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Remedium von 21/200 im Schrot des Goldes gestattet; ein 20-MarkStück, theoretisch 7,96495 g schwer, darf also in praxi zwischen 7,98486 g und 7,94504 g schwanken1), d. h. die mathematische Genauigkeit beschränkt sich auch hier auf eine Stelle hinter dem Komma! Darum habe ich gerade in dem von W. bekämpften Aufsatze (wie vordem schon Lehmann-Haupt) betont), daß ich mir bewußt bin, daß unsere, nur aus dem Betrage des römischen Pfundes als 327,45 g errechneten genaueren Beträge in den Dezimalstellen hypothetisch sind", und habe darum gerade in jenem Aufsatz stets 8,4 g", nicht „,8,40 g" als Dareikenbetrag gedruckt. Es handelt sich also nur um einen erreichbar wahrscheinlichsten Betrag, der nach meiner Methode deswegen für den Dareikos auf 8,4 g steht, weil von 8,27 g bis 8,40 g die Skala jedesmal durch mehrere genügend beglaubigte Wägungen lückenlos fortschreitet; die wenigen höheren Stücke fast auf jeder Stufe der Skala nur ein Exemplar, dabei manche Stufen schlecht bezeugt, dürfen als Übermünzungen gelten. Sobald wir aber eine um ein oder gar mehrere Zentigramm tiefere Stufe als Norm des Dareikos ansprechen, erhalten wir eine größere Zahl Übermünzungen, als, zumal bei Gold, denkbar ist3). Denn gerade hier wird natürlich sowohl die Ausgabe übermünzter Exemplare der Kostbarkeit des dann verschwendeten Materiales wegen durch sorgfältige Kontrolle erschwert wie auch ist das Erhaltensein zahlreicher übermünzter Stücke des lohnenden Auskippens wegen besonders unwahrscheinlich.

Bei Weißbachs Norm von 8,3362 g dagegen wäre die Hälfte aller ihrem Gewichte nach bekannten Exemplare übermünzt!4). Allein diese Erwägung zeigt unbedingt, daß sein Satz falsch, erheblich zu niedrig ist3).

1) Alles bequem bei Kummer, Die Deutschen Reichsmünzen, Dresden 1899, S. 18. Mehr ältere und neuere Vorschriften über Remedium bei Roscher, System der Volkswirtschaft III § 42 Anm. 6 (7. Aufl., Stuttgart 1899, S. 274).

2) ZDMG 63, 702, Anm. 2. Vgl. L.-H., Verhandl. Berl. anthrop. Gesellschaft 1889, 257 Absatz 2.

3) Gegen Annahme weitgehender Übermünzung hat sich Lehmann-Haupt von vornherein und mehrfach geäußert.

4) Ich betrachte dabei als seine Norm (den Betrag von 8,3362 g zu seinen Gunsten auf 8,34 g aufrundend) 8,34 g und lasse diese Stufe selbst also bei der Zahlung der über der Norm stehenden Stücke weg; ebenso zähle ich die 125 Stücke aus dem Athosfund, deren Durchschnitt 8,3849 g beträgt, nicht mit! Dennoch bleiben aus Tabelle II fast genau ebensoviel Stücke über wie unter Weißbachs Norm (80 gegen 81)!

5) Weißbach, ZDMG 65, 680 (vgl. 676) bemerkt, daß von den ungefähr 12 bisher bekannten Doppeldareiken überhaupt keiner das von R. und L.-H. angenommene Normalgewicht erreicht, sondern alle ohne Ausnahme der von mir berechneten Norm näher stehen"; abgesehen davon, daß es doch (vgl. meine Tabelle I, 48 Ex.) 3 Stücke gibt, die der Norm von 8,4 (doppelt = 16,8 g) näher stehen als der von 8,3362 (doppelt 16,6724 g), so müssen die Doppeldareiken unter der metrologischen Norm deswegen stehen, weil sie nach Ausweis ihres Stiles

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Zum selben Ergebnis führt die Betrachtung des Durchschnittsgewichtes der erhaltenen Stücke: es beträgt 8,354 g1). Noch unter diesem Durchschnitt bleibt Weißbachs Satz von 8,3362 g zurück, obwohl, wie der praktische Numismatiker und der Münzbeamte weiß, das Durchschnittsgewicht schon durch den Gewichtsverlust, den fast alle Exemplare durch Abnutzung, viele zudem durch Beschneiden und Beschädigung erlitten haben, stets hinter der Norm zurückbleibt, derart, daß im modernen Geldwesen durch eine Grenze, ein sog. Passiergewicht, das erlaubte Ausmaß dieses Verlustes festgesetzt wird: es beträgt beim 20-MarkStück 5002). Durch Zuschlag eines Betrages, der die Mitte hält zwischen der Norm und dem 50 tieferen Passiergewicht (also durch Zuschlag 21/2 würde man also in der Jetztzeit ganz annähernd aus dem Durchschnitt der im Verkehr befindlichen Stücke die Norm zu bestimmen versuchen können; von 8,354 g aus käme man so durch Zuschlag von 995 auf 8,375 g. Da man nun, wie der Befund zeigt, im Altertum mit der Duldung untergewichtiger Stücke viel laxer war, so würde man bei dieser Abschätzungsart mehr als 500 Passiergewicht anzunehmen, also mehr als zuzuschlagen haben, wodurch die Lücke zwischen 8,375 g und dem bestbelegten Höchstgewicht von 8,40 g sich erklärt. Wie dem auch sei, wenn Weißbach die Norm des Dareikos auf 8,3362 g ansetzt, so bleibt er

