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* Zum Frauenstudium. Die Zahl der immatrikulierten Studentinnen in Heidelberg beträgt im laufenden Wintersemester 142, von denen 6 in der juristischen, 50 in der medi-= zinischen, 86 in der philosophischen Fakultät immatrikuliert sind und zwar 59 für sprachlichhistorische und 27 für naturwissenschaftliche Fächer. In Rostoc werden die Vorlesungen an der Landesuniversität von insgesamt 39 Frauen besucht. Drei davon sind rite immatrikuliert, 36 als Hörerinnen zugelassen. Von den drei Studentinnen find zwei in der med. dent., eine in der medizinischen Fakultät zugelassen. Die Zahl der Studentinnen an den Schweizer Hochschulen hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als vervierfacht. Sie beträgt jetzt 28 Prozent der gesamten Studentenschaft; dabei ist in Rechnung zu ziehen, daß in Freiburg keine einzige, in Basel nur wenige Frauen studieren, so daß an den meisten anderen Universitäten der Prozentsatz der Studentinnen über dem angegebenen Durchschnitt steht.

*Zur Privatdozentur sind in Zürich und in Genf je eine Dame zugelassen.

* In Prag promovierten die beiden ersten deutschen Medizinerinnen; eine von ihnen ist die Gattin eines Assistenten an der dortigen chirurgischen Universitätsklinik.

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Leiden, als Assistentin in der organischen Chemie an der Technischen Hochschule in Delft ernannt worden.

*Die Errichtung einer Studienanstalt ist in Verbindung mit der Lehrerinnenbildungsanstalt in Droysfig für 1911 geplant. Eine Frauenschule wird in Droyssig im Oktober 1910

eröffnet.

* Ministerialdirektor Schwarzkopff über die preußische Mädchenschulreform. In der Kölner Vereinigung für staatswissenschaftliche Fortbildung hat Herr Ministerialdirektor Schwarztopff fich in längerem Vortrage über die Mädchenschulreform ausgesprochen. Wenn er auch im ganzen dieselben Anschauungen in derselben Form und Begründung vertrat, wie wir sie schon aus einem früheren Vortrage und aus seinen Ausführungen im Abgeordnetenhause kannten, so zeigte doch in einem Punkt der Vortrag ein höheres Niveau sachlicher Begründung wie die Rede im Parlament. Das war hinsichtlich des Gemeinschaftsunterrichts. Als ersten Grund gegen den Gemeinschaftsunterricht führte der Ministerialdirektor an, daß für die Mädchenbildung der erzieherische Einfluß der Frau nicht zu entbehren sei, als zweiten die angebliche Überbürdung der Mädchen, als dritten die psychologische Tatsache, daß die Entwicklung der Mädchen in einer anderen Kurve verlaufe als die der Knaben. Erst an letzter Stelle kamen die Rücksichten auf die Knaben, die damals in der Rede im Abgeordnetenhause als erstes und einziges Argument ausgespielt wurden. An diesen Ausführungen ist wenigstens anzuerkennen, daß sich der für die Durchführung der Mädchenschulreform verantwortliche preußische Beamte die Begründung seines Standpunktes nicht mehr ganz so leicht macht wie im Parlament. Viel= leicht schreitet er auf diesem Wege bis zu einer objektiven Würdigung der Ergebnisse des gemeinsamen Unterrichts in Baden fort, die auch die jetzt noch angeführten Bedenken zu zerstreuen

geeignet sein dürften. Bemerkenswert war im übrigen die Stellungnahme des Herrn Ministerialdirektors zu der Agitation gegen die weibliche Leitung. Er wies darauf hin, daß nicht erst mit der Reform die Zulässigkeit der weiblichen Leitung erklärt sei, sondern daß diese schon seit langem bestünde, ohne daß sich Mißhelligkeiten ergeben hätten.

