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alles dessen aus dem eigentlichen Wesen unserer Persönlichkeit, was nicht der Wille selbst ist, so daß eben der Wille ganz allein unsere Person ausmachte, wollen wir jetzt noch nicht näher in Betracht ziehen; sie wird sich uns bei einer späteren Gelegenheit wieder darbieten und sich dann unserer Betrachtung als ebenso undenkbar ergeben. Wir wollen zunächst noch etwas stehen bleiben bei dem Gedanken, von dem wir ausgegangen waren, indem wir den Willen als ein in unserer Person vorhandenes aber selbständiges Vermögen zu denken versuchten; denn außer dem Vorwurf der Teilbarkeit unseres Geistes, den man einer solchen Annahme machen mußte, ergeben sich noch weitere nicht minder große Schwierigkeiten.

Wir würden nämlich in diesem Vermögen etwas haben, dem sämtliche Analogieen anderer Vermögen vollständig widersprechen, weil es eben ein solches ist, das in sich selbst eine absolute Existenz haben soll, während wir sonst nur von Vermögen wissen, welche von einem andern Zentrum getragen werden, mit demselben solidarisch verbunden sind und von ihm ausgeübt werden.

Wir wollen nicht darauf hinweisen, daß schon der etymologische Sinn des Wortes Vermögen ein das Vermögen besitzendes und ausübendes Subjekt voraussetzt und erfordert, denn man könnte leicht, um dem auszuweichen, für das Wort Vermögen das Wort Kraft einsehen, dessen etymologischer Sinn solche Forderung nicht stellt. Aber weder ein Vermögen noch auch eine Kraft können wir uns als selbständig existierend vorstellen, sondern schon indem wir von einem Vermögen oder einer Kraft reden, sind wir uns immer bewußt, daß wir das nur können durch eine von der Wirklichkeit abstrahierende Denkthätigkeit, und daß diese Wirklichkeit immer nur Vermögendes, Kräftiges fennt, welches uns dann eben. cine Veranlassung geben mag, von den Vermögen und Kräften zu reden, die wir an jenen Subjekten gewahren. Also sowohl Vermögen als auch Kraft hat eine selbständige Existenz niemals in der konkreten Welt der Wirklichkeit, sondern höchstens in der abstrakten Welt der Begriffe, oder sagen wir hier noch richtiger, der Worte, denn nirgends ist es zutreffender als hier, was Goethe sagt: wo die Begriffe fehlen, da stellt zu rechten Zeit ein Wort sich ein".

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Aber es mag sein, daß sich viele durch diese Einwendungen nicht abschrecken lassen von der Behauptung, daß der Wille ein völlig selbständiges, unabhängiges Vermögen, oder sagen wir in Rücksicht auf die obige Bemerkung nunmehr deutlicher, eine völlig selbständige, unabhängige Kraft in unserm Geiste sei. Wie wird sich denn nun aber diese Kraft äußern? Man wird nicht leugnen können, daß sie sich in der Art äußern wird, wie es die Natur einer Kraft mit sich bringt. Eine Kraft nun äußert sich so lange und so stark, als es ihr die Umstände gestatten, in denen sie sich be= findet. Wenn wir nun vorher sahen, daß das Willensvermögen als unabhängig, d. h. unbeschränkt, unbehindert gedacht werden soll, so würde daraus mit Notwendigkeit folgen, daß das Willensvermögen, so lange es überhaupt existiert, in beständigen Wollungen begriffen ist, denn es würde ja denselben Augenblick, da es seine Wollungen unterbricht, aufhören, das zu sein, was es doch sein foll, ein Vermögen, eine Kraft. Es würde also den Menschen niemals zur Ruhe kommen lassen können, der Mensch würde unter diesem Vermögen einem beständig gehezten Wilde gleich sein, er würde dasselbe nicht besitzen, sondern er wäre von diesem perpetuum mobile besessen und würde wahrhaftig auch das Bild eines Besessenen darbieten.

