesar, hat ihn aber um zwei Menschenalter überlebt. Die Tɛwypaqızá sind erst am Schlusse des Lebens ihres Autors veröffentlicht worden (vielleicht erst

wir direkt schriftlich über die wirtschaftlichen bezw. politischen Verhältnisse unserer Vorfahren um die Mitte des ersten Jahrhunderts vor Christus erhalten besitzen; im übrigen kommen in Betracht die Ergebnisse der linguistischen und sogenannten praehistorischen Forschung. Wenn die Tatsachen der literarischen Berichte, das heisst in erster Linie die des Caesar, vor dieser sonst möglichen Kritik standhalten, so sind sie unbedingt bindend, weil er Augenzeuge, wissenschaftlich interessiert und, wie wir aus allem übrigen sonst tausendfach wissen, von höchster Intelligenz, einer der schärfsten und kühlsten Köpfe des Altertums überhaupt war und nicht der geringste Grund vorliegt noch irgend ein Anzeichen sich finden lässt, dass er bei den ethnographischen Untersuchungen über die Germanen habe täuschen wollen 1).

Endlich kann, um das, was Caesar berichtet, geschichtlich in einem weiteren Umfange zu verstehen, als Hilfsmittel unsere sonstige Kenntnis der späteren Zeiten des germanischen Volkstums herangezogen werden. Hierhin gehört auch des Tacitus Germania. Aber es darf nicht verkannt werden, dass man sich dabei der Gefahr aussetzt, die dazwischen liegende Entwicklung zu übersehen; denn selbst zwischen den Darstellungen von Caesar und Tacitus klafft eine Zeitspalte von 150 Jahren, die insofern für die germanische Entwicklung vielleicht am bedeutungsvollsten von allen übrigen gleichgrossen Zeitspannen gewesen sind, als unsere Vorfahren in ihnen überhaupt erst so recht eigentlich mit einer fremden, höheren Kultur in Berührung und Beziehung getreten sind. Und hier liessen sich, weit hinausgreifend über den Rahmen dieser Untersuchung, zahlreiche und teilweise einschneidende Veränderungen nachweisen.

Doch wir geben jetzt am besten gleich dem Berichte das Wort, der die uns interessierenden Verhältnisse am kürzesten behandelt. Das ist Strabo an dem soeben angeführten Orte. Die Rede ist von den Schwaben.

Gemeinsam aber ist allen denen,

Strabo, Geogr. VII, 1, 3 p. 291 C.: κοινὸν δ ̓ ἐστὶν ἅπασι τοῖς ταύτῃ τὸ περὶ τὰς μεταναστάσεις εὐμαρες die hier wohnen, die Leichtigkeit von διὰ τὴν λιτότητα τοῦ βίου καὶ διὰ Umsiedelungen wegen der Einfachunmittelbar nach diesem ?). Caesar kann also sehr wohl an unserer Stelle Quelle sein. In der Tat werden die Commentarii p. 177 C. von Strabo angeführt; indessen ist sein Urteil über die römischen Schriftsteller wenig günstig (p. 166 C). Für unsere Zwecke kommt die Frage nach der Bewertung des strabonischen Berichtes kaum in Betracht, bieten uns doch Caesar und Strabo (ohne sich dabei zu widersprechen, wie gezeigt werden wird) alles, was wir literarisch besitzen: Wenn sich erweisen liesse, dass Strabo selbständig sei, so bedeutete das freilich eine Unterstützung der Mitteilungen Caesars, aber keine von weiterer Bedeutung, da diese, richtig angeschaut, wie sich ergeben wird, für sich selbst sprechen und keiner sonstigen Unterstützung bedürfen.

1) Caesar konnte freilich noch nicht wissen, welch unvergleichliche Bedeutung das germanische Volkstum in der Zukunft für Rom haben würde! Er war rein wissenschaftlich interessiert; vgl. auch Ebert 1. c. Seite 58 ff. und unten S. 61 f., 74 ff. 4*

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