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gelegt, was in diesem so oder so sittlich charakterisierten Zustande latent ist.

Wir sehen demnach, daß die innere Notwendigkeit, mit welcher sich Willensäußerungen aus irgendeinem Zustande des geistigen Lebens ergeben, den sittlichen Charakter dieser Willensäußerungen feineswegs unmöglich macht, vielmehr sichert sie gerade den sittlichen Charakter derselben um so mehr, je fester es steht, daß der Zustand, dessen naturgemäße oder notwendige Ergebnisse sie sind, einen sittlichen Charakter hat. Denn wenn der Zustand seinen sittlichen Charakter doch gewiß nicht um seiner bloßen Zuständlichkeit willen hat, d. h. bloß darum, weil er ein Zustand ist, sondern um der Elemente willen, welche realiter in ihm vorhanden sind, so werden natürlicherweise diese Elemente, sofern sie sich in einzelnen Thätigkeitsäußerungen gleichsam verselbständigen und absondern, des sittlichen Charakters doch nicht verlustig gehen können, welchen jener Zustand nur um ihrer willen hatte.

Um es durch ein Beispiel zu verdeutlichen, daß die innere Notwendigkeit, mit welcher eine Thätigkeitsäußerung des Willens aus dem Zustande des Geisteslebens hervorgeht, mit nichten unvereinbar ist mit einem sittlichen Charakter dieser Willensthätigkeit, fönnen wir hinweisen auf die sogenannte reale Freiheit. Nach der Schilderung, welche wir im zweiten Teile dieser Arbeit von derselben gegeben haben, verstehen wir unter ihr den Zustand, in welchem nicht bloß das sittliche Geistesleben des Menschen voll und ganz ausgestaltet ist zur Erfüllung seines ursprünglichen, von Gott gewollten und bestimmten und darum wahren Wesens, so daß dasselbe dem Soll, welches die Wirklichkeit in ein sittliches Verhältnis zu ihrem Ideal stellt, vollkommen entspricht; sondern in welchem auch die einzelnen Willensäußerungen sich mit einer inneren Notwendigkeit aus diesem wahren und nun auch wirklichen Wesen des Menschen ergeben, so daß sie in ihrer sittlichen Beschaffenheit demselben entsprechen und nichts weiter sind, als eine naturgemäße Wiederspiegelung desselben; wir verstehen unter der realen Freiheit den Zustand, in welchem von irgendeiner Wahlfreiheit des Willens nicht mehr die Rede sein kann, sondern der Wille, wie man gesagt, von einer süßen Notwendigkeit des Guten geleitet und be

herrscht wird, so daß er gar nicht anders kann, als gemäß dem ihm zugrunde liegenden sittlich guten Charakter sittlich gut zu wollen und zu handeln.

Wir sind aber so weit entfernt, diesem Zustande etwa um der in ihm waltenden Notwendigkeit willen den sittlichen Charakter abzusprechen, daß wir in demselben vielmehr den höchsten Grad der Sittlichkeit erkennen, welchen wir überhaupt zu erreichen vermögen; und daß wir alle kein höheres Verlangen für uns haben können, als das, in diesem Zustande nur erst angelangt zu sein, und wir wissen es, daß wir in ihm auch die höchste Seligkeit genießen werden, nämlich die Seligkeit in Gott; wie aber könnte sie genossen werden außerhalb eines sittlichen Verhältnisses.

Wir können auch hinüberblicken auf das konträre Gegenteil dieser sogenannten realen Freiheit, in welchem der Wille auch mit innerer Notwendigkeit zu seinen Äußerungen getrieben wird, nur daß die sittliche Gestaltung des Geisteslebens, welches den Willen treibt, dem sittlichen Charakter der realen Freiheit entgegengesett, also auch dem wahren, ursprünglichen Wesen des Menschen widersprechend, d. h. böse ist. Auch hier wird es niemandem einfallen, den einzelnen Willensakten darum, weil sie mit einer inneren Notwendigkeit sich aus einem, in diesem Falle sittlich böse gearteten, Zustande ergeben, den sittlichen Charakter abzusprechen, sondern sie sind natürlich genau ebenso sittlich böse, wie es der Zustand ist, aus welchem sie entsproffen sind.

