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hat, schon vor der eben beschriebenen und zwar auf andere Weise geschehen sein.

Hierdurch ist dargethan, daß der wahlfreie, d. h. noch nicht sittlich bestimmte Wille sich für das Gute nicht in der Weise entscheiden kann, daß er das Gute wählt mit Rücksicht darauf, daß es gut ist, da eben diese Art der Entscheidung nur Sache eines bereits in irgendeinem Grade sittlich gut bestimmten, d. h. nicht mehr wahlfreien Willens ist.

Also der erste Fall der von uns aufgestellten Alternative kann für die Entscheidung des wahlfreien Willens nicht statuiert werden, weil er dem Wesen eines solchen Willens widerspricht. Es bleibt demnach nur der andere Fall übrig, wenn man die sittliche Bestimmtheit des Willens wirklich durch eine Entscheidung dieses selben Willens herbeigeführt sein lassen will. Dieser andere Fall aber war der, daß der Wille das Gute erwählt ohne Rücksicht darauf, daß es gut ist.

Wir müssen diese Annahme nun auch noch etwas genauer prüfen, ob wirklich auf diesem Wege eine sittliche Entscheidung und mit ihr eine sittliche Verantwortlichkeit für uns entstehen kann oder nicht.

Wenn sich der Wille für das Gute entscheidet ohne Rücksicht darauf, daß es gut ist, wenn er also in der That bei seiner Entscheidung in keiner Weise durch die Rücksicht auf das Gute als solches bestimmt wird, so beweist er sich damit allerdings als ein wahlfreier Wille, denn wir haben ja darunter einen Willen zu verstehen, der sowohl dem Guten als auch dem Bösen gegenüber zunächst gleichgültig ist, der durch keinerlei wesentliche Beziehung mit dem einen oder mit dem anderen verbunden ist, darum auch feinem näher steht, als dem anderen, darum jedes von beiden ebenso gut und ebenso leicht thun als lassen kann, der also, wenn er das eine thut und das andere läßt, feinenfalls von dem einen oder von dem anderen in seiner Entscheidung beeinflußt ist, sondern lediglich unter dem Einfluß seiner eigenen unbedingten Wahlfreiheit steht, so daß er jedenfalls auch das, was er gerade thut, lassen, und das, was er gerade läßt, thun könnte, wenn es ihm beliebte.

Es ist daher anzuerkennen, daß diese lettere Art der Entscheidung für das Gute, nämlich ohne Rücksicht darauf, daß es gut ist, dem wahlfreien Willen seiner Natur nach wohl möglich ist, ja daß sie gerade die einzige ist, welche ihm seine Natur dem sittlich Guten gegenüber erlaubt. Aber wie steht es denn nun mit dem sittlichen Charakter der so gearteten Entscheidung? Hat sie einen? Kann man ihr überhaupt einen solchen zuerkennen?

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Diese Frage kann ganz kurz beantwortet werden durch den einfachen Hinweis darauf, daß ja auf dem sittlichen Gebiete das Gute und das Böse nur als solches gilt. Wo es sich nicht han delt um das Gute als solches und um das Böse als solches, kann man auch nicht von sittlichen Verhältnissen reden. Also eine einzelne That fann nur dann unter eine sittliche Betrachtung fallen, wenn sich in ihr irgendwie das Gute oder das Böse als solches manifestiert. Zum Beispiel ein Geldgeschenk an jemanden ist natürlich nur dann eine sittliche Handlung, wenn ich mit demselben etwas Gutes thun will, d. h. wenn ich's thue um des Guten willen, was sich in dieser That manifestiert; ist dies nicht der Fall, thue ich's etwa nur aus Gewohnheit, oder anderen äußerlichen Gründen, so liegt in solcher Handlung an und für sich nichts Sittliches.

In unserem Falle nun handelt es sich um eine einzelne That, nämlich um eine Entscheidung, durch welche in einem bestimmten Zeitmoment meiner Entwickelung in meinen Charakter eine neue Bestimmung eingeführt werden soll. Tritt nun in dieser Entscheidung das Gute nicht als solches auf, so manifestiert es sich eben gar nicht in derselben, so ist sie eben überhaupt keine Handlung, welche unter eine sittliche Betrachtung gestellt werden könnte, so ist sie eine Handlung, die überhaupt keinen sittlichen Charakter hat, die überhaupt gar nicht in das Gebiet des Sittlichen hineingehört.

