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wie oben definierten Freiheit aus dem Range eines Geschöpfes in den eines Gottes emporgerückt würde.

Ein Geschöpf kann niemals eine absolut eigene, d. h. völlig gottlose Initiative ergreifen, denn es ist ja mit seiner Initiative immer gebunden an die geschöpfliche Basis seines Wesens. Es wird wohl niemand leugnen, daß wenn diese geschöpfliche Basis fehlt, auch das Geschöpf aufhört zu sein, und an seine Stelle ein Gott tritt, wenn überhaupt nach Entfernung derselben noch etwas übrig bleibt.

Nun behaupten die Vertreter der Wahlfreiheit allerdings nicht, daß der Mensch mit seiner Wahlfreiheit die geschöpfliche Basis seiner selbst vernichte, aber sie behaupten doch, daß er sich mit seinem Willen von derselben losmache, oder daß er mit seinem Willen überhaupt gar nicht an dieselbe gebunden sei. Damit ist aber gesagt, daß die geschöpfliche Basis des Wesens für den Willen an und für sich etwas Fremdes, weil ihm selbst nicht wesentlich Zugehöriges ist, also weiter, daß sie für ihn eigentlich gar nicht existiert, wie er sie denn auch nach ihrer Meinung wirklich prak= tisch wie theoretisch ignorieren kann. Fällt nun so die geschöpfliche Basis als solche weg, was bleibt dann übrig? Man könnte, ja müßte eigentlich antworten: nichts bleibt übrig, denn der Mensch ist ja ganz und gar ein Geschöpf Gottes, sowohl seine leibliche wie auch seine geistige Individualität hat er von Gott empfangen. Sonach würde der Mensch sich durch die Lostrennung von seiner geschöpflichen Basis selbst vernichten, und damit würde sich auch die Frage nach seiner Wahlfreiheit in nichts aufgelöst haben, sie würde außerhalb der Grenzen des Begriffes Geschöpf" gleichsam derpufft sein.

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Aber wir wollen uns dem angegriffenen Standpunkt annähern und auf die obige Frage nach dem, was übrig bleibt, antworten: „nun eben die Wahlfreiheit des selbstbewußten Willens. Freilich müssen wir nun hinzuseßen, daß dieser Wille damit aufhört, der Wille eines Geschöpfes, ein geschöpflicher Wille zu sein, und statt dessen göttlichen Rang erstiegen hat, wenigstens könnte kein absoluterer Wille gedacht werden als dieser; und wenn wir vorher entwickelt haben, daß der Mensch im Besitze eines solchen Willens,

weit entfernt, unserm Gotte ähnlich zu sein, vielmehr etwas demselben völlig Fremdes in seinem Wesen hätte, so müssen wir jetzt behaupten, daß der Mensch im Besize eines solchen Willens gänzlich außerhalb des Bereiches der geschöpflichen Welt, gänzlich außerhalb der von Gott abhängigen Welt stünde, daß er damit aufhören würde, Gotte untergeordnet zu sein, vielmehr demselben nebengeordnet selbst zu einem Gott geworden wäre, dessen Existenz sich mit der Absolutheit des einen Gottes nicht verträgt.

So lange man an der Absolutheit des einen Gottes, oder sagen wir einfacher an dem einen Gott festhalten will, wird man auch bekennen müssen, daß dieser eine Gott allmächtig ist, d. h. daß es außerhalb der von ihm abhängigen Welt nichts giebt, was er nicht selber wäre; und schon hier ist es ersichtlich, wie wenig sich damit ein wahlfreier Wille des Menschen verträgt.

Was heißt denn: „Gott ist allmächtig?" Wir wollen diesen Begriff nicht abstrakt auffassen, weil er in abstrakter Auffassung, in der er überhaupt sein Recht nicht hat, leicht auf Irrwege führt; sondern wir wollen ihn auffassen in Beziehung zu der Welt, welcher Beziehung diese Eigenschaft überhaupt sozusagen ihre Konstituierung verdankt. In Beziehung zur Welt heißt „Gott ist allmächtig" nichts anderes als „Gott macht alles und hat alles ge= macht, was da ist“. Wir können mit einer kleinen Umänderung eines Wortes aus dem Prolog des Johannes-Evangeliums sagen: alle Dinge sind von ihm gemacht, und ohne ihn ist nichts gemacht, was gemacht ist“.

