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für sich selbst unpersönlichen Naturgrund in Gott anerkennen, dem sich sozusagen eine wollende Persönlichkeit verbindet, das heißt aber in solchem Falle zugleich unterordnet, so daß wir dann in der göttlichen Persönlichkeit nicht mehr den eigentlichen absoluten Gott, sondern höchstens einen Halbgott verehren könnten, hinter welchem der unpersönliche Naturgrund als die eigentliche absolute Gottheit zu suchen wäre.

Aber wenn irgendjemand, so muß doch wohl Gott sein eigener unbeschränkter Herr sein, es liegt in der Natur der Sache, daß sein Wille keine Schranken kennt, und wenn er Gott sein und bleiben soll, so muß eben der unbedingten Norm seines eigenen, selbständigen, absoluten Willens alles andere weichen, es heiße nun Naturgrund oder sonstwie, auch die Liebe und was sonst zu seinem Wesen gehört und dasselbe ausmacht, muß er sein allein darum, weil er sie sein will und zwar kraft seines gänzlich unabhängigen, d. h. wahlfreien Willens, nur so können wir von Gott wirklich als pon einem unbedingten, obsoluten Wesen, d. h. als von einem Gotte reden.

Hier nun zeigt es sich auch, inwiefern das göttliche Ebenbild des Menschen benutzt werden soll, um dem Willen desselben eine Wahlfreiheit zu vindizieren. Nämlich die Unbedingtheit des Wesens ist dem Menschen unleugbar versagt, sie muß ihm naturgemäß versagt sein, weil er eben nicht Gott, sondern Gottes Geschöpf ist; desto mehr aber muß er die Unbedingtheit des Willens besigen, weil gerade in dieser sittlichen Sphäre, in welcher der Wille seine Bedeutung hat, des Menschen Gottähnlichkeit gipfelt. Also der Mensch muß im Besize der Wahlfreiheit sein, denn der unbedingte Wille ist eben der wahlfreie Wille.

Dem gegenüber müssen wir nun zunächst betonen, daß, wenn man um der Absolutheit Gottes willen meint, seinem Willen eine unbedingte Wahlfreiheit zuschreiben zu müssen, natürlicherweise hier bei dem göttlichen Willen genau dieselben Schwierigkeiten, ja Unmöglichkeiten auftreten, welche wir früher erkannt haben, als wir untersuchten, wie sich das psychologische Verhältnis in den Entscheidungen der Wahlfreiheit gestaltet. Aber der psychologische Ge

Meyer, Die Wahlfreiheit des Willens 2c.

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sichtspunkt soll ja nicht mehr gelten, und wir brauchen ihn auch nicht mehr zur Widerlegung der vorgetragenen Ansicht, denn es zeigen sich in der Anwendung des wahlfreien Willens auf Gott und sein absolutes Wesen noch ganz andere Hindernisse, die es uns auch von dieser Seite her unmöglich machen, in Gott einen absoluten, wahlfreien Willen anzunehmen, und es darum auch unmöglich machen, die Gottähnlichkeit des Menschen zum Beweise für eine Wahlfreiheit seines Willens heranzuziehen.

Wir sagten, daß das sittliche Wesen Gottes die Liebe ist, das, was wir jetzt das Gute nennen. Wenn nun Gott die Liebe oder das Gute nur darum ist, weil er es in seiner Absolutheit so wollte, so müssen wir natürlicherweise annehmen, wie es ja in dem Begriff des wahlfreien Willens liegt, daß er ebensowohl auch das Gegenteil der Liebe konnte sein wollen, also die Selbstsucht oder das, was wir jetzt das Böse nennen; und wir müssen weiter annehmen, daß er das auch geworden wäre, wenn er es hätte sein wollen, ebenso wie er nun die Liebe geworden ist, weil er sie hat sein wollen.

