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opfert hatte1) oder dem Hermes. 2) Reinen Wein durfte man bei Speisopfern nicht spenden, weil der Wein ja den Göttern als Trank angeboten wurde, und ungemischter Wein für ungeniessbar galt. Die Gefährten des Odysseus bringen einmal beim Opfer eine Wasserspende (u 362). Auch dies ist nicht auffallend: fehlen darf die Spende nicht, und da sie selbst nur Wasser zu trinken haben, können sie auch den Göttern nichts anderes bieten. Wahrscheinlich sind solche Spenden in ähnlicher Lage öfters vorgekommen.3)

Ebenso selbstverständlich wie Flötenmusik war das Absingen von Paianen beim Opfer.4) Ausnahmen werden als auffällig erwähnt.5) Eine sehr alte thasische Inschrift 6) verbietet den Paian bei Opfern für die Nymphen und Apollon vuugnyétrs. Auch Reigen und Tänze pflegten sich anzuschliessen,) wie sie ja nie fehlten, wo Festfreude herrschte.8)

67. An grossen Staatsfesten, wie den Panathenaien, fanden Volksspeisungen statt. Ein uns erhaltenes Dekret9) ordnet an, dass die isoonоιоí zu dem Feste für 41 Minen, über 3200 Mark, 10) Opfervieh anschaffen sollten. Das Fleisch sollte dann unter die auf der Akropolis versammelten Bürger und Metoiken11) verteilt werden, und jedes Mitglied eines Demos seine Portion 12) erhalten. 13) Ausser dem gebratenen wurde rohes Fleisch verteilt, 14) das sich jeder zu Hause zubereiten mochte, wann und wie er wollte (anoчóonra deiлvα). 15) Auch Leckerbissen zum Nachtisch und vor allem Wein durften bei der Bewirtung nicht fehlen. 16) Aus dem marmor Sandwicense17) erfahren wir, dass zum Feste des Gottes in Delos 109 Rinder für den Preis von 8419 Drachmen, ungefähr 6600 Mark, angekauft wurden. Der schönste Stier (Bous yεuo)18) wurde mit einem ungeheuren Preise bezahlt, 19) und von dem Tyrannen Iason von Pherai wird uns berichtet, 20) dass er die Stadt, die zu den pythischen Festen das stattlichste Rind lieferte, mit einem goldenen Kranze belohnte. Die auserlesene Färse, welche Hera beim Festopfer in Kos empfing, durfte nicht weniger als 50 Drachmen kosten. 21) Eine andere Inschrift von derselben Insel

1) Od. y 332 ff.

2) Sie hiess nach ihm &quns (Athen. I 32 B. Poll. VI 16; 100) und war zu gleichen Teilen gemischt (Strattis bei Athen. IX 473); mit ihr beschloss man jedes Gelage (vgl. schon Od. 137).

3) Aus Apoll. Rhod. IV 1720 ist zwar nicht viel zu schliessen, vgl. aber BERNAYS Theophr. 91. Nicht damit zusammenzuwerfen ist die Wasserspende für die Eumeniden (Soph. Oid. Kol. 479) oder überhaupt für unterirdische Gottheiten (Od. 2 28. Athen. XI 496 B).

4) II. A 473. Athen. XIV 626 B. 5) Athen. IV 139 D.

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Staatsh. I 93 ff. und FRÄNKEL II 21 * Anm.
127 ff. L. ZIEHEN Rhein. Mus. 1896 S. 215 f.
11) v. WILAMOWITZ Herm. XXII 220.
12) Vgl. Plut. Quaest. symp. II 10, 7.
13) CIG 2906. CIA II 578. DITTENBERGER
Syll. 380.

14) DITTENBERGER Syll. 348 mit Anm. 9. CIA IV 2, 35b.

15) Bull. de corr. XV 185, 198 f. 16) DITTENBERGER Syll. 348. CIG 1625. CIA II 570.

17) DITTENBERGER Syll. 70. BÖCKн Staatsh.3 I 75 ff.

18) Athen. VI 27 p. 235. Xen. Hell. VI 4, 29. BöсKH zu CIG 1688 Zl. 32 nimmt eine zweite Bezeichnung: Bous ows an; dagegen A. MOмMSEN Delphica 190 u. 226 f. 19) CIA II 545.

20) Xen. Hell. VI 4, 29.

