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nur das Moment der Zurechnung übrig, um aus demselben die Existenz einer Wahlfreiheit für den menschlichen Willen abzuleiten.

Die Zurechnung der That scheint nun wirklich vollkommen zu genügen, um nachzuweisen, daß die Annahme eines wahlfreien Willens für den Menschen durchaus notwendig sei; denn wie soll man das Recht haben, von einer Verschuldung, von einer Verantwort= lichkeit des Menschen zu reden, wenn man nicht auch das Recht hat, von einer Wahlfreiheit seines Willens zu reden, welche ihn allein in den Stand setzt, irgendetwas Eigenes ganz allein aus sich selbst und seinem eigenen Willen heraus zu thun?

Jedoch diese Gedanken führen uns bereits von dem rein religiösen in das im eigentlichen Sinne sittliche Gebiet hinüber, und man gestatte mir, mit vorläufiger Hintanseßung dieser Vorwürfe zunächst das normale Gebiet des Sittlichen nach der Wahlfreiheit des Willens zu durchforschen; man wird ja sehen, wie sich am Ende dieser Durchforschung dieselben Vorwürfe erheben, um dann mit aller erforderlichen Gründlichkeit erwogen zu werden.

III.

Die Wahlfreiheit des Willens unter dem fittlichen Ge

fichtspunkt.

1) Die Wahlfreiheit des Willens und die sittliche Beschaffenheit des Menschen.

Sollte das, was unsere bisherigen Untersuchungen zutage gefördert haben, stichhaltig sein, so hat unsere Kritik der Wahlfreiheit des menschlichen Willens schon jetzt unleugbar große Vorteile errungen. Wir können sagen, die beiden Flügel des feindlichen Heeres find geschlagen. Aber es sind doch eben nur Flügel, und das Gros desselben steht, wenigstens fast unversehrt da. Die Wahlfreiheit des menschlichen Willens hat ja weder in dem psychologischen, noch in dem religiösen Verhältnis ihre eigentliche Stüße, unbedenklich ist es allerdings nicht, wenn sie von diesen beiden Seiten im Stich gelassen wird, ja vielmehr, wie wir gesehen haben, sogar angegriffen wird, aber sie zieht sich dann um so mehr zurück auf ihr eigentliches Feld, um dies wenigstens gegen alle Angriffe zu behaupten.

Das sittliche Gebiet ist es, welchem die Wahlfreiheit des Willens eigentlich angehört, für welches sie ihre wesentliche Bedeutung hat; das Sittliche ist es, mit welchem sie solidarisch verbunden scheint; also auch erst auf dem Gebiete des Sittlichen kann sie, wenn sie überhaupt überwunden werden soll, wirklich zu Falle ge= bracht werden, und darum müssen wir sie nun auf dieses Gebiet

hin verfolgen. Und in der That, sie scheint hier den sichersten Standpunkt zu haben, denn sobald wir es nur wagen, mit den Ergebnissen unserer bisherigen Untersuchung in die sittliche Betrachtung des Willens einzutreten, stoßen wir sogleich auf den entschiedensten Widerstand.

Die psychologische und die religiös - theologische Betrachtung ließen dem Willen des Menschen keine Wahlfreiheit übrig, vermöge deren er in seinen Entschließungen unabhängig wäre von dem jedesmaligen Zustande, in welchem sich das geistige Leben des wollenden Subjektes befindet; vielmehr haben wir gesehen, daß der Wille in seinen Entschließungen immer und in jedem einzelnen Falle gebunden ist an das, was für ihn in dem Geistesleben des wollenden Subjektes an Motiven vorhanden ist, ja daß er ohne solche bestimmenden Motive überhaupt nicht wollen kann.

Demnach sind die Willensthätigkeiten nichts anderes als naturgemäße Äußerungen des Subjektes, welches durch die in seinem Geistesleben vorhandenen Elemente so oder so charakterisiert ist und welchem das Vermögen zu wollen als seinem Träger eigen ist.

Die einzelnen Willensentschlüsse sind also die Resultate, welche durch die Wirkung der in dem wollenden Subjekte sich vorfindenden Motive naturgemäß herbeigeführt werden, so daß wir in den einzelnen Willensentscheidungen immer ein Zeichen haben von dem, was in dem Geistesleben des wollenden Subjekts gerade vorhanden. ist, und die Summe aller Willensentscheidungen vielleicht als den bestmöglichen Spiegel des innern Zustandes des wollenden Subjekts betrachten können. Mit einem Worte, der Wille kann nur handeln in steter Abhängigkeit von dem Zustande, in welchem sich gerade das Geistesleben des wollenden Subjekts befindet.