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die letzten Ausläufer des Dareikengeldes darstellen, nämlich entweder unter Dareios III (337–330) oder gar nach Aufhören der Achämenidenherrschaft unter Alexander dem Großen geprägt sind (Babelon, Traité II 2 S. 479, Head, Historia numorum, 2. Aufl., S. 828 f.): im Verlaufe seiner 200jährigen Geschichte ist eben auch der Dareikos dem Schicksal der Abknappung nicht entgangen, die vor dem Durchdringen der modernen Münzpolitik an jeder Münzsorte schließlich vorgenommen ward, damit nicht die den Verkehr beherrschenden leichteren (also abgenutzten älteren oder an der unteren Grenze von Remedium und Passiergewicht stehenden neueren) Stücke zum Auskippen der neugeprägten schwereren verführten (sog. Greshamsches Gesetz); vgl. dazu Klio 6, 512–513, Luschin von Ebengreuth, Münzkunde u. Geldgeschichte des Mittelalters, 1904, S. 216, Roscher, System der Volkswirtschaft III § 42 (7. Aufl. S. 270-276) mit einer Fülle von Beispielen, ferner Lexis in Conrads Handwörterbuch der Staatswissenschaften s. v、 Münzwesen (2. Aufl., Jena 1900, V 904 5, 3. Aufl., Jena 1910, VI 822 3). Die einfachen Dareiken, die sich durch gleiche Buchstaben oder Beizeichen den doppelten an die Seite stellen, sind leider zu wenig zahlreich, um auch an ihnen die Abknappung zu zeigen; gerade beim Nachweise von Abknappung an der Norm wie bei jeder rein statistischen Arbeit ist ja größtmögliche Menge des Materials das erste Erfordernis.

1) Die Teilstücke führen auf einen Durchschnitt von 8,40 bzw. 8,37 g, sind aber zu wenig zahlreich, um auf sie sich zu berufen. Wegen der Doppeldareiken (Durchschnitt: 8,30 g für den Dareikos) siehe die vorige Anm.

2) Kummer S. 18; andere ältere und neuere Vorschriften über Passiergewicht und Angaben über Gewichtsverlust bei Roscher, System der Volkswirtschaft III § 42 Anm. 7, 8, (7. Aufl. S. 274).

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XIV 1.

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damit unter dem Durchschnitt und steht so im Gegensatz zu dem unumstößlich sicheren Befund der erhaltenen Dareiken. Da ich nun mit Weißbach meine, daß das steinerne Londoner Gewichtsstück (Nr. 91117) von 166,724 g, als 1 Mine bezeichnet, aus dem er den Dareikos als 1/60 Mine mit 8,3362 g berechnet, sich tatsächlich auf dasselbe System, auf dieselbe Mine bezieht, deren 160 der Dareikos ist, und der Dareikos nach dem oben Dargelegten auf 8,4 g, seine Mine auf 504 g, seine / Mine auf 168 g angesetzt werden muß, so war ich auch gegen die Meinung derer, die den Stein selbst gesehen haben1), schon vordem der Überzeugung, daß er die fehlenden 1,276 g durch Beschädigung oder Korrosion eingebüßt habe. Dies wurde mir dann aber nach einer abermaligen Besichtigung des Steingewichtes durch die Herren G. F. Hill (,,the weight has lost somewhat in use", Brief an mich, 24. Okt. 1913) und L. W. King (,,that base has also lost weight by use since the last rubbing down", Brief an Hill, 24. Okt. 1913) ausdrücklich bestätigt. Ebenso muß der Petersburger Stein, die sogen. Inschrift von Kerman 2), ein unsigniertes, aber mit Dareios' dreisprachiger Königsinschrift versehenes Steingewicht von 2222,425 g, das Weißbach als ein Gewicht von 400 Silbersigloi auffaßt eine zu Weißbach's Ableugnung der 50er Minen nicht stimmende, deren Existenz vielmehr beweisende Stufe 3) die an der Norm von (400 × 5,6 g =) 2240 g fehlenden 17,575 g auf solche Weise eingebüßt haben; wird doch von ihm ausdrücklich erklärt, daß er an den Schriftflächen etwas abgerieben" sei.

