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Anhang.

Die sittliche Verantwortlichkeit des Menschen und die

Sünde.

Nach der in den letzten Worten des vorigen Abschnittes ge= gebenen Begründung gilt es nunmehr die Beantwortung der wichtigen Frage, wie man denn zu urteilen hat über die sittliche Verantwortlichkeit des Menschen für das, was er in sittlicher Beziehung ist und thut, nachdem man erkannt hat, daß die Wahlfreiheit des menschlichen Willens um ihrer sittlichen Indifferenz willen nicht imstande ist, eine solche zu begründen.

Das wird jedem aufmerksamen Leser von vornherein feststehen, daß aus dem Vorhergehenden diejenigen Konsequenzen nicht gezogen werden können, die man gewöhnlich mit der Leugnung der Wahlfreiheit betreffs der sittlichen Verantwortlichkeit und namentlich der Sünde verbunden findet, denn die ganze Unterlage, auf welcher hier die Beurteilung der Wahlfreiheit vorgenommen ist, verbietet es, aus dem Grunde, weil die Wahlfreiheit des Willens nicht imstande ist, eine sittliche Verantwortlichkeit zu begründen und die Sünde zu erklären, diese Thatsachen unseres sittlichen Bewußtseins überhaupt zu leugnen oder auch nur in ihrer Bedeutung abzuschwächen. E: war ja gerade die Unfähigkeit der Wahlfreiheit, irgendeine sittliche Verantwortlichkeit herbeizuführen, was uns dazu zwang, die Theorie der Wahlfreiheit aufzugeben. Die sittliche Verantwortlichkeit selbst steht uns also über jeden Zweifel erhaben, sie beruht eben auf dem

unerschütterlichen Zeugnis des Gewissens, welches durch die gesamte Offenbarung Gottes bestätigt wird.

Aber wie sollen wir uns mit unserm wissenschaftlichen Denken zu ihr stellen?

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir auf etwas zurückgreifen, was wir schon früher in einem ähnlichen Zusammenhange erwähnt haben.

Der Wille des Menschen ist nach unsern bisherigen Erörte rungen aufzufassen als im genauesten Zusammenhange stehend mit dem Gesamtzustande, in welchem sich das Geistesleben des Menschen gerade befindet; und wenn wir den Willen in uneigentlichem Sinne als etwas besonders Existierendes auffassen wollen, so können wir anstatt Zusammenhang auch sagen Abhängigkeit. Wie dieser Zustand ist, so ist und wirkt natürlicherweise auch der Wille.

Den ursprünglichen Zustand des Menschen nun müssen wir uns, wie wir früher ausgeführt haben, aus der Hand des göttlichen Schöpfers hervorgegangen denken, so daß auch alles dasjenige, was an etwaigen Willensbewegungen aus diesem ursprünglichen Zustande gefolgt ist und folgt und folgen wird, schließlich zurückgeführt werden muß auf den göttlichen Schöpfer, welcher den Zustand selbst so gemacht hat, wie er ursprünglich ist.

Also nicht wir selbst für uns, sondern der göttliche Schöpfer selbst trägt naturgemäß die eigentliche Verantwortung für alles das, was der ursprüngliche Zustand in sittlicher Beziehung ist und an Willensakten bewirkt, oder besser gesagt, mit sich bringt.

Es wurde schon früher gesagt, daß diese Zurückführung der Verantwortlichkeit auf den göttlichen Schöpfer selbst auch nicht die geringste Schwierigkeit bieten würde, wenn sich der ursprüngliche Zustand des von Gott geschaffenen Menschen in Gotte gemäßer Weise entwickelt hätte, d. h. wenn der Mensch sowohl in allen seinen Zuständen, als auch in allen seinen Handlungen einen sittlich guten Charakter bewahrt und gezeigt hätte; denn das ist ja das einzig richtige Verhalten eines wahrhaft sittlichen Menschen, daß er dasjenige, was er Gutes vollbringt, es sei in Werken, in Worten oder in Gedanken, alles seinem Gotte zuerkennt und ihm deshalb dankbar ist dafür, daß und wann er es vollbracht hat;