Wenn nun auch der Wille des Menschen in den Kreis dieses Alls hineingehört, so ergiebt sich schon daraus, daß sich's mit der Allmacht Gottes nicht verträgt, diesen Willen durch seine Art sich über den Kreis des Geschaffenen erheben zu lassen; es ergiebt sich schon daraus, daß auch die Thätigkeit des menschlichen Willens innerhalb dieses Kreises bleiben muß.

Des wahlfreien Willens Thätigkeit aber würde sich über den Kreis des Geschaffenen erheben, weil sie eine selbständige aus völlig eigener, gottloser Initiative hervorgegangene ist. Wir hätten also mit eines solchen Willens Thätigkeit etwas in der Welt, was außerhalb des von der göttlichen Allmacht beherrschten Kreises läge,

was also die göttliche Allmacht in ihrer umfassenden Geltung, das heißt aber sie selbst zerstören würde; wir könnten nicht mehr sagen: „Gott ist allmächtig"; denn er hätte dann eben nicht mehr alles gemacht und machte nicht mehr alles, was da ist.

Um diesen Konsequenzen auszuweichen und den freien Standpunkt des menschlichen Willens mit dem geschöpflichen Standpunkt desselben, d. h. zugleich mit der Allmacht Gottes vereinigen zu können, nimmt man seine Zuflucht zu dem Gedanken der Selbstbeschränkung, mit welcher die göttliche Allmacht troß ihrer der Thätigkeit des menschlichen Willens Raum schafft. Aber diese Selbstbeschränkung der göttlichen Allmacht ist ein unvollziehbarer Gedanke.

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Es ist klar, daß die göttliche Allmacht, sofern wir sie nach jenem johanneischen, die Beziehung auf das existierende All enthaltenden Begriff verstehen, durch eine solche Selbstbeschränkung nicht bloß beschränkt, sondern vernichtet würde, denn wenn wir sonst sagen: allmächtig ist Gott, sofern er alles, was ist, gemacht hat und macht“, so müssen wir nun hinzufügen: „außer dem, was die verschiedenen Willen der zahllosen Menschen thun". Dann macht er eben nicht alles; dann müssen wir also auch das all" weglassen, und es bleibt nur noch ein mächtiger Gott übrig neben anderen mächtigen Wesen, welche Menschen genannt werden, aber im Grunde ebenso gut Götter sind wie er selbst.

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Aber es soll ja Selbst beschränkung sein und nicht Beschränkt. werden, und wenn es eine Selbstbeschränkung der Allmacht ist, durch welche der menschliche Wille für seine Thätigkeit erst Raum erhält, so ist ja gerade auch die Ausübung dieser selbständigen Thätigkeit ein Beweis für die Almacht, die über dem Menschen steht, sofern es ja erst von der Allmacht, von einer Thätigkeit derselben abhängt, ob der menschliche Wille überhaupt in Thätigkeit treten fann.

Diese Betonung der Selbst beschränkung ist sehr gefährlich, ja verhängnisvoll, denn sie gerade führt uns in die Jrrwege hinein, welche wir bei unserer dem johanneischen Wort nachgebildeten Erklärung der Allmacht vermeiden wollten.

Wenn man rücksichtlich der göttlichen Allmacht die Selbstbeschränkung betont, um sie troß ihrer Beschränkung in ihrer Allmächtigkeit zu bewahren, so giebt man eben den Begriff der Allmacht auf, mit dem wir es bisher zu thun hatten, den Begriff, nach welchem die Allmacht die ausnahmslose Abhängigkeit der Welt als einer Schöpfung von Gott als ihrem Schöpfer zum Ausdruck bringt, denn einem solchen Verhältnisbegriff gegenüber kann man nicht von Beschränkung reden, da derselbe ja eben nur der Ausdruck für ein Verhältnis ist, von dessen so oder so gearteter Ob= jektivität allein es abhängt, welche Geltung der Begriff hat.