Gemeinsamer Unterricht der Geschlechter in Oldenburg. In der Realschule in Delmen= horst war bis jetzt der gemeinsame Unterricht bis zur Untertertia mit Genehmigung des Ministers durchgeführt. Schulvorstand und Stadtrat haben nun um die Zulassung des gemeinsamen Unterrichts auch in den beiden Oberklassen petitioniert. Diese Petition ist abgelehnt, und zwar mit der folgenden Begründung: „Man verwirft heute die Gemeinschaftsschule für das Alter nach Eintritt der Geschlechtsreise fast noch mehr der Knaben als der Mädchen wegen aus Besorgnis, daß die Knaben aus Rücksicht auf die Mädchen nicht den ihnen zukommenden Unterricht erhalten, und daß sie das Jungen= hafte verlieren, das die Unterlage bildet für Mut und Keckheit, Eigenschaften, auf die wir bei unserer männlichen Jugend nicht verzichten können." Die Oldenburger Jungen werden wohl ebenso überrascht durch die Annahme sein, daß de olen Deerns", wie sie in ihrer stolzen Mannhaftigkeit zu sagen pflegen, besagter Mannhaftigkeit schaden könnten, wie die übrige Welt durch diese ganz neue Begründung überhaupt.

* Die Einrichtung obligatorischer Mädchen. fortbildungsschulen wird in Sachsen-Weimar und im Königreich Sachsen vorbereitet. Jm Königreich Sachsen steht eine Schulreform bevor, und in Verbindung mit dieser soll die Durchführung der obligatorischen Fortbildungsschule für Mädchen angestrebt werden. Es wird empfohlen, daß sich kleinere Schulgemeinden zu diesem Zwecke zusammenschließen.

* Die Einführung der obligatorischen Fortbildungsschule für weibliche Handlungsgehilfen und Lehrlinge beschloß der Charlottenburger Magistrat. Charlottenburg ist die erste Gemeinde von Groß-Berlin, in der die obligatorische Fort= bildungsschule für weibliche Angestellte durch= geführt wird.

* Die staatsbürgerliche Bildung der Frau wird auch in Österreich mehr und mehr als eine Notwendigkeit erkannt, mit der besonders im höheren Schulwesen stärker gerechnet werden muß. Im Prager Verein Frauenfortschritt"

sprach Professor Fleischner für eine Ausgestaltung der höheren Mädchenschule nach dieser Richtung hin und fand für diese Förderung die lebhafte Unterstützung des Vereins. Der Verein selbst hat soziale Bildungskurse eingerichtet, die entsprechend dem Berliner Muster die Frauen in die Welt der staatsbürgerlichen Tatsachen und der sozialen Hilfsarbeit einführen sollen.

*Die Heranziehung von Frauen bei der österreichischen Schulreform. Auch in Österreich beginnt die Gepflogenheit Platz zu greifen, für die Gestaltung des Mädchenschulwesens Frauen aus den Laienkreisen zur Beratung heranzuziehen. Eine solche Kommission wurde zur Aufstellung von Lehrplänen für die österreichische Mädchenbürgerschule kürzlich einberufen.

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Berufliches.

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* Deutsche Lehrerinnen im Ausland. Unter diesem Titel wiesen wir im Oktoberheft (S. 60) auf die schweren Gefahren hin, denen deutsche Lehrerinnen ausgesetzt sind, die auf Annoncen oder Vermittlung beliebiger Agenturen hin Stellen im Auslande annehmen. Es ist bedauerlich, daß sich den Familtenblättern", die auf diesen gefährlichen Weg verweisen, nun auch das Daheim" gesellt hat. Im Frauen= daheim" (Nr. 3) wird in einem Artikel „Das englische Schuljahr und die Bewerbung um eine Stellung" allerdings gesagt, daß man am besten tue, sich im Lande selbst um eine solche zu bewerben; es wird auch auf den deutschen Lehrerinnenverein verwiesen, aber mit der falschen Notiz, daß dort deutsch gesprochen werde, während seit Begründung der Kurse, also seit sieben Jahren ausschließlich das Englische (unter tüchtiger Leitung) Umgangssprache ist. Dann aber heißt es weiter:

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Wer sich von Deutschland aus um eine Stelle in England bewerben will, tut gut, die Inserate der Morning Post zu studieren und auf alle die zu antworten, die günstig scheinen. Diese Inserate sind meistens von englischen Agenturen in die Zeitung gesezt, die einem dann einen langen gedruckten Fragebogen zusenden, den man genau ausgefüllt zurückschicken muß, nebst 2,50 M. oder 5 M. für Portoauslagen. Dann erhält man von Zeit zu Zeit eine Anzahl Adressen, an die man sich behufs Erlangung einer Stelle wenden muß. Kommt auf diese Weise ein Engagement zustande, so erhält die Agentur 5 bis 10 Prozent des ausbedungenen Gehaltes, bei Antritt der Stellung vom Jahresgehalt zu zahlen. Man muß beim Unterschreiben des Kontraktes der Agentur sehr vorfichtig sein und genau aufpassen, daß er keine Bedingungen enthält, die nachher gefährlich werden können."

