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schung verdient machen. Harren doch noch immer eine Anzahl schwieriger Probleme der Lösung, die mit der Erzählung des Pfarrers in den Canterbury Tales in engster Beziehung stehen, und die nur dann in erfolgreicher und endgültiger Weise gelöst werden können, wenn die Klarlegung der Quellen der P. T. wenigstens eine annähernd genaue Scheidung von Originalem und Entlehntem ermöglicht. So hat also die Auffindung von Chaucers Vorlagen in diesem Falle nicht nur einen Wert an sich, sie giebt uns nicht nur wertvollen Aufschlufs über die quellentechnische Seite, über die Art, wie der Dichter sich einem dogmatischen Thema gegenüberstellte, sie läfst uns nicht nur das Verhältnis des Pfarrers zu seiner Erzählung und Chaucers Individualisierungstalent in neuem Lichte sehen und verhilft uns zu einer gesicherten Beurteilung der sogenannten retractatio, sie greift weit über den Rahmen der Canterbury Tales, ja der dichterischen Thätigkeit Chaucers überhaupt hinaus und führt uns an die Schwelle von des Dichters religiöser Überzeugung. Denn es ist klar, dass nur mit Hilfe der Kenntnis von Chaucers Vorlagen zur Parson's Tale ein endgültiges Urteil über Echtheit oder Unechtheit der ganzen Erzählung oder einzelner Teile von ihr gefällt werden kann. Und davon hängt bekanntlich die Entscheidung der Frage ab, ob wir Chaucer mit seinen Grundanschauungen auf die Seite der Katholiken oder, wie mit religiösem Fanatismus und kritischem Eifer behauptet worden ist, auf die der Wicliffiten stellen sollen.

Trotzdem wurde die Erzählung des Pfarrers erst verhältnismässig spät als Argument in dieser Frage verwandt (E. G. Sandras weist in seiner Etude sur G. Chaucer, Paris 1859, S. 168 wohl zuerst auf den Widerspruch zwischen dem orthodoxen Inhalt der P. T. und dem von englischen Gelehrten zum Wicliffiten gestempelten Pfarrer hin), ja das Schwergewicht ward eigentlich erst durch H. Simons Untersuchung (Chaucer a Wicliffite, erschienen als Programm der höheren Bürgerschule zu Schmalkalden und in den Essais on Chaucer Nr. 9, Publikationen der Chaucer-Society 1876) auf die Erzählung des Pfarrers gelegt. Simon suchte den Pfarrer der Canterbury Tales und Chaucer selbst als Wicliffiten zu erweisen und erklärte die nach seiner Meinung ursprünglich wicliffitische Parson's Tale für durchsetzt mit katholisch-orthodoxen Elementen, eine Interpolation, die nach Chaucers Tode wahrscheinlich von einem Mönch des Klosters St. Mary's in Westminster, wo der Dichter in der letzten Zeit lebte, vorgenommen sein sollte.

Um dieser Hypothese gerecht zu werden, bedurfte es der Erfüllung mancher Voraussetzungen, darunter vor allem der Auffindung von Chaucers Vorlagen zur P. T. Einen bis vor kurzem merkwürdigerweise in seinen Resultaten der Quellenuntersuchung fast allgemein als vollkommen gelungen anerkannten Anfang machte W. Eilers im Jahre 1882: 'Die Erzählung des Pfarrers in Chaucers Canterbury-Geschichten und die Somme de vices et de vertus des Frère Lorens' (Erlanger Diss., auch in den Veröffentlichungen der Chaucer-Society 1884 erschienen). Eilers suchte, einer Anregung von Morris (Chaucer-Ausgabe I 251) folgend, in einem ge

nauen Vergleich dies französische Werk als direkte Quelle der in der P. T. erhaltenen Darstellung der sieben Todsünden zu erweisen und die Ansicht Simons, wenn auch in etwas modifizierter Form, zu stützen. (Vgl. John Kochs kritische Besprechung Anglia V 130 ff.) Koch äufserte schon erhebliche Zweifel, aber sonst erntete Eilers Beifall und Zustimmung, was man nicht recht versteht, denn die beiden Fassungen wichen in vielen und wichtigen Punkten doch sehr voneinander ab. Eilers hat erst in neuerer Zeit Nachfolger gehabt. Mark H. Liddell, der schon 1896 in einigen an die Academy gerichteten Briefen (30. Mai S. 447 und 20. Juni S. 509) auf gewisse Ähnlichkeiten zwischen dem Sündentraktat der P. T. und Ms. Bodl. 90 (einer französischen Hs.) hingewiesen hatte, veröffentlichte in der Furnivall-Festschrift (An English Miscellany, Oxford 1901) S. 255-277 einen wertvollen Aufsatz: 'A new source of the Parson's Tale', der insofern zu der Arbeit von Eilers eine vorzügliche Ergänzung bot, als er in Ms. Bodl. 923 (Ende des 14. Jahrhunderts, betitelt The Clensyng of mannes sowle) eine Quelle zur Busspredigt der P. T. bot. Es ist zwar aus mehrerlei Gründen unwahrscheinlich, darin die direkte Quelle zu sehen, doch steht sie dieser nicht fern, wie oft geradezu frappierende wörtliche Übereinstimmungen lehren; man vergleiche z. B. a. a. O. S. 268 die letzten neun Zeilen mit J 311-313, S. 272 ff. etc.

