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versammlung auf und erklärt dreist: Religionsunterricht muß sein. Und diese Lehrerversammlung bestand aus Leuten von der Fortschrittspartei.

Wir Socialisten sind bekanntlich diejenigen, welche für den Lehrer eine anständige Lobnung fordern; aber wir sehen ein, daß diese Forderung der Aenderung bedarf. Lehrer, die für den Religionsunterricht in der Schule schwärmen, können gar nicht schlecht genug bezahlt werden; es ist besser, es gibt gar keine, denn solche!

Die nämlichen Lehrer, welche für die Religion die Lanze gebrochen haben, jammern zwar sehr über schlechte Gebälter und unbeseßte Schulstellen in der Mark; aber nachdem sie sich einmal ersteres haben zu Schulden kommen lassen, bleiben wir ihrem Jammer gegenüber kühl bis ans Herz hinan.

So lange unsere Schule so sehr corrumpirt ist, daß die Lehrer selbst den Religionsunterricht für unentbehrlich erklären, kann von einer Pflege der Wissenschaft gar keine Rede sein. Ein Mensch, der Kernsprüchlein und Wurdergeschichten eingepaukt bekommt, kann doch nicht gleichzeitig logisch denken lernen, so wenig ein Wagen vom Flecke kommen kann, an welchem vorn und hinten ein Esel oder ein Ochse zieht.

Kein Religionsunterricht in der Schule! Das muß die Parole für die Schulreformer sein!

So die Ansicht der Socialdemokraten. Diejenigen Lehrer also, welche für Wegschaffung des Religionsunterrichts aus der Schule sind, wissen nun, in welcher Gesellschaft sie diese Forderung thun, und diejenigen, welche aus bester Ueberzeugung an der Hand unumstößlicher Erfahrung diesen Unterricht zur Erreichung erziehlicher Zwecke für unentbehrlich halten, wissen, was sie von der Socialdemokratie zu erwarten haben, die in ihrem Thun eben so rücksichtslos einhergeht, wie in ihrem Urtheil, das aller Erfahrung, Logik und Vernunft in's Gesicht schlägt. Also vorgesehen! (Ev. Gem. Bote.)

Amtseinführung.

Am 7ten Sonntag nach Trinitatis wurde der Schulamtscandidat Herr C. A. W. Prelle, ausgebildet auf unserem Seminar zu Addison, als Lehrer der ev. lutherischen Gemeinde zu Omaha, Nebr., öffentlich eingeführt.

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sage ich hiermit Herrn Lehrer D. Meibobm, welcher unserer SeminarBibliothek Marr',,Allgemeine Musiklehre" schenkte.

Addison, 1. Juni 1878.

J. C. W. Lindemann.

Danksagung.

Herr Pastor Ch. A. Bauer, bei Monroe, Mich., wirkend, schenkte unserer Seminar Bibliothek

Mehrere Nummern von Körners „Urania“,

,,Neue Zionsharfe" von S. Kümmerle. Neue Folge. Erste Hälfte. Nro. 1-51.

,,Die besten Methoden der Bekämpfung des modernen Unglaubens." Vortrag sc. von Theodor Christlieb,

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Missouri. Sein dreizehntes Jahr beginnt im September das Lincoln Institut zu Jefferson City, eine höhere Unterrichtsanstalt für farbige Mädchen und Knaben. Das Institut verdankt sein Entstehen einem Fond von $6379, welcher im Jahre 1866, nach ihrer Entlassung, von dem 62sten und 65sten Vereinigten-Staaten-Neger-InfanterieRegiment gegründet wurde, mit der einzigen Bedingung, daß in Missouri eine der farbigen Bevölkerung offene Schule errichtet werden solle. Im Juni desselben Jahres wurde ein Board of Trustees organisirt, und am 17. September wurde die Schule eröffnet, die seitdem sich des besten Gedeihens erfreut. Der Unterricht daselbst ist frei; und die Kosten für Bücher, Beköstigung 2c., sollen sich auf etwa $8 per Monat belaufen. Die Bibliothek enthält über 8000 Bände. Die Schule besteht aus zwei Abtheilungen, dem Vorcurs und der Normalschule; die Unterrichtsfächer sind folgende: Lesen, Schreiben, Rechnen, Zeichnen, Geographie (descriptive und physische), Grammatik, Geschichte, Mathematik, Geometrie, Physiologie, Philosophie, Geologie, Astronomie, Chemie, Botanik, Rhetorik, Buchführung, Literatur und Logik. Außerdem haben die Normal-Schüler die Vorträge von Arnold Krekel über Staatsrecht und Volkswirthschaft zu hören.