Wir können vor dem hier vom „Daheim“ angeratenen Wege nur auf das dringendste warnen. Gute englische Familien engagieren ihre Erzieherinnen nicht auf diese Weise, sondern wollen sie erst sehen. Und wenn man auch beim Unterschreiben des Konkrakts einer Agentur sehr vorsichtig ist, so ist man dennoch in steter Gefahr hineinzufallen, ja geradezu Mädchenhändlern ins Garn zu laufen. Schon die unerhörte Höhe der von den Agenturen geforderten Be träge (5 bis 10 Prozent des Jahresgehalts!! dazu noch das Porto) sollte die Erzieherinnen darauf aufmerksam machen, daß es sich hier um eine geschäftsmäßige Ausnußung handelt. Wir können daher nur dringend den Rat wiederholen, daß Lehrerinnen, die im Auslande eine Stelle suchen, sich ausschließlich an unsere deutschen Lehrerinnenvereine im Auslande wenden, deren Adressen hier nochmals folgen:

England:

16 Wyndham Place, Bryanston Square, London W. Frankreich: 8 rue Villejust, Paris. Italien: 130a Via dei Seragli, Florenz. Nordamerika: 44 West, 83. Str., New York. Auskunft erteilt auch die Zentralleitung der Stellenvermittlung des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins, Berlin W., Bay reutherstr. 38.

Die

* Verheiratete Beamtinnen in Württemberg. Bei der Beratung der Novelle zum Beamten gesetz in der Finanzkommission der Württem= berger Abgeordnetenkammer kam die Frage der lebenslänglichen Anstellung der weiblichen Beamten zur Sprache. Die Regierungsvorlage | schlug vor, daß im Fall der Verheiratung Beamtinnen zwar weiterbeschäftigt, aber nur mit vierteljährlicher Kündigung angestellt sein sollten. Erst nach Lösung der Ehe sollten weibliche Beamte wieder auf Lebenszeit angestellt werden können. Der Berichterstatter in der Kommission, ein Angehöriger der Volkspartei, beantragte Streichung dieses Absatzes. Zentrumsabgeordneten stellten einen Antrag, durch den verhindert werden soll, daß etwa eine Beamtin zugleich Ruhegehalt und Witwenpension bezieht. Falls die Beamtin aus ihrer Verheiratung einen Anspruch auf Witwenpension an die Staatskasse erworben hat, so soll ihr von ihrem Ruhegehalt nur so viel bezahlt werden, als es die Witwenrente übersteigt. In der Diskussion über diesen Antrag erklärte sich der Finanzminister nachdrücklich gegen Antrag, die verheirateten Beamtinnen als definitiv angestellt weiter im Amte zu belassen, und ihnen die Rechte der lebenslänglichen Beamten zu gewähren.

Die Gründe, die er dagegen anführte, waren im wesentlichen, daß es große Schwierigkeiten machen würde, eine Beamtin, die durch Ehe und Mutterschaft ihrem Berufe zu sehr entzogen werde, auf dem Disziplinarwege zu entlassen. Es müßte deshalb die Möglichkeit der Entlaffung in diesen Fällen erleichtert werden. Der Ansicht des Ministers wurde jedoch von mehreren Rednern in der Kommission entgegengetreten, die der Meinung waren, daß angesichts der Ausdehnung der Frauenarbeit im Wirtschaftsleben und der Notwendigkeit für viele Ehefrauen, zum Einkommen beizutragen, sich das Zölibat der Beamtinnen nicht aufrechterhalten lasse. Es wurde zum Schlusse mit zehn gegen fünf Stimmen beschlossen, an Stelle der Sonderbestimmungen für die weiblichen Beamten im Entwurf einfach zu setzen: Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf weibliche Beamte Anwendung".

