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Die aufgestellte These, die als definierbar zu erweisen ist, wird folgendermaßen formuliert: Beatissima Virgo ab omnipotenti et id ita volente Deo constituta est gratiarum Dispensatrix universalis, adeo ut nemini aliqua gratia, quae ab eius oratione aliquo modo non pendeat, concedatur. p. 16.

Im ersten, kleineren Teile p. 9-112 wird der Sinn der These genauer erklärt und die Bedingungen der Definibilität einer Lehre erläutert. Beides hätte wohl mehr auseinandergehalten werden sollen. Der zweite und größere Teil versucht nun den Beweis, daß die genannte Lehre im depositum fidei enthalten sei. p. 113-441. Der Verf. bekennt, daß keine ausdrückliche und formelle Bezeugung seiner These in der Hl. Schrift oder in Definitionen der Kirche vorhanden sei. Dagegen erachtet er dieselbe als implicite und virtualiter in der Hl. Schrift enthalten und als explicite von einer überwältigenden Anzahl von Vätern, Kirchenlehrern und Theologen vertreten. Aus der H1. Schrift wird besonders das gratia plena im Gruß des Engels, das Ecce mater tua, die Mitwirkung Mariens beim Erlösungswerk betont, dann auch die tatsächliche Gnaden vermittlung durch Maria in ihrem irdischen Leben und deren Vorbilder im Alten Testament angeführt. p. 186-295. Dem Charakter und Zwecke der Untersuchung entsprechend, vermeidet der Verf. glücklich die naheliegende Versuchung, die herbeigezogenen Stellen auf eigene Faust zu interpretieren, und gibt uns fast immer die bezüglichen Erklärungen von Vätern oder Theologen, selbst auf die Gefahr hin, daß einige derselben weniger von Bedeutung sind. Auf diese Weise gelingt denn auch der Nachweis, daß die angezogenen Stellen wirklich eine traditionelle Erklärung zugunsten der in Frage stehenden These gefunden haben. Darauf muß es auch dem Verf. vor allem ankommen. Die unmittelbare Untersuchung der Traditionslehre erbringt ein geradezu gewaltiges Material. Es werden im ganzen Werke über 100 Autoren angeführt. Der Verf. kann mit Recht behaupten, daß kein Vater und kein Theologe von Bedeutung dieses Privileg Mariens angefochten, aber anderseits eine immense Zahl sich mehr oder weniger klar dafür ausgesprochen hat. Das Hauptargument findet der Autor indessen und wir glauben, mit Recht im Zeugnis der lehrenden, glaubenden und betenden Kirche, insofern als diese die allgemeine Gnadenvermittlung durch Maria in ihrer Lehre, ihrem Glauben und ihren Gebeten voraussetzt (supponit). p. 115-186. Man könnte zwar einwenden, daß die Anrufung der Fürbitte Mariens nur die Wirksamkeit derselben boweise, nicht aber, daß diese im Plane Gottes ein allgemeines Medium der Gnadenverleihung sei. Allein eine sorgfältige Untersuchung des vom Verf. erbrachten Materials zeigt sehr deutlich, daß die Kirche in ihrer Tradition gerade deswegen immer und immer wieder zu Maria fleht und die Gläubigen dazu auffordert, weil sie Maria als Schatzmeisterin (dispensatrix) der göttlichen Gnaden betrachtet. Insofern beruht die allgemeine Anrufung Mariens wirklich auf der Anschauung von deren gnaden vermittelnder Tätigkeit. Als glücklich müssen wir auch das Vorgehen bezeichnen, die Verwendung der bekannten Sapientialstellen im marianischen Sinne als argumenta ecclesiastica publica, als Ausdruck des Glaubens der Kirche zu betrachten. Die Verwendung derselben als intendierter Sinn der Hl. Schrift hätte ja eine längere Digression erfordert. Den Schluß bilden rein theologische und Konvenienzgründe.