Nun war aber vorausgesetzt, daß der Wille sich für das Gute entscheidet ohne Rücksicht darauf, daß es gut ist, also nicht um des Guten willen, so daß das Gute als solches mit dieser Entscheidung absolut nichts zu thun hat, vielmehr es nur als eine Zufälligkeit würde gelten können, daß das, was der Wille erwählt Meyer, Die Wahlfreiheit des Willens c.

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hat, gerade das Gute ist, nämlich in objektivem Sinne, wenn man überhaupt da noch von gut sprechen kann, wo es nicht als solches, als subjektiv Gutes aufgefaßt und gethan wird. Wir hätten also hier eine Entscheidung, die gar keine sittliche That ist, die gar keinen sittlichen Charakter hat, die gar nicht in das Gebiet des Sittlichen hineingehört.

Aber durch eine Entscheidung, welche selber mit dem Sittlichen absolut nichts zu thun hat, kann doch unmöglich eine sittliche Bestimmtheit für den so sich Entscheidenden herbeigeführt werden, und das Gute, welches ich durch eine solche Entscheidung erwähle, kann mir unmöglich als Gutes zugerechnet werden, da es ja gerade, soweit es von mir erwählt worden ist, nichts Gutes ist, insofern ich es erwählt habe ohne Rücksicht darauf, daß es gut ist. Es geschieht also durch diese Art der Entscheidung, obwohl wir sahen, daß sie für den wahlfreien Willen dem Guten gegenüber die einzig mögliche ist, auch nicht das Geringste, wofür wir sittlich verantwortlich gemacht werden könnten, da sie überhaupt nichts Sittliches in ihrem Wesen hat.

Wollten wir nun im Unterschied von der bisherigen Erörterung annehmen, daß der wahlfreie Wille sich für das Böse entscheidet, so ist leicht ersichtlich, daß wir genau zu denselben Konsequenzen kommen.

Ich brauche nicht die ganze Auseinandersetzung zu wiederholen. Es ist klar, wenn der Wille das Böse wählt mit Rücksicht darauf, daß es böse ist, d. h. wenn er es erwählt als solches, oder weil es böse ist, so bekundet er damit schon einen bestimmten sittlichen Charakter und zwar einen bösen, welcher demnach schon vor dieser Entscheidung vorhanden war, derselben zugrunde liegt, also doch wohl nicht erst durch sie kann herbeigeführt werden. Die Entscheidung also, durch welche der Wille so geworden ist, daß er nun das Böse um des Bösen willen erwählt, muß schon früher geschehen sein, schon in einer früheren und zwar andersartigen Entscheidung muß der Wille seine Wahlfreiheit, wenn er sie jemals besessen hat, verloren haben; in der jetzigen zeigt er, daß er nicht mehr wahlfrei, sondern böse ist.

Ich bin hier auf den Einwand gefaßt, daß mit dieser Aus

legung der Gedanke der Erwählung des Bösen mit Rücksicht darauf, daß es böse ist, bei weitem nicht erschöpft worden ist, ja daß gerade diejenige Auslegung desselben übersehen ist, welche der Wahlfreiheit des Willens günstig ist. Nämlich „ich wähle das Böse mit Rückficht darauf, daß es böse ist“, das kann nicht bloß heißen, „ich wähle das Böse, weil es böse ist", sondern es kann auch heißen „ich wähle es, obgleich es böse ist“.