nicht aber, daß er es sich selbst im Unterschied von Gott zurechnet, so daß er auf diese Weise für sich selbst im Unterschied von Gott ein Verdienst ableiten könnte, denn wenn er das dürfte, so würde man es ihm auch nicht verargen dürfen, dieses Verdienst wirklich in Anspruch zu nehmen und pharisäisch stolz zu sein auf das, was er ist und gethan hat.

Wenn es dagegen jedem Christen ein Axiom ist, daß alles Gute, was sich bei ihm in seinem jetzigen empirischen Zustande vorfindet, von Gott ausgeht und von Gott ihm geschenkt ist, so kann nichts hindern, festzuhalten, daß auch in dem ursprünglichen von Gott gewollten und geschaffenen Zustande des Menschen das Gute als Gottes eigenes Werk aufgefaßt werden muß.

Gott hat den Menschen im Unterschied von anderen Geschöpfen zu einem sittlichen Wesen bestimmt und darum notwendigerweise auch in einem sittlichen Zustande geschaffen, und wie daher der Mensch sich diesen ursprünglichen sittlichen Zustand nicht selbst ge= geben hat, so hat er auch nicht den allergeringsten Grund, sich im Unterschiede oder im Gegensatze zu Gott dasjenige als etwas Eigenes zuzurechnen, was aus diesem Zustande im Laufe seiner Entwickelung an sittlichen Willensbewegungen folgt; und es heißt jede menschliche Sittlichkeit unmöglich machen, wenn man diese von Gott dem Menschen anerschaffene Sittlichkeit nicht als Sittlichkeit will gelten lassen.

Der Selbstruhm und das eigene Verdienst ist keineswegs etwas, was mit der menschlichen Sittlichkeit solidarisch verbunden wäre, vielmehr da die menschliche Sittlichkeit die Sittlichkeit eines Ge= schöpfes ist, so ist der Selbstruhm und das eigene Verdienst, welche beide mit einander stehen und fallen, gänzlich von derselben ausgeschlossen. Das Gute, was der geschöpfliche Mensch thut, kann er sich nicht selbst zurechnen, da es einfach das seiner ihm anerschaffenen Natur Entsprechende ist; ja wir sagen nicht zu viel damit, daß das Gute, was der Mensch thut, sobald er es sich selbst im Gegensatz zu Gott anrechnet, zu etwas Bösem wird.

Wir können daraus schließen, daß, wenn alle Menschen immer nichts als Gutes gethan hätten und nichts als gut gewesen wären, die Frage nach der sittlichen Verantwortlichkeit für das, was er ist

und was er thut, wohl niemals im menschlichen Denken würde aufgetaucht sein. Das bestätigt sich schon durch den Sprachgebrauch der Wörter Verantwortlichkeit und verantwortlich, denn wo immer diese Begriffe angewendet werden, handelt es sich um Verhältnisse, welche als in einem wirklichen oder scheinbaren Widerspruch zu dem Guten und Rechten stehend erst einer besondern Rechtfertigung bedürfen.

Man sagt nicht, das Kind sei verantwortlich dafür, daß es fleißig ist, sondern dafür, daß es faul ist; und wenn ich ja den Begriff der Verantwortlichkeit anwende auf etwas Gutes, so drücke ich damit die Meinung aus, daß es vielleicht doch böse ist. 3. B. wenn ich sage: „Du bist verantwortlich dafür, daß du diesem Armen diese Gabe zuwendest", so will ich damit sagen, daß der Angeredete meiner Meinung nach mit diesem Almosen, welches wie eine gute That aussieht, doch vielleicht in irgendeiner Beziehung ein Unrecht thut. Wenn ich mir selbst für etwas die Verantwortlichkeit vindiziere mit den Worten etwa: ich werde es schon verantworten, was ich jetzt thue", so liegt darin ebenfalls immer eine gegensätzliche Beziehung auf ein von anderer Seite supponiertes Unrecht oder wenigstens auf eine von anderer Seite geäußerte Bes denklichkeit, welche ich für unberechtigt halte. Ist nichts dergleichen vorhanden, weder in Wirklichkeit, noch in irgendjemandes mit meiner Handlungsweise zusammenhängender Meinung, so rede ich auch nicht von Verantwortung.