Der Verf. bemerkt, daß er seine Arbeit schon vor vierzig Jahren begonnen habe; die Theologen werden ihm auch dankbar sein für den geleisteten überaus großen Dienst. Die Zitate sind alle genau belegt, meist nach Migne, und wie von anderer Seite angestellte Stichproben ergeben,

richtig. Wir haben somit einen förmlichen apparatus Marianus vor uns; in unserer Frage eine Vorarbeit, die ergänzt, aber im wesentlichen kaum übertroffen werden kann. Soweit wir menschlich urteilen können, ist die Lehre von der mediatio universalis wirklich in der Tradition der Kirche enthalten.

2. F. X. Godts: La sainteté initiale de l'Immaculé, exposée et défendue selon la doctrine de Saint Alphonse. Bruxelles, Dewit 1904. S. 290.

Diese zweite marianische Schrift behandelt den Gedanken des hl. Alfons, daß die Heiligkeit Mariens schon vom Anbeginn ihres Daseins diejenige aller Menschen und Engel überragte. Ausdrücklich wird dieser Satz im zweiten Teil des Werkes untersucht und zwar in dem Sinne, daß der Gnadenreichtum Mariens im ersten Augenblick ihres Daseins größer war als derjenige aller Engel und Menschen zusammen. Unter diesem speziellen Gesichtspunkte ist die Frage nur selten gestellt worden und erst in späterer Zeit. Der Verf. führt den Beweis besonders aus der göttlichen Mutterschaft Mariens und deren Mitwirkung zur Erlösung als Miterlöserin (de congruo). Stark und mit Recht betont er, daß Maria vermöge ihrer ewigen Auserwählung zur Mutter des göttlichen Erlösers nur unter diesem Gesichtspunkte geschaffen wurde und daher in der Gnadenordnung vom ersten Augenblicke an als Mutter Gottes bedacht wurde, was ja auch der Grund ihrer Unbefleckten Empfängnis war. Ein Gleiches gilt von ihrer Stellung zum Erlösungswerk. Dieser Beweis enthält gewiß ein starkes theologisches Motiv. In der weiteren Untersuchung führt der Verf. eine schöne Reihe von Theologen an, die, sei es ausdrücklich, sei es kraft ihrer Prinzipien, für seine These eintreten. Die Interpretation des Verf. dürfte aber zuweilen Zweifel erregen, so die Interpretation der Bulle Ineffabilis, S. 142, auch die Zustimmung von Suarez und Spinelli ist nicht genügend gesichert. Als einen Mangel empfinden wir es, daß der Ausdruck: die Gnade aller Menschen und Engel zusammen nicht erörtert wurde; ein kleiner Beitrag findet sich nur p. 155 f. Denn hier dürfte eine Unterscheidung sehr notwendig sein. Handelt es sich nämlich um den Maria zukommenden Grad der heiligmachenden Gnade, so ist die Frage, ob Maria die Höchstbegnadigten einzeln oder alle zusammen übertreffe, belanglos, da ungezählte Gnaden niederen Ranges nie einer Gnade höheren Grades gleichkommen können. Die subjektive Vervielfältigung irgend eines Gnadengrades bedeutet nur eine materielle Ausbreitung der Gnade, die nie eine formelle Steigerung bewirken kann. Jedenfalls muß der Gedanke an eine Summierung mathematischer Art a limine abgewiesen werden. Die Beweisführung des Verf. hätte durch die Beachtung dieses Umstandes viel gewonnen, da auf diese Weise die These des Verf. inhaltlich mit der anderen zusammenfällt, daß Maria alle bloßen Geschöpfe an Gnade übertroffen habe, oder, wie der Verf. richtig sagt, daß die Gnade Mariens einer höheren Ordnung angehöre. In Frage bliebe natürlich noch immer der Punkt, ob Maria von Anfang an alle Geschöpfe an Gnade übertroffen habe, was uns aber der Autor sicher als probabel bewiesen hat.

Eine andere Frage ist es jedoch, ob Maria alle Früchte der heiligmachenden Gnade und besonders ob sie alle gratiae gratis datae besessen habe, die je einem Heiligen oder Engel zuteil wurden, und ob von Anfang Damit beschäftigt sich der erste Teil des Werkes. Inbezug auf die

an.

gratiae gratis datae ist der Autor selbst zurückhaltend. Die Früchte der heiligmachenden Gnade weist er Maria im vollen Umfang von allem Anfang an zu, ja er schreibt Maria sogar von Anbeginn ihres Daseins an den Gebrauch der Vernunft, Zustimmung zur Gnade, das Gelübde der Jungfräulichkeit usw. zu. Hiermit begibt sich der Verf. gewiß auf ein unsicheres Gebiet. Denn der Hauptgrund, daß Maria sonst unter den Engeln stehen würde, erscheint nicht stichhaltig genug. Bei aller Gnadenfülle Mariens dürfen wir doch ihre menschliche Lage nicht außer acht lassen. Dieser zufolge würde auch ein späteres Eintreten des aktiven Gnadenlebens bei Maria ihrer Würde keinen Eintrag bringen. Wenn man freilich mit Suarez Maria im Augenblick der Empfängnis aktuellen Vernunftgebrauch zuerkennt, so hat der Verf. vollauf recht, dies auch für alle spätere Zeit und zwar habituell zu fordern. Wenn wir auch die Ansicht des Verf. nicht abweisen, so können wir immerhin das Hauptargument nicht ganz billigen. Der Verf. geht von dem Prinzip aus, daß die Gnade Mariens nach Christus die größte war. Dieses Prinzip ist anerkannt. Er folgert aber daraus, daß man Maria nun jegliche Gnade und zwar von Anfang an zuerkennen müsse, die jemals einem bloßen Geschöpfe zuteil wurde. Dabei übersieht der Verf. wohl, daß jenes Prinzip kein absolutes oder aprioristisches, sondern ein positives, aus der Offenbarung stammendes ist. Seine Ausdehnung muß darum auch von Fall zu Fall positiv aus der Offenbarung erwiesen werden. In diesem Sinne nur vertritt wohl auch der hl. Alfons, wie es von einem Kirchenlehrer nicht anders zu erwarten ist, seine These. Man braucht darum weder ein Hyperkritiker noch allzu furchtsam zu sein noch sich gar Mangel an Liebe zu Maria vorwerfen zu lassen wie es der Verf. S. 169 tut und öfters andeutet, wenn man diesen oder jenen von anderen behaupteten Gnadenvorzug Mariens in der Tradition nicht genügend bezeugt findet. Das praktische Prinzip des Verf., jede Meinung zugunsten Mariens festzuhalten, wenn sie wenigstens probabel ist, hat ja seine moralische Berechtigung; aber es wäre ein Fehlschluß, auf Grund dieses Prinzipes eben einer solchen Meinung mehr als Wahrscheinlichkeit zuzuweisen oder gar, wie es der Verf. einmal tut, von einer moralischen Gewißheit zu sprechen. S. 141. Gerade in der marianischen Theologie soll nach beiden Seiten behutsam vorangegangen werden, auch in einzelnen Ausdrücken. Wie kann denn der Verf. z. B. S. 163 von einer Herrschaft (domaine) Mariens über den Heiland sprechen?

Diese Aussetzungen sollen den Wert der Untersuchung nicht verkleinern; sie ist wie die verbesprochene Arbeit ein wertvoller marianischer Beitrag von bleibender Bedeutung.

3. P. Godts: Exagérations historiques et théologiques concernant la communion quotidienne. Notes dédiées au Congrès Eucharistique de Hasselt. 1904. 1904. S. 72.

Die vom Verf. behandelte Frage ist zwar durch die Entscheidung vom 20. Dez. 1905 (Acta S. Sedis vol. 38, p. 400 sq.) in ein neues Stadium getreten und dabei auch eine „contentiosa disputatio" darüber verboten worden. Indes wird die vorliegende Schrift ihren Wert immer behalten, denn der Hauptwert derselben besteht in einer gründlichen kritischen Untersuchung der hauptsächlichsten historischen und theologischen Gründe zugunsten der täglichen Kommunion. Die Übertreibung, welche der Verf. bekämpft, geht dahin, daß zur täglichen Kommunion nur der Gnaden

zustand erfordert sei und daß die tägliche Kommunion ein Recht der Gläubigen im allgemeinen sei, wenn nicht gar Pflicht und letztes Mittel zur religiösen Rettung (Frankreichs). Die Untersuchung ergibt, daß die gewöhnlich zitierten Theologen und Heiligen im Gegenteil sehr sparsam waren mit der Erlaubnis zum Empfang der Kommunion und ernste Bedingungen stellten. Insofern dürfte auch das obengenannte Dekret im Sinne des Verf. ausgefallen sein; verlangt doch die S. Congr. für den Empfang der Kommunion eine ,,pia mens" und ,,recta intentio", worin so ziemlich alle jene Bedingungen eingeschlossen sind, welche von den Theologen gestellt werden. Möge es dem Verf. vergönnt sein, sein bereits geschriebenes Werk:,,Frequentiae Communionis historia et praxis“ bald veröffentlichen zu können.

Graz.

P. Reginald M. Schultes O. P.

VIII. 1. Christ. Herm. Vosen: Das Christentum und die Einsprüche seiner Gegner. Eine Apologie für jeden Gebildeten. 5. Auflage, bearbeitet von Simon. Weber. Freiburg, Herder 1905. S. 920.

Die treffliche Apologie V.s erscheint nunmehr, nachdem der Verfasser selbst bis zu seinem im J. 1871 erfolgten Tode drei Auflagen besorgt hatte, in fünfter Auflage gewiß ein Beweis für die große Brauchbarkeit des Buches. Die Grundanlage, wie Vosen sie geschaffen, wurde beibehalten, doch hat Prof. Weber, abgesehen von kleineren Verbesserungen und Ergänzungen, gewisse Partien völlig neu bearbeitet, so z. B. die Abhandlungen über Darwinismus und Materialismus, über die Persönlichkeit Gottes, über den biblischen Schöpfungsbericht und über die Ursachen des Unglaubens, welch letztere besonders gelungen ist. Kaum irgend ein nennenswerter Einwand gegen die Grundlagen des Christentums wurde übergangen und in durchsichtiger, edler Sprache werden alle Zweifel, welche die antichrist. liche Weltanschauung erhebt, gelöst. Außer der etwas ungenauen Formulierung des Kausalgesetzes (S. 296) wüßte Ref. keinen besonderen Mangel des Buches anzugeben. Möge diese Neubearbeitung eine recht weite Verbreitung in den Kreisen der gebildeten Laienwelt finden!

2. Paul Schanz: Apologie des Christentums. 2. Teil: Gott und die Offenbarung. 3., verm. und verb. Aufl. Freiburg, Herder 1905. S. 868.

Kaum hatte Sch. die Vorrede zu der hier angezeigten 3. Auflage des 2. Bandes seiner Apologie niedergeschrieben, als die Hand des Todes seinem arbeitsreichen Leben ein Ziel setzte. Seit dem Erscheinen der ersten Auflagen in den 80er Jahren suchte Sch. dieses sein Hauptwerk durch kleine Abänderungen und Ergänzungen nach Inhalt und Form unablässig zu verbessern, wobei ihm besonders seine umfassende Literaturkenntnis große Dienste leistete. Seine Hauptstärke lag in der Sammlung positiven Materials, während er die abstrakte Beweisform mehr zurücktreten ließ, um, wie er selbst sagt, dem Vorwurf zu begegnen, daß nur die Gedanken und Begriffe hypostasiert wurden. Freilich hat dadurch die Durchsichtigkeit der Beweisführung etwas gelitten.