Wir sehen dabei ganz ab von dem andern Umstand, daß man schwerlich würde ausfindig machen können, auf welche bestimmten Gegenstände diese beständigen Wollungen gerichtet sein würden, da dies doch aus dem puren Willensvermögen auf keine Weise ge= folgert werden kann, denn dem Willensvermögen selbst würde es nur darauf ankommen, zu wollen, während der Gegenstand des Wollens irrelevant ist, ähnlich etwa, wie es der Schwerkraft nur darauf ankommt, zu drücken resp. zu ziehen, aber ganz einerlei ist, was sie drückt resp. zieht.

Wenden wir unsere Augen ab von diesen unerträglichen Konsequenzen, welche sich aus der Betonung des Vermögens der Wahl ergeben haben, so treffen wir, wenn wir nunmehr die Wahl dieses Vermögens betonen wollen, auf andere Konsequenzen, die nicht minder unerträglich sind.

Von Willensakten, welche durch ein solches Wahlvermögen zu

stande kommen, kann man den Charakter der Zufälligkeit gar nicht fern halten.

Unter zufälligem Geschehen verstehen wir dasjenige Geschehen, welches außerhalb des gerade beabsichtigten Zusammenhanges steht. Ich drücke mich mit Absicht so aus, denn in dem Begriff des Zufälligen liegt es durchaus nicht, außerhalb jedes vernünftigen Zusammenhanges zu stehen, vielmehr wenn man mit dem Worte Zufälligkeit einen solchen Begriff verbinden wollte, so würden wir · behaupten müssen, daß es außer dem ursprünglich absoluten Sein überhaupt nichts Zufälliges giebt. Zufällig ist für den gewöhnlichen Sprachgebrauch ein relativer Begriff, und das Zufällige führt seinen Namen immer nur inbezug auf irgendeinen bestimmten, gerade gemeinten vernünftigen Zusammenhang, außerhalb dessen es geschieht. Wenn ich z. B. sage: wir waren in der Stube beisammen, da kam zufällig mein Bruder“, so will ich damit ausdrücken, daß das Kommen des Bruders außerhalb des Zusammenhanges lag, in welchem bis dahin das Zusammensein unserer Absicht gemäß verlaufen war und weiter verlaufen sollte.

Nun handelt es sich bei dem Willensvermögen um eine Wahl, welche durch nichts geleitet wird, weder durch Gründe, noch durch Zwecke, sondern welche ganz allein bestimmt wird, durch das Vermögen zu wählen selbst, aus diesem Vermögen ganz allein ergiebt sich die Wahl. Da haben wir also ein Geschehen, welches da, wo es eintritt, jedesmal ein zufälliges ist, weil es jedesmal außerhalb des vernünftigen Zusammenhanges steht, der gerade die Gegenwart ausfüllt. Ja wir würden mit einem solchen Geschehen jedesmal wieder etwas nicht bloß relativ, sondern sogar absolut Zufälliges haben, weil es ja nicht bloß außerhalb des gerade in Frage stehenden, sondern außerhalb eines jeden vernünftigen Zusammenhanges stünde, sofern eben die freie Wahl die Scheidewand ist, welche die Entscheidung des Willens durchaus trennt von allem und jedem, was es außer dieser Entscheidung giebt.

Sind aber unsere Handlungen zufällig, so können wir betreffs ihrer nicht wohl mehr von unseren Handlungen reden, ja wir können nicht mehr von einem Willen in uns reden, der sie her

vorbringt, denn ich sollte meinen, das, was wir mit unserm Willen leisten, ist dem, was zufällig geschieht, diametral entgegengesetzt.

Dies ungefähr stellt sich heraus, wenn wir den Willen, welcher sich frei und unabhängig soll entscheiden können, auffaffen als ein über dem sonstigen Inhalt unseres Bewußtseins frei schwebendes und frei schaltendes Vermögen.

Man sucht diesen widerspruchsvollen Ergebnissen dadurch auszuweichen, daß man sagt: nein, so abstrakt und absolut darf das Willensvermögen nicht aufgefaßt werden; es ist nicht eine Kraft, die für sich selbst und in sich selbst existiert; dann würde man ja fagen müssen: „der Wille will", vielmehr ist es richtig zu sagen: „ich will“, ich bin der Träger des Willens, der Wille ist mein Exekutor, und ich, diese konkrete Persönlichkeit, ich bin frei in meinem Wollen, ich kann sozusagen wollen, was ich will.