Wir sehen, der Sprachgebrauch sezt den Begriff der Verantwortlichkeit in Beziehung zu einer irgendwie vorhandenen Anomalität der obwaltenden Verhältnisse. Wir können also auch auf dieses Zeugnis gestütt sagen, es würde keine Verantwortlichkeit des Menschen, ja es würde keinen Gedanken an dieselbe geben, wenn sich in dem sittlichen Wesen und Leben des Menschen alles so entwickelt und gestaltet hätte, wie es von dem göttlichen Schöpfer in seinem ursprünglichen Zustande angelegt war, nämlich gut.

Wenn nun danach die sittliche Verantwortlichkeit für den Menschen keine wesentliche Bedeutung hat, soweit er sittlich gut ist, wie steht es mit derselben, sofern er sittlich böse ist, und wie

verhält sich's mit der sittlichen Verantwortlichkeit des Menschen für seine Sünde?

Daß für diese andere Seite seiner Sittlichkeit die sittliche Verantwortlichkeit unter allen Umständen festgehalten werden muß, das ist unzweifelhaft. Wir haben ja auch die Wahlfreiheit des menschlichen Willens rücksichtlich der ethischen Betrachtung endgültig gerade darum aufgegeben, weil wir sie nicht imstande fanden, eine sittliche Verantwortlichkeit des Menschen für seine Sünde zu begründen, ja weil sie dieselbe vielmehr unmöglich machen würde.

Während der Mensch sein Gutes alles Gotte zu danken hat, ist er selbst verantwortlich für das, was er sündigt. Dafür zeugt unabänderlich das eigene Gewissen; und damit wir es wissen sollen, daß das Gewissen, welches dieses gewichtige Zeugnis ablegt, nicht etwa ein irrendes ist, so tritt die göttliche Offenbarung mit demselben Zeugnis entscheidend hinzu.

Das Gewissen, wo es überhaupt Zeugnis gegen die Sünde ablegt, zeugt dafür, daß die Sünde einen Gegensatz bildet gegen Gott, und zwar einen vollkommenen, prinzipiellen Gegensatz, welcher sich nicht auflösen läßt in eine schließliche Übereinstimmung, die etwa im verborgenen Hintergrunde dieses Gegensages stünde. Die Sünde ist nicht bloß ihrem oberflächlichen Scheine, sondern ihrem innersten Wesen nach das Widergöttliche, und als solches wird sie von unserm Gewissen im Gegensaße zu dem, was wir von Gott empfangen haben, auf unsere eigene Rechnung gesetzt. Wir sind es, welche die Sünde herbeigeführt haben; wir selbst sind es, die sich durch die Sünde in einen Gegensatz gegen die sittliche Bestimmung und Natur, die uns Gott gegeben hat, in einen Gegensatz gegen Gott selbst gebracht haben; wir selbst haben daher natürlicherweise auch die Verantwortung und zwar eine sittliche Verantwortung für unsere Sünde zu tragen.

Und diese sittliche Verantwortlichkeit nun, welche die Sünde ohne Zweifel uns selbst auferlegt, zwingt uns zu dem Zugeständnis, daß die Sünde selbst etwas durchaus Unbegreifliches und Unerklärliches ist.

Hiermit habe ich gleich meine Stellung zu der aufgeworfenen Frage fixiert.

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