Das metrische System ist Unterrichtsgegenstand der höheren Klassen vieler Schulen des Landes geworden. Auf diese Weise bereitet man dessen Einführung vor.

Synode von Pennsylvanien. Aus den Verhandlungen der neulich versammelten Synode von Pennsylvanien berichtet die „Lutherische Kirchenzeitung“ unter Anderem: Ein interessanter Punkt der Besprechung war die Frage: Wie die Lehrer an den Gemeindeschulen in eine nähere Beziehung zu der Synode gebracht werden könnten?" Eine Committee hatte, durch Dr. Späth, einen Bericht darüber vorgelegt, der den Lehrern das Recht gibt, bei der Synode als berathende Glieder zu gelten, wie dieses ja in anderen lutherischen Synoden der Gebrauch ist. Dagegen erhob sich aber eine große Opposition besonders von Seiten der Englischen in der Synode. Nach längerer, heißer Debatte wurde der Vorschlag der Committee angenommen. Uebrigens handelte es sich bei dieser

Frage, wenigstens für jezt, mehr um das Princip, als um eine Anwendung desselben, da die Synode ihre Schullehrer, bis heute noch, an den Fingern abzählen kann und dann noch einige Finger übrig hat, die nicht gezählt wurden.

Die Bibel ist zum Besten der Indianer in Amerika in 30 verschiedenen Indianersprachen gedruckt worden.

Ausland.

In Schleswig-Holstein ist kein Lehrermangel mehr; vielmehr heißt es in einem Privatbriefe daher: „Der Lehrerstand wird hier übervölkert. Beispielsweise sei erwähnt, daß sich zu meiner Ostern vacant werdenden Gehülfenstelle 40, sage vierzig junge Leute meldeten. Rechnen wir auch noch die jungen Leute, welche sich in den beiden staatlichen Präparandeen in Apenrade und Barnstedt und in den vielen Privat-Präparandeen befinden, und denken ferner daran, daß sich zur lezten Aufnahmeprüfung in Uetersen 63 Aspiranten meldeten, von denen indeß nur 27 aufgenommen werden konnten, und daß unsere vier Seminarien in Segeberg, Tondern, Eckernförde und Uetersen jährlich gegen 120 Lehrer für unsere Provinz ausbilden: so ist gewiß die Frage gerechtfertigt: Wo sollen alle die Lehrer untergebracht werden? Gegenwärtig freilich ist noch keine Ueberfüllung bemerkbar; allein dieser große Andrang zum Lehrfach findet auch erst seit einigen Jahren statt und ist besonders groß geworden in den leßten beiden Jahren, begünstigt durch die Stille in allen... Geschäften und die bis dahin noch bestehende Vergünstigung, daß Lehrer ihrer sonst 3jährigen Militärdienstzeit in sechs Wochen genügen können. Genug, der Andrang ist da, und die Befürchtung nicht unbegründet, daß nach einigen Jahren der abgehende Seminarist entweder gar keine Stelle findet, oder sich mit einer solchen begnügen muß, die den gebrachten Opfern bei Weitem nicht entspricht. Allerdings erkennen das auch manche der jungen Leute und deren Eltern lassen dieselben, so lange es noch Zeit ist, in einen anderen Beruf eintreten." Dagegen heißt es in demselben Schreiben: „Die Zahl der Geistlichen ist sehr knapp. Ganz junge Candidaten, die eben eraminirt sind, bekommen schöne Stellen."