* Eine Einschränkung in der Anstellung von Lehrerinnen hat, wie die Zeitschrift des katholischen Frauenbundes berichtet, die Stadt Leipzig borgenommen. Es sollen künftig die Lehrerinnen 10% der gesamten Lehrkräfte nicht übersteigen. Der Beschluß steht in sehr merkwürdigem Gegensatz zu der soeben dekretierten Mädchenschulreform, derzufolge die Lehrerinnen die Hälfte des Lehrkörpers an der Mädchenschule ausmachen sollen.

* Die Abschlußprüfung bei der Abteilung für Elektro-Ingenieurwesen am polytechnischen Institut in Berlin bestand eine Russin, Fräulein Heinrichsdorf, mit dem Prädikat „vorzüglich“.

* Frauen in Handwerk und Gewerbe. In Dresden hat eine Frau ihr Examen an der Sächsischen Brauereiakademie abgelegt und übernahm dann die Leitung der Brauerei ihres Vaters. In Baden hat die Inhaberin einer Bäckerei ihre Meisterprüfung mit Auszeichnung bestanden und damit das Recht erworben, Lehrlinge und Gesellen auszubilden. Bei der Hamburger Buchbinderinnung legte eine Dame ihre Gefellenprüfung mit dem Prädikat „gut“ ab.

* Unterrichtskurse für Handwerkerfrauen und -Töchter sollen nun auch vom sächsischen | Ministerium des Junern mit Hilfe der Gewerbekammer zur Förderung des Kleingewerbes und Kleinhandels eingerichtet werden. Da bei der heutigen Betriebsweise des Handwerks meist der Frau die selbständige Leitung des Verkaufsgeschäfts zufällt, ist es wünschenswert, sie in Buchführung, Geschäftskorrespondenz, Gewerbegesetzgebung und dergleichen besser als bisher zu unterrichten.

Zulassung der Frauen zu den gewerblichen Lehranstalten in Österreich. In der Zentralkommission für den gewerblichen Unterricht, die vom Ministerium für öffentliche Arbeiten einberufen wurde, berichtete Freiherr von Klimburg über die Zulassung von Frauen zum Studium an gewerblichen Lehranstalten. Er stellte den Antrag, mit Rücksicht auf die Lage der Frauen arbeit diese Zulassung ohne Einschränkung zu empfehlen. Der Antrag fand in der Komission einstimmige Annahme. Es scheint damit eine gleichwertige, fachgewerbliche Ausbildung der Frau in Österreich, wie sie bei uns durch den neubegründeten Verband erreicht werden soll, ohne Kampf und Schwierigkeiten gesichert.

* Eine weibliche Geistliche haben die evangelischen Gemeinden von Siebenbürgen in Frau Julia Vargha, der Tochter eines reformierten Bischofs, die in den siebenbürgischen Städten predigt.

* Eine Ministersfrau als Reichstagssteno graphin gibt es in Dänemark. Die Gattin des dänischen Ministerpräsidenten ist angestellte Stenographin im Reichstag und beabsichtigt ihre Stellung beizubehalten. Es entspricht diese Vorurteilslosigkeit gegenüber der traditionellen Repräsentation den Anschauungen ihres Gatten, der seinerseits gleich bei seinem Amtsantritt für sich und seine Kollegen sowohl auf den Exzellenz: titel als auf die Staatsuniformen verzichtet hat. Die Frau Ministerpräsidentin bezieht für die halbjährliche Tagung ebenso wie die männlichen Stenographen ein Gehalt von 2200 Mk.

* Weibliche Rechtsanwälte in Rußland. Durch eine russische Zuristin, die an der Pariser Universität Jura studiert hat und mit kaiserlicher Genehmigung in Petersburg das juristische Staatsexamen bestand, ist die prinzipielle Frage nach der Zulassung der Frauen zur Rechtsanwaltschaft in Rußland aufgeworfen. Frl. Fleischitz wurde den Gepflogenheiten entsprechend nach Ablegung ihres Staatsexamens von der Kammer der Rechtsanwälte des Petersburger Bezirks unter die Zahl der Gehilfen eines vereidigten Rechtsanwalts" aufgenommen, ohne daß die staatliche Aufsichtsbehörde etwas dagegen einwendete. Damit erwarb sie das Recht, nach fünfjähriger Praxis und nachdem sie vor dem Schwurgericht mindestens zehn Fälle selbständig geführt hatte, vom Justizminister zum vereidigten Rechtsanwalt ernannt zu werden. Nun ist im russischen Gesetz das Auftreten der Frauen als Anwälte ausdrücklich in Zivilprozessen, nicht aber in Kriminalsachen verboten. Trotzdem protestierte

