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Neander sagt von diesem Vorfalle:,,Einen frommen und eifrigen Lehrer wirrt dergleichen nicht, und er denkt an das, was der Gottesmann Luther spricht: Hast du Einen frommen Unterthan, Bürger oder Pfarrkind, oder zweie, so danke Gott. So dir Ein Nachbar, ja Ein Kind oder Gesind wohl geräth, so laß dir genügen. Kriegst du solcher zweie oder mehr, so hebe die Hände auf und halts für große Gnade. Denn du lebest doch hie nichts anders, denn in des Teufels Mordgruben und als unter eitel Drachen und Schlangen!"

(Havemanns Mittheilungen c. 1841, . 25. 26.)

Literarisches.

A First Course in Composition and Grammar. For the Use of Schools. By A. L. Graebner, Professor in Northwestern University, Watertown, Wisc. Milwaukee: Book Concern of the Lutheran Synod of Wisconsin. 1878.

Dieses Büchlein enthält 187 Seiten, von denen die ersten 159 in 196 Lectionen ihr Absehen haben auf die Einübung der englischen Grammatik, während diese selbst auf den leßten 28 Seiten in gedrängter Kürze gegeben ist. Der geehrte Herr Verfasser, aufgefordert zu seiner Arbeit von den Herren Lehrern der Lutherischen Synode von Wisconsin, hat sie offenbar mit Fleiß und Geschick ausgeführt, und solche Kinder, denen die englische Sprache Muttersprache ist oder die doch schon einige Gewandtheit in ihr bestßen, können durch geeignete Benußung des Buches gewiß gründlich gefördert werden im mündlichen und besonders im schriftlichen Ausdruck im Englischen. Ob nicht hie und da die Anforderungen an die Schüler doch etwas zu hoch gestellt sind, wird die Erfahrung dem Lehrer zeigen. Besonders die in der Vorrede gestellte Forderung:,,All the poetical selections should be committed to memory", scheint uns zu viel zu verlangen. Wir wenigstens möchten einem Schüler der betreffenden Stufe z. B. nicht zumuthen, das / Gedicht auf S. 94 ff.: „The Cataract of Lodore" wörtlich auswendig zu lernen.

Die Ausstattung des Büchleins ist vortrefflich. - Ueber den Preis wissen wir keine Auskunft zu geben.

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Altes und Neues.

Inland.

Chriftliche Staatsschulen. Ein regelmäßiger Correspondent des N. Y. Observer, welcher in Sachen der Erziehung in den Ver. Staaten gewiß nicht zu den Schwarzsehern gezählt werden darf, schreibt: „Amerikanische Christen sind nun wohl weit genug gegangen, Gott in ihren öffentlichen Anstalten zu ignoriren. Der Vorwurf der Gottlosigkeit, welcher gegen unsere Schulen gemacht wird, ist nicht so ganz ohne Grund, daß man schweigend darüber weg gehen könnte. Greift der Unglaube in den nächsten Jahren mit solcher Macht um sich wie in den lezten paar Jahren, so wird es allen Christen zur Pflicht, darauf zu dringen, daß unsre Schulen christlich werden und der Unterricht in Gottes Wort den andern Fächern gleich gestellt wird." Wenn „unsere Schulen“ hier die Staatsschulen bezeichnen soll, so ist ein „,christlich werden“ derselben von vornherein eine Unmöglichkeit. Es gibt keine andere Hülfe als die durch gute christliche Gemeindeschulen. G.

Negermission. Welche ungeheure Thätigkeit die römische Kirche unter den Negern im Süden entfaltet, kann man aus der Thatsache abnehmen, daß sie $600,000 im Jahr auf das Werk unter den freigelassenen Negern verwendet und 150,000 von ihnen in ihren Schulen hat. Sie hat fast 10,000 junge Männer in ihren höheren Schulen und Seminarien, in welchen der Unterricht hauptsächlich in den Händen von Jesuiten ist. Es sind 500,000 in ihren niederen Schulen.

