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Im Oktober dieses Jahres gelangt der Band V des Handbuchs der Frauenbewegung von Helene Lange und Gertrud Bäumer

Die deutsche Frau im Beruf

Praktische Ratschläge zur Berufswahl

von

Josephine Levy-Rathenau

in Neuauflage zur Ausgabe.

Die bedeutenden Fortschritte, welche die weibliche Berufsbildung sich errungen hat, sowie die einschneidenden Veränderungen z. B.:

Die Einführung der preussischen Mädchenschulreform

Die Zulassung der Frauen zur Immatrikulation an allen deutschen Universitäten

Die Einführung eines staatlichen Examens für Kranken

pflegerinnen usw.

usw. usw. haben diese Neuauflage nötig gemacht.

Die Bearbeitung liegt, wie bei der ersten Auflage, in den bewährten Händen von Frau Levy-Rathenau, der langjährigen Leiterin der Auskunftsstelle für Fraueninteressen des Bundes deutscher Frauenvereine. Die Verlagsbuchhandlung wird sich ferner bemühen, den Preis im Interesse weitester Verbreitung so billig wie möglich zu stellen. Alles nähere teilen wir in der nächsten Anzeige und durch Prospekte, welche kostenlos von uns bezogen werden können, mit,

BERLIN S. 14.

Hochachtungsvoll

Stallschreiber-Strasse 34. 35. W. Moeser Buchhandlung.

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Die Frauen und das politische Leben.

Nachbruc verboten.

Von

Helene Tange.

ir Deutsche sind ein theoretisches Volk. Auch den drängenden Fragen des praktischen Lebens gegenüber greifen wir gern zunächst zu begrifflichen Auseinandersetzungen und meinen, sie um so besser lösen zu können, je klarer und abgründiger unsere logische Beweisführung vorgeht. Und so hätte ich auch das Thema die Frau und das politische Leben" vor etwa zwei Jahrzehnten durch eine rein begriffliche Abhandlung erledigen können. Ich hätte die beiden Worte des Titels, der natürlich eine Forderung umhüllt, die Begriffe politisches Leben“ und „Frau", auf ihren logischen Gehalt untersucht und ihre Vereinbarkeit oder Nichtvereinbarkeit dargelegt, in der Art, wie man etwa in früheren Zeiten über die Frage verhandelte, ob die Frau eine Seele habe oder ob sie keine habe.

Ja, ich hätte das sogar tun müssen. Denn damals, als man sich nach Hermann Grimms Ausspruch die Frauenfrage noch mit einem kräftigen Achselzucken vom Halse halten konnte, war das Thema „die Frau und die Politik" ausschließlich ein ethisch-staatsrechtliches, dem man in der Tat nur mit doktrinären Gründen und Gegengründen beikommen konnte und das man auch, wie die ganze ältere Literatur zur Frauenfrage zeigt, wirklich nur mit solchen theoretischen Begriffen wie den Menschenrechten u. dgl. zu behandeln versucht hat. Ich bin weit davon entfernt, das Gewicht und die Bedeutung dieser rein ethisch-staatsrechtlichen Gründe zu unterschätzen. Gerade sie, gerade die Idee der sittlichen Gleichberechtigung der Frau, die auch in ihrem Verhältnis zum Staat zum Ausdruck kommen müsse, sind mit dem Herzblut einer großen Zeit durchtränkt und von dem Feuer weltbewegender sittlicher überzeugungen durchleuchtet. Und sie werden noch heute bei den Menschen, die auf dem Boden dieser Weltanschauung stehen,

die in der Gedankenwelt des deutschen Liberalismus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu Hause sind, ihre Werbekraft entfalten.

Aber auch nur bei solchen. Allen anderen gegenüber muß die Erörterung der Beziehungen zwischen der Frau und dem politischen Leben heute einen ganz anderen. Ausgangspunkt nehmen, nämlich nicht von Ideen und sittlichen überzeugungen, sondern von konkreten wirtschaftlichen Tatsachen. Das Bild, das uns die neue Berufsstatistik von der Lage der Frau in der modernen Volkswirtschaft gibt, redet eine Sprache, die gar nicht überhört werden kann. Neben diesen wuchtigen, durch keine Argumentation aus der Welt zu schaffenden Tatsachen verblaßt das Für und Wider, das sich aus noch so gewichtigen rein begrifflichen Erörterungen ergibt. Auf diese Tatsachen müssen wir uns heute vor allen Dingen stüßen, wenn wir von einer Neuordnung des Verhältnisses der Frau zum politischen Leben reden.

Die Zahl der weiblichen Erwerbstätigen ist seit der letzten Berufszählung im Jahre 1895 von etwa 62 auf 91⁄2 Millionen gestiegen. 91⁄2 Millionen Frauen, d. h. fast die Hälfte aller erwachsenen Frauen überhaupt, stehen in irgendeinem Berufe. Unter den Millionen von Kräften, die in Fabrik, Werkstatt und Warenhaus, in Feld und Stall und Hof, in den Bureaus und in den Laboratorien, in der Schule und am Postschalter unsere Volkswirtschaft im Betrieb erhalten und unsere Kulturaufgaben bewältigen, sind ein volles Drittel Frauen. Wenn wir die unabsehbare Reihe unserer nationalen Arbeitskräfte an uns vorüberziehen lassen könnten, so würde jeder Dritte in dieser Reihe eine Frau sein. Diese Zahlen nennen, heißt aussprechen, daß sich die sogenannte weibliche Bestimmung, d. h. die Summe der Aufgaben, für welche im Arbeitsleben unseres Volkes die Frauen gebraucht werden, im letzten halben Jahrhundert von Grund aus und entscheidend umgewandelt hat. Nur zur Hälfte fließen die Kräfte der Frauen noch dem Hause zu; ein ebenso starker Zwillingsstrom ergießt sich zu den beruflichen Arbeitsstätten. Unser Volk braucht nur noch die Hälfte seiner weiblichen Kräfte, um Hauswesen zu leiten und Kinder großzuziehen; es braucht die andere Hälfte, um Maschinen zu bedienen, seine großen Exportindustrien, z. B. die Konfektion, zu speisen; es braucht sie in Handel und Verkehr, im Post- und Eisenbahndienst, in der Schule und im Krankenhaus. Das sind Tatsachen, an denen auch die frömmsten Wünsche und die beweglichsten Klagen nichts ändern.