Würtemberg. Wie in Baden schon seit einiger Zeit der Mangel an Volksschullehrern ganz gehoben ist, so sind jezt auch in Würtemberg Anzeichen genug vorhanden, welche darauf hindeuten, daß in Bälde der Schullehrermangel sein Ende erreicht haben wird. Der Grund liegt darin, daß seit der Gehaltserhöhung der Lehrer der Andrang junger Leute zum Schulfach ein ganz ungeheurer ist. So sind bei den Vorprüfungen zur Aufnahme in die beiden evangelischen Staatsschullehrer - Seminarien in Eßlingen und Künzelsau nicht weniger als 466 Jünglinge erschienen, von denen aber nur 200 mit Aussicht auf Staatsunterstüßung aufgenommen werden konnten.

Oesterreich. Der Cultusminister hat eine Eingabe der evangelischen Generalsynode wegen Beibehaltung der lutherischen Confessionsschulen und Befreiung der lutherischen Gemeindeglieder von der Beisteuer zur Unterhaltung der römisch-katholischen Schulen ungünstig beantwortet und sich geäußert, er könne den evangelischen Schulen keine Sonderstellung einräumen. Dadurch werden mit der Zeit viele lutherische Kinder wieder genöthigt (?) werden, römische Schulen zu besuchen, wo römische Gebete, römische Schulbücher eingeführt sind und, wie nicht anders möglich, der ganze Unterricht im römisch-päbstlichen Sinne gegeben wird.

Die Heinicke- Feier. Am 14ten Juni waren es 100 Jahre, daß Samuel Heinicke in Leipzig de erste deutsche Unterrichtsanstalt für Taubstumme eröffnete. Nicht nur in Leipzig, sondern auch an vielen anderen Orten ist das Jubiläum gefeiert worden.

Dr. Falk, der Cultusminister, welcher allen Ernstes aus dem Ministerium treten wollte, hat auf den Wunsch des Kaisers, des Fürsten Bismarck und Anderer seine Resignation zurückgenommen.