Wir wollen absehen davon, daß auf diese Weise, wenn anders man wenigstens Gott als die Norm und die Quelle des Sittlichen betrachten will, die ganze Idee des Sittlichen auf die pure Willkür eines absoluten Willens zurückgeführt wird; denn dieser Umstand wird die Vertreter des wahlfreien Willens vielleicht sehr wenig anfechten. Aber wenn wir nun daran denken, daß die Liebe nicht bloß eine Eigenschaft des göttlichen Wesens, sondern das sittliche Wesen Gottes selbst ist, und weiter, daß Gott überhaupt sittliches Wesen ist, so würde es demnach von Gottes Willkür abgehangen haben, welchen Wesens er sein würde, oder mit anderen Worten sein Wesen, welches doch absolut sein soll, würde lediglich das Geschöpf seines puren Willens sein.

Indem man also meinte, Gott nicht abhängig erscheinen lassen zu dürfen von einem ohne seinen Willen schon vorhandenen Naturgrunde, ist man dazu gekommen, Gottes Wesen zu einem Geschöpf werden zu lassen eines puren Willens, welcher darum nicht der Wille des realen Gottes genannt werden kann, weil ja die Realität des göttlichen Wesens ganz und gar erst ein Produkt jenes

absoluten Willens ist. Wir weden dadurch auf die schiefe Ebene eines rein nominalistischen Gottesbegriffes getrieben, welcher uns schließlich dazu nötigt, in der ganzen Welt, so wohl in der phyfischen wie in der geistigen, sowohl in der Welt der theoretischen, wie der sittlichen Begriffe, das Regiment des absoluten Zufalls anzuerkennen, da ja alles, was da ist und da sein soll, seinen Grund nicht hat in einem absoluten Wesen, sondern in einem absoluten Willen, oder sagen wir genauer in einer absoluten Willkür, welche selbst in keinem vernünftigen Zusammenhange steht, feinen vernünftigen Grund hat, darum auch nichts Vernünftiges hervorbringen und keinen vernünftigen Zusammenhang schaffen kann, es sei denn, daß man eben diese absolute Willkür und ihre rein willkürlichen Produkte widersinnig das Vernünftige zu nennen beliebt.

Auch diese Konsequenzen würden vielleicht zunächst die Vertreter des absoluten Willens als Grund des göttlichen Wesens noch nicht stören. Sie behaupten vielmehr ohne Bedenken, daß das Gute nur darum gut sei und das Wahre nur darum wahr sei, weil es Gottes Willkür so gewollt habe, und daß, wenn Gottes Willkür sich für das Gegenteil entschieden hätte, was ihm ebensowohl möglich war, auch uns dies Gegenteil also das Böse als gut und das Unwahre als wahr erscheinen würde. Einer eingehenderen Erwägung wird es aber nicht verborgen bleiben können, wie widerspruchsvoll und sich selbst zerstörend diese Behauptungen find.

Wenden wir das Behauptete zum Beispiel auf irgendeine Wahrheit aus dem Gebiete der Mathematik an, etwa auf die, daß die gerade Linie der kürzeste Weg zwischen zwei Punkten ist! Warum ist das eine Wahrheit? Die Verfechter der Wahlfreiheit des göttlichen Willens antworten: weil Gott es so gewollt hat, und zwar nicht gemäß seinem Wesen, welches ja dann wiederum vor seinem Willen wäre, sondern allein gemäß der absoluten Wahlfreiheit seines Willens, sie hat diesem Saße seine Wahrheit gegeben. Ist es nun wirklich eine Wahl gewesen, aus der jene Wahrheit hervorgegangen ist, so muß es natürlich auch eine Auswahl gewesen sein, denn wo der Wahl überhaupt nur eine Wahl bleibt, da ist

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fie eben keine Wahl. Demnach müssen Gotte, oder vielmehr dem absoluten Willen, denn einen wesentlichen Gott gab es noch nicht, von vornherein mehrere Möglichkeiten, mehrere Denkbarkeiten vorgeschwebt haben, aus denen er dann willkürlich eine zur Wahrheit erhoben hat.