Und diese Tatsachen stellen jeden, der sie sich einmal in ihrem vollen Gewicht Elargemacht hat, vor eine Welt neuer sozialer Probleme. Wie soll sich in Zukunft die Stellung der Frauen innerhalb der Gesellschaft, des Staates gestalten? Sollen sie, die in Reih und Glied in der großen volkswirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft stehen, die in dieser langen Kette jeden dritten Posten besetzen, sollen sie in der Rechtsordnung des sozialen Lebens noch so behandelt werden, als wenn die Mauer des Hauses Schutz und Schranke für sie wäre? Selbst wer mit allen Fasern seiner Seele und allen Sympathien seines Herzens an der alten Zeit hängt, wird zugeben müssen, daß hier neue Lebensformen entstanden sind, für welche die alten Rechtsnormen nicht mehr ausreichen. Und wer auch nur so viel geschichtliches Verständnis hat, um zu begreifen, daß der moderne Staat mit all seinen Rechten und Pflichten, von der Selbstverwaltung der kleinen Landgemeinde bis zu den gesetzlichen Vertretungen der Berufsinteressen in Handelskammern, Gewerbegerichten

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und ähnlichen Institutionen und schließlich bis zum politischen Wahlrecht auf den modernen Arbeitsverhältnissen beruht, aus ihnen hervorgegangen und durch sie bedingt ist, wer eine Vorstellung davon hat, daß der moderne Staat die Rechtsform für die moderne Volkswirtschaft ist, der wird sich sagen, daß auch für die Frau mit einer Veränderung ihrer Arbeitsleistungen und Arbeitsformen eine Neuregelung ihres Verhältnisses zum Staat notwendig wird.

Als im Februar 1904 Graf Posadowsky im Reichstag die denkwürdige Außerung tat: von der Politik sollen die Frauen die Hand weglassen", fügte er, sicher mit dem vollen Bewußtsein, ein aufgeklärter und moderner Mann zu sein, hinzu: Ich bin durchaus dafür, daß man den Frauen möglichst viel Gelegenheit gibt, sich selbst im Leben ihr Brot zu erwerben, und ich bin auch der Ansicht, daß man es den Frauen nicht erschweren solle, öffentlich ihr Recht in bezug auf die Ausübung ihres Berufes zu vertreten". Ungefähr zu gleicher Zeit lehnte die braunschweigische Regierung den Antrag des Landtages, den Frauen die korporative Pflege ihrer Berufsinteressen zu gestatten, mit folgender Begründung ab: „Der Ausschluß der Frauen von der Politik wäre praktisch nicht durchführbar, wenn man ihnen das Feld der beruflichen Interessen öffnete; die Unbestimmbarkeit und Dehnbarkeit dieses Ausdrucks macht eine bestimmte Abgrenzung unmöglich. In einer großen Anzahl, vielleicht in der Mehrzahl der Fälle wird die Wahrnehmung beruflicher Interessen auf das sozialpolitische, ja sogar auf das rein politische Gebiet übergreifen müssen; in allen solchen Fällen würde die Polizei vor eine bei der Flüssigkeit der Grenzen zwischen den drei genannten Begriffen äußerst schwierige Entscheidung gestellt werden. In den beteiligten Kreisen würde man bestrebt sein, den Worten des Gesezes eine möglichst weite Auslegung zu geben und den Frauen Rechte zuzusprechen, die ihnen zu gewähren nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen ist."

Vielleicht haben viele, die den Beschluß der braunschweigischen Regierung engherzig fanden, den „fortschrittlichen“ Ideen des Grafen Posadowsky beifällig zugestimmt. Und doch war die braunschweigische Regierung logisch und Graf Pojadowsky unlogisch; in einer Weise unlogisch, die ihm nie durchgegangen wäre ohne die reservatio mentalis, die man immer noch zu machen pflegt, wenn es sich um Fraueninteressen handelt. Man stelle sich nur einmal den Sturm vor, der sich erheben würde, wenn jemand behaupten wollte, die Landwirte können ihre Berufsinteressen vertreten, dazu genügt ihre Organisation im Bund der Landwirte; politische Rechte sind ihnen dazu nicht nötig; von Politik sollen sie die Hand weglaffen. Wie haarscharf würde man dem, der diese Meinung ausspräche, nachweisen, daß Politik Interessenvertretung ist und daß die sie bestimmenden Interessen im wesentlichen wirtschaftlicher Natur sind. Man brauche ja nur einen einzigen Parlamentsbericht zu lesen, so würde man sagen, um zu wissen, wie unauflöslich berufliche und politische Interessen aneinander geknüpft sind, wie unmöglich die Aussonderung unpolitischer, rein beruflicher Angelegenheiten aus der Welt des wirtschaftspolitischen Lebens ist.

Der 15. Mai 1908 hat die Auffassung des Grafen Posadowsky in einem Punkte korrigiert. Die durch Schranken abgesperrten Frauen bei politischen oder auch nur sozialpolitischen Verhandlungen, die das Ausland und gottlob! schließlich auch das Inland so erheiterten, gehören nun unter die Kuriosa der Vergangenheit.

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