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mit seinem Wirthe, kehrte 1767 nach Frankreich zurück, lebte dort unter dem Namen Renou einige Jahre auf dem Schlosse Trye, das dem Prinzen Conti gehörte, und zog 1770 wieder nach Paris.

Hier vollendete er seine „Bekenntnisse“ und nährte sich höchst kümmerlich vom Notenschreiben. Mit seiner Therese war er zerfallen; sie hatte ihm durch ihre Klatschereien viel Verdruß und viele Nachtheile bereitet. Immer mehr zog er sich von aller menschlichen Gesellschaft zurück, von der er sich verachtet und vernachlässigt wähnte, und die schon längst begonnene Misanthropie bildete sich jezt vollständig aus.

Endlich erbarmte sich der Marquis Stephan von Girardin über ihn und lud ihn ein, auf seinem Landgute Ermenonville bei Paris zu Er genoß hier äußerliche Ruhe und hatte jede wünschenswerthe leibliche Pflege; aber ohne Frieden mit Gott, wähnte er, von den Menschen vernachlässigt und verfolgt zu werden. Sein innerer Zustand gestaltete sich zu einer eigenthümlichen Seelenstörung. Er schrieb in jener Zeit eine lange Selbstrechtfertigung und diese versuchte er auf dem Altar der Notre-DameKirche in Paris niederzulegen. Er hoffte, daß sie auf diesem Wege in die Hände des Königs Ludwig XVI. gelangen würde. Dem Manuscript selbst fügte er noch folgende Zuschrift bei: „Depositum der Vorsehung anvertraut. Beschüßer der Unterdrückten, Gott der Gerechtigkeit und der Wahrheit, empfange dies Depositum, welches ein unglücklicher Fremdling auf Deinem Altar niederlegt und Deiner Vorsehung anvertraut." Er nennt sich, zur ewigen Vorsehung" gewendet, „einen Menschen ohne Galle und ohne Schminke, einen Feind der Ungerechtigkeit, der nie Jemanden Unrecht gethan noch thun wollen." Da das Gitter, welches den Altar zu Notre Dame umgibt, ihm nicht gestattete, an diesen selbst heranzutreten, so äußerte er in der ersten Aufwallung darüber: der Himmel selbst sei mit dem Werk der Ungerechtigkeit der Menschen einverstanden."

Kurz vor seinem Tode schrieb Rousseau an den Genfer Coindet, mit dem er auf dem vertrautesten Fuße stand, und deutete ihm an, daß er selbst seinem Leben ein Ende machen werde.

Rousseau starb am 2. Juli 1778 im 66sten Lebensjahre, und zwar zu Ermenonville. Als jener Coindet sich mit der allergrößten Genauigkeit“ nach den leßten Augenblicken Rousseau's erkundigte, so erfuhr er: „daß dieser am Morgen seines Sterbetages vollkommen gesund aufstand und dennoch äußerte, er werde die Sonne zum leßten Male sehen, und daß er vor dem Ausgeben Kaffee trank, welchen er selbst bereitete. Einige Stunden nachher kam er wieder nach Hause, und da er nun anfing, entseßliche Schmerzen zu füblen, verbot er hartnäckig ihm Hilfe zu holen und irgend Jemanden etwas davon zu sagen.“

Lange Zeit glaubte man, Rousseau habe sich vergiftet; später aber hat der Sohn jenes Marquis Girardin, der ihn zu Ermenonville aufnahm, diese Meinung widerlegt. Sofort nach Rousseau's Tode fand man in seiner

Stirn ein rundes Loch. Die Gesichtsmaske, welche man sofort nahm, zeigte auch dieses Loch aufs deutlichste an. Der ältere Girardin, der warme Gönner des Todten, behauptete, Rousseau babe an einer serösen Apoplexie gelitten, wobei er gefallen sei und ein Loch in die Stirn erhalten habe. Ein französischer Arzt aber hat später jene Gesichtsmaske untersucht und bewiesen, daß das erwähnte Loch in der Stirn durch eine Pistolenkugel entstanden sein müsse. Er hat auch die Beschreibung seiner Untersuchung und deren Resultat in einer Pariser medicinischen Zeitschrift veröffentlicht. - Schon bald nach Rousseau's Tode redeten seine Feinde und Freunde als von einer gewissen Sache darüber, daß er als Selbstmörder gestorben sei! — Die Leiche wurde zu Ermenonville begraben.