Hier tritt das durchaus Widerspruchsvolle dieser Anschauung schon klar zutage. Denn was heißt Denkbarkeit, Möglichkeit auf dem Gebiete der Mathematik? Sind sie nicht identisch mit der Wahrheit? Worin anders haben wir denn den Maßstab für mathema= tische Wahrheiten als in ihrer Denkbarkeit, in ihrer erkannten Möglichkeit? Wir würden also in der Konsequenz jener Anschauung von der göttlichen Wahlfreiheit sagen müssen, sie habe eine schon vorhandene Denkbarkeit d. h. Wahrheit zur Wahrheit d. h. Denkbarkeit erhoben, ein höchst überflüssiges, dem Wesen der Wahlfreiheit durchaus widersprechendes und dieselbe zu einem bloßen Schein herabseßendes Beginnen. Wir würden weiter sagen müssen, die göttliche Wahlfreiheit habe die übrigen Denkbarkeiten d. h. Wahrheiten zu unwahrheiten d. h. Undenkbarkeiten erniedrigt, ein durchaus unmögliches, selbst für die absoluteste Wahlfreiheit unbegreifliches Beginnen. Wir würden drittens sagen müssen, daß es, be= vor die eine Wahrheit zur Wahrheit erhoben und die übrigen Wahrheiten zu unwahrheiten erniedrigt worden seien, mehrere sich einander ausschließende d. h. unmöglich machende Möglichkeiten, oder undenkbar machende Denkbarkeiten gegeben habe, gewiß ein Zustand, der auch eine göttliche Wahlfreiheit außer Fassung gebracht hätte.

Aber auch abgesehen von diesen für uns wenigstens unerträglichen Widersprüchen; sieht man denn nicht, daß man, gerade um mit der Wahlfreiheit Gottes rechten Ernst zu machen, um ihr eine freie, wirkliche Wahl zu ermöglichen, wieder ein System, oder vielmehr ein Konglomerat von Wahrheiten voraussetzen muß, welche eben darum jener wählenden Freiheit gegenüber die Priorität und darum eine umfassendere, prinzipiellere Absolutheit besizen als das absolut sein sollende Wahlvermögen des göttlichen Willens?

Zu denselben Ergebnissen würden wir kommen, wenn wir

ein Beispiel aus dem Gebiete der sittlichen Wahrheiten vornähmen, auch hier schlägt die selbständige Absolutheit des göttlichen Willens als eines Wahlvermögens erst recht um in eine Inferiorität gegenüber einer noch dazu der schroffsten Widersprüche vollen Ideenwelt.

Wir wollen aber einmal alle die Schwierigkeiten, welche sich aus der Zergliederung der Behauptung selbst ergeben, beiseite lassen; selbst wenn sie alle nicht vorhanden wären, wenn also der absoluten Wahlfreiheit wirklich eine solche absolute Entscheidung über Wahrheit und Unwahrheit möglich wäre; eins könnte auch so nicht geleugnet werden, nämlich, daß der absolute Wille, welcher allem Dasein zugrunde liegen soll, selbst etwas Undenkbares ist, sofern er als reale Macht aufgefaßt wird.

Die von uns bestrittene Anschauung behauptet, daß der absolute Wille Gottes das Erste, Albestimmende seines Wesens ist. Er ist also zunächst allein da, außer ihm nichts, denn alles andere soll ja erst darum, weil, und dadurch, daß er es will, da sein. Dieser so vollkommen absolute Wille nun will; sezen wir das mit Übergehung aller psychologischen Schwierigkeiten ohne weiteres voraus! Wer aber giebt denn dem wollenden Willen eine schöpferische Macht? Wer bewirkt es, daß das, was der Wille will, auch geschieht? Dieser absolute Wille ist ja nicht bloß ähnlich, sondern er ist genau derselbe, welcher auf dem Standpunkt der Wahlfreiheit auch dem Menschen zuerkannt wird, denn mag es auch immerhin neben dem wahlfreien Willen des Menschen schon objektive Wesenseigenschaften des Menschen geben; wenn sie nur nicht für den Willen da sind, d. h. keinen Einfluß auf ihn, keine Be= deutung für ihn haben, wie es durch das Wesen der Wahlfreiheit gefordert wird, so ist er genau ebenso absolut wie der Wille Gottes, welcher vor allen göttlichen Wesenseigenschafteu existieren soll. Wie aber der Wille des Menschen nichts aus sich selbst machen kann, keine Wesenheiten hervorbringen, sondern nur vorhandene Wesenheiten modifizieren und kombinieren, so würde dem

der Wille Gottes, der von ganz derselben Qualität ist,

bringen können, er würde zwar wollen, aber ins Veere hinein, er würde als wollender Wille immerdar

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