21) v. PROTT Leg. sacr. S. 25 Zl. 6 f. PATON u. HICKS Inscr. of Cos nr. 34 S. 59 f.

setzt den Preis der Opferschafe für Poseidon, Kos und Rhodos auf je 30 und 40 Drachmen fest.1)

Die angesehenen und vornehmen Bürger empfingen einen Anteil vom Opferfleisch, und zwar nahmen sie nicht bloss an dem Opfermahle teil, sondern erhielten auch bei der Fleischverteilung bessere und reichlichere Portionen. Für die Buleuten wird ein besonderes Mahl zubereitet.) In einem Vertrage zwischen den Steiriern und Medeoniern in Phokis, die fortan ein Gemeinwesen bilden wollen, wird bestimmt, dass der ἱεροταμίας, der die θυσίας πατρίους der Medeonier auch ferner fortsetzen soll, von den Opfern dieselben Anteile erhalte, wie die Archonten.") Das Dekret aus Halikarnass1) ordnet an, die Frauen der Prytanen sollten von den öffentlichen Opfern denselben Anteil erhalten wie die Priesterin, und eine auf die kleinen Panathenaien bezügliche Inschrift nennt ausser den Prytanen die neun Archonten, die Strategen, Taxiarchen, die Kanephoren u. s. w., die vorweg xarà tà siwrótα ihre Portionen empfangen sollen.5) Bei dem Opfer des Zeus Sosipolis in Magnesia erhalten die Priester die gewöhnlichen Anteile, dann wird das Fleisch des Opfertiers an die Teilnehmer des Festzuges verteilt, das des ausserdem geopferten Widders, der Ziege und des Bockes an den Stephanephoros, die Priesterin der Artemis Leukophryene, die Polemarchen, Proedren, vɛwñolοí, die Rechnungsbeamten und die an der Leiturgie Beteiligten.") In Sparta ist der Erlös aus den Fellen der Opfertiere eine Haupteinnahme der Könige,1) und auch an andern Orten erhält der König seinen besondern Anteil von den Opfern.8) Ausserdem pflegten Leuten, die sich um den betreffenden Kult verdient gemacht hatten, Vergünstigungen und Vorteile bewilligt zu werden. So soll Mnasistratos in Andania die Felle der bei der Mysterienfeier geschlachteten Tiere, 9) ein gewisser Philokedes von den Opfern der Lamptrenser, 10) und ein Kallidamas von denen der Peiraienser) Fleischanteile bekommen, die Phyleomachiden von dem Rinde, das dem Zeus an den Karneen in Kos geopfert wird, die Hufe und Afterklauen (onla xai tagoós), von den Schafen die Schulter, aus der das der Gottheit zu verbrennende Fleisch geschnitten wird, 12) die Nestoriden Fleisch vom Rücken, endlich auch die Ärzte eine Portion. 13) Ganz gewöhnlich aber war es, dass allen denen, die beim Opfer Dienste geleistet hatten, ein Stück Fleisch überlassen wurde; so dem şuleus, der das Holz zu den Opfern für den olympischen Zeus lieferte, 14) und dem Flötenbläser, dem Schmied und dem Töpfer, die bei dem Festopfer in Kos beschäftigt gewesen waren. 15) Fanden Wettkämpfe statt, so erhielten bisweilen auch die Sieger einen besonderen Anteil. 16) Solche Bewirtungen aber gab es

1) Athen. Mitt. XVI 406 ff. Vgl. COL

LITZ Dialektinschr. 3635.

2) Schol. Aristoph. Pax 893.
3) Bull. de corr. hell. V 43 ff.

4) DITTENBERGER Syll. 371.

5) DITTENBERGER Syll. 380.

6) KERN Arch. Anz. 1894 S. 78 ff.

7) Herod. VI 57.

8) Herod. IV 161.

9) DITTENBERBGER Syll. 388.

10) CIA II 582.
11) CIA II 589.

12) v. PROTT Leg. sacr. S. 25 VI 19 f. 18) v. PROTT Leg. sacr. S. 20 Zl. 54. Vgl. S. 27 Zl. 5 ff. Die lesbische Inschr Bull. de corr. IV 434 f. Athen. Mitt. XVI 130. 14) Paus. V 13, 2. 15) v. PROTT Leg. 16) Paus. V 16, 2. τῆς Εὐαγγελ. σχολ. in

sacr. 20 Zl. 55 f. Inschr. im Movoεior Smyrna 1878 S. 21.