Die vorliegende 3. Auflage des 2. Bandes ist gegenüber der zweiten um 100 Seiten gewachsen. Einige Unrichtigkeiten haben sich in der Inspirationslehre eingeschlichen. So entspricht der Satz (S. 648):,,Selbst Augustinus wollte alles, was nicht Glauben und Sitten betrifft, bildlich (figurate) erklären" nicht den Tatsachen, da Augustinus (doctr. christian. 3, 15) nur sagt: „Wenn ein Gebot der Hl. Schrift etwas Schlechtes zu befehlen oder etwas Gutes zu verbieten scheint, so ist eine bildliche Redeweise vorhanden." Ebenso darf - entgegen der Behauptung Sch.s (S. 651) die Unterscheidung, welche Tridentinum und Vaticanum hinsichtlich der res fidei et morum machen, nicht auf die Inspiration bezogen werden, da sie im Sinne der beiden Konzilien nur für die private Exegese gilt.

3. Albert Maria Weiss O. P.: Apologie des Christentums. I. Bd.: Der ganze Mensch. S. 947. V. Bd.: Die Philosophie der Vollkommenheit. 4. Aufl. Freiburg, Herder 1905. S. 988.

W. stellt bekanntlich die Wahrheit des Christentums unter einem anderen Gesichtspunkte als die eben besprochenen apologetischen Werke dar, nämlich unter dem der Sitte und Kultur. Der leitende Gedanke seiner Apologie ist das Wort: „An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen". Das menschliche Leben ist nur dann vernünftig, gesund und fried voll, wenn es sich auf den christlichen Glauben aufbaut, und umgekehrt: Natur und Humanität sind wahr und unverfälscht außerhalb der christlichen Auffassung der Dinge nicht zu finden. Diese beiden Sätze werden im ersten Bande durch eine erstaunliche Fülle von Beweismaterial aus der Geschichte der Philosophie und des Lebens aller Zeiten in einer leichten, gefälligen, bisweilen durch poetische Zitate oder durch feinen Sarkasmus gewürzten Darstellungsweise illustriert. Ähnlich lautet der Grundgedanke des fünften Bandes, welcher eine gediegene Darstellung der christlichen Vollkommenheitslehre bietet: Die Mystik ist nicht eine in der Luft schwimmende Verirrung einzelner ausschweifender christlicher Geister, sondern sie hat auf dem festen Boden des natürlichen Denkens und des im natürlichen Gewissen unvertilgbar eingesenkten Triebes nach dem höchsten Ziele des Menschen ihre Wurzeln. Auf diesen Grundgedanken baut sich eine herrliche Apologie der evangelischen Räte und des katholischen Ordenslebens auf, die in der Darstellung der Lehre von der Vollendung des Gottesreiches inhaltlich und formell nach Gedankenreichtum und sprachlicher Schönheit auch ihrerseits ihre Vollendung erreicht. Die Apologie von W. bildet die notwendige Ergänzung der übrigen, mehr die theoretische Seite der christlichen Weltanschauung berücksichtigenden Apologien und wir hoffen, daß noch eine Reihe weiterer Auflagen dieser fünften folgen möge. Wien. Reinhold.

IX. M. Friedländer: Die religiösen Bewegungen innerhalb des Judentums im Zeitalter Jesu. Berlin, Reimer 1905. gr. 8°. XXX, S. 380.

Der Verf., bekannt durch seine früheren Schriften: Der vorchristliche jüdische Gnostizismus 1897, Der Antichrist 1901, Geschichte der jüdischen Apologetik 1903 und Griechische Philosophie im Alten Testament 1904,

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