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in einer Sitzung des Bezirksgerichts vom 19. November der Gehilfe des Staatsanwalts gegen die Zulassung von Frl. Fleischitz als Verteidiger in einem Kriminalfalle. Das Richterkollegium erklärte diesen Protest für unberechtigt; troßdem verließ der Gehilfe des Staatsanwalts die Sitzung, da seiner Auffassung nach das Auftreten des weiblichen Juristen nicht im Einklang mit dem Gesetz stünde. Die Angelegenheit kam nun zur Entscheidung vor den Senat, der die Zulassung des weiblichen Rechtsanwalts aufgehoben und erklärt hat, daß die Zulassung von Frauen zu diesem Berufe im Wege der Gesetzgebung geregelt werden müsse. Es ist daher bei der Reichsduma von Mitgliedern der Linken ein Gesetzentwurf eingebracht worden, durch welchen Frauen das Recht eingeräumt werden soll, als Rechtsanwälte aufzutreten.

Soziale Fürforge.

aus

* Zur Mutterschaftsversicherung hat der fatholische Frauenbund Stellung genommen. Er lehnt die Forderung einer besonderen staatlichen Mutterschaftsversicherung dem prinzipiellen Grunde ab, weil durch eine solche Versicherung die Stellung der unehelichen Mutter der der ehelichen Mutter vollständig gleichgemacht werden sollte, was vom christlichen Standpunkt verwerflich erscheine. Der katholische Frauenbund fordert dagegen Ausbau der reichsgesetzlichen Krankenversicherung im Sinne folgender Forderungen:

Wöchnerinnenunterstützungen von mindestens 3. Höhe des versicherten Lohnbetrages, freie Gewährung von Hebammendiensten und ärztlicher Behandlung, freie Medikamente, Verpflegung in einem Asyl oder Gewährung von Hauspflege, sofern das notwendig ist, Einführung der obligatorischen Familienversicherung für die Ehefrauen der Kassenmitglieder, das Recht freiwilliger Versicherung für solche Ehefrauen, die außerhalb des Versicherungszwanges stehen.

Es scheint uns, als ob die Einschränkung der ganzen Mutterschaftsversicherung auf die Arbeiterinnen und die Ehefrauen der Arbeiter unter Ausschluß der unehelichen Mütter doch das Wesen einer sozialpolitischen Gesetzgebung verkennt. Die von ihr gewährten Leistungen sollen doch keine Prämie für die Moral sein, sondern sollen die wirtschaftliche Existenz gewisser Volksschichten sichern, die sich solche Sicherheiten nicht aus eigener Initiative und Kraft verschaffen können. Unter diesem Gesichtspunkt dürfte gerade die uneheliche Mutter der Versicherung am allermeisten bedürfen.

* Ein Hilfsbund für gebildete, bedürftige Frauen und Mädchen ist in Berlin gegründet worden. (Borsigende: Frau Wasbuzli, Viktoria Luise Play 7.) Der Verein will einen Stellennachweis, Auskunftsstelle und Arbeitsvermitt= lung errichten und plant außerdem die Begründung eines Erholungsheims. Das Unternchmen ist selbstverständlich sehr zu begrüßen, wenn auch die Möglichkeiten, für diese Frauen, die keinerlei berufliche Ausbildung genossen haben, irgendetwas zu tun, sehr beschränkt sein werden.

* Eine Polizeiassistentin zur Überwachung der weiblichen russischen Auswanderer hat die Polizeidirektion von Kattowiz angestellt.

Sittlichkeitsfrage.