Aber durch diese Modifikation der Theorie werden die Schwierigkeiten, in welche uns die Behauptung der Wahlfreiheit unseres Willens verwickeln, eher größer als geringer.

Wenn man sagt: „ich will“, so wird man doch jedenfalls das Subjekt „ich" mit dem Prädikate "will" in einen ursachlichen oder zum wenigsten in einen sachlichen, aber nicht bloß in einen logischen oder grammatikalischen Zusammenhang bringen wollen; d. h. drückt das Prädikat "will" wirklich eine Thätigkeit des Subjektes „ich“ aus, so wird man zugeben müssen, daß die Prädikatsthätigkeit irgendwie das Gepräge des thätigen Subjekts tragen muß. Sogar in einer maschinenartigen Thätigkeit, welche übrigens im ganzen natürlich nicht unter die hierher gehörige Gattung des Handelns fällt, da sich's hier um Akte des freien Willens, d. h. um persönliche Akte handelt, läßt sich oft doch wenigstens für einen feinen Beobachter das Gepräge des thätigen Subjekts nachweisen, jedenfalls notwendig immer bis zu der Grenze, bis zu welcher das Subjekt als lolches und nicht auch schon als Maschine thätig war.

Wer ist denn nun dieses Ich, das da will? So fragen wir, damit wir das Gepräge desselben in den einzelnen Willensakten sowie in dem gesamten Wollen dieses Jchs wiederfinden können,

Das Jch ist ein Individuum und zwar neben vielen anderen Individuen, doch so, daß es sich von allen anderen in seiner Art unterscheidet. Jedes Individuum ist ein Unikum, keins ist von ihnen nur Exemplar. Daraus folgt, daß das Ich außer seiner Ichheit, die es gleicherweise hat wie alle die anderen Ichs, noch etwas anderes an sich haben muß, und gerade dieses Andere, mit welchem das Ich abgesehen von seiner Ichheit selbst behaftet ist, muß dasjenige sein, wodurch jedes Ich ein anderes ist als alle die anderen Ichs. Dieses Andere, was das Ich neben der Ichheit selbst noch besigen muß, um ein individuelles Ich zu sein, kann also nicht etwa in Allgemeinheiten bestehen, in Eigenschaften, die sämtlichen Ichs zukommen, sondern es muß in individuellen Eigenschaften bestehen, die sich eben in dieser bestimmten Weise und Zusammensetzung nur bei diesem einen Ich vorfinden. Die individuellen Eigenschaften aber, durch welche jedes Ich in seiner besonderen Eigentümlichkeit von den anderen Ichs unterschieden ist, sind die angeborenen Anlagen des Gemüts oder Gefühls, des Jntellekts, des Willens, durch deren Verschiedenartigkeit sowie mannigfaltige Kombination die Ichs zu individuell ausgeprägten Persönlichkeiten werden.

Es ist für unsere gegenwärtige Frage von keinem Belang, inwieweit diese Anlagen erst durch das Leben selbst zum Vorschein gebracht und ausgebildet werden, es ist genug, zu konstatieren, daß ein jedes Jch von Natur so besonders geartet ist, sei es nun in sehr fräftigem oder in sehr mattem Grade.

Dieses so geartete Jch nun will. Nach dem, was wir oben über das Verhältnis des Subjekts zum Prädikat gesagt haben, ist flar, daß die Willensäußerungen der einzelnen verschiedenen Ichs nicht ganz gleich sein können, sondern da die Ichs selbst verschieden sind, werden und müssen auch ihre Bethätigungen im Wollen verschieden sein, weil die Prädikatsthätigkeit eben das Gepräge des thätigen Subjekts tragen muß. Diese notwendige Verschiedenheit der Willensthätigkeit, welche freilich in einzelnen Fällen auch sehr gering und kaum oder nicht bemerkbar sein kann, wird sich teils zeigen in der Art, wie der Wille will, ob bedächtig oder unüberlegt, ob entschlossen oder zögernd, ob schnell oder langsam, ob heftig

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