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als Zweck dieser Confession ausgesprochen haben, zu zeigen, daß, die evangelischen Protestanten in keinem Hauptartikel des christlichen Glau bens von der heiligen Schrift und der allgemeinen Kirche des christlichen Alterthums abweichen, daß sie also keine Sectirer sind, und für Staat und Kirche nur heilsame Grundsäße hegen, so ist es der selbe Zweck noch immer, warum die evangelischen Gemeinden unverrücklich an ihr festhalten müssen, und warum auch diese erste protestantische Lehranstalt des Reichs Ew. Kaiserlichen Majestät jenes vornehmste Bekenntniß der evangelischen Kirche bei der Feier ihres dreihundertjährigen Jubelgedächtnisses ehrfurchtsvoll zu Füßen legt. Sie spricht dabei sowohl den tiefsten Dank aus für den gnådigen Schirm und Schuß und die mannigfachen großen Wohlthaten, die Ew. Kaiserliche Majestät großherzig Ihren evangelischen Unterthanen gewähren, als auch die unterthänigste Bitte, daß Ew. Majestät auch in dem nun beginnenden vierten Jahrhundert den Augsburgischen Confessionsverwandten Ihres Reiches jene unschäßbaren Güter der landesväterlichen Gnade fernerhin angedeihen lassen wolle, wofür der allmächtige Gott Ew. Kaiserliche Majestät ewig segnen möge.

In der tiefsten Ehrfurcht ersterbe ich als

Ew. Kaiserlichen Majeståt

Dorpat,
am. Junius 1830.

getreuester Unterthan

D. &. Sartorius

Decan der theologischen Fakultät zu Dorpat.

Vorwort.

en die Augsburgische Confession schon durch ihr erstes feierliches und mit groSußeren Glanz umgebenes Eintreten in die Geschichte als der schöpferische Mits kt einer großen Glaubensgemeinschaft sich nach der heiligen Schrift zu der wich1 Urkunde in der evangelischen Kirche erhoben hat, so hat sie dieß noch mehr ch, daß sie sich bis jezt drei Jahrhunderte hindurch unter den mannigfaltigsten htungen der Gewalt und des Irrthums, als dieser gemeinsame Mittelpunkt für eutsche Protestanten und für alle Lutheraner in allen Ländern, wie verschieden ihre politischen Verhältnisse sein mögen, unter dem Schuße Gottes behauptet Das jezige Jubelfest jubelt daher nicht bloß darüber, daß sie in so großem en bestanden hat, sondern daß sie noch darin gegen alle Macht des Unglaus besteht, und auch fernerhin als das unverbrüchliche Symbol der evangelischen heit und Kirche bestehen wird. angenheit, sondern als eine lebendig geltende der Gegenwart soll sie daher stets neue Ausgaben wiederholt und durch solche Erneuerungen besonders auch ihr 3 Jubelgedächtniß geschmückt werden. Die theologische Fakultät dieser Uniit hat es daher für angemessen erachtet, nicht nur einen stattlichen Abdruck des Hen und lateinischen Originaltextes der Confession veranstalten, sondern ihn

Nicht als eine merkwürdige Urkunde der

auch in die Sprachen der lettischen und ehstnischen Lutheraner dieser Provinzen übersehen zu lassen, und mir die Ausführung dieses Unternehmens übertragen. In Ers mangelung eines kritischen Apparats für die Augsburgische Confession an hiesigem Orte habe ich mich auf einen bloßen Abdruck der beiden vulgåren Originalteṛte nach dem Walchischen Concordienbuch beschränkt, und für die Anfertigung einer vorzüglichen lettischen und ehstnischen Uebersehung von sprachkundigen Geistlichen, einen Ehrenpreis ausgeseht, welcher von dem Kurländischen Provincialconsistorium unter mehreren trefflichen Mitbewerbern Herrn Propst von der Launiß zu Grobin, und von dem Ehstländischen Herrn Pastor Knüpfer zu St. Katharinen zuerkannt wurde. Diesen würdigen Männern haben wir also die interessante Bereicherung der Literas tur der Augsburgischen Confession durch zwei, bei der Armuth der beiden Sprachen gewiß höchst schwierige, Uebersehungen zu danken, wodurch der Text derselben in Zungen gebracht wird, die ihn bis jezt noch nicht gesprochen haben. So ist diese / auf Kosten der Universität gedruckte Polyglotte unsers Jubelbekenntnisses entstanden, welcher die allerhuldreichst genehmigte Dedikation an unseren großen Kaiser und Herrn zum schönsten Ehrenschmuck gereicht.