Alles dies zeigt zur Genüge, daß die innere, naturgemäße Notwendigkeit, mit der es in den einzelnen Fällen jedesmal zur Willensthätigkeit kommt, uns nicht hindern darf, auf diese Thätigkeitsart den Begriff des Sittlichen anzuwenden; es zeigt zur Genüge, daß der Begriff des Sittlichen durchaus nicht gekettet ist an den Begriff der von uns aus psychologischen und religiösen Gründen zurückgewiesenen Wahlfreiheit.

Wie wollte man sich auch dazu verstehen, der gesamten uns erfahrungsmäßig bekannten Willensthätigkeit der Menschen den sittlichen Charakter abzusprechen! und das müßten doch in diesem Falle wenigstens alle diejenigen thun, welche es zugeben, daß die Men

schen in ihrem jezigen, empirischen Zustande nicht mehr im Besize der Wahlfreiheit des Willens find.

Es ist klar, die innere Notwendigkeit, mit welcher die Willensthätigkeit aus einem Zustande erfolgt, ist allein kein Hindernis, diese Thätigkeit eine sittliche zu nennen.

Jedoch man ist vielleicht geneigt, zuzugeben, daß auch ein Zustand und darum auch die mit innerer Notwendigkeit aus demselben sich ergebenden Handlungen einen sittlichen Charakter haben können, und man legt troßdem Protest dagegen ein, daß dieses alles ohne die Wahlfreiheit des menschlichen Willens möglich sein soll.

Man fügt nämlich dem Zugeständnis, daß auch ein Zustand sittlichen Charakter haben könne, die wesentliche Einschränkung bei, daß ein Zustand, welcher die Bezeichnung eines sittlichen verdient, kein ursprünglicher sein könne, vielmehr müsse er selbst erst durch eine unabhängige, voraussetzungslose, d. h. wahlfreie Willensthat herbeigeführt sein, um sittlich genannt werden zu können. Solle daher der Mensch ein sittliches Wesen sein, so könne es sich mit ihm nicht so verhalten, daß er sich auch in der Sphäre seines geistigen Lebens lediglich natürgemäß entwickeln müsse, sondern so, daß er sich mit ganz selbsteigener Initiative dem Sittlichen zuwenden müsse; erst unter dieser Bedingung könne man ihn als ein sittliches Wesen gelten lassen und auch die Zustände, in welche er durch jene sittliche Initiative eintrete, unter eine sittliche Betrachtung stellen, und mag immerhin die nachfolgende Entwickelung von innerer Notwendigkeit getragen sein, so müsse doch ihr Ursprung außerhalb dieser innern Notwendigkeit liegen, denn sonst hätte ja das Sollen, welches für alle sittlichen Verhältnisse charakteristisch ist, gar keinen Sinn. Das Soll, so sagt man, kann doch mit Sinn und Verstand nur an den gerichtet werden, welcher sich in der Lage befindet, sowohl das Geforderte wollen zu können als auch das Gegenteil, welcher also im Besitze eines wahlfreien Willens ist.

Daß nun diese Meinung auf einem Mißverständnis des fittlichen Solls in seinem Verhältnis zum Willen beruht, dafür brauchen wir uns nur zu berufen auf das, was wir in dem ersten Teile dieser Arbeit über das Soll als Motiv des Willens gesagt haben. Wir könnten weiter verweisen darauf, daß, wenn jene Auf

fassung des Solls in seinem Verhältnis zum Willen richtig wäre, das Soll des göttlichen Gesetzes in der That fast ausnahmslos ohne Sinn und Verstand angewendet würde; wenigstens bieten die drei Gebrauchsweisen des Gesetzes mit seinem Soll, welche die alten protestantischen Dogmatiker aufgestellt haben, gar keinen Anhaltspunkt dafür, daß das Soll sich nur an einen wahlfreien Willen richten könne.

Der usus legis politicus fucht ja nach dem gebräuchlichen Terminus mit dem externus hominum timor, also mit einem sehr energischen Motiv, seinen Zweck zu erreichen; der usus elenchticus nun gar würde nach jener Meinung über den Sinn des Solls ganz unsinnig sein, da er bei seiner Wirksamkeit gerade ein völliges Unvermögen des Menschen zum sittlich Guten vorausseßt, um es ans Licht zu ziehen; der usns didacticus sive tertius aber besagt schon durch seinen Namen, daß er es eigentlich nur zu thun hat mit der gehörigen Aufklärung des Menschen über das, was er zu thun hat, um es denn ohne weiteres auch zu thun.