Die vorliegende Arbeit von Miss Kate Oelzner-Petersen knüpft nun an den Faden von Eilers und Liddell an. Allerdings hat auch sie noch nicht, wie nach dem Titel vielleicht zu erwarten wäre, die direkten Quellen der P. T. entdeckt, sondern vorerst nur diejenigen, auf welche Chaucers Fassung im letzten Grunde zurückgeht, aber wir können schon damit sehr zufrieden sein. Diese Quellen sind: für die Bufspredigt Sancti Raymundi de Pennafort Summa, und zwar Titulus XXXIV des dritten Buches, betitelt De poenitentiis et remissionibus (geschrieben vor 1243), für den Sündentraktat Guilielmus Peraldus, Summa seu tractatus de viciis (geschrieben vor 1261). Das genannte Werk von Raymund von Pennaforte, der 1238 General des Dominikanerordens wurde und als Beichtvater des Papstes eine hervorragende Rolle spielte, war im 13. und 14. Jahrhunderts neben seinen Decretalia Gregors IX. ein vielgelesenes und vielgebrauchtes Buch in England. Die Beziehungen zwischen Raymund und England werden durch Thatsachen erläutert. F. S. Stevenson berichtet in seinem Buche über den Bischof Grosseteste (S. 174), dafs diese beiden Geistlichen in eifrigem Briefwechsel miteinander standen, und Anspielungen bei Richard Rolle of Hampole (V. 3940-47) und Nicolas Trivet (bekanntlich der Quelle von Chaucers Man of Lawes Tale) Annales S. 227 weisen auf die Bekanntschaft mit Raymunds Werk hin. Guilielmus Peraldus war ein Zeitgenosse Raymunds und des Frère Lorens und, wie diese, Mitglied des Dominikanerordens.

In der richtigen Erkenntnis, dafs nur eine fortlaufende Gegenüberstellung ein klares Bild des Verhältnisses der verschiedenen Fassungen bieten kann, hat die Verfasserin die entsprechenden Teile der P. T. und der Quellen nebeneinander in extenso abgedruckt und eine grofse Zahl

nützlicher Verweise auf Eilers' und Liddells Quellenuntersuchungen in Anmerkungen beigefügt. Wenn wir von den Abweichungen im einzelnen absehen, entsprechen J 75-320 sowie J 958-1075, also die den Rahmen der P. T. bildenden Teile, d. h. die Bufspredigt einschliesslich des in den Traktaten dieser Art und bei Chaucer vorhandenen Abschnittes über die circumstaunces of synne J 960–981, auffallend genau dem genannten Abschnitt in Raymunds Werk (in der Ausgabe Verona 1744 S. 415-458); J 387-987 der eigentliche Sündentraktat, allerdings in kondensierter Form, der Summa des Peraldus (älteste Ausgaben Typis M. Wenssler [1470-75?] und Basilee 1497). Ohne Entsprechung in den Vorlagen bleiben also

1) die beiden Schlussabschnitte J 1076-1092 'what is the fruit of penaunce, ein Abschnitt, der ganz chaucerisch klingt, und die retractatio, deren Echtheit ich an anderer Stelle mit neuen Kriterien vertreten werde;

2) die von der Bufspredigt zum Sünden traktat überleitenden Abschnitte über Sünde im allgemeinen (Ursprung und Einteilung) J 321-386. Für diese Abschnitte lassen sich zwar im einzelnen einige wichtige Übereinstimmungen mit Raymund (und anderen ähnlichen Werken) feststellen, doch stehen sie hier in keinem rechten Zusammenhang wie in der P. T.

Miss Petersen nimmt nun, obgleich sie sich S. 34 nicht ganz einigen Argumenten der gegenteiligen Ansicht verschliefsen kann, S. 80 an, dafs Chaucer eine Vorlage benutzte, in der Bufspredigt und Sündentraktat schon zu einem Ganzen verarbeitet waren, und in der sich auch diese Abschnitte in ähnlicher Form wiederfanden. Ich glaube dagegen mit Koeppel, wenn auch aus etwas modifizierten Gründen (worüber an anderer Stelle), dass der Sündentraktat früher geschrieben ist als die Bufspredigt und von Chaucer später in die P. T. eingefügt ist, und zwar, wie sich jetzt sagen läfst, an einer Stelle, wo der Dichter einen Hinweis auf den Unterschied zwischen tödlichen und verzeihlichen Sünden fand, nach J 320 (vgl. z. B. in Raymunds Fassung Petersen S. 18 'Si autem quaeras, quae peccata sint mortalia et quae venialia ...').

Die Übereinstimmungen der von Miss Petersen gefundenen Quellen mit der P. T. sind für die Bufs predigt sehr genaue, vielfach wörtliche, für den Sündentraktat weniger genau, obgleich sich auch hier fast das gesamte Material sowie zahlreiche wörtliche Anklänge finden. Jedenfalls kommt die Verfasserin schon mit ihren jetzigen Funden der Fassung Chaucers viel näher als die vorher bekannten. Dies tritt der Eilersschen Quellenuntersuchung (zum Sündentraktat) gegenüber noch viel mehr hervor als der Liddells für die Bufspredigt, und zwar vor allen Dingen in einem äufserlichen, für die Entlehnungsfrage aber höchst bedeutenden Momente, in der Anordnung des Materials. Bei Chaucer folgt auf jede Sünde unmittelbar das entsprechende remedium, so auf die superbia die humilitas, auf die invidia die misericordia u. s. w. Diese Anordnung stimmt mit der des Peraldus, nicht aber mit der des Frère Lorens überein, was die Annahme von Miss Petersen, in Peraldus die letzte Quelle für den Sündentraktat zu sehen, zur Gewissheit erhebt. Betreffs der Überein

Archiv f. n. Sprachen. CVIII.

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stimmungen im einzelnen muss ich auf das Buch selbst verweisen, da kleine Auszüge nicht genügen, grosse zu viel Raum beanspruchen dürften. Die Verfasserin beschränkt sich im wesentlichen auf den Parallelabdruck der verschiedenen Versionen, ohne eigentlich irgend welche Folgerungen aus dem Vergleich zu ziehen. Und doch lässt sich jetzt auf Grund ihrer Untersuchung mit Hilfe neuer quellentechnischer Kriterien, die ich demnächst an anderer Stelle im einzelnen vorführen werde, die Einheit und Echtheit der ganzen P. T. erweisen, auch die Echtheit der retractatio mit einer an Gewissheit streifenden Wahrscheinlichkeit behaupten. Das bedeutet den Fall der seiner Zeit mit grofsem Scharfsinn aufgestellten Interpolationenhypothese, sowohl in ihrer ursprünglichen Form von Simon wie in der modifizierten von Eilers, das bedeutet ferner eine endgültige Abkehr von der selbst durch eine Autorität wie ten Brink gestützten Anschauung, dass 'sich in der Erzählung des Pfarrers deutlich zwei Hände unterscheiden lassen, deren Arbeit schlecht zueinander pafst'.

Weiter, wenn wir uns vergegenwärtigen, dafs durch das lateranische Konzil von 1215-16, das als ökumenisch gilt, die Ohrenbeichte obligatorisch gemacht war (worauf Miss Petersen schon mit Recht hinweist), dass Raymunds Traktat eine der ersten Anweisungen zur Beichte nach Erlafs dieser Verordnung war und sich so das Ansehen eines bedeutenden Mannes mit der Wirkung eines Kirchendekrets verband, werden wir die Thatsache richtig würdigen können, dafs Chaucer ein solches Werk seinem Pfarrer in den Mund legte und damit als gläubiger, wenn auch sonst in manchen Punkten frei denkender, Katholik seinem grofsen Werke einen bedeutungsvollen Abschlufs gab.

Es erweist sich also Miss Petersens Fund von folgenreicher Bedeutung. Die Verfasserin ist jetzt damit beschäftigt, auf dem Wege einer systematischen Erforschung der Handschriftenschätze des British Museum die Zwischenstufen bis auf Chaucer und dessen unmittelbare Vorlagen zu finden. Letzteres ist deshalb mit grofsen Schwierigkeiten verknüpft, weil die Werke dieser Art (eine vorläufige Liste giebt die Verfasserin auf S. 80 Anm. 1) wohl ausnahmlos mehr oder weniger miteinander verwandt sind und deshalb oft auch in der wörtlichen Fassung mancher Stellen übereinstimmen. Miss Petersen geht hier anerkennenswerterweise sehr vorsichtig vor. Ich neige im Gegensatz zu Koeppel (der aber etwas schwankt) mit Hertzberg und Koch, welch letzterer besonders schwerwiegende Gründe dafür beigebracht hat, der Ansicht zu, dass wir wenigstens für den Sünden traktat ein lateinisches Original als direkte Vorlage anzunehmen haben. Für die Bufspredigt dürfte eine Fassung in Betracht kommen, die sich ganz allgemein ausgedrückt als eine Kreuzung

von Raymund und Jacopo Passavantis 'Lo specchio della vera Penitenzia' mit einem Einschlag der durch Ms. Bodl. 923 vertretenen Gruppe darstellt. Denn es ist bemerkenswert, dass sich in Ms. Bodl. 923, was Liddell ganz übersehen hat, eine Parallele findet zum Prolog des Pfarrers J 55, eine Stelle, aus der Simon für seine Ansicht von Chaucers religiöser Überzeugung Kapital geschlagen hat. Sie lautet:

But natheless, this meditacioun
I putte it ay under correccioun

Of clerkes, for I am nat textuel; etc.

Auf fol. 10a von Ms. Bodl. 923 heifst es: Euermore I submytte me to correccion of clerkes aproued and oper holy liuers.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dafs Chaucer in seiner Vorlage zur Bufspredigt eine derartige Bemerkung fand und sie in gleicher oder ähnlicher Fassung an geeigneter Stelle verwandte. Jedenfalls verlieren nebenbei bemerkt diese Verse ihre Beweiskraft betreffs einer Ausdeutung im wicliffitischen Sinne. Denn das Citat aus Ms. Bodl. 923 lehrt, dafs auch überzeugte Katholiken und der Verfasser dieses Traktats war ein solcher sich der Belehrung in dogmatischen Dingen zugänglich

erklären konnten.

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Weitere Anhaltspunkte über die Art von Chaucers direkten Vorlagen hat Miss Petersen zum Teil im Anschlufs an frühere Forschungen auf S. 80 f. zusammengestellt. Mag es der Verfasserin, was sehr zu hoffen ist, gelingen, diese Quellen zu finden oder nicht, jedenfalls hat sie sich schon jetzt ein bleibendes Verdienst um die Chaucer-Forschung erworben, indem sie uns zu einer sicheren Auffassung der wichtigsten an Chaucers Erzählung des Pfarrers sich knüpfenden Fragen verholfen hat. Heinrich Spies.

Berlin.

Frederic William Maitland, English law and the Renaissance (The Rede lecture for 1901) with some notes. Cambridge, Univ. press, 1901. 98 S. kl. 8.

Englands erster Rechtshistoriker schaut die Probleme seines Fachs von weltgeschichtlicher Warte: ein in Britannien seltenes Beherrschen dreier festländischer Litteraturen und eine dort beispiellose Kenntnis von deutscher und französischer Rechtsgeschichte ermöglichen diesem philosophischen Kopfe den Vergleich verwandter Erscheinungen in der Kultur mehrerer Nationen; und dessen Ergebnis erklärt dann die geistige Entwickelung nicht blofs in seiner Heimat. Auch diese kurze Vorlesung, voll anregender Gedanken in lebhafter, oft humoristischer Form, der hier dreimal so lange Belege aus weiter Gelehrsamkeit folgen, geht keineswegs blofs die Jurisprudenz, sondern allgemein Englands Geistesgeschichte im 16. Jahrhundert an. Das Fortleben des franco-normannischen Rechts, das heute England von allen Nationen unterscheidet, ward damals ernsthaft vom Römischen Rechte bedroht, das in Deutschland fast völlig, in Frankreich und Schottland teilweise durchdrang. Wie England damals geheiligte und uralte Lehren in Religion und Wissenschaft abthat, so lauschte es auch dem Hohn der Humanisten gegen die Scholastik, verbannte Duns Scotus aus Oxford und strebte zum klassischen Altertum zurück. Kardinal Pole empfahl der Regierung, statt des nationalen Rechts das Römische einzuführen, in lateinischer oder englischer Sprache statt des verderbten Juristen französisch. Heinrich VIII. liefs an beiden Uni

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