Diese lettere Auslegung, welche sich ja im wirklichen Leben außerordentlich häufig bestätigt findet, scheint in der That der Wahlfreiheit des Willens sehr günstig zu sein, sie scheint die Herbeiführung einer solchen sittlichen Entscheidung zu verbürgen, für welche der Wille selbst verantwortlich gemacht werden muß, für welche daher ein wahlfreier Wille vorausgesetzt werden muß; denn während hier das Böse als solches von dem Willen erwählt wird, also in einer sittlichen Entscheidung, da er ja in seiner Entscheidung darauf Bezug nimmt, daß es böse ist, drückt doch zugleich die Art des Bezuges, wie sie in dem obgleich böse" enthalten ist, den unabhängigen Gegensatz des Willens zu dem Bösen aus, so daß er als in seiner Wahl vollkommen frei erscheint.

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Doch eine genauere Prüfung dieses Falles wird darthun, daß er ebenso wenig hierher gehört, wie der zuerst angenommene Fall, da er für einen wahlfreien Willen ebenso unmöglich ist wie jener.

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Es ist schon ein übles Prognostikon, daß es uns, als wir eine Entscheidung des wahlfreien Willens für das Gute angenommen hatten, nicht in den Sinn gekommen ist, diese zweite Auslegung des mit Rücksicht auf" anzuwenden, denn wem würde es überhaupt einfallen zu sagen: „Ich wähle das Gute, obgleich es gut ist", um sich damit von dem eben Erwählten sofort wieder loszusagen! Aber so abstrus dieser Gedanke betreffs des Guten ist, so gewöhnlich ist er betreffs des Bösen, denn leider kommt es gar zu häufig vor, daß wir das Böse wählen, obgleich es böse ist. Hier also, wo wir der Entscheidung des Willens für das Böse gegenüber stehen, ist diese Auslegung an sich wohl berechtigt, aber sie kann tros des günstigen Scheines doch keine Stüße für die Annahme einer wahlfreien und doch sittlichen Entscheidung des Willens abgeben.

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Eine Vergleichung dieser zweiten Auslegung mit der ersteren ergiebt, daß sie nicht bloß von derselben verschieden, sondern ihr in gewissem Sinne entgegengesetzt ist. Vorher übersetzten wir den Ausdruck ich wähle das Böse mit Rücksicht darauf, daß es böse ist" in den anderen ich wähle das Böse, weil es böse ist", so daß also der böse Charakter des Gewählten als der bestimmende Grund des Wählens erscheint. Wenn wir jenen ersten Ausdruck nun umsetzen in diesen: ich wähle das Böse, obgleich es böse ist", so haben wir damit der Rücksicht auf den bösen Charakter des zur Wahl Gestellten die gerade entgegengesezte Bedeutung ge= geben, denn während die Konjunktion, weil dasjenige angiebt, was mich bestimmt, das Böse zu wählen, so giebt dagegen die Konjunktion „obgleich" dasjenige an, was mich hindert, das Böse zu wählen.

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So ist es in allen Fällen, in denen ich mit der Entscheidung meines Willens einen Obgleich-Gedanken verbinde, immer will ich damit andeuten, daß ich auf dem Wege zu meiner Entscheidung erst noch ein Hindernis, und zwar dasjenige, was ich in dem ObgleichSaße ausdrücke, überwinden mußte.

Also den Satz ich wähle das Böse, obgleich es böse ist" können und müssen wir folgendermaßen interpretieren: „Ich wähle das Böse, während ich durch die Rücksicht darauf, daß es böse ist, eigentlich behindert bin, mich wenigstens in einem gewissen Grade behindert fühle, dasselbe zu wählen.“

Betrachten wir diesen Gedanken näher, so sehen wir in demselben sogar von zwei Seiten her Instanzen dagegen auftreten, daß ein wahlfreier Wille sich in einem solchen Verhältnis unbeschadet seiner Wahlfreiheit sollte befinden können.

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Heben wir nämlich die eine Seite des Gedankens hervor, daß ich mich durch die Rücksicht darauf, daß das, was ich wähle, böse ist, eigentlich behindert fühle, dasselbe zu wählen, also betonen wir die Bedeutung des obgleich", so tritt uns da ein Wille entgegen, welcher eine je nach dem Grade der Behinderung mehr oder weniger starke Neigung zum Guten hat, denn wie könnte er sonst in der Rücksicht darauf, daß das zu Erwählende böse ist, einen Behinderungsgrund für seine Entscheidung fühlen? Der Wille steht dann

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