Gegen eine solche Auffassung des Willens, sofern sie auf das sittliche Gebiet übertragen werden soll, erhebt sich sofort aufs be= stimmteste die Erfahrung des sittlichen Lebens, denn sie bezeugt, daß der Wille in seinen Entschließungen keineswegs immer nur der naturgemäße Ausdruck des jedesmaligen Zustandes ist, in welchem sich unser Geistesleben befindet und daß der Wille keineswegs immer in unmittelbarer Abhängigkeit von diesem Zustande arbeitet. Im Gegenteil, wir finden nicht selten, und gerade die Personen,

in denen ein ernstes sittliches Streben lebt, werden das aus eigener Erfahrung bezeugen können, in uns einen Kampf vor, welcher geführt wird zwischen den Motiven unseres Geisteslebens, die den Willen zu bestimmen suchen und diesem Willen selbst, der sich gegen sie wehrt; und zwar wird dieser Kampf oft geführt mit einer Hartnäckigkeit, mit einer Ausdauer, man möchte sagen mit einer gegenseitigen Erbitterung, welche unser Herz einem wüsten Kriegsschauplatz sehr ähnlich macht; er wird dann auch geführt mit dem verschiedensten Erfolge, indem der Wille entweder überwunden wird oder als Sieger aus dem Kampfe hervorgeht.

Wir wissen, mit welcher Naturwahrheit der Apostel Paulus diesen Kampf zwischen Motiv und Wille, sofern er für den legteren unglücklich abläuft, im 7. Kapitel seines Briefes an die Römer geschildert hat, wenn er ausruft: „Das Gute, das ich will, das thue ich nicht, sondern das Böse, das ich nicht will, das thue ich"; und welcher ernst und aufrichtig sittlich strebende Mensch hätte in seinem Leben nicht auch diese bittere, zur Verzweiflung an sich selbst führende Erfahrung gemacht, daß sein Wille trotz aller Anstrengungen, troß aller guten Vorsätze doch von dem bösen Feinde da drinnen überwunden worden ist! Auf der andern Seite aber, wie selig das Gefühl, wenn in solch einem Kampf doch schließlich der Wille gegen diese ihm feindliche Macht in unserm Innern obgesiegt hat!

Ist nun diese Erfahrung nicht ein kräftiger Beweis dafür, daß die oben entwickelte Ansicht von dem Willen, mag sie auch durch die unausweichlichsten psychologischen oder theologischen Deduktionen gestüßt sein, doch wenigstens auf dem sittlichen Gebiete keine Geltung haben kann?

Hier sehen wir ja: Bille gegen Motiv, ja sogar siegreich gegen feindliche Motive, und mag der Wille meistenteils auch der Besiegte sein, so ist doch schon sein wenn auch erfolgloser Widerstand gegen das Motiv ein Beweis dafür, daß er auf dem sittlichen Gebiete doch wenigstens eine gewisse Selbständigkeit hat und sie geltend machen kann.

Wäre dies wirklich der Fall, so würde dadurch nicht bloß etwas gerettet für das Gebiet des sittlichen Lebens, sondern unsere

ganze psychologische und religiös-theologische Deduktion würde über den Haufen geworfen, denn es geht nicht an, eine solche Art von Selbständigkeit des Willens etwa auf das sittliche Gebiet des Wollens zu beschränken, es braucht nur daran erinnert zu werden, daß ja im Grunde das gesamte Gebiet des Wollens sittlich ge= artet ist, und daß der Wille eben überhaupt das Organ der Sittlichkeit ist.

Auch die sogenannte transscendentale Betrachtungsweise, mit welcher man sich in unserer Zeit wieder, nach dem Vorbilde Kants, meint aus der Verlegenheit ziehen zu sollen, kann hier durchaus nichts helfen; sie kann es nicht dahin bringen, daß uns das Kausalverhältnis der Motive, in welchem der Wille auf dem psychologischen Gebiete steht, mit der wahlfreien Selbstbestimmung, welche er auf dem sittlichen Gebiete besitzen und ausüben soll, vereinbar erscheint.

Es würde auch keine große Schwierigkeiten haben, den Schein einer Vereinbarkeit beider einander so entgegengesetzten Auffassungen des Willens, wie er allerdings unter den von Kant aufgebrachten Argumenten jener transcendentalen Betrachtungsweise des Willens entsteht, als solchen nachzuweisen und dadurch zu zerstören; aber wir haben keine Veranlassung, diesen Nachweis hier noch ausdrück lich zu liefern, da zum Teil schon in dem, was wir im ersten Teil dieser Arbeit bereits entwickelt haben, zum andern Teil in dem, was wir im Fortgang unserer Entwickelung noch weiter auseinanderzusetzen haben, auch das implicite enthalten ist, was gegen einen solchen Vereinigungsversuch etwa gesagt werden müßte; und wenn wir auch nicht wieder auf diesen Versuch ausdrücklich zu sprechen kommen, so wird man es doch erkennen, daß er nicht bloß unmöglich ist, sondern auf dem von uns behaupteten Standpunkte auch gänzlich überflüssig.

Jedenfalls kann das sittliche Verhältnis, welches uns zu dieser Bemerkung bestimmt hat, der Kampf zwischen Wille und Motiv, genau betrachtet durchaus keine Veranlassung geben, die Stellung des Willens auf dem sittlichen Gebiete derjenigen Stellung, in welcher wir den Willen auf dem psychologischen und auf dem religiösen Gebiete vorgefunden haben, irgendwie entgegenzusetzen. Es

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