Buffalo, N. Y. Daselbst wird jezt das Schulzwang - Gesez strict durchgeführt. Der dortige Stadtrath hat eine Ordonnanz angenommen, welche es jedem Polizisten zur Pflicht macht, alle Kinder im Alter von 8 bis 14 Jahren, welche er während der Schulstunden auf der Straße herumlungern sieht, anzuhalten, Namen und Hausnummern derselben zu erfragen und dem Schul-Commissär Notiz davon zu geben. Der SchulCommissär hat dann die Eltern dieser Kinder durch die Post zu benachrichtigen, daß die Kinder zur Schule geschickt werden müßten, widrigenfalls sie als Bummler verhaftet würden. Die Polizei-Capitäne müssen jeden Morgen einen schriftlichen Bericht über die Ausführung dieser Bestimmungen im Polizei-Hauptquartier einreichen.

New York. Der hochwohlweise Schulrath daselbst legte einer Lehrerin für eine Minute Versäumniß eine Ordnungs - Strafe von 2 Cents auf. In der Zahlungsliste der Lehrer findet sich nämlich der Vermerk, daß Frl. Newell auf die Anzeige des Oberlehrers Brown einen Gehaltsabzug von 2 Cents erleiden soll, weil sie um eine Minute zu spät gekommen ist. Der städtische Auditor Jackson hat hierzu das Monitum gemacht, daß der Abzug zu hoch sei, da die fragliche Lehrerin nur zur Zahlung einer Ordnungsstrafe von 13 Cents verurtheilt werden könne, und er hat daher dem Erziehungsrath die in Rede stehende Zahlungsliste wieder zugesandt mit dem Ersuchen, Gerechtigkeit gegen Frl. Newell zu üben. (Ind. Støz.)

Ausland.

Die Prüfungen zum Einjährig - Freiwilligen - Dienst haben in Deutschland nicht immer ein günstiges Ergebniß. In Ansbach (Bayern) waren nach der „Fränk. Ztg.“ 58 Candidaten angemeldet, von welchen 2 zurücktraten und 1 erkrankte. Von den übrig bleibenden 55 bestanden 14 die Prüfung, 41 fielen durch; somit bestanden 26 Procent. Auch in Hamburg war das Ergebniß der Prüfung das ungünstigste, welches bisher erzielt wurde, da von 43 jungen Leuten nur 8 die Prüfung bestanden. Man macht der Prüfungscommission allgemein den Vorwurf, daß sie viel größere Anforderungen, als sonst üblich gewesen, gestellt habe.

Schleswig. Die hiesige Regierung hat eine Verfügung erlassen, wonach vom 1. April d. J. an in den nordschleswig'schen Volksschulen der Unterricht in der deutschen Sprache zu ertheilen und in den unteren und mittleren Klassen die dänische Sprache nur zu benußen ist, soweit es zum Verständniß unumgänglich gehört. Diese Verfügung wird von der Presse, welche die Interessen der dänisch gesinnten Bevölkerung unserer Provinz vertritt, als ein weiterer Schritt zur gewaltsamen Germanisirung Nordschleswigs bezeichnet.

Köthen. Zu Ostern wird die Eröffnung des neu eingerichteten Landesseminars für Volksschullehrer in Köthen stattfinden. Das Volksschulwesen hat bisher unter dem Mangel genügender Lehrerstellen gelitten, dem künftig wohl abgeholfen wird. Für die nächsten fünf Jahre sollen jährlich 31,000 Mark mehr für das Unterrichtswesen verausgabt werden.

Keine Geschenke mehr an die Herren Lehrer. Der Herr Landrath v. Nunkel in Neuwied hat folgende Verfügung erlassen: „An vielen Elementarschulen diesseitigen Kreises besteht die Sitte, daß den Lehrern von Seiten der Schüler zu Neujahr ein Geldgeschenk und zu Ostern Eier dargebracht werden. Daß durch diese gewiß nicht mehr zeitgemäße Gewohnheit zu vielen Unannehmlichkeiten zwischen Eltern, Lehrern und Schülern Veranlassung gegeben wird, liegt auf der Hand. Zudem sind die Lehrerstellen heutzutage so dotirt, daß die Lehrer nicht mehr genöthigt sind, auf derartige Geschenke besonderes Gewicht zu legen. Sie wollen daher sämmtliche Elementarlehrer Ihrer Bürgermeisterei gefälligst darauf aufmerksam machen, daß sie vorkommenden Falls die Annahme dieser Geschenke verweigern. Uebrigens mache ich darauf aufmerksam, daß § 331 des ReichsStrafgesetzbuchs da Plaß greifen würde."

Die Römischen in Irland verlangen vom Parlamente Gründung von Gemeindeschulen. Bekanntlich liegt das Schulwesen im hochwohlgebornen England noch in den Windeln. (Pilger.)