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B.

Wir wenden uns zum medischen Siglos, den nach Brandis usw. Lehmann-Haupt und ich) auf 5.6 g ansetzten, Weißbach) auf 5,5575 g, wobei über die Gleichung 1 Golddareikos 20 Silbersigloi, Gold zu Silber wie 13 zu 1, also ein Silbersiglos gewichtsgleich / Golddareikos, kein Streit besteht (5,62 von 8,4; 5,5575 = 2/ von 8,3362[5]).

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1) Weißbach, ZDMG 65, 678 nebst Anm. 4.

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2) Weißbach, Die sog. Inschrift von Kerman, im Bulletin de l'acad. impériale des sciences de St. Pétersbourg 1910 S. 481 ff. und ZDMG 61, 719 u. 949; 65, 678 f., 686 f. 3) Lehmann-Haupt, Klio 10, 243 ff., ZDMG 66, 631. Wenn Weißbach, ZDMG 65, 687 es mit unseren modernen Münzgewichten vergleicht, so kehrt sich dieser Vergleich sofort gegen seine Leugnung der 50er Minen: denn wie die bei uns nur gestatteten Münzgewichte zu 50, 100, 200, 500, 1000, 2000 M (Kummer S. 105) es beweisen, daß wir dezimal rechnen, so beweist sein Stein von 400 Sigloi (nicht durch 60 teilbar!) - ebenso wie das mehrfache Vorkommen von durch 50, aber nicht durch 60 teilbaren Dareikensummen, ZDMG 63, 706, Anm. 1-, daß man den Siglos in Mengen zu 50, 100 usw. verrechnete; und seine Bemerkung S. 686 „natürlich wird ... ein Gewicht von 100 medischen Sekeln eine gewisse Rolle gespielt haben“, enthält das auch; freilich daß dies 50 fache Mine hieß, beweist auch der Stein nicht. 4) ZDMG 63, 708. 5) Zuletzt ZDMG 65, 680.

gestattet

Bei Silbermünzen dieses Gewichtes etwa unserer Mark unser Reichsmünzgesetz ein Remedium in der Ausprägung von 10% so daß das theoretische Soll der Mark von 5,55556 g in der Praxis zwischen 5,61112 und 5,50 g schwankt1). Damit wird es für unsere Reichsmark völlig unmöglich, ihr Sollgewicht mathematisch auf auch nur eine Dezimalstelle genau anzugeben, und wir könnten zunächst auch vom Siglos nichts Besseres erwarten. Indessen wird es geraten sein, - da wir den Siglos als Währungsmünze betrachten, die Mark aber Scheidemünze ist und das Remedium daher laxer sein darf, zum Vergleich mit dem Siglos auch für die Reichsmark nur die 2/200 Remedium unseres Goldes anzusetzen. Auch so aber würde die Mark infolge des Remediums zwischen 5,56945 und 5,54167 g schwanken dürfen, auch hier also schon die zweite Stelle hinter dem Komma sich nicht mathematisch genau angeben lassen! Damit verschwindet dann da Weißbachs Satz auf eine Stelle reduziert gleichfalls 5,6 g wird der Unterschied unserer Beträge für den Siglos und ich brauche nur hinzuzufügen, daß meine Norm von 5,6 g errechnet ist nach meiner Methode des cum grano salis betrachteten Höchstgewichts: dieses beträgt nämlich, wie ich im Anschlusse an Brandis usw. in dem von Weißbach bekämpften Aufsatze lehrte 2) und wie meine Tabelle VI jetzt ausführlicher zeigt, 5,6 g; denn bis zu 5,62 g steigen die Gewichte lückenlos von 5,25 g an fort, in allen Stufen durch mehrere Exemplare belegt; die dieses Maß überschreitenden, wenigen, oft nur einmal belegten und sprungweise aufrückenden Stufen dürfen als übermünzt gelten.

Wenn die (aus größerer Nachsicht gegen untergewichtige Stücke im Altertum gegenüber der Jetztzeit zu erklärende) Spannung zwischen diesem aus dem bestbelegten Höchstgewicht ermittelten Betrage von 5,6 g und dem Durchschnittsgewichte (5,38 g, Tabelle VI) hier noch größer ist wie beim Golde (dort war dieser Betrag 8,40 g, jener 8,35 g, vgl. Anm. 3), so ist das nicht verwunderlich, da die antiken Silbermünzen im Gewichte oft noch erheblich untergewichtiger sind als die Goldmünzen, auch über den schon verwerteten Unterschied im modernen Passiergewicht für beide Arten hinaus, zumal aber der persische Siglos).