* Um die Abschaffung der Animierkneipen hat der deutsche Zweig der abolitionistischen Föderation beim Reichstag petitioniert. Man wünscht zu diesem Zweck eine gefeßliche Handhabe zu schaffen durch einen Ausbau der Gewerbeordnung nach doppelter Richtung: Der § 33 soll so geändert werden, daß der Nachweis des Bedürfnisses bei Erteilung der Konzession für Schankstätten einheitlich vorgeschrieben, und daß die Frage des Bedürfnisses selbst nach be- | stimmten Regeln geordnet werde. Ferner soll der § 51, der von der Konzessionsentziehung handelt, einen so unzweideutigen Wortlaut erhalten, daß er den Behörden cin energisches Vorgehen gegen die Animierkneipen ermöglicht.

* Gesundheitsattest bei der Eheschlicßung. Dem Bundesrat und Reichstag ist eine Petition zugegangen über eine Ergänzung des Gesetzes vom 6. Februar 1875 über die standesamtliche Eheschlicßung. Es soll verlangt werden, daß die Verlobten die Bescheinigung eines approbierten Arztes bringen, aus der hervorgeht, daß sie im Hinblick auf die beabsichtigte Eheschließung eine ärztliche Beratung in Anspruch genommen haben. Es soll selbstverständlich nicht an den Ausfall dieses Attestes die Genehmigung zur Eheschließung geknüpft werden, sondern es soll da= durch nur erreicht werden, daß die Verlobten über ihren Gesundheitszustand unterrichtet sind. Man verspricht sich davon eine allgemeine Schärfung des hygienischen Gewissens. Die Aussicht, daß diese Petition Erfolg haben wird, scheint nicht sehr groß, daß ihre Erfüllung großen Segen stiften würde, um so gewisser.

Die rechtliche Stellung der Frau.

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Frauen im Kommunaldienst. In Wilmersdorf ist die Heranziehung von Frauen zur Armenpflege seitens des Magistrats beschlossen worden, nachdem kürzlich mit der An= stellung von Waisenpflegerinnen begonnen ist. In Charlottenburg hat sich die Mitarbeit der Frauen in der Armen- und Waisenpflege nach dem Verwaltungsbericht der Stadt für das Jahr 1908 aufs beste bewährt. Am 1. Juni 1909 waren in Charlottenburg 24 Armenpflegerinnen und 154 Waisenpflegerinnen tätig. Die stärkere Heranziehung von Frauen zur Waisen= pflege wird jezt auch durch einen Erlaß des preußischen Ministers von Moltke empfohlen, mit besonderem Nachdruck auch für kleinere Orte und auf dem Lande. Es werden in dem Erlaßz die Waisenräte darauf hingewiesen, sich zur Gewinnung von Waisenpflegerinnen mit Frauenund Lehrerinnenvereinen in Verbindung zu setzen. In die städtische Kommission für sozialpolitische Angelegenheiten der Stadt Heidel= berg, ebenso wie in die Kommission für die städtische Handelsschule, sind in dem ersten Fall zwei, in dem zweiten eine Frau gewählt worden.

* Die Frauen und die politischen Parteien. Auf dem leßten Vertretertage der WindhorstBunde, die die Aufgabe haben, der Zentrumspartei ihren Nachwuchs politisch zu erziehen und zu schulen, ist die Zulassung der Frauen zur Mitgliedschaft mit 331 gegen 8 Stimmen beschlossen worden. Um so merkwürdiger berührt gegenüber dieser Liberalität die Haltung des nationalliberalen Reichs= tagswahlvereins in Hamburg, der einen Antrag seines Vorstandes auf Zulassung der Frauen zur Mitgliedschaft mit Heiterkeit und Hallo ablehnte. Die Ortsgruppe Hamburg des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins hat sofort eine Protestversammlung einberufen, in der Frau Elsbeth Krukenberg über die Mitarbeit der Frauen in der Politik sprach, und bei der eine Anzahl Redner der verschiedensten Parteien die Entscheidung des nationalliberalen Vereins berurteilten. Es ist zu hoffen, daß diese in der Stellung der nationalliberalen Partei zu den Frauen einzigartige Entscheidung auch die einzige bleiben wird. Der nationalliberale Verein in Frankfurt a. M. fordert die Frauen lebhaft und dringlich zum Beitritt auf. Die so notwendige Erörterung sozialer Fragen, insbesondere der= jenigen, die die Jugendfürsorge und die Frauenwelt selbst betreffen, könne nur dann wirklich

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