nicht bloss bei den grossen Festopfern, auch ein Privatmann veranstaltete sie gelegentlich. So opferte Konon einmal eine wirklich vollzählige Hekatombe und bewirtete alle Athener1) und ein gewisser Epaminondas die Akraiphienser.") Xenophon lud zu dem Fest, das er alljährlich auf seinem Gut Skillus der Artemis feierte, alle Bürger und Nachbarn mit ihren Frauen, und jeder erhielt Anteil von den Opfern und der Jagdbeute; man kam weit dazu hergefahren, schlug Zelte auf und liess die Zugtiere auf der grossen heiligen Trift weiden.3) Von den Opfern, die der Hestia gebracht wurden, durfte nichts nach Hause mitgenommen oder andern mitgeteilt werden. 1) Es findet dieser Brauch seine Erklärung darin, dass ihr nur im Prytaneion 5) oder im Hause geopfert wurde, und dass die Gäste sich von den Speisen, mit denen sie bewirtet wurden, noch etwas nach Hause nahmen, schickte sich eben nicht. Vereinzelt finden sich solche Bestimmungen auch für andere Opfer. 6) Das Fell des Tieres verblieb bei Privatopfern in der Regel dem Eigentümer, doch fiel es, wie wir gesehn haben, auch nicht selten den Priestern zu. Die Häute der bei den grossen Staatsopfern geschlachteten Tiere gehörten in Athen dem Staate,) in Sparta den Königen,8) öfters wurden sie zu Gunsten des Tempelschatzes verkauft.") Die Kosten der Opfer bestritt in der Regel der Darbringende, also der Staat, Kultgenossenschaften oder einzelne. Bisweilen verpflichtete man auch bestimmte Personen, z. B. die Pächter von Steuern, zu Opfern und andern Leistungen bei Festen. 1o)

Massenopfer sind schon in den heroischen Zeiten ganz gewöhnlich. Durch eine Hekatombe glauben sich die homerischen Helden die Gunst der Götter sicherer zu erwerben, als durch ein kleineres Opfer, Orestes richtet betend die Frage an Zeus: Wer wird dir gleich reichliche Opfer bringen, wenn das Atreidenhaus zu Grunde geht?) die Athener beklagen sich bei dem Orakel des Ammon und möchten Auskunft darüber haben, warum die Götter den Lakedaimoniern den Sieg geben wollten, da sie sie doch mit grösseren Opfern und Festen ehrten, 12) und es ist schwerlich jemals verbreitete Ansicht gewesen, dass es auf die Grösse der Opfer nicht ankomme. Doch ist in erster Linie ohne Zweifel die Veranlassung zu Opfern von hundert und mehreren hundert Tieren auf einmal der Wunsch und das Bedürfnis gewesen, die Volksmenge festlich zu bewirten. Glanz und Freude des Festes wurden so erhöht, und Göttern und Menschen war in gleicher Weise genuggethan. An den Riesenaltären in Syrakus

1) Athen. I 3D. Vgl. XII 532E. DIT- | keit erwähnt wird, dass Opferfleisch nach TENBERGER Syll. 246, 63.

2) IGSept. I 2712.

3) Anab. V 3, 9 ff.

4) Eustath. zur Od. 7 298 p. 1579. Hesych. u. Eoria. Paroimiogr. gr. I 97 und mehr bei PREUNER Hestia-Vesta 74 ff.

5) CIA II 470, 478, 482.

6) Vgl. DITTENBERGER Syll. 378 und d. Inschr. v. Kos bei PATON u. HICKS 89 nr. 38 ZI. 3, 8, 29, 47, 61. S. auch DITTENBERGER Syll. 373 Z1. 26 u. 28 f. : δαινύσθων αὐτοῦ, und 246 Zl. 73, wo als besondere Freigebig

Hause mitgenommen werden darf. Aristoph. Plut. 1139. Inschr. v. Oropos Herm. XXI 96: μὴ εἶναι ἐκφορὴν ἔξω τοῦ τεμένεος.

7) DITTENBERGER Syll. 374 und Böckн Staatsh. II 108 f.