Möge der Herr aller Herrn durch seinen gnadenvollen Schuß die evangelische Kirche Rußlands das vierte Jubiläum ihres Bekenntnisses unter ebenso segensreichen Verhältnissen erleben lassen, wie das dritte!

Sartorius.

Die

Augsburgische Confession

oder

Bekenntniß des Glaubens etlicher Fürsten und Städte, überantwortet Kayserl. Majestät zu Augsburg, Anno 1530.

Confessio Fidei

exhibita

invictiss. Imperat. Carolo V. Caesari Aug.

in Comitiis Augustae, A. MDXXX.

Usso tunnistus

Üllema Wallitseja Keiser Kaarle Vma

tåtte antud

Augsburgi linnas petud Rigikoggodusses, aastal 1530.

Tizzibas-apleeziba,

neuswarrėjamam un wifsaugstam Keisaram Kahrłam tam peektam

nodohta,

Leelkungu faeefchanâ Augsburgâ, 1530.

Vorrede.

Allerdurchlauchtigster, großmächtigster, un

überwindlichster Kayser, allergnädigster Herr.
Als Eur. Kayserl. Majestät kurz verschiener Zeit
einen gemeinen Reichs-Tag allhier gen Augs
purg gnädiglichen ausgeschrieben, mit Anzeig
und ernstem Begehr, von Sachen, unsern und
des christlichen Namens Erb-Feind, den Tür-
ken betreffend, und wie demselben mit beharr
licher Hülfe stattlichen widerstanden; auch wie
der Zwiespalten halben in dem heiligen Glau-
ben und der christlichen Religion gehandelt mö-
ge werden, zu rathschlagen und Fleiß anzukeh-
ren, alle eines ieglichen Gutbedüncken, Opini-
on und Meynung zwischen uns selbst in Lieb und
Gütigkeit zu hören, zu ersehen und zu erwe
gen, und dieselben zu einer einigen christlichen
Wahrheit zu bringen und zu vergleichen; alles,
so zu beyden Theilen nicht recht ausgelegt, oder
gehandelt wäre, abzuthun, und durch uns al-
le eine einige und wahre Religion anzunehmen
und zu halten, und wie wir alle unter einem
Christo sind und streiten, also auch alle in einer
Gemeinschaft, Kirchen und Einigkeit zu le-
ben:

Praefatio.

Invictissime Imperator, Caesar Auguste,

Domine clementissime. Cum Vestra Cac-
sarea Maiestas indixerit conventum Impe-
rii Augustae, ut deliberetur de auxiliis
contra Turcam, atrocissimum, heredita-
rium atque veterem Christiani nominis ac
religionis hostem, quomodo illius scilicet
furori et conatibus durabili et perpetuo
belli adparatu resisti possit; deinde et de
dissensionibus in caussa nostrae sanctae
religionis et Christianae fidei, et ut in hae
caussa religionis partium opiniones ac sen-
in-
tentiae inter sese in caritate, lenitate et
mansuetudine mutua audiantur coram,
telligantur et ponderentur, ut illis, quae
utrinque in scripturis secus tractata, aut
intellecta sunt, sepositis et correctis, res
illae ad unam simplicem veritatem et Chri-
stianam concordiam componantur et re-
ducantur, ut de cetero a nobis una, sin-
cera et vera religio colatur et servetur, ut
quemadmodum sub uno Christo sumus et
militamus, ita in una etiam ecclesia chri-
stiana in unitate et concordia vivere pos-
simus:

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