In keinem der drei Fälle werden wir genötigt, das Soll des Gesetzes in Verbindung zu seßen mit einer völlig voraussetzungslosen, d. h. wahlfreien Initiative des menschlichen Willens. Jm Gegenteil das Soll, welches ausgesprochen wird, sezt immer voraus, daß etwas da ist, was durch das Soll in Bewegung zu setzen ist; das kann aber, wie wir schon früher gesehen haben, nicht eine Wahlfreiheit des Willens sein, weil es dem Begriff und Wesen derselben schnurstracks widerspricht, von irgendetwas anderm als von sich selbst in Bewegung gesezt zu werden.

Doch man könnte hier vielleicht immer noch einwenden, daß man allerdings das sittliche Soll auch an solche Zustände der Unfreiheit zu richten pflege, und daß auch denen gegenüber dieses Soll einen gewissen Sinn und Verstand hat, einen mittelbaren Zweck verfolgt; daß aber die Berechtigung, das Soll auf solche Zustände anzuwenden, doch immer nur zu finden sei in der Voraussetzung, daß diese Zustände hervorgegangen sind aus einer freien, selbständigen, völlig unabhängigen That des eigenen Willens, an welchen sich auch das Soll ursprünglich gerichtet oder wenigstens zu richten hatte. Nur unter dieser Voraussetzung könne man mit

Wahrheit von sittlicher Beschaffenheit des menschlichens Wesens reden, weil der Mensch dann wenigstens ausgegangen sei von einer wahr- und wesenhaften Freiheit, ohne welche doch keine Sittlichkeit möglich sei.

Also während man nicht leugnen kann, daß ein Zustand, in welchem sich das Geistesleben eines Menschen gerade befindet, an und für sich sehr wohl sittlichen Charakter haben kann, soll doch von einem sittlichen Anfangszustand nicht die Rede sein dürfen.

Man sieht, wie sich hier der Gegensatz in der Auffassung der sittlichen Beschaffenheit des Menschen mit Wahlfreiheit oder ohne Wahlfreiheit zuspigt; in der Frage nach dem Anfangszustand der sittlichen Entwickelung muß der Gegensatz zur Entscheidung kommen, und ich stehe nicht an, mit aller Entschiedenheit zu behaupten, daß die Wahlfreiheit des Willens auch in diesem Anfangszustand keine Stelle finden kann, an der sie sich gegen die auch hier auftretenden Schwierigkeiten halten könnte; vielmehr schon der ursprüngliche Zustand des Menschen muß ein positiv sittlicher sein, welcher der Wahlfreiheit des Willens keinen Plaz mehr läßt; schon der ursprüngliche Zustand des Menschen muß zu dem Ideal des Sittlichen in einem positiven Verhältnis stehen, denn da der Mensch eben dazu bestimmt ist, im Unterschied von den übrigen Geschöpfen der irdischen Sphäre ein sittliches Wesen zu sein, so muß derjenige, welcher dem Menschen diese Bestimmung gegeben hat, dieselbe in dem Wesen des Geschöpfes auch irgendwie ausgeprägt haben, er muß den Menschen von vornherein zu einem sittlichen Wesen gemacht haben, denn die sittliche Bestimmung des Menschen, wie sie in seinem Wesen liegt, ist ja selbst schon etwas wesentlich Sittliches.

Dies ist freilich eine der schwierigsten Fragen auf dem Gebiete der Anthropologie des ersten Menschen, denn auf den können wir füglich rekurrieren, wenn wir von dem ursprünglichen Zustande des Menschen reden, wiewohl sich die Schwierigkeiten dieser Frage eigentlich in den Anfängen jedes einzelnen Menschen wiederholen. Aber man wird meines Erachtens das sittliche Wesen des Menschen nicht retten können, wenn man dem ersten, ursprünglichen Zustande des Menschen, sofern man ihn überhaupt in den Kreis

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