Die confeffionslose Schule, wie sie in Deutschland unter der Herrschaft des liberalen Zeitgeistes eingeführt wird, bringt den lutherischen Christen nicht blos großen Schaden, sondern auch recht oftmals Schmach und offene Verhöhnung. Ist es nicht wie offener Hohn und Spott, wenn z. B. der Geschichtsunterricht auch über die Zeit Christi und der Apostel von einem Juden, oder der über das Mittelalter und die Reformationszeit von einem ultramontanen Katholiken gegeben wird? So wird aus Frankfurt berichtet: Am Gymnasium zu Frankfurt a. M., einer ursprünglich lutherischen Stiftung und Anstalt, welche indeß auch von katholischen Jünglingen besucht wird, werden diese in der Geschichte von einem entschiedenen Ultramontanen unterrichtet. Die protestantischen Schüler aber erhalten, abgesehen von zwei unteren Klassen, alle ihren Unterricht zunächst in der Geschichte des Alterthumes bis zum Eintritt des Christenthumes, zu welchem der Lehrer also jedenfalls Stellung nehmen muß, von einem Juden. Dann die Geschichte des Mittelalters, einschließlich der Reformationszeit, von einem neuerdings als Lehrer angestellten römisch-katholischen Priester und endlich Geschichte der neueren Zeit von eben demselben entschiedenen Ultramontanen, welcher die Katholiken in der Geschichte unterrichtet. Ein anderer Fall wird aus dem Großherzogthum Hessen berichtet: In Oberhessen stand ein Schulhaus neben der Kirche zwischen zwei Dörfern etwa eine Viertelstunde entfernt. Das konnte nicht länger geduldet werden; denn die Schule erschien hierbei ja nur als Anhängsel der Kirche. Auch genügte die Zahl der Schulkinder, um eine Trennung dieses Schulverbandes für wünschenswerth zu erklären. Genug, Lehrer und Schulhaus wurden in einen der beiden Orte versezt. Im andern Dörflein fehlte es indeß an einem Lokal und an einem Lehrer. Indeß, es wurde Aushülfe gefunden. Es war nämlich ein jüdischer Lehrer vorhanden, der konnte die Kinder im Lesen, Rechnen, Schreiben und den verschiedenen Realfächern unterrichten. Die Eltern ließen sich diese Einrichtung gefallen, da sie keine bessere wußten. Kurze Zeit ging die Sache gut. Eines Tages kamen indeß die Kinder nach Hause und sagten, der Lehrer habe ihnen verboten, den Namen „Jesus Christus“ in der Schule zu nennen, oder solche Gebete zu sprechen, worin dieser Name vorfäme. Die Eltern weigerten sich nun, ihre Kinder ferner zu dem Lehrer zu schicken, der das christliche Bewußtsein derselben in solcher Weise verlehte. Was geschah? Wiewohl im hessischen Schulgeseß die religiös - sittliche Bildung als Hauptzweck des Unterrichts dargestellt wird, wurde den Eltern von der Kreis - Schulcommission unter Androhung von Strafen dennoch befohlen, ihre Kinder auch fernerhin in den Unterricht des jüdischen Lehrers zu schicken. Wie sind auf den weiteren Verlauf der Sache begierig, da sich die Eltern dem Vernehmen nach nicht fügen wollen. Zu bemerken ist, daß der Schulinspector des betreffenden Kreises ein sehr liberal gesinnter früherer Volksschullehrer ist. Auch sind in dem betreffenden Kreise ausnahmsweise in allen Filialdörfern die Bürgermeister, nicht die Pfarrer, Vorsizende des Schulvorstandes. (Jowa Kbl.)

Unmittelbar nach Pfingsten tagte in Magdeburg der zweite deutsche Lehrertag unter reger Betheiligung. Aus den Beschlüssen der Versammlung heben wir jene über die Frage der körperlichen Züchtigung hervor, welche in einer äußerst lebhaften Debatte discutirt wurden. Auf Antrag des Referenten Schumann (Dresden) beschloß die Versammlung folgende Thesen: 1. Die Volksschule bedarf in Bezug auf die zu erziehende Jugend als Stellvertreterin des Elternhauses auch ferner des Rechtes der körperlichen Züchtigung, da in Folge des Schulzwanges Schulkinder auch nach mehrfach fruchtloser Anwendung anderer Strafmittel, sowie bei frecher Widerseßlichkeit und grober Unsittlichkeit nur im äußersten Falle ausgeschlossen werden können; sodann ist ein solcher Ausschluß eine weit härtere Strafe als körperliche Züchtigung, ohne die Besserung des ausgeschlossenen Kindes unbedingt wirksamer zu fördern. 2. Der Staat hat ein hervorragendes Interesse daran, daß der Lehrer als Miterzieher der Jugend die Ausübung des