Ein altehrwürdiges Denkmal der lutherischen Kirche ist neuerdings durch die (Hesellschaft für Musikforschung wieder für Jedermann zugänglich gemacht worden. Es ist dies das älteste Wittenberger vierstimmige Gesangbuch von 1524, welches Johann Walther im Auftrage Luther's verfaßt hat. Lange Zeit zweifelte man an der Eristenz dieses Werkes, bis vor etwa fünfundzwanzig Jahren sich ein Theil der Stimmen in Dresden vorfand und ein anderer Theil auf der Staatsbibliothek zu München. Mit Zuhilfenahme der Ausgabe von 1525 gelang es dem um die Musikgeschichte vielfach verdienten Otto Kade in Schwerin, eine möglichst getreue Partitur berzustellen, die außerdem in Anmerkungen die Varianten der späteren Ausgaben mittheilt.

Magdeburg. Dr. Niemann hat die Augen der hiesigen Gymnasialschüler einer gründlichen Prüfung unterworfen und ist dabei zu einem wahrhaft erschreckenden Resultat gelangt. Mit der untersten Klasse beginnend, in welcher die Zahl der Kurzsichtigen 23 Procent beträgt, steigt dieselbe fortwährend und erreicht in der Prima am Domgymnasium 95, im Klosterpädagogium 70 Procent.

Depeschen des amerikanischen Gesandten in Japan an das Staatsdepartement meiden: Der dritte Jahresbericht des Unterrichtsministers in Japan ergibt, daß in einem Gebiete von 114,000 Quadratmeilen mit 34,000,000 Einwohnern 24,275 Elementarschulen bestanden, die 44,000 Lehrer beschäftigten und von 1,926,000 Schülern, darunter nur ein Viertel weiblichen Geschlechts, besucht wurden. - Die Einnahmen des Schulfonds betrugen in diesem Jahre $6,238,096, von welchen $140,000 freiwillige Beiträge waren. Die Ausgaben beliefen sich auf nur $4,210,483.

Prof. Cohn aus Breslau schlägt Folgendes zum Schuße der Augen vor: 1. Nach Stunden Unterricht stets 4 Stunde Pause. 2. Bei fünfstündigem Vormittagsunterricht um 11 Uhr Stunde Pause. 3. Verringerung der Stunden und der häuslichen Arbeiten

in den oberen Klassen der höheren Schulen. 4. Befestigung der Snellen'schen Buchstabentafel No. 6 in jeder Klasse; sobald diese nicht auf 6 Meter (19 amerikanische Fuß) vom gesunden Auge gelesen werden kann, sofortiges Aufhören von Lesen und Schreiben. 5. Unterricht der Gesundheitslehre auf Schulen, Seminarien und Universitäten. 6. Ein Arzt in jedem Schulcollegium. 7. Sofortige Schließung der schlecht beleuchteten Schulräume. Wird wohl schwerlich ausgeführt werden. G.

Das Schwurgericht in Offenburg (Baden) hat den Unterlehrer A. Schwab von dort wegen schwerer Körperverleßung im Amte zu einer Gefängnißßtrafe von 6 Monaten verurtheilt. Derselbe hatte einem neunjährigen Knaben während des Unterrichts eine Ohrfeige ertheilt, so daß der Knabe an die Ecke des Katheders fuhr, heftig aus der Nase blutete und zu Boden fiel. Da er nicht aufstehen konnte, packte ihn der Lehrer und warf ihn nun noch einmal zu Boden. Es zeigte sich nachher, daß die Wirbelsäule verleßt war; es trat ein Zustand der Lähmung der beiden Füße ein, das Sehvermögen schwand, und der Tod des Knaben steht in sicherer Aussicht. Dieser traurige Fall ist um so mehr zu beklagen, als sich sonst mehr und mehr das Bedürfniß herausgestellt hat, dem Lehrer wirksamere Strafmittel in die Hand zu geben, wogegen derartige arge Mißbräuche zur Geltung gebracht werden können.

Die Zahl der während des vorigen Wintersemesters auf den preußischen Universitäten evangelische Theologie Studirenden betrug nach dem „Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung“ 587 Preußen und 67 Nichtpreußen, zusammen 654. Davon kamen auf Berlin 129, Bonn 40, Breslau 48, Göttingen 54, Greifswald 30, Halle 156, Kiel 40, Königsberg 44, Marburg 46.