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hat man an einem Festtage 450 Rinder geopfert.1) Übrigens ist der Gebrauch des Wortes Hekatombe früh katachrestisch geworden. Schon bei Homer besteht die Hekatombe, die Nestor dem Poseidon opfert, aus 81 Stieren.) Auch hat sie nur sehr selten aus lauter Rindern bestanden. Wenn nicht bloss kleinere Tiere geschlachtet wurden, 3) so begnügte man sich mit einem (ἑκατόμβη βούπρωρος, βύαρχος)4) oder wenigen Rindern.5) Häufiger kommen Zwölfopfer (dwdexris) vor.) Auch hier wird man nur ausnahmsweise lauter Rinder geopfert haben;") entsprechend der Exatóμßn Воúлowoоç finden wir in den Inschriften aus dem Schatzhaus der Athener in Delphoi wiederholt τὴν δωδεκάδα τὴν πρωτόβοιαν.) Ganz gewöhnlich waren die toittoa, die aus drei verschiedenen Tieren zusammengesetzt waren.9)

68. Beteiligen durften sich an öffentlichen Opfern alle Bürger und Metoiken, 10) sofern sie nicht durch eine Verschuldung dies Recht verwirkt hatten.) Hinsichtlich der Fremden war die Praxis verschieden. In den ältesten Zeiten waren sie wohl meistens von den Opfern ausgeschlossen, und viele Heiligtümer hielten auch später daran fest, dass nur Bürger sich an den Opfern beteiligen oder wenigstens nur Bürger sie darbringen durften, 12) andere liessen auch Fremde zu, 13) aber mit der Einschränkung, dass die xavágyuara von einem Bürger der Stadt, in der das Opfer stattfand, vollzogen wurden. 14) Gewöhnlich ersuchte der Fremde seinen Proxenos, ihm diesen Dienst zu leisten. 15) Dass eine Kolonie den Bürgern ihrer Mutterstadt dies Recht versagte, ihnen also überhaupt die Möglichkeit zu opfern nahm, war gewiss unerhört, und die Verstimmung der Korinthier gegen die Kerkyraier vor dem Ausbruch des peloponnesischen Krieges auch aus diesem Grunde ist begreiflich. 16) War kein Proxenos vorhanden, so trat ein Bürger ein, 17) der kein Priester zu sein brauchte. 18) So ist es auch zu erklären, dass es als ein Zeichen von der Besitznahme einer Stadt gilt, wenn der siegreiche Feldherr der Hauptgottheit in ihrem Tempel opfert.19) Als zwei phokische Städte sich zu einem Gemeinwesen verbinden, wird in der Vertragsurkunde ausdrücklich festgesetzt, dass fortan die Bewohner der

1) Diod. XI 72.

2) y 59, vgl. 7 ff.

3) 120,873.

4) Plut. Quaest. symp. IV 4, 2. Eustath. zu 2 130. DITTENBERGER Syll. 13, 36 f. MoммSEN Heort. 257 A. KIRCHHOFF zu CIA I 5.

5) II. A 316. Vgl. Soph. Trach. 760 ff. * Hesych. u. δωδεκηίδες θυσίαι. Ζ 308. Bull. de corr. VI 215, XIX 12 ZI. 34.

7) Soph. Trach. 460. Bakchyl. XVI 17 ff. 8) HOMOLLE Bull. de corr. XIX 59 A. 5. 9) STENGEL Jahrb. f. Phil. 1886 S. 329 ff. L. ZIEHEN Leg. sacr. Leipz. 1896 S. 9 f.

10) Vgl. v. WILAMOWITZ Herm. XXII 215, 220 ff. Inschr. v. Telmessos Bull. de corr. XIV 164 Z1. 29. CIA IV 2, 35b.

11) Oft für eine bestimmte Zeit, z. B. DITTENBERGER Syll. 470 zehn Jahre. Plat. Leg. IV 716. Vgl. Schol. Aristoph. Pax 968.

12) Z. B. der Hera in Argos Herod. VI 81; in Amorgos DITTENBERGER Syll. 358. Vgl.

373, 26. Herod. V 72. Eur. El. 793. Isai. VIII 16.

13) DITTENBERGER Syll. 246, 67. Paus. I 28, 6. [Demosth.] LIX 85 p. 1374. Vgl. Eur. El. 795 und die Verbote selbst, die doch nicht selbstverständlich erscheinen. S. auch BÖскн Staatsh. 13 273 f. und namentlich DITTENBERGER Ind. lect. Halle 1889/90.

14) DITTENBERGER Syll. 376, aus Milet. 15) DITTENBERGER Syll. 323. Eur. Andr. 1073; Hel. 146.

16) Thuk. I 25.

17) DITTENBERGER Syll. 323.

18) DITTENBERGER Syll. 376, 8. Vgl. d. Inschrr. Athen. Mitt. XIII 166 (aus Chios), CIG 3657. Pergamum VIII 1 nr. 248 Zl. 14 f. und die Bem. FRÄNKELS S. 167 f. Bull. de corr. XIX 12 Zl. 40 f.