Züchtigungsrechtes aus Furcht vor den zur Zeit bestehenden Strafbestimmungen da nicht unterlasse, wo sorgsame Erwägung und pädagogische Erfahrung dieselbe sordern. 3. Die körperliche Züchtigung sei als Ausfluß wahrer erziehlicher Liebe gerecht und der Individualität wie den Verhältnissen angemessen und erfolge in schicklicher und die Gesundheit nicht gefährdender Weise, so daß der Zweck des Züchtigungsrechtes nicht überschritten wird; die Anwendung der körperlichen Züchtigung der Schuljugend wird um so seltener werden können, je geringer die Hindernisse sind, welche der erziehlichen und unterrichtlichen Thätigkeit des Lehrers aus der Ueberfüllung der Schulklassen, aus Mangel an Lehr- und Lernmitteln, aus unregelmäßigem Schulbesuch und entsittlichendem Einflusse des Hauses erwachsen, je mehr das Ansehen des Lebrers durch eine seiner Thätigkeit entsprechende sociale Stellung, durch Vertrauen und Achtung seiner unmittelbaren und mittelbaren Vorgeseßten gefördert und aufrecht erhalten wird. 5. Die Verfolgung solcher Ueberschreitung des Züchtigungsrechtes, durch welche angeblich strafbare Körperverlegungen herbeigeführt sein sollen, geschehe von Seiten der Staatsanwaltschaft nur im Einverständniß mit der vorgeseßten Schulbehörde, welcher mithin die Voruntersuchung zu überweisen ist. Auch ist das Zeugniß eines Bezirksarztes erforderlich, um eine Körperverleßung zu constatiren. 6. Da die Lehrer in der Schule hinsichtlich der Erziehung der Kinder als Stellvertreter der Eltern anzusehen sind, so läßt sich eine schärfere Bestrafung der Lehrer bei Ueberschreitungen des Züchtigungsrechtes nicht rechtfertigen. 7. Es ist seitens der Lehrer die Verwirklichung dieser Beschlüsse anzustreben durch Einwirkung auf die öffentliche Meinung und Aenderung der einschlägigen Paragraphen des Strafgeseßbuches. 8. Die Lehrer haben weder das Bestreben, der körperlichen Züchtigung Vorschub zu leisten oder dieselbe zu verallgemeinen, noch eine thatsächliche Ueberschreitung in Schuß zu nehmen.

Eine die greuliche Unwissenheit der Franzosen in der Länderkunde kennzeichnende Dummheit ist neulich dem französischen Arbeiten - Minister Christofle passirt. Bei seiner Reise nach Holland wurde ihm in Rotterdam von den Behörden ein Festessen gegeben, wobei der Bürgermeister auf das Wohl Frankreich's und seines Oberhauptes trank. Christofle antwortete mit einem Trinkspruch auf das Wohl der Hansestädte!! So geht es, wenn man Minister wird und keine Geographie gelernt hat. Fr. Fr.

Oberheffen. Zu Laubach in Oberhessen hat der Graf Solms ein Gymnasium gegründet, ähnlich dem in Gütersloh, in dem alle Erziehung und Unterweisung auf Gottes Wort und christlicher Zucht soll erbaut werden. Es hat bereits über 100 Schüler und verspricht der Kirche manchen Diener zu geben. Umgekehrt sucht man in Ungarn die lutherischen Slowaken damit zu unterdrücken, daß man ihnen die Seminare und höheren Schulen verschließt, damit sie genöthigt werden, ihre Kinder in die Staatsschulen zu schicken. Ihre studirenden Jünglinge geben gern auf deutsche Universitäten, besonders nach Rostock, wo sie Unterstüßung vom Gotteskasten empfangen. (Immanuel.)

In Barmen hat am 22. Mai der Verein zur Erhaltung der evangelischen Volksschule seine zweite Generalversammlung gehalten. Derselbe ist jezt über ganz Deutschland verbreitet, zählt schon 1,050 Mitglieder und hat bereits 120,000 Druckschriften im Interesse seiner Sache verbreitet. Bei der Versammlung trat ein badischer Redner auf und sagte: „Wir in Baden haben die evangelische Volksschule verloren, weil wir zu vertrauensselig und unthätig waren. Bew hre Sie Gott vor dem gleichen Fehler! Lernen Sie von uns, wie man es nicht machen muß!" (Pilger.)

Hannover. Minister Dr. Falk hat in Folge einer Petition der jüdischen Elementarlehrer unserer Provinz die Bestimmung getroffen, daß fortan jeder Elementarlehrer ohne Unterschied der Confession als Mitglied der Provinzial - Elementarlehrer - Wittwen- und Waisenkasse angesehen werden müsse (!).

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