Als in Paris die Revolution ausbrach und damit die Saat, die Rousseau und Voltaire gesäet hatten, ihre schrecklichen Früchte trug, wurden beide als Urheber der Freiheit" hoch gepriesen. Voltaire war kurz vor Rousseau, am 30. Mai 1778, zu Paris gestorben, aber der betreffende Pfarrer hatte sich geweigert, ihm, den Atheisten, ein christlich Begräbniß zu geben. Die Familie hatte deshalb die Leiche außerhalb der Stadt beiseßen lassen. Im Jahre 1790 aber ward sie von den Revolutions helden ausgegraben, nach Paris gebracht und im Pantheon beigeseßt!! Am 11. October 1794 geschah dasselbe mit der Leiche Rousseau's, die man neben die Voltaire's begrub. So mußten die Freiheit und Gleichheit" wollte es so - die beiden Männer neben einander „ruhen“, die sich im Leben aufs bitterste gehaßt und angefeindet hatten. Später, im Mai 1814, wurde jedoch Rousseau's Leiche nach Ermenonville zurück gebracht. Auf der Rousseau-Insel wurde ihm 1834 eine bronzene Statue errichtet.

Wir schließen unsere kurze Darstellung des Lebens Rousseau's mit folgendem Bruchstück der Einleitung zu seinen ,,Bekenntnissen":

„Ich unternehme etwas Beispielloses, dessen Ausführung keinen Nachahmer haben wird. Ich will meinem Geschlechte einen Menschen in der ganzen Wahrheit der Natur zeigen, und dieser Mensch bin ich selbst."

„Ich allein. Ich fühle mein Herz und kenne die Menschen. Ich bin nicht geschaffen wie irgend einer von denen, welche ich gesehen; ich wage es zu glauben, anders beschaffen zu sein, als irgend einer auf der Erde. Bin ich nicht besser als alle, so bin ich wenigstens anders. Ob die Natur gut oder bös daran gethan, die Form zu zerbrechen, in welcher sie mich gebildet, darüber kann man nur urtheilen, nachdem man mich gelesen hat.“

,,Möge die Posaune des jüngsten Gerichts erschallen, wann es auch sei; ich werde kommen und mich vor den höchsten Richter, mein Buch in der Hand, stellen. Laut werde ich sagen: siehe, das habe ich gethan, das habe ich gedacht, das war ich. Mit derselben Freimüthigkeit habe ich Gutes wie Böses von mir ausgesagt. Ich habe nichts Böses verschwiegen, nichts Gutes zugefeßt, und wenn ich etwa irgend eine unbedeutende Ausschmückung anbrachte, so geschah es nur, um eine Gedächtnißlücke auszufüllen; ich konnte wohl ein

mal irrig etwas als wahr annehmen, wenn ich wußte, daß es wirklich wahr sein konnte, nie etwas, wenn ich wußte, es sei falsch. Ich habe mich ganz so gezeigt, wie ich war, verächtlich und niederträchtig, wenn ich es war; ich habe mein Inneres enthüllt, so wie Du es selbst gesehen hast, ewiges Wesen; versammle um mich die zahllose Menge meiner Mitmenschen; sie mögen meine Bekenntnisse hören, fie mögen seufzen über meine Unwürdigkeit, fie mögen erröthen über meine Elendigkeiten. Möge jeder von ihnen seinerseits zu den Füßen Deines Thrones mit derselben Aufrichtigkeit sein Herz aufdecken, und dann möge auch nur ein Einziger, wenn er es wagt, zu Dir sprechen: ich war besser als dieser Mensch!"

So vermessen redete Rousseau 1770 acht Jahre später endete er, verzweifelnd an Gott und Menschen, als elender Selbst mörder!

(Fortseßung folgt.)

Die Lehrartikel der Augsburgischen Confession.
(Vorgetragen im Schulseminar zu Addison, Ill., von C. A. T. Selle.)

Artikel 14. Vom Kirchen-Regiment.

(Vergleiche S. 50 ff. 196. 311 f. 320 f. 327 ff.

Müller: S. 62 ff. 205 f.

323. 332 f. 340 ff.)