Redet man also von Selbstbeschränkung, so muß man unter Allmacht eine ohne Rücksicht auf die Schöpfung bestehende absolute Eigenschaft Gottes verstehen. Wir wollen uns nicht weiter einLassen auf die Frage, ob man denn unbeschadet der Absolutheit Gottes sagen dürfe, daß Gott wirkliche, als solche für sich existierende Eigenschaften habe, ob man nicht zu den härtesten Widersprüchen gelangt, wenn man das, was wir Eigenschaften Gottes nennen, anders auffaßt, denn als die Ausdrücke für die verschiedenen Beziehungen des einen, unteilbaren göttlichen Wesens zu der Schöpfung; wir brauchen noch nicht einmal in diese Abgründe theologischer Spekulation hinabzusteigen, um den eben betretenen Standpunkt als unhaltbar zu erkennen.

Also eine Eigenschaft Gottes soll die Allmacht sein, die sich selbst beschränkt. Man sieht schon, auch hier kann es mit der Selbst beschränkung nicht ganz ernst gemeint sein, denn wie sich eine bloße Eigenschaft selbst soll beschränken können, das ist ganz unerfindlich, hätte etwas Münchhausensches; sie müßte ja, um an sich selbst etwas thun zu können, ein über sich selbst erhabenes selbständiges Wesen sein; aber sie ist doch nur eine Eigenschaft, und darum wird man wohl nicht widersprechen, wenn ich sage, daß mit dieser Selbstbeschränkung der göttlichen Allmacht im Grunde gemeint ist, Gott selbst beschränke seine Allmacht zugunsten der Willensthätigkeit der Menschen.

So hat man die Selbstbeschränkung vielleicht auch von vornherein gemeint; aber liegt denn in dieser Fassung die Absurdität des Gedankens nicht klar zutage?

Gott beschränkt seine Allmacht! aber was ist denn die Allmacht? Ist sie ein Ding, das man beliebig so oder so zustugen kann? Ist sie nicht vielmehr eine Macht, zu deren Beschränkung eine andere größere Macht notwendig wäre, durch welche sie zurückgehalten, oder eben beschränkt wird? Und woher soll denn nun Gott die Kraft nehmen, mit der er seine Allmacht beschränkt? Ist er nicht abgesehen oder vielmehr abgetrennt von seiner Allmacht machtlos? Und wenn er seine Allmacht wirklich beschränken könnte, würde er es denn anders vermögen als eben durch eine andere Macht, welche mächtiger ist als seine Allmacht? Und würde er, nachdem er seine Allmacht durch diese mächtigere Macht beschränkt hat, nicht doch wieder wie zuvor unbeschränkt allmächtig sein auch in seiner Wirksamkeit, die ja eben erst ihre Allmacht selbst über seine Allmacht bewiesen hat? Ja wie sich der neue Lavastrom über den alten ergießt und weiter um sich greift, so würde vor dieser mächtigeren Macht, vor der selbst die Allmacht zurücktreten muß, die Macht der menschlichen Willen am allerwenigsten ihre Selbständigkeit wahren können.

Solche Absurditäten ergeben sich, wenn man den Gedanken der Beschränkung der göttlichen Allmacht auszudenken versucht. Wenn man diese Absurditäten nicht sofort bemerkt, so scheint das daran zu liegen, daß man sich die Allmacht Gottes vielleicht ähnlich so wie die Muskelkraft des Menschen vorstellt, die er allerdings ganz oder auch nur teilweise beschränkt wirken lassen kann, je nachdem er will; aber über dieser Kraft besitzt der Mensch in der That auch noch eine höhere Kraft, durch welche er jene niedrigere zu leiten imstande ist; man vergißt ferner, daß jene Kraft keine Allmacht ist, sondern an sich schon eine beschränkte, die ihrem Begriff nach von jemandem besessen und darum auch willensgemäß verschieden= gradig benutzt und verbraucht werden kann; während die Allmacht ihrem Wesen nach unbeschränkt ist und darum auch nicht irgendjemandes dem Willen unterworfener Besiz sein kann, denn sobald jemand die Allmacht bloß besißt und sie nicht selber ist, so ist ja mindestens dieser Besitzer von der Machtsphäre der Allmacht ausgeschlossen, und die Allmacht selbst ist beschränkt und wesentlich aufgehoben.

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