In Geffen - Darmfladt haben sich von allen zur Universität entlassenen Schülern des Landes nur drei dem Studium der Theologie gewidmet! Es mangelt an Candidaten zur Beseßung einer Anzahl vacanter Pfarrstellen. — Auf allen preußischen Universitäten zusammen studiren jeßt lange nicht so viel Theologen, als früher allein in Halle. Gießen. Die theologische Facultät unserer Universität hat für das laufende Semester nicht einen einzigen neuen Zuhörer erhalten.

Die loftbarsten Studenten der Welt sind offenbar die Candidaten der „altkatholischen" Theologie in Bern in der Schweiz. Für die 5 Professoren der „altkatholischen“ Facultät zahlt der Kanton Bern jährlich circa 50,000 Fr. Ihre Vorlesungen besuchen aus dem Kanton Bern ganze zwei Studenten, welche beide wieder Stipendien im Betrage von 2,000 Fr. erhalten. So kostet jeder dieser beiden Berner „altkatholischen“ Theologie-Studenten jährlich 26,000 Fr.

Berichtigung.

Im Aprilheft des Schulblattes findet sich auf Seite 113 der Saß: ,,Da also auch die öffentliche Verwaltung des Predigtamtes von Gemeinschaft wegen allen Christen gegeben ist, so darf sich der Einzelne des Pfarramtes für seine Person nicht allein anmaßen." Dieser Saß ist, mindestens gesagt, mißverständlich. Wie die ganze betreffende Lehrentwicklung zeigt, sollte er lauten:,,Da also auch das Predigtamt (im weiteren Sinne) allen Christen gegeben ist, so darf sich der Einzelne der öffentlichen Verwaltung desselben von Gemeinschaft wegen, oder des Pfarramtes, für seine Person nicht allein anmaßen." Wir bitten also um demgemäße Berichtigung.

Selle.

Evang. - Luth. Schulblatt.

13. Jahrgang.

Juni 1878.

No. 6.

Die Lehrartikel der Augsburgischen Confeffion.
(Vorgetragen im Schulseminar zu Addison, Ill., von C. A. T. Selle.)

Artikel 16. Von Polizei und weltlichem Regiment.

(Vergleiche S. 206 ff. 389 ff. 509. — Müller: S. 215 ff. 412 ff. 559 f.)】

Nach dem lateinischen Terte der Augsburgischen Confession lautet die Ueberschrift dieses Artikels in der Ueberseßung: „Von bürgerlichen Sachen.“ Er zerfällt in drei Haupttheile; denn

1. lehrt er die Rechtmäßigkeit dessen, was zu bürgerlichen Sachen gehört:

a. alle Obrigkeit 2c. ist von Gott;

b. Christen dürfen sich mit bürgerlichen Sachen befassen; 2. verwirft er die Widersacher dieser Lehre

und zwar

a. diejenigen, die bürgerliche Sachen als unrechtmäßig verwerfen, b. diejenigen, die sich ihnen aus eingebildeter Heiligkeit entziehen; 3. zeigt er, in wie weit der Obrigkeit Gehorsam zu letften sei.

Ad 1.a. Zuerst haben wir also die Rechtmäßigkeit dessen, was zu bürgerlichen Sachen gehört, zu betrachten. Der Artikel lehrt davon zunächst in den Worten:,,Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehret, daß alle Obrigkeit in der Welt, und geordnete Regimente und Geseze, gute Ordnung von Gott geschaffen und eingeseßet sind." Diejenigen Personen, welche die oberste Leitung eines Landes und Volkes haben, werden im Allgemeinen,,Obrigkeit" genannt. Sie ist, laut unseres Artikels, eine gute Ordnung, die wir dem lieben Gott zu verdanken haben, indem Er fie geschaffen und eingesezt hat. Der Siz der Lehre von der Obrigkeit ist Röm. 13. Da wird uns nun auch gesagt, wem wir in zweifelhaften Fällen zu gehorchen haben, nämlich derjenigen Obrigkeit, die Gewalt über uns hat". Auch wenn diese Obrigkeit aus den gottlosesten Leuten bestände und ob sie nun die Herrschaft über uns mit Recht oder mit Unrecht erlangt hat, wir haben ihr gerne zu gehorchen, da die Obrigkeit nach Gottes Ordnung

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