Bei dem fünften Artikel, welcher vom Predigtamt handelt, haben wir gesehen, daß das Wort „Predigtamt“ in einem engeren und in einem weiteren Sinne genommen werde. Der fünfte Artikel faßt das Wort im weiteren Sinne, und, wie er selbst sagt, als ,,Evangelium und Sacrament". Er sieht ab von den Personen, durch welche diese im Schwange gehen. Im vierzehnten Artikel hingegen ist vom Predigtamte insofern die Rede, als es öffentlich und von Gemeinschaft wegen von besonders dazu bestellten Personen, d. i. von Predigern, Pfarrherren oder Pastoren geführt wird. Wollten wir also diesen vierzehnten Artikel nach seinem Inhalt recht deutlich bezeichnen, so könnte dies geschehen durch die Ueberschrift: „Vom Pfarramte." Es sind hier besonders drei Punkte in's Auge zu fassen :

1. wer als rechtmäßiger Träger des Pfarramtes anzusehen ist;

2. welches die Hauptverrichtungen des Pfarramtes sind; 3. weshalb ein ordentlicher Beruf zum Pfarramte nöthig sei.

Ad 1. Dadurch, daß Jemand ein Christ und also ein geistlicher Priester ist, ist er noch keineswegs ein rechtmäßiger Träger des Pfarramtes. Wenn St. Paulus 1 Cor. 12, 29. frägt: „Sind sie alle Lehrer?" so will er offenbar seine Frage mit „Nein“ beantwortet haben. Jac. 3, 1. warnt in dieser Beziehung die Christen geradezu, wenn es hier heißt:,,Lieben Brüder, unter

winde sich nicht Jedermann, Lehrer zu sein; und wisset, daß wir desto mehr Urtheil empfahen werden." So sagt St. Paulus Röm. 10, 15.: „Wie sollen fie predigen, so sie nicht gesandt sind?" und Ebr. 5, 4. heißt es:,,Niemand nimmt ihm selbst die Ehre; sondern der auch berufen sei von Gott, gleichwie der Aaron." Aus allen diesen Sprüchen ist zu ersehen, daß nur diejenigen rechtmäßige Träger des Pfarramtes sind, die dazu ordentlich berufen worden, und „daß Niemand in der Kirchen öffentlich lehren, oder predigen, oder Sacramente reichen soll, ohne ordentlichen Beruf.“

Wir unterscheiden einen zweifachen Beruf zum öffentlichen Amt der Kirche: den unmittelbaren und den mittelbaren. Die Propheten und Apostel waren unmittelbar von Gott berufen. Heutzutage beanspruchen die Methodisten und andere Schwärmer, unmittelbar berufen zu sein; denn wenn sie dies auch nicht in jedem einzelnen Falle thun, sondern auch gerne einen mittelbaren Beruf von Gemeinden annehmen: so pochen sie doch auf ihre unmittelbare Berufung durch den Heiligen Geist, wenn sie nun über die Grenzen ihrer Gemeinden hinausgehen und in den Häusern anderer Gemeinden herumschleichen. Es wäre ja nun nicht geradezu eine absolute Unmöglichkeit, daß jezt noch Jemand unmittelbar berufen würde; aber um solchen angeblich unmittelbaren Beruf anzuerkennen, müßten wir doch zweierlei bei den betreffenden Personen finden: 1) durchaus reine Lehre und 2) Beweisung der göttlichen Sendung durch wahrhaftige Zeichen und Wunder. Wollte man betreffs leßteren Punktes etwa darauf weisen, daß Johannes der Täufer doch gewiß unmittelbar berufen gewesen sei, aber keinerlei Wunderwerke verrichtet habe, so ist zu bedenken, daß Johannes solcher Bestätigung seiner göttlichen Sendung nicht bedurfte, indem er längst zuvor klar und deutlich durch die Weissagung als göttlicher Gesandter bezeichnet war, und daß der HErr Christus ihn als solchen bestätigt hat. (Mal. 3, 1. 4, 5. 6. Matth. 11, 10. 14. 17, 12. Marc. 1, 2. Luc. 1, 17.) Wir haben keine fernere unmittelbare Berufung zum Kirchenamte zu erwarten, da Gott keine dahingehende Verheißung gegeben hat. Auch ist der ganze Rath Gottes zur Seligkeit uns bereits offenbart, wie ja denn St. Paulus Ap. Gesch. 20, 27. 3. B. sagt: „Ich habe euch nichts verhalten, daß ich nicht verkündiget hätte alle den Rath Gottes." Darum sind fernere unmittelbare Berufungen durchaus unnöthig; Gott aber thut nichts Unnöthiges. Jest beruft also Gott mittelbar. Zu einem mittelbaren ordentlichen Berufe rechnen wir vier Stücke, von denen die ersten beiden durchaus nothwendig zur Gültigkeit des Berufes sind, nämlich:

A. die Wahl der betreffenden Gemeinde, die einstimmig sein muß;

B. die Vocation oder Anzeige der so geschehenen Erwählung. Ob diese schriftlich oder mündlich geschieht, ist unwesentlich, wenngleich die schriftliche Vocation stets zu empfehlen ist;

C. die vorhergehende Prüfung des zu Berufenden

a. nach seiner Lehre (1 Tim. 3.),

b. nach seiner Tüchtigkeit (2 Tim. 2, 15.),

c. nach seinem Wandel (Tit. 1.).

Obwohl diese Prüfung nicht unumgänglich nöthig ist zur Gültigkeit des Berufs, so kann sie doch nie ohne schwere Versündigung unterlassen werden, da Gott sie ausdrücklich fordert 1 Tim. 3, 10., wenn es hier heißt:,,Dieselben lasse man zuvor versuchen; darnach lasse man sie dienen, wenn sie unsträflich sind.“ D. die Ordination.

Leßtere ist in Gottes Wort nicht geboten, sondern nur eine löbliche kirchliche Ordnung, von der Apostel Zeit her bestehend, zur kirchlichen Bestätigung des Berufs. Durch die Ordination erklärt nämlich die Kirche in weiteren Kreisen, z. B. eine Landeskirche oder eine Synode, daß es bei der betreffenden Berufung recht und in göttlicher und kirchlicher Ordnung hergegangen sei. Abgesehen davon, daß bei der Ordination über den Berufenen gebetet wird, dient ihm solche kirchliche Bestätigung zu reichem Trost, wenn er später allerlei Anfechtung über die Göttlichkeit seines Berufes erfährt. Grabau und die romanisirenden sogenannten Lutheraner machen fälschlicherweise die Ordination zu einer göttlichen Ordnung und dazu noch gar das Wesen und die Wirkung der Gnadenmittel von derselben abhängig. So meinen sie z. B., daß kein unordinirter Prediger Leib und Blut Christi im beiligen Abendmahle austheilen könne. Sie treten dabei nur in die Fußstapfen der Papisten und Episcopalen und sehen mit ihnen einen eigentlichen Priester stand dem allgemeinen Priesterthum aller Christen gegenüber. Nach päbstischer und episcopaler Lehre wird solcher Stand in ununterbrochener Reihenfolge (Succession) von den Aposteln her durch die Weihe oder Ordination fortgepflanzt und so zugleich den Gliedern dieses Standes gleichsam ein geistliches Fluidum und damit ein unauslöschlicher Charakter mitgetheilt, wodurch sie hoch über gemeine Christen erhoben werden. Im alten Testamente war es ja so, daß das Geschlecht Aaron's einen eigenen Priesterstand bildete; aber in der neutestamentlichen Haushaltung des Reiches Gottes sind alle gläubige Christen Priester. 1 Petr. 2, 9.: Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, das königliche Priesterthum" c. Zur Schmach des einigen Mittlers Christi macht man aber schändlicher Weise die Ordinirten oder Beschmierten zu Mittlern zwischen Gott und den Menschen. Es ist leicht einzusehen, wie diese Pabstlehre alles Schriftgrundes entbehrt und wie sie gegen die Lehre von der Rechtfertigung, von der Kirche und von der Kraft der Gnadenmittel gröblichst verstößt.

"

Ad 2. Die Hauptverrichtungen des Pfarramtes bezeichnet unser Artikel als „öffentlich lehren, predigen und Sacramente reichen“. Es ist eine unaussprechliche Gnade unseres Gottes, daß Er ein eigenes öffentliches Amt der Kirche eingesezt hat und es mit besonderen Personen bestellt, die öffentlich lehren, predigen und Sacramente reichen“. Wenn es nicht wegen dieses

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