19) Arr. Anab. II 16. Xen. Hell. III 1, 23 f. Plut. Kleom. 26.

einen an allen Opfern der andern teilnehmen sollen, ') und auch sonst kommen Kultgemeinschaften verschiedener Städte vor, namentlich in Asien. 2) Brachte eine solche3) oder ein bestimmter Demos1) das Opfer dar, so wurde wohl auch durch ein Dekret einem verdienten und verehrten Manne, der nicht zum Demos gehörte, das Recht verliehen, an dessen Opfern teilzunehmen;5) seltener geschah es, dass andere ganze Demen sich beteiligten.") Eine besondere Gruppenbildung wird übrigens auch bei grösseren panegyrischen Feiern möglich gewesen sein.7) Ausnahmsweise kam es vor, dass einem Opfer Weibers) oder umgekehrt Männer") fern bleiben mussten. Sklaven waren in der Regel ausgeschlossen, 10) beim Opfermahl begegnen sie jedoch öfters;11) am Hauskult nahmen sie teil.12)

69. Die Opfertiere mussten von der besten Beschaffenheit sein. Weder ein krankes noch ein durch irgend einen Fehler verunstaltetes Tier eignete sich zum Opfer. 13) Nur den Lakedaimoniern wurde nachgesagt, dass sie auch verstümmelte Tiere opferten. 14) Vereinzelte Fälle kamen jedoch auch sonst vor. Die Artemis in Amarynthos soll den Beinamen Kolairís erhalten haben, weil ihr Agamemnon einen tadelhaften Widder (xólov xoór) geopfert habe,15) und die Eretrier opferten ihr weiter xoloẞá (verstümmelte Tiere). 16) Anch an andern Orten mag man leicht ein Auge zugedrückt haben. 17) Wie sorgfältig man jedoch bei der Auswahl der Tiere, die zu den grossen Festopfern bestimmt waren, zu Werke ging, zeigen die Inschriften, welche die isooлоí und εлμýrio mit der Beschaffung und Prüfung beauftragen. 18) Um vor Verwechslungen oder Täuschungen sicher zu sein, zeichnete man die Tiere wohl auch durch ein besonderes Merkmal. 19) In Delphoi wandte man besondere Mittel an, um die Opfertiere auf ihre Gesundheit hin zu untersuchen. 20) Vor dem Schlachten wurde das Vieh gemästet.21)

70. Zu Speisopfern waren natürlich nur essbare Tiere zu brauchen. Ihre Zahl ist ziemlich beschränkt. Suidas u. θύσον und βοῦς ἕβδομος bezeichnet als opferbar Schaf, Schwein, Rind, Ziege, Huhn, Gans und

1) Bull. de corr. V 46 Zl. 51 ff.

2) Herod. I 171; V 66. Luk. De dea Syria und mehr Beisp. bei MAURY Hist. d. relig. de la Grèce ant. II 19.

3) LE BAS AS. Min. 339. JUDEICH Athen. Mitt. XIV 391. In Attika v. PROTT Leg. sacr. 48 ff.

4) DITTENBERGER Syll. 296. Vgl. auch Plat. Lach. 187 E und LOBECK Agl. 272 u. praef. XX.

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HÄUSER Bd. XII S. 495. Vgl. VI 262 C. 11) IGSept. I 190.

12) Aisch. Ag. 1036 f.

13) Aristot. bei Athen. XV 16 p. 674; DITTENBERGER Syll. 388, 70 f. Paus. X 35, 4. Poll. I 29. Plut. De def. or. 49 p. 437 B. Luk. IIɛgi 9vo. 12. LOLLING Athen. Mitt. VII 72, Thessal. Inschr. Frgm. Ia Anf. Das Verschneiden wurde nicht als Verstümmelung angesehen.

14) [Plat.] Alk. II p. 149 A.

15) Schol. Aristoph. Av. 873. Vgl. Kallim.

Frgm. 76.

16) Ael. De nat. anim. XII 34.

17) S. d. Inschrift von Oropos u. v. WILAMOWITZ Herm. XXI 95.

3635.

18) Vgl. S. 45.

COLLITZ Dialektinschr.

19) Dittenberger Syll. 388, 71, Porph. De abst. I 25. Vgl. CIG 3599 Zl. 21 und die Bemerkung Böскн's dazu.

20) Plut. De def. or. 49.

1) Plut. Kleom. 36. Stob. Serm. 53, 8.

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