ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Die römischen Eigennamen haben die Philologen älterer und neuerer Zeit in Hinsicht auf Etymologie und auf Sprachgebrauch vielfach beschäftigt. Weniger hat die juristischhistorische Seite dieser Institution diejenige Berücksichtigung gefunden, welche sie sicher auch verdient; einige Bemerkungen hierüber, nicht schwer zu machen und theilweise nichts weniger als neu, möchten doch in ihrer Zusammenstellung nützlich sein und zu weiteren Erwägungen anregen. Es wird dabei auszugehen sein von derjenigen Namensform, die über die Scheidung der griechisch-italischen Stämme zurückreicht und aus der Vergleichung namentlich der griechischen und der verschiedenen italischen Namensformen sich als die ursprüngliche herausstellt; weiter ist sodann zu zeigen, welche Um- und Ausbildung dieser Urname innerhalb der staatlichen und sprachlichen Entwicklung Roms empfangen hat.

1. Der Eigenname oder das Pränomen in seiner ursprünglichen Gestalt und dessen Determinative.

Name, nomen vom Stamme novisse, also eigentlich Kennzeichen, ist in der Sprache das, was sachlich das Individuum ist. Der Name reicht darum genau so weit wie die Möglichkeit und das Bedürfnifs des Individualisirens und ist in seiner ursprünglichen und normalen Gestalt ein

fach; wo in ältester Zeit Doppelnamen vorkommen, wie zum Beispiel früh bei einzelnen Göttern, liegt wohl überall ein nicht zur völligen Verschmelzung gelangter Doppelbegriff dem Doppelnamen zu Grunde. Von dem Menschen, bei dem die Individualität am schärfsten und tiefsten empfunden wird, gilt die Einnamigkeit durchaus: bei den Italikern nicht minder wie bei den Griechen und den Deutschen ist der Name im eigentlichen Sinne, diejenige Bezeichnung, die mit dem Individuum geboren wird und stirbt, von Haus aus ein einfacher gewesen und ist dies geblieben, so lange das Sprach- und das Gemeindegefühl lebendig blieb. Ueber die Wahl des Namens kann ursprünglich nichts vorgeschrieben gewesen sein; weder in Italien noch bei den Griechen und Deutschen lässt sich für die älteste Zeit ein geschlossener Kreis von Individualnamen nachweisen und ebenso war es wohl zulässig, aber keineswegs nothwendig oder auch nur überwiegend häufig den elterlichen Individualnamen in den Kindern fortzupflanzen. Sprachlich werden die Eigennamen im Ganzen adjectivisch entwickelt: man sagt, um bei den römischen klarer Bedeutung stehen zu bleiben, Quintus, Sextus, Postumus; Manius, Lucius, der am Morgen, am Tage Geborene; Marcus, Mamercus, Tiberius von Mars, Mamers, Tiberis; Servius, Ga(v)ius von servare, gaudere; Paulla die Kleine, wie auch Poplius, Publius vielleicht angemessener mit pupus als mit populus verbunden wird; Proculus, der Dreiste u. s. w., wogegen Gnaevus, Fleck einzeln steht und man dafür vielmehr Gnaevius, fleckig erwartet. Natürlich werden in allen Sprachen bei den ältesten Eigennamen vorzugsweise die ältesten Derivationssuffixe gefunden; wie denn in der römischen Eigennamenbildung das alte sonst meistentheils verdrängte Suffix ius

noch eine wichtige Rolle spielt.

Also in ältester Zeit

ist der Individualname einfach; indefs wo er von Bürgern vorkommt, steht er doch niemals allein. Die Behauptung der römischen Gelehrten, dafs die ältesten lateinischen Namen eingliedrig gewesen seien'), das heifst aus dem blofsen Individualnamen bestanden hätten, ist lediglich abstrahirt aus der spät und schlecht erfundenen Romulussage; der Gebrauch, dem Individualnamen gewisse auf die bürgerlichen Verhältnisse des Individuums bezügliche und mit dem Namen zu einer Einheit verschmelzende Determinative beizufügen, ist vielmehr unvordenklich alt und zwei oder drei derartige Determinative bis über die Trennung der Stämme zurück verfolgbar: einmal die Angabe des Mannes, in dessen Gewalt das Individuum steht oder gestanden hat, die sich fortsetzen kann auf denjenigen, unter dem dieser Gewalthaber seinerseits steht oder stand und so weiter ins Unendliche aufwärts; zweitens, jedoch nur bei freien Männern und Frauen, die Angabe des Districts, dem das Individuum angehört; endlich drittens vielleicht das Wappen.

1. Der Beisatz des Gewalthabernamens ist bekanntlich bei den Griechen und bei den Italikern allgemein für Freie wie für Sclaven, für Männer wie für Frauen üblich und die dafür in ältester Zeit ausschliesslich gebräuchliche Form die Beifügung des Herrennamens im Genitiv gewesen, wie sie die Griechen, Umbrer, Volsker, Samniten für den

1) Schrift de praenom. z. A.: Varro simplicia in Italia fuisse nomina ait existimationisque suae argumentum refert, quod Romulus et Remus et Faustulus neque praenomen ullum neque cognomen habuerint (vgl. Appian praef. 13). Alle wirklich ursprünglichen Namen wie Numa Pompilius, Acca Larentia sind mehrgliedrig.

Vater-, die Römer für den Gatten-, alle Nationen für den Namen des Sclavenherrn bewahrt haben. Dafs die römische Beifügung des Kindes-, die griechische des Frauenprädicats jünger ist, zeigt deren sporadisches auf einzelne Völker beschränktes Erscheinen und für das Kindesprädicat noch besonders die Erwägung, dafs die älteste Namensform sicherlich die Möglichkeit geboten hat das Geschlechtsregister der Freien beliebig fortzusetzen, dies auch bei der griechischen und oskischen Namensbildung sehr wohl geschehen kann, dagegen bei der römischen durch den Mangel individueller Bezeichnungen für die entfernteren Ascendentengrade unmöglich wird. Eben darauf, dafs man ursprünglich Marcus Marci gesagt hat, beruht der spätere Sprachgebrauch filius dem Genitiv nach-, nicht, wie es sonst der strengen Regel gemäfser wäre, ihm voranzustellen. Dafür, dafs bei diesem Determinativ der leitende Gesichtspunkt durchaus der der Familiengewalt, des römischen in potestate manu mancipio esse gewesen ist, spricht theils die Einheitlichkeit und Alterthümlichkeit dieser Auffassung, theils besonders der Sprachgebrauch, welcher in solcher Verbindung durch den Genitiv zunächst das Herrschafts -und Eigenthumsverhältnifs anzuzeigen pflegt - Caecilia Crassi, Δημοσθένης Δημοσθένους sind sprachlich und rechtlich gleichartig mit ager Titi. Endlich ist dafür noch geltend zu machen, dass auf den ältesten Grabschriften, namentlich den pränestinischen, bei Frauennamen niemals Vater- und Gattennamen cumulirt gefunden werden, sondern durchaus nur entweder jener oder dieser. Ursprünglich scheinen also alle unverheiratheten Frauen den Vater-, alle verheiratheten ausschliefslich den Gattennamen als Determinativ ihrem Individualnamen angehängt zu haben; womit zugleich

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »