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In der Begründung zum Reichsvereinsgeset wird ausdrücklich zugestanden, die Frauen, die auf den selbständigen Erwerb ihres Lebensunterhaltes angewiesen sind, haben durch ihre wirtschaftlichen auch politische Interessen und müssen sich über diese auch in der Form von Vereinen und Versammlungen verständigen können".

Soweit hat also die Beweiskraft der Tatsachen gesiegt.
Nun ist es seltsam in der Geschichte der Frauenbewegung

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oder vielleicht auch nicht seltsam; denn im Grunde hat sie diesen Zug mit jeder geistigen, sozialen oder politischen Bewegung gemeinsam daß schwer errungene Rechte, die zunächst absurd und ungeheuerlich erschienen, zu Selbstverständlichkeiten werden, wenn sie sich verwirklichen, und noch mehr, wenn ihr Ursprung und der Kampf, der um sie geführt worden ist, langsam in die Vergangenheit hinabsinkt. John Stuart Mill hat einmal gesagt, daß jede Wahrheit, ehe sie sich verwirkliche, drei Stadien durchzumachen hätte. Im ersten Stadium werde sie rundweg abgelehnt; im zweiten behaupte man, sie widerstreite der Religion und im dritten wolle sie jeder schon längst anerkannt und selbstverständlich gefunden haben. Das Wirkliche erscheint eben vernünftig. Um so hartnäckiger aber wendet sich nun die Abwehr der Zukunft zu. Nun soll endlich einmal Halt gemacht werden. Zugestanden, die Frauen sind durch die wirtschaftliche Entwicklung die tieferliegenden geistigen Faktoren entziehen sich ja mehr der Wahrnehmung in das Berufsleben hineingedrängt worden; sie haben jezt alle dafür notwendigen Rechte bekommen; nach dem Erlaß des Reichsvereinsgesetzes bleibt ihnen nichts mehr zu wünschen übrig. Nun sollen fie einmal zufrieden sein und Ruhe geben.

Haben sie wirklich alle dafür notwendigen Rechte bekommen? Die Antwort auf diese Frage ist so unendlich einfach, daß man kaum versteht, wie man überhaupt fragen kann. Es sind da zwei Gesichtspunkte in Betracht zu ziehen. Der eine ergibt sich aus der wachsenden Ausdehnung der staatlichen Regelung des Berufsund Wirtschaftslebens. Nach einer Periode des laisser faire und des freien Spiels der wirtschaftlichen Kräfte, der prinzipiellen Zurückhaltung des Staates von jedem Eingriff in das Erwerbsleben ist jetzt eine Zeit der immer weiter greifenden staatlichen Sozialpolitik gekommen. Die Sphäre des privaten Beliebens in jedem einzelnen Berufsgebiet schränkt sich immer mehr ein. Der Staat gibt für jedes Berufsgebiet einen immer weiter ausgeführten Grundriß von Bestimmungen für Ausbildung und Fortbildung, Arbeitszeit und Arbeitsweise; er verpflichtet zu gewissen Leistungen für Alters- und Invaliditätsversicherung usw. usw. Jeder Beruf ruht heute auf der Grundlage gewisser staatlich gegebener Bedingungen, die seine Ausübung, seine wirtschaftlichen Chancen in einen ganz festen Rahmen spannen. Deshalb hat jeder Berufsangehörige heute ein ganz anderes Interesse daran, in Gesetzgebung und Verwaltung mitsprechen zu dürfen. Ist er doch in seinem Berufsleben von staatlichen Anordnungen in ganz anderer Weise abhängig, als in früherer Zeit, da der Staat sich um das Erwerbsleben weniger kümmerte. Aus dieser außerordentlichen Verstärkung des staatlichen Einflusses auf die verschiedenen Berufsgebiete sind alle diese Mittelinstanzen notwendig geworden, die man wohl als gesetzliche Berufsvertretungen bezeichnet, wie Gewerbe- und Kaufmannsgerichte, die Handwerker, Handels- und Arbeitskammern, die Selbstverwaltungsbehörden des Versicherungswesens usw.

Bei diesen Mittelinstanzen, die ihre Rechte jedem Berufsangehörigen gewährten, mußte zuerst die Frage entstehen, wieweit solche aus der Berufszugehörigkeit erwachsenden öffentlichen Rechte auch den Frauen zugestanden werden sollten. Es ist sehr merkwürdig, wie sich die Lösung dieser Frage von Fall zu Fall in Deutschland vollzogen hat. Sie wurde zum ersten Male brennend bei der Verhandlung über das Krankenkassengeset im Jahre 1883. Damals sah der Regierungsentwurf die Beteiligung der Frauen an der Selbstverwaltung der Krankenkassen durch volles aktives und passives Wahlrecht vor; aber es kostete einen lebhaften Kampf in der Kommission und im Plenum, bis dieser Vorschlag eine Majorität fand. Der Hauptgrund, den die Gegner anführten, ist für alle folgenden Verhandlungen über verwandte Rechte stereotyp geworden. Man fürchtete den ersten Schritt zur grundsäglichen Emanzipation des weiblichen Geschlechtes im öffentlichen Leben“. Als nun die Wahlberechtigung der Frau für die Krankenkassen eingeführt war und als ein neues Problem das Wahlrecht für die Gewerbegerichte auftauchte, da versuchten dieselben Leute, die diesen ersten Schritt zur Emanzipation der Frau im öffentlichen Leben gefürchtet hatten, das Krankenkassenwahlrecht als ein unpolitisches hinzustellen, um sich die unbequeme Tatsache eines Präzedenzfalles aus der Welt zu schaffen. Wieder heißt es, „es würde ein verhängnisvoller Schritt sein, wenn man hier bei den Gewerbegerichten - zum ersten Male weiblichen Personen ein politisches Recht erteilen wolle; denn daß die Wahl eines Richters ein politisches Recht sei, könne keinem Zweifel unterliegen. Wenn man diese Forderung zugestehe, so würden die Vertreter derselben alsbald dazu übergehen, auch weitere politische Rechte für weibliche Personen zu verlangen, und wir würden sehr bald vor die Frage gestellt werden, ob nicht auch für die Wahlen zu den Volks- und Gemeindevertretungen den weiblichen Personen das aktive Wahlrecht zuzugestehen sei." Diese Erwägungen haben ja dann in der Tat zum Ausschluß der Frauen von den Gewerbegerichten und im Jahre 1904 auch von den Kaufmannsgerichten geführt. Aber die Entwicklung ist auch über diese Rückständigkeit schon hinausgegangen. Das Arbeitskammergesetz hat von vornherein mit einem Frauenwahlrecht gerechnet, hat in seiner zweiten Modifikation die Frauen den Männern vollständig gleichgestellt. Und der soeben erschienene Regierungsentwurf zur Vereinheitlichung des Versicherungswesens hat den Frauen auch das Wahlrecht für die Berufsgenossenschaften, auf denen die Unfallversicherung beruht, sowie für die unteren Verwaltungsinstanzen der Invalidenversicherung in Aussicht gestellt.

So hat sich hier Schritt für Schritt, ohne daß dazu eine besonders energische Agitation notwendig gewesen wäre, einfach aus der Folgerichtigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung heraus, das Einrücken der Frauen in die Sphäre des öffentlichen Rechtes vollzogen. Vergebens hat man, die tiefere symptomatische Bedeutung dieser scheinbar kleinen Vorstöße ahnend, sie abzuwehren versucht. Die Logik der Tatsachen war schließlich stärker als alle Wünsche, Traditionen und Pietätswerte und wird sich auch in der Zukunft als stärker erweisen. Keine Frage: die Frauenarbeit wird ein Krystallisationspunkt, um den sich in immer weiterer Ausstrahlung in das Staatsleben hinein öffentliche Frauenrechte schließen. Dieser Prozeß kann gehemmt, aufgehalten, in seinem organischen Fortschritt durch Willkür und Vorurteile verkümmert werden: er wird sich dennoch fortsetzen; denn ihn treiben die Kräfte, die unser Volksleben im tiefsten Kern bestimmen.

Aber nicht nur innerhalb des relativ engen Bezirkes der gesetzlichen Berufsvertretung hängen wirtschaftliche und politische Interessen zusammen. Das soziale Leben unserer Zeit zeigt sie in einer noch viel weitergreifenden und mannigfaltigeren Verknüpfung. Die innere und äußere Politik der Gegenwart bekommt geradezu ihr Gepräge dadurch, daß sich wirtschaftliche Interessen immer fester zusammenballen und nach politischem Einfluß und politischer Vertretung drängen. Es ist kaum noch eine Streitfrage, daß für den modernen Staat diese Bewegung der wirtschaftlichen Interessen zu korporativen Zusammenschlüssen und nach Einfluß auf die Gesetzgebung die ausschlaggebende, bestimmende geschichtliche Tendenz ist. In diesem Prozeß werden die politischen Rechte in immer höherem Grade Mittel wirtschaftlicher Selbstbehauptung, und wer nach dem Worte Bismarcks politisch tot ist, d. h. keine Stimme hat, der ist auch in der Vertretung seiner wirtschaftlichen Interessen auf halbe Kraft gefeßt.

Uns Frauen zeigt das die eigene Erfahrung auf Schritt und Tritt. Vielleicht gibt es keine bessere Illustration dafür, als die Kämpfe um die Frauenbildung und die Interessen des Lehrerinnenstandes. Die organisierte Lehrerschaft unserer Volksschule kommt als Wählerschaft stark in Betracht; ihr fehlt es nie an Fürsprechern in den Landtagen, ganz abgesehen davon, daß sie auch selbst hier und da einen Abgeordneten stellt. Man muß sich Mühe geben, sie zufrieden zu stellen, und man wird es tun, soweit nicht andere ebenso gewichtige Mächte wie z. B. der Großgrundbesitz dadurch vor den Kopf gestoßen werden. In welcher Lage sind demgegenüber die Lehrerinnen! Vor allen Dingen dann, wenn ihre Forderungen sich nicht mit denen der Lehrerschaft decken, sondern ihnen vielleicht sogar entgegengesetzt sind. Es ist für sie schlechterdings unmöglich, irgendeine reale Macht in die Wagschale zu werfen, die das Zünglein zu ihren Gunsten sinken läßt. Der Kampf um das Lehrerbesoldungsgesetz in der jüngsten Zeit hat das schlagend bewiesen; man darf vielleicht sogar sagen, daß man sich die relative Zufriedenheit der Lehrer auf Kosten der Lehrerinnen erkauft hat. Es waren das ja die Zugeständnisse, die dem Gesetzgeber am billigsten zu stehen kamen; mit den Frauen brauchten sie nicht zu paktieren, denn sie repräsentierten keine Macht.

Und so wie sich hier ganz automatisch und unabänderlich die Berücksichtigung der Frauenwünsche nach dem Maße des politischen Einflusses der Frau auf ein kaum sichtbares Minimum einschränkt, so geschieht es auch auf anderen Gebieten. Im Kampfe um die höhere Mädchenbildung haben die Frauen keine Partei für ihre Wünsche ganz zu gewinnen vermocht. Der Liberalismus, bei dem sie als bei dem eigentlichen Träger der großen Bildungsbewegungen in unserm Volk eine natürliche Bundesbrüderschaft hätten finden können, hat sich nur lau für sie eingesetzt; ja, er hat es nicht gewagt, für die durchgreifende Umgestaltung der höheren Mädchenschule zu einer höheren Lehranstalt einzutreten, weil damit der Ausschluß der Volksschullehrer von der Oberstufe notwendig geworden wäre und weil man auf deren Wünsche im Liberalismus Rücksicht zu nehmen hatte. Und ein ebenso schlagendes Beispiel dafür, daß die Frauen nicht in der Lage sind, ihre Forderungen selbst bei ihren Parteigenossen durchzusetzen, ist das Schicksal, das im preußischen Landtag die Petition um die Eröffnung der höheren Knabenschulen gehabt hat. Die gesamte deutsche Frauenbewegung von ihren radikalen Parteien

bis hinüber zu dem deutsch-evangelischen Frauenbund und der katholischen Frauenbewegung hat die Aufnahme von Mädchen in die höheren Knabenschulen mindestens in eingeschränkter Form für wünschenswert gehalten; durch die vereinigte Macht von Zentrum und Konservatismus ist entgegen den Wünschen der Frauen in der Unterrichtskommission des Abgeordnetenhauses Übergang zur Tagesordnung über diesen Punkt beschlossen worden. Wahrlich für uns, die wir es gewiß schon als eine unwürdige Situation empfunden haben, wenn wir von einer Fraktion zur andern mit Aufklärungs- und Überredungsversuchen uns abmühten, ein schlagender Beweis, daß die Bitte in einer Frauenhand nicht mehr gewaltiger ist als Schwert und Waffe" und daß wir um andere Mittel, unsere Wünsche zur Geltung zu bringen, kämpfen müssen.

Und wie stark der Ausschlußz von dem Bürgertum in Staat und Gemeinde als ein Odium der Minderivertigkeit auf den Frauen lastet, dafür konnte es kein besseres Beispiel geben, als jener Aufruf, mit dem sich die Oberlehrer an den höheren Mädchenschulen gegen die weibliche Leitung an Ministerium und Abgeordnetenhaus gewandt haben. Man hält in unserem Volke, so argumentiert er, es eines Mannes für unwürdig, sich weiblicher Leitung zu unterstellen. Man mißachtet denjenigen, der sich dazu versteht. Frauen mögen für ihre Berufsarbeit noch so qualifiziert sein, sie mögen einen Mann an persönlicher und sachlicher Tüchtigkeit noch so sehr übertreffen, es ist dennoch eine Herabwürdigung für einen Mann, unter ihrer Leitung zu arbeiten. Sie gelten ein für allemal als Menschen zweiter Klasse. Sie würden nur dann nicht dafür gelten, und ein Mann könnte sich nur dann dazu verstehen, sich ohne Furcht für sein Ansehen ihrer Leitung zu unterstellen so führt der Aufruf des Oberlehrerverbandes aus, wenn der Staat sich entschließt, ihnen prinzipiell in Gesetzgebung und Verwaltung die gleichen Rechte wie den Männern zu gewähren. Solange das nicht geschieht, ist die allgemeine bürgerliche Autorität einer Frau nicht groß genug, als daß sie in irgendeinem Zweige des öffentlichen Dienstes Vorgesetzte eines Mannes werden könnte. Wenn auch der Philologenverband diese Argumentation sicherlich der Regierung nicht in der Absicht unterbreitet hat, damit die politische Gleichberechtigung der Frauen zu fördern, wenn er auch vielmehr mit diesen Ausführungen der Öffentlichkeit die Absurdität einer weiblichen Direktorin an ihren Konsequenzen für andere Gebiete des öffentlichen Lebens recht begreiflich machen wollte, so können doch wir Frauen aus dieser Argumentation unsere Schlüsse ziehen. Sie verstärken sich aus dem Echo, das dieser Aufruf in gewissen Volkskreisen immer noch findet. Hat doch jüngst eine Magistratsdeputation in einer halb ländlichen Gemeinde in der Nähe von Berlin statt einer warm empfohlenen Direktorin sich einen Direktor gewählt, weil das doch „reputierlicher“ sei.

Alle diese Tatsachen müssen den Frauen, die Ursachen und Folgen zu verknüpfen verstehen, die Augen darüber öffnen, daß sie in der Tat als Berufsarbeiterinnen nicht alle Rechte haben, deren sie bedürfen, daß die unwägbare Macht, die für alle Lebens- und Interessengebiete das politische Wahlrecht verleiht, auch ihnen erst die Möglichkeit einer nachdrücklichen und wirksamen Vertretung ihrer Berufsinteressen geben würde. Ohne solche Macht müssen sie auch auf beruflichem Gebiet immer im Hintertreffen bleiben und in der Folge, d. h. im Laufe einer Entwicklung, die die einzelnen Interessengruppen unseres Volkes die Ausnügung

politischer Machtmittel mehr und mehr lehren wird, in steigendem Maße ins Hintertreffen geraten.

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So stellt sich uns das Problem „die Frauen und das politische Leben“ vom Standpunkt der erwerbenden berufstätigen Frau aus dar. Die ungeheuren Zahlen, die uns die Berufsstatistik gezeigt hat, berechtigen, diese wirtschaftliche Begründung unserer Forderungen in den Vordergrund zu rücken. Sie wirkt unabhängig von geistig sittlichen Momenten unmittelbar auf jeden, der nicht den unbestreitbaren Tatsachen sein tel est mon plaisir entgegensetzt, eine Praxis, die wir ja allerdings auch bei unsern politischen Parteien nicht selten finden und die uns immer wieder zeigen kann, mit wie wenig Weisheit und wie viel Vorurteil und Willkür die Welt regiert wird.

Aber die Frage „die Frauen und das politische Leben“ muß doch noch von einer höheren Warte aus behandelt werden als von der der rein wirtschaftlichen Interessenvertretung. Auf diese höhere Warte werden mir alle folgen, denen Politik und nationales Leben nicht aufgeht in wirtschaftlichen Machtkämpfen, die in der Geschichte auch die geistigen Werte für wirksame Kräfte halten. Haben wir auf dem Gebiete des wirtschaftlichen Lebens gesehen, wie die Politik ein immer vollkommenerer Ausdruck des Widerstreits und der Vereinigung aller vorhandenen Interessen wird, so gilt das gleiche auch für das ganze Gebiet der eigentlichen Kulturarbeit. Auch die Kulturströmungen drängen im modernen Volksleben immer mehr dazu, sich zu politischen Mächten zu verdichten. Die Kämpfe um Schule und Kirche, um Kunst und Wissenschaft, um Fragen der öffentlichen Moral, der Familie, der Ehe, um Autorität und Selbstbestimmung, die sich auf dem Forum unserer Parlamente abspielen, zeigen uns, wie in steigendem Maße aus der privaten, spontanen Kulturarbeit bewußte Kulturpolitik wird, wie man sich auch zur Förderung aller dieser Kulturbewegungen der Macht und des Einflusses des Staates in steigendem Maße zu bedienen versucht. Und wir fragen, wie stellt sich das Verhältnis der Frau zum politischen Leben unter diesem Gesichtspunkt dar?

Es ist ein Sat, der gerade von den Gegnern der Frauenbewegung immer wieder in den Vordergrund gestellt und gegen die Frauenbewegung ausgespielt wird, daß Männer und Frauen fundamental verschieden seien und daß die fortschreitende Entwicklung, Verfeinerung und Durchbildung ihres Wesens diese Verschiedenheit immer stärker zum Ausdruck bringen müsse. Wir akzeptieren diesen Sat; ja, wir haben es kaum nötig, ihn ausdrücklich zu akzeptieren, denn die große Mehrzahl, die eigentlichen Führerinnen der deutschen Frauenbewegung sind nie von einer anderen psychologischen Voraussetzung ausgegangen. Wir geben zu, daß in ihrer Stellung zur Kultur, in den Anschauungen über das, was wertvoll ist, in der Abschätzung zwischen den Rechten des einzelnen und der Ordnung für die Gesamtheit, in der Beurteilung von Fragen des Familienlebens, der Schule usw., in der Bewertung des Gefühlslebens auf der einen, der Verstandesleistungen auf der andern Seite, daß in all diesen Dingen feine, aber fundamentale Unterschiede zwischen Mann und Frau bestehen, Verschiedenheiten der Auffassung, die summiert so etwas wie eine männliche Kultur auf der einen, eine weibliche Kultur auf der andern Seite ergeben. Wir geben ferner zu, daß diese Verschiedenheit der Anlagen und Wesensart sich verstärkt und entfaltet durch die besonderen Eindrücke, Er

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