Darüber, daß zwischen diesen beiden Sorten, dem Dareikos und dem Siglos, bei einem Wertverhältnis von Gold zu Silber wie 131 zu 1 zwanzig

2) ZDMG 63, 708.

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1) Kummer S. 18. 3) Denn die Mehrzahl der erhaltenen Sigloi zeigt, wie dem praktischen Numismatiker wohlbekannt, Spuren äußerst starker Abnutzung, wohl infolge besonders ausgedehnten und langen Umlaufs; auch die kleinen Einstempelungen, die sie so häufig haben, haben vielleicht einen, wenn auch unbedeutenden, Substanzverlust herbeigeführt. Daher ist der Siglosdurchschnitt von meiner Norm um mehr Prozent (er beträgt 96,1 % von ihr) entfernt als der Dareikendurchschnitt von der Dareikennorm (er beträgt 99,4%).

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Sigloi auf einen Dareikos gehen 1), besteht zwischen Weißbach und mir kein Streit. Nur über meine Errechnung dieser Währung muß ich etwas bemerken. Daß bei der Gleichung,,1 Dareikos 20 Drachmen" mit den letzteren Sigloi gemeint sind, fand ich 2) nämlich nicht wegen der Angaben des Harpokration und Suidas selbstredend", für die man ja, wie Weißbach3), älteren Auslegern folgend, darlegt, zunächst auch an andere Drachmenarten, z. B. die attische, denken könnte; das wäre dann aber1) immer nur eine Kursnotiz zwischen zwei verschiedenen Währungen, die anders ausfällt als der Metallwert), und daher metrologisch, wie alle Kursnotizen, auch die des heutigen Kurszettels der Münzsorten 6), ungenau ist): auf den Kurswert einer Münze mit einer anderen verglichen wirken eben außer dem Metallwert noch andere Elemente (Beliebtheit der Münze im Handel, Handelsmacht und Zahlungsbilanz des Emittenten usw.) ein. Ich fand es vielmehr deswegen selbstredend, daß mit den 20 Drachmen, die dem Dareikos wertgleich sind, Sigloi gemeint seien, weil in der bekannten Stelle bei Xenophon, Anab. I 7, 18 3000 Dareiken mit 10 Talenten (d. h. mit 60000 Drachmen, also 300 Dareiken == 1 Talent 6000 Drachmen) 8), geglichen werden, und im Munde des Kyros in Babylonien keine anderen Talente denkbar sind als die auf der Grundlage des Siglos als dessen 6000-faches aufgebauten. Die abweichende

1) Den Belegen hierfür aus Xenophon und Harpokration - Suidas ZDMG 63, 708 fügt Weißbach, ZDMG 65, 688 noch einen solchen aus Arrian Anab. IV, 18, 7 hinzu.

2) ZDMG 63, 708. 3) ZDMG 65, 672.

4) Ebenso wie die von Weißbach, ZDMG 65, 673 angezogenen Stellen aus Plutarch (Alex, 69, de mul. virt. 5 [Ilɛgoideg], Nicol. Damase. fr. 66 [FHG III S. 406]), die miteinander verglichen den (persischen) zorʊovę, d. h. den Dareikos, elę żóyov docquòr ×' 'Attizör rechnen.

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5) Nämlich 20 attische Drachmen (= etwa 86 g Silber) mit Gold nach persischem Verhältnis geglichen ergäbe ein Goldstück von 86 × 40 6.45 g statt 8,1 g; oder: 86 g Silber 8.4 g Gold ergäbe ein Verhältnis von Gold zu Silber wie 10,24 zu 1.

6) Der Sovereign steht nach dem Berliner Kurszettel vom 6. X. 1913: 20,17 M, das ergäbe für ihn 20,47 X 0,3584 = 7,3364 g Gold: er enthält aber nur 7,3224 g Gold; oder umgekehrt: der Sovereign von 7,3224 g Gold müßte wert sein 7,3921 x 2,79 – 20,43 M; er steht aber 20,47 M. Der russische Rubel in Goldmünze steht nach dem Berliner Kurszettel vom 9. XII. 1913: 2,159 M, das orgabe für den Imperial von 10 Rubeln 21,59 × 0,3584 7.7379 g Gold: er enthält aber mehr, nämlich 7,7423 g Gold; oder umgekehrt: der Imperial von 7,7423 g Gold mußte wort soin 7,7423 × 2,79 -- 21,60 M; er steht aber nur 21,59 M.

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7) Solche Kursnotizen liegen ja auch in den verschiedenen Gleichungen des Siglos mit attischen Obolen vor, ZDMG 63, 708 Anm. 2: 65, 679,

8) Gerade diese Summe von 300 Dareiken ist ca. 1840 am Athos „in the bed of the canal of Xerxes" gefunden worden, Borrell, Num. chron. 6 (1